Diskussion:Feminismus

Letzter Kommentar: vor 1 Monat von Über-Blick in Abschnitt vier Artikel - Wünsche
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  • Der Artikel befasst sich mit dem Feminismus als theoretischem Hintergrund der Frauenbewegung und aus wissenschaftlicher Sicht.
  • Literaturliste: Zur Vereinfachung, und um ideologische Konflikte zu vermeiden, enthält die Literaturliste ausschließlich Literatur über den Feminismus und keine feministische Literatur. Die wichtigsten klassischen Werke des Feminismus werden im Fließtext, bei den Strömungen, bei den Themen oder bei den Autoren und Autorinnen erwähnt und verlinkt.
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vier Artikel - Wünsche

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Netzfeminismus

Popfeminismus

Gruß

--Über-Blick (Diskussion) 19:20, 10. Jun. 2022 (CEST)Beantworten

Femonationalismus

--Über-Blick (Diskussion) 23:08, 18. Okt. 2022 (CEST)Beantworten

Intersektionaler Feminismus

--Über-Blick (Diskussion) 04:46, 26. Okt. 2022 (CEST)Beantworten

Bitte übertrag deine "Wünsche" ins Portal Frauen. Dort gibt es einen Kasten, wo man fehlende Artikel eintragen kann. Oder erfüll sie dir selbst. Hier trägt deine Liste nichts zur Verbesserung des Artikels bei. --Fiona (Diskussion) 19:54, 26. Okt. 2022 (CEST)Beantworten

habe ich schon gemacht --Über-Blick (Diskussion) 17:45, 28. Okt. 2022 (CEST)Beantworten
Den Artikel Netzfeminismus gibt es doch. Warum steht der hier als Wunsch? --Fiona (Diskussion) 13:19, 31. Okt. 2022 (CET)Beantworten

Wunsch update:
zu folgenden gebräuchlichen Feminismen gibt es bisher noch keine Artikel in der deutschsprachigen Wikipedia

--Über-Blick (Diskussion) 21:33, 28. Dez. 2024 (CET)Beantworten

Pauline Harmange

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Warum wird die Autorin Pauline Harmange als irrelevant gelöscht, wenn sie sogar einen eigenen Wiki Eintrag hat? https://en.wikipedia.org/wiki/Pauline_Harmange Ihr Buch ebenso: https://en.wikipedia.org/wiki/Moi_les_hommes,_je_les_d%C3%A9teste (nicht signierter Beitrag von 77.119.218.202 (Diskussion) 17:06, 25. September. 2023 (CEST))

Weil die Meinung (Essay) irgendeiner Autorin für einen enzyklopädischen Übersichtsartikel irrelevant ist. Sie ist keine Theoretikerin des Feminismus und wird als solche auch nicht rezipiert. Solche Bücher sind Momentaufnahmen ohne zeitüberdauernde Bedeutung. Du kannst es ja im Artikel Misandrie versuchen. Befass dich aber vorher damit, was für Wikipedia zuverlässige Informationsquellen sind. --Fiona (Diskussion) 17:40, 25. Sep. 2023 (CEST)Beantworten
Wenn ich mir ihre Publikationen ansehe, so ist sie für deWikipedia als Autorin wahrscheinlich nicht relevant.--Fiona (Diskussion) 17:49, 25. Sep. 2023 (CEST)Beantworten
Im deutschsprachigen Raum wurde ihre Publikation „ich hasse Männer“ übersetzt. Diese hat nen Perlentaucher Eintrag, ist also schon relevanzsstiftend oder? --Zartesbitter (Diskussion) 08:22, 26. Sep. 2023 (CEST)Beantworten
Ach, jetzt hat sie noch eins rausgebracht. Beide ihrer Bücher wurden ins deutschsprachige übersetzt und haben Perlentaucher Einträge. Es gab auch Rezensionen in relevanten Medien. --Zartesbitter (Diskussion) 08:28, 26. Sep. 2023 (CEST)Beantworten
Hier ist keine Löschdiskussion. Der Perlentaucher beschreibt sie folgendermaßen: „Pauline Harmange, geboren um 1995 in Frankreich, lebt mit Ehemann und Katze in Lille. Die Hälfte ihrer Zeit widmet sie dem Kampf gegen sexuelle Gewalt, die andere dem Schreiben auf ihrem Blog "Un invincible été". "Ich hasse Männer" ist ihr erstes Buch.“--Fiona (Diskussion) 09:33, 26. Sep. 2023 (CEST)Beantworten
Es kommen jedes Jahr zig Meinungsbücher zum "Feminismus" heraus. Darum bitte ist das Intro zu beachten: Der Artikel befasst sich mit dem Feminismus als theoretischem Hintergrund der Frauenbewegung und aus wissenschaftlicher Sicht.--Fiona (Diskussion) 09:38, 26. Sep. 2023 (CEST)Beantworten
Sorry, dachte ich kommentiere hier im Portal. Hatte fälschlicherweise angenommen, hier gehts um die Löschung des Personenartikels. Stimme dir zu, Pauline Hermange passt hier nicht wirklich rein. Meinungsbücher trifft es ziemlich gut. --Zartesbitter (Diskussion) 09:51, 26. Sep. 2023 (CEST)Beantworten

Abschnitt zu intersektionalem Feminismus

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Intersektionaler Feminismus wird im Artikel als Strömung des Feminismus beschrieben, wahrscheinlich sollte er dann auch hier im Abschnitt "Strömungen innerhalb des Feminismus" zusammengefasst werden, oder? --Ferumdan (Diskussion) 16:18, 27. Okt. 2023 (CEST)Beantworten

Zweite Welle - Lage in der Bundesrepublik

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Es steht im Abschnitt zweite Welle folgendes:


So konnte der Ehemann als gesetzlich definierter „Haushaltsvorstand“ verbindliche Entscheidungen alleine treffen. Bis 1962 durften Frauen ohne Zustimmung des Mannes kein eigenes Bankkonto eröffnen und darüber verfügen. Noch bis 1977 schrieb das Bürgerliche Gesetzbuch vor, dass eine Frau die Erlaubnis ihres Ehemanns für die eigene Berufstätigkeit brauchte. Auch wenn er diese erlaubte, verwaltete er ihren Lohn.


Das müsste mit noch mehr Belegen nachgewiesen werden. Meines Erachtens stimmt das in dieser Allgemeinheit nicht. Haushaltsvorstand ist ein Begriff aus dem Sozialrecht. Bei der Entscheidung in ehelichen Angelegenheiten, wird vermutlich auf §1354 BGB a.f: Bezug genommen, wo es hießt: "Dem Manne steht die Entscheidung in allen das gemeinschaftliche eheliche Leben betreffenden Angelegenheiten zu; er bestimmt insbesondere Wohnort und Wohnung." Es gab kein allgemeines Entscheidungsrecht, sondern "nur" ein Entscheidungsrecht in ehelichen Angelegenheiten. Bezüglich Eröffnung des Bankkontos: auch das alte Eherecht hatte die allemeine Geschäftsfähigkeit der Ehefrau nicht eingeschränkt. Sie konnte ein Bankkonto eröffnen.


§1 und §2 BGB a.F. bestimmten geschlechtsneutral.

Die Rechtsfähigkeit des Menschen beginnt mit der Vollendung der Geburt.
Die Volljährigkeit tritt mit der Vollendung des einundzwanzigsten Lebensjahrs ein.


Sie konnte es im gesetzlichen Güterstand auch selbst verwalten. Die Orginalversion von 1900 des BGB bestimmte:

§1363 BGB a.F. : Das Vermögen der Frau wird durch die Eheschließung der Verwaltung und Nutznießung des Mannes unterworfen (eingebrachtes Gut).

Zum eingebrachten Gute gehört auch das Vermögen, das die Frau während der Ehe erwirbt.

§1365 BGB a.F.

Die Verwaltung und Nutznießung des Mannes erstreckt sich nicht auf das Vorbehaltsgut der Frau.

§1367 BGBa.F.

Vorbehaltsgut ist, was die Frau durch ihre Arbeit oder durch den selbständigen Betrieb eines Erwerbsgeschäfts erwirbt.


Ergo: Die Ehefrau verwaltete ihr Einkommen selbt.

Ist wird gesagt. dass eine Ehefrau generell die Erlaubnis des Ehemanns für eine Berufstätigkeit brauchte. Auch das ist zu pauschal. §1358 BGB a.F. bestimmte:

Hat sich die Frau einem Dritten gegenüber zu einer von ihr in Person zu bewirkenden Leistung verpflichtet, so kann der Mann das Rechtsverhältniß ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen, wenn er auf seinen Antrag von dem Vormundschaftsgerichte dazu ermächtigt worden ist. Das Vormundschaftsgericht hat die Ermächtigung zu ertheilen, wenn sich ergiebt, daß die Thätigkeit der Frau die ehelichen Interessen beeinträchtigt.


Es brauchte also eine Erlaubnis des Vormundschaftsgerichts, die erteil wurde, wenn die Erwerbstätigkeit das eheliche Interesse beeinträchtigte.


Das alles soll die Lage der Frau nicht beschönigen. Aus heutiger Sicht waren die Bestimmung seh diskriminierend. Aber das im Text Behauptete, ist in dieses Allgemeinheit eben auch nicht richtig.


--Sebastian Lorenz32 (Diskussion) 12:31, 11. Okt. 2024 (CEST)Beantworten