Diskussion:Feuerwehrausbildung
Letzter Kommentar: vor 8 Jahren von Adnon in Abschnitt Erneuerung Lehrgangsklapp Box
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Erneuerung Lehrgangsklapp Box
BearbeitenDie FwDV 2 wurde 2012 neu aufgesetzt. Den Link habe ich hier auf der Seite schon erneuert, nur wie kommt man an die falsche Jahreszahl in der Klapp Box ran? --Adnon (Diskussion) 13:24, 9. Mär. 2016 (CET)
- Hallo, die Klappbox/Vorlage ist unter Vorlage:Navigationsleiste Lehrgänge bei deutschen Feuerwehren zu erreichen. Bitte mit Vorsicht walten. Beste Grüße & vielen Dank --Bahrmatt (Diskussion) 10:02, 12. Mär. 2016 (CET)
- Dank dir, habe die Änderungen eingearbeitet.--Adnon (Diskussion) 10:25, 12. Mär. 2016 (CET)
- Hallo, wie soll den der Lehrgang für Jugendfeuerwehrwart und Kinderfeuerwehrwart heissen?--Vielen Dank und Grüße Woelle ffm (Diskussion) 11:10, 12. Mär. 2016 (CET)
- Hallo, in Bayern gibt es Lehrgänge zum Jugendwart, vgl. bspw. hier oder hier. Den Begriff "Kinderfeuerwehrwart" kenne ich nicht; er ist vielleicht eine lokale Funktion, falls es eine Kinderfeuerwehr gibt. Beste Grüße --Bahrmatt (Diskussion) 11:25, 12. Mär. 2016 (CET)
- Hab noch mal nach gesehen, handelt sich nur um eine Funktionsbeschreibung. Einen eigenen Lehrgang gibt es nicht (zur Zeit), es reicht die Ausbildung zum Jugendwart + spezielle Schulungen. Mir war aber auch neu, dass Bayern die Jugendfeuerwehren erst ab 12 Jahre macht, bei uns in Sachsen-Anhalt ist es ab 10 Jahre. PS: Vorlage geändert. --Adnon (Diskussion) 13:33, 12. Mär. 2016 (CET)
- Hallo, in Hessen ist die Jugendfeuerwehr ab 10 Jahren. Der Lehrgang zum "Leiter der Jugendfeuerwehr" bzw Betreuerlehrgang heißt Lehrgang "Jugendarbeit in der Feuerwehr" und beinhaltet Lehrgänge zum Erwerb pädagogischer Kompetenzen für die Jugendarbeit der Feuerwehr: Lehrgang "Grundlagen der Jugendarbeit in der Feuerwehr" 2,5 Tage sowie Lehrgänge zur Vermittlung rechtlicher Grundlagen für die Jugendarbeit der Feuerwehr: Lehrgang "Rechte und Pflichten" Letzter ist eine Pflichtveranstaltung zum Erwerb der Juleica.[1]--Vielen Dank und Grüße Woelle ffm (Diskussion) 19:42, 12. Mär. 2016 (CET)
- Ist in Sachsen-Anhalt identisch mit Hessen. Bayern macht es wieder mal anders, aber so ist das mit dem Länderrecht^^.--Adnon (Diskussion) 11:35, 13. Mär. 2016 (CET)
- Hab noch mal nach gesehen, handelt sich nur um eine Funktionsbeschreibung. Einen eigenen Lehrgang gibt es nicht (zur Zeit), es reicht die Ausbildung zum Jugendwart + spezielle Schulungen. Mir war aber auch neu, dass Bayern die Jugendfeuerwehren erst ab 12 Jahre macht, bei uns in Sachsen-Anhalt ist es ab 10 Jahre. PS: Vorlage geändert. --Adnon (Diskussion) 13:33, 12. Mär. 2016 (CET)
- Hallo, in Bayern gibt es Lehrgänge zum Jugendwart, vgl. bspw. hier oder hier. Den Begriff "Kinderfeuerwehrwart" kenne ich nicht; er ist vielleicht eine lokale Funktion, falls es eine Kinderfeuerwehr gibt. Beste Grüße --Bahrmatt (Diskussion) 11:25, 12. Mär. 2016 (CET)
- Hallo, wie soll den der Lehrgang für Jugendfeuerwehrwart und Kinderfeuerwehrwart heissen?--Vielen Dank und Grüße Woelle ffm (Diskussion) 11:10, 12. Mär. 2016 (CET)
- Dank dir, habe die Änderungen eingearbeitet.--Adnon (Diskussion) 10:25, 12. Mär. 2016 (CET)
Wieso ist nicht mit beigefügt, das Berufsfeuerwehrleute, schon die Ausbildung zum Rettungssanitäter mitmachen, in einigen Bundesländern arbeiten Feuerwehren, schon mit Einrichtungen wie dem Rotem Kreuz etc.zusammen.
Um diverse Kreise abzudecken, sind zum Teil Fahrzeuge mit am Standort/ Wachen der Berufswehren.