Diskussion:Fleckenmauer (Dalsheim)
Lemma
BearbeitenHallo @Jergen:
Ich finde das Lemma ohne den Ortsnamen als Zusatz in Klammern keine gute Idee. Fleckenmauern gab es auch an anderen Orten, nicht nur in Dalsheim. „Fleckenmauer“ bezeichnet einen Bautyp und nicht speziell die Dalsheimer Anlage. -- Reinhard Dietrich (Diskussion) 17:59, 2. Apr. 2018 (CEST)
- Dann brauchen wir eine Begriffsklärung mit Links zu anderen relevanten Fleckenmauern. Gibt es vielleicht, aber ich konnte auf die Schnelle keine finden.
- Und Fleckenmauer als "Bautyp" halte ich für etwas irreführend. Da würde ich eher Befestigungsmauer als Typ setzen. --jergen ? 18:49, 2. Apr. 2018 (CEST)
- Hallo @Jergen:
Es geht im Kern eigentlich um das Begriffspaar „Stadtmauer“ und „Fleckenmauer“. In der populären Literatur wird verbreitet, dass nur Städte, also Siedlungen mit Stadtrecht, eine Ummauerung bauen durften. Dalsheim beweist: Es ging auch ohne. Warum wüsste ich auch gerne, aber dazu habe ich noch nichts gefunden. Nur kann man bei Dalsheim halt nicht von einer Stadtmauer sprechen. Nach wohl örtlichem Sprachgebrauch heißt die Anlage deshalb Fleckenmauer. Von anderen solchen dörflichen Ummauerungen habe ich noch keine Artikel gefunden, habe aber auch noch nicht intensiv gesucht. Und wenn es noch keinen Artikel dazu geben sollte, heißt das ja noch lange nicht, dass es die nicht gibt. Insofern wäre der Zusatz „(Dalsheim)“ zumindest geeignet, Missverständnissen in verschiedenen Richtungen vorzubeugen. -- Reinhard Dietrich (Diskussion) 08:38, 3. Apr. 2018 (CEST)- Die Klammer entspricht aber nicht unseren Vorgaben zur Benennung von Artikeln (WP:NK). Lemma mit Klammer ohne klammerloses Lemma als Begriffsklärung bzw. mit Begriffsklärungshinweis geht einfach nicht.
- Wie die Ortsbefestigung heißt, ist bau- und kunsthistorisch betrachtet völlig gleich, rechtsgeschichtlich allerdings nicht. Zwischen der Dalsheimer Fleckenmauer und der Pfeddersheimer Stadtmauer wirst du baulich kaum Unterschiede finden - abgesehen von Umfang und Anzahl der Türme. Und so selten sind Ortsbefestigungen ohne Stadtrecht auch nicht, allein im Kreis Alzey-Worms gibt es mindestens fünf weitere ehemals befestigte Kommunen (Bechtolsheim, Eppelsheim, Osthofen, Westhofen, Wörrstadt), die bei der Anlage kein Stadtrecht hatten. Da ist die populäre Literatur leider völlig falsch: Wenn der Ortsherr das wollte oder auch nur zustimmte, durfte befestigt werden.
- Ummauerte Flecken gab es übrigens auch einige, weshalb Google Books diverse Einzelfunde mit "Fleckenmauer" ausspuckt (u.a. Herrnsheim, Trechtingshausen, Hadamar, Oberdiebach), aber allem Anschein nach ist die Bezeichnung nur für die Dalsheimer Mauer wirklich gebräuchlich. --jergen ? 09:52, 3. Apr. 2018 (CEST)
- Hallo @Jergen:
Fleckenmauer ist ein Gattungsbegriff
BearbeitenWie man z.B. bereits aus dem Titel der Befestigungslehre Albrecht Dürers Etliche vnderricht, zu befestigung der Stett, Schloß vnd Flecken (Nürnberg 1527) entnehmen kann, gab es eine gewisse Anzahl mit Mauern umfriedeter Marktflecken. Sogar manche Dörfer hatten Befestigungsmauern. D.h. Fleckenmauer ist ein Gattungsbegriff und sollte nicht einfach als Eigenname verwendet werden. --PMScigne (Diskussion) 22:49, 11. Apr. 2018 (CEST)
Nachtrag:
Der Gattungsname Fleckenmauer ist in der gleichen Weise gebildet wie Stadtmauer, Gartenmauer oder Friedhofsmauer: Bestimmungswort ist das ummauerte Areal. Auch wenn die Gattungsbezeichnungen Fleckenmauer und Dorfmauer - wie viele andere seltene Wörter - nicht als Stichworte in die großen Wörterbücher und Lexika wie Grimm, Adelung, Zedler etc. aufgenommen wurden, handelt es sich ebenso um Gattungsnamen wie Stadtmauer. Für Dorfmauer konnte ich eine entsprechende Verwendung als Gattungsbegriff in der Fachliteratur bereits nach kurzer Recherche feststellen in Gerda Bernhard: Das nördliche Rheinhessen. Wechselbeziehungen zwischen Mensch und Landschaft in historischen Querschnitten (= Arbeiten der Anstalt für Hess. Landesforschung an der Univ. Gießen. Geograph. Reihe. H. 5). Gießen 1931, Kap. IV 3. c) "Die Dorfmauer".
Ein mit dem Grundwort Mauer gebildeter Eigenname ist z.B. Klagemauer.Die Befestigung von Dalsheim ist nicht so ungewöhnlich wie man vielleicht annehmen könnte. Bei Gabriele Schwarz: Allgemeine Siedlungsgeographie. 4. Auflage. Teil 1. Berlin 1989.S. 781–792. führt auf S.786 aus: "Wie die Beispiele in der Pfalz und in Rheinhessen erweisen, gab es auch zahlreiche Dörfer, die sich einen aufwendigen Mauerbau leisten konnten ..., oder aber ein am Ort sitzender Adel sorgte für eine stadtmauerähnliche Befestigung seines Dorfes (Dalsheim, Dirmstein-Oberdorf, Westhofen)." Der Beitrag bringt eine detailierte Liste der Befestingungen in der Pfalz und in Rheinhessen.
heißt es auf S.197: "Vornehmlich in Rebbaugebieten kam es in Mitteleuropa zur Befestigung der Haufendörfer, insbesondere dann, wenn sie sich in hochmittelalterlichen Verkehrslandschaften befanden, wo u.U. auch ohne Rebbau Befestigungen vorgesehen wurden wie im nördlichen Hessen ...". Und Otto Volk: Wirtschaft und Gesellschaft am Mittelrhein vom 12. bis zum 16. Jahrhundert. Wiesbaden 1998. schreibt (bezogen auf den Mittelrhein) auf S. 126: "Fast alle Städte und Flecken im verkehrsoffenen Rheintal wurden im Verlauf des späten Mittelalters durch den Bau von Stadtmauern, Türmen, Toren und anderen Wehranlagen geschützt". Günter Stein: Stadt-, Dorf-, Kirchen-, Klöster- und Friedhofsbefestigungen sowie Landwehren des Mittelalters. In: Willi Alter (Hrsg.): Pfalzatlas. Textbd. II. Speyer 1971,Weitere Literatur zu dörflichen Befestigungen:
- Karl Siegfried Bader: Das mittelalterliche Dorf als Friedens- und Rechtsbereich. Weimar 1957, Kap. 2 II. c) "Schutzfunktionen des Etters. Ausbau zur Dorfbefestigung. Heutiger Bestand", S. 100–111.
- Elisabeth Hering: Befestigte Dörfer in südwestdeutschen Landschaften (mit besonderer Berücksichtigung des Rhein-Main-Gebietes) und ihre Bedeutung für die Siedlungsgeographie. Diss. Frankfurt / Main 1934.
- Ernst Wörner, Max Heckmann: Orts- und Landesbefestigungen des Mittelalters mit Rücksicht auf Hessen und die benachbarten Gebiete. Mainz 1884.