Diskussion:Festungshaft

Letzter Kommentar: vor 19 Tagen von R2Dine in Abschnitt Achtung! Schwerer Fehler!

Sollte bei "berühmten Festungshäftlingen" nicht auch Friedrich_II._(Preußen) erwähnt werden? ConjurerDragon 09:20, 17. Aug. 2010 (CEST)Beantworten

Er kam zu seiner „Festungshaft“ infolge einer väterlichen Erziehungsmaßnahme, sie war kein Vorgang im Sinne des Lemmas.--Gloser (Diskussion) 15:48, 19. Jun. 2016 (CEST)Beantworten

Was sind geistige Getränke? --80.187.109.76 13:14, 15. Jan. 2014 (CET)Beantworten

Das.--Gloser (Diskussion) 16:29, 15. Jan. 2014 (CET)Beantworten
Dann ist der Redirect Geistige Getränke falsch: das sind nicht notwendig Spirituosen, sondern der Begriff ist ein Synonym von "Alkoholica", also auch Bier und Wein.--2001:A61:20FE:FE01:3960:8389:4540:18DC 15:19, 19. Jun. 2016 (CEST)Beantworten
So isses tatsächlich gewesen. Ich verlinke das jetzt.--Gloser (Diskussion) 15:26, 19. Jun. 2016 (CEST)Beantworten

Die Aussage des ersten Absatzes "Die Schweiz kannte diese Strafform nie." widerspricht der Aussage im Artikel über Armin Mohler: "Noch im selben Jahr ging er zurück in die Schweiz. Hier wurde er aufgrund von „illegalem Grenzübertritt, versuchter Wehrkraftschwächung und Dienstversäumnis“ zu einem Jahr Festungshaft verurteilt." Ijuedt (Diskussion) 14:00, 28. Apr. 2017 (CEST)Beantworten

Jetzt habe ich das Rätsel gelöst und in den Artikel über Armin Mohler eingearbeitet.--Gesetzesfreak (Diskussion) 12:52, 6. Mär. 2022 (CET)Beantworten

Achtung! Schwerer Fehler!

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Die zur Zeit stattfindende kleinschrittige Bearbeitung durch Benutzer:R2Dine vermegt im Unterschied zum bisherigen Text in kaum korrigierbarer Form Festunghaft (das Lemma) und die Festungstrafe.--Gloser (Diskussion) 15:26, 2. Feb. 2025 (CET)Beantworten

Inwiefern? R2Dine (Diskussion) 15:34, 2. Feb. 2025 (CET)Beantworten
Lies doch mal bitte Deinen Text: Unter dem Lemma Festungshaft geht es weiter mit „In Preußen war die Festungsstrafe bis zur Einführung des deutschen Militärstrafgesetzbuches vom 20. Juni 1871 die militärische Freiheitsstrafe für …“ Im weiteren Text gehen dann Haftbedingungen- und Orte durcheinander. Die 1872 abgeschaffte „Festungsstrafe“ sollte in einem Artikel zur bis 1953 existierenden Festungshaft, abgesehen von Unterscheidungshinweisen, nicht vorkommen. Besser wäre es, den vorhandenen Artikel nicht umzustellen, sondern auszubauen.--Gloser (Diskussion) 16:06, 2. Feb. 2025 (CET)Beantworten
Der Artikel hatte bisher nicht hinreichend zwischen der Festungsstrafe, vollstreckt durch Festungshaft bzw. -arrest nach dem Militärstrafgesetzbuch für Militärangehörige (abgeschafft in Preußen 1872) und der Festungshaft als „ehrenvoller Strafe“ nach dem (Reichs-)Strafgesetzbuch unterschieden, siehe dazu Festungshaft. Deshalb die entsprechenden Abschnittsüberschriften. Den Abschnitt zu den Haftorten habe ich neu zugeordnet, es fehlen aber wie schon in der alten Artikelfassung die Belege. Möglicherweise wurden ursprünglich militärisch genutzte Festungshaftanstalten nach 1872 für zivile Häftlinge genutzt. Die (zivile) Festungshaft nach dem Reichsstrafgesetzbuch, die eine besondere "Gesinnung" honorierte, wurde in der Bundesrepublik 1953 durch Einschließung ersetzt, nachdem entsprechende Reformansätze in den 1920er Jahren noch gescheitert waren, und dann 1970 mit Einführung des Schuldstrafrechts gänzlich abgeschafft, siehe Privilegien für Täter mit Edelmut: Zucht­haus, Gefängnis oder Fes­tungs­haft?. R2Dine (Diskussion) 17:21, 2. Feb. 2025 (CET) Und eine chronologische Darstellung liegt doch bei historischen Themen auf der Hand.Beantworten