Diskussion:Frankfurter Homosexuellenprozesse
Neutralität
BearbeitenDer Text kommt bislang ohne Quellenangaben aus. Manches ist zweifelhaft (z.B. Verstoß gegen gesetzlichen Richter). Eine weniger engagierte nüchterne Sichtweise dürfte von Vorteil sein. --Pelagus (Diskussion) 20:45, 9. Aug. 2012 (CEST)
- Die Quelle ist unter "Literatur" angegeben. Die Angaben zum "Gesetzlichen Richter" stammen ebenfalls von dort. -- Reinhard Dietrich (Diskussion) 16:53, 10. Aug. 2012 (CEST)
- Auch wenn ich dies sicher glaube, muss es ja nicht richtig sein. Die verlinkte Seite zum Frankfurter Engel verlinkt auf einen Artikel im Spiegel und einen in der FR. In beiden Artikeln wird erwähnt, das eine Sonderkammer eingerichtet wurde. In keiner der beiden (zu den Prozessen sehr kritischen) Artikel wird auch nur angedeutet, dass es ein Verstoß gegen das Prinzip des gesetzlichen Richters gegeben habe. Das Prinzip des gesetzlichen Richters verbietet ja keine spezialisierten Kammern, es fordert nur, dass vor Prozessbeginn definiert ist, welcher Richter zuständig ist. Wir reden hier von einer Vielzahl von Prozessen. Wenn das Prinzip des gesetzlichen Richters betroffen gewesen wäre, hätte irgendein Verteidiger unter Bezug darauf doch bestimmt in höheren Instanzen Recht bekommen (und damit erneut mediale Aufmerksamkeit auf sich gezogen). Nebenaspekt: Spiegel und FR als "oppositionelle" Medien zu bezeichnen ist schon krude: Gerichte sind unabhängig und Staatsanwaltschaften unterstehen der (in diesem Fall: SPD-Allein-)regierung des betreffenden Bundeslandes.Karsten11 (Diskussion) 17:12, 14. Aug. 2012 (CEST)
- Dein Glaube an "höhere Instanzen" in allen Ehren - aber das entspricht nicht der Wirklichkeit.
- Hier wurde Bundesrecht angewandt. Die Bundestagsmehrheit stellte damals eine konservative Koalition unter Führung der CDU. Spiegel und Rundschau standen somit der Opposition näher. -- Reinhard Dietrich (Diskussion) 19:58, 14. Aug. 2012 (CEST)
- Natürlich ist Strafrecht Bundesrecht. Aber die Rechtspflege und insbesondere die Aufsicht über die Staatsanwaltschaft ist Landessache. Wenn diese Prozesse damals also etwas Spezifisches für Frankfurt waren (was der Artikel nahe legt), dann eben daher, weil die Frankfurter Richter und Staatsanwälte eifriger waren, als in anderen Bundesländern (in denen das gleiche Recht galt).--Karsten11 (Diskussion) 22:23, 14. Aug. 2012 (CEST)
- Auch wenn ich dies sicher glaube, muss es ja nicht richtig sein. Die verlinkte Seite zum Frankfurter Engel verlinkt auf einen Artikel im Spiegel und einen in der FR. In beiden Artikeln wird erwähnt, das eine Sonderkammer eingerichtet wurde. In keiner der beiden (zu den Prozessen sehr kritischen) Artikel wird auch nur angedeutet, dass es ein Verstoß gegen das Prinzip des gesetzlichen Richters gegeben habe. Das Prinzip des gesetzlichen Richters verbietet ja keine spezialisierten Kammern, es fordert nur, dass vor Prozessbeginn definiert ist, welcher Richter zuständig ist. Wir reden hier von einer Vielzahl von Prozessen. Wenn das Prinzip des gesetzlichen Richters betroffen gewesen wäre, hätte irgendein Verteidiger unter Bezug darauf doch bestimmt in höheren Instanzen Recht bekommen (und damit erneut mediale Aufmerksamkeit auf sich gezogen). Nebenaspekt: Spiegel und FR als "oppositionelle" Medien zu bezeichnen ist schon krude: Gerichte sind unabhängig und Staatsanwaltschaften unterstehen der (in diesem Fall: SPD-Allein-)regierung des betreffenden Bundeslandes.Karsten11 (Diskussion) 17:12, 14. Aug. 2012 (CEST)
Die Verteilung der Zuständigkeiten innerhalb eines Landgerichts an die eine oder andere Strafkammer (Geschäftsverteilung) obliegt dem unabhängigen Präsidium des Landgerichts. Gesetzlicher Richter ist der von der Geschäftsverteilung bestimmte Richter. Wurde in Aufstellung der Geschäftsverteilung gegen das Gesetz verstoßen? --Pelagus (Diskussion) 15:00, 18. Aug. 2012 (CEST)
- Ich habe mir inzwischen die Arbeit von Dieter Schiefelbein besorgt (von der alle anderen abgeschrieben haben). Da steht das glücklicherweise drinnen. Hintergrund war, dass das neue Gerichtsverfassungsgesetz zum 1. Oktober 1950 in Kraft trat und Kurt Ronimi die betreffenden Fälle kurz davor noch an seine eigene Kammer gezogen, was nach dem seit 1937 gültigen Recht ging, aber nach dem neuem Recht nicht mehr möglich gewesen wäre. Ich stelle das Anfang der Woche mit vielen anderen Details im Artikel dar.--Karsten11 (Diskussion) 21:42, 18. Aug. 2012 (CEST)
- Ist eingearbeitet und nun zumindest für mich verständlich. Anderes Thema: als zweiter Satz steht im Artikel "Sie sind sowohl in der Kontinuität des angewandten Rechts als auch hinsichtlich der handelnden Personen ein Beleg gegen die Annahme einer Stunde Null nach der deutschen Kapitulation im Zweiten Weltkrieg." Was ist die Funktion dieses Satzes? In Bezug auf § 175 gab es rechtliche Kontinuität und daher wird niemand das Gegenteil behaupten. Einer unwidersprochenen Tatsache braucht man nicht mit Belegen beispringen, oder?--Karsten11 (Diskussion) 12:42, 20. Aug. 2012 (CEST)
Der ganze Artikel ist POV. Immerhin haben die "verfolgten Schwulen" einen Minderjährigen sexuell missbraucht. Das minderjährige Opfer ist dafür auch noch "bestraft" worden, statt dessen müsste es heute rehabilitiert werden. Der Artikel zeigt nur für die Täter Empathie. Das Opfer wird dagegen als Auslöser für die Verfolgungswelle bezeichnet, seine Angaben werden in Zweifel gezogen (... gab bei seinen Vernehmungen 70 Freier an, mit denen er 200 sexuelle Kontakte gehabt haben wollte.), ihm wird unterstellt es habe Vergnügen an dem Prozess gehabt (... ging in seiner Rolle als Kronzeuge auf). Das ist typisches Victim blaming. Gruss --Minoo (Diskussion) 21:37, 17. Nov. 2020 (CET)
Unverständlicher Satz
Bearbeiten"Der damaligen medizinisch-sozialwissenschaftlichen Diskussion war bekannt, dass die geltenden strafrechtlichen Regelungen deren Erkenntnisstand nicht mehr entsprachen". Abgesehen davon, dass einer Diskussion Sachen nicht bekannt sein können, sondern nur den Diskussionsteilnehmern: Ohne Kontext ist nicht erkennbar, wessen Erkenntnisstand und in Bezug auf was?--Karsten11 (Diskussion) 12:38, 24. Dez. 2012 (CET)
- Vorschlag: "Die geltenden strafrechtlichen Regelungen entsprachen nicht mehr dem Erkenntnisstand der damaligen medizinisch-sozialwissenschaftlichen Diskussion." Besser? -- Reinhard Dietrich (Diskussion) 22:16, 25. Dez. 2012 (CET)
- So verstehe ich immerhin den Sinn des Satzes. Aber fachlich: Strafrechtlichen Regelungen spiegeln eine politische oder moralische Bewertung wieder und keinen Stand einer medizinischen oder sozialwissenschaftlichen Diskussion. Und wenn eine medizinische oder sozialwissenschaftliche Diskussion hier eine Rolle gespielt hat, gehört das in den Haupartikeln § 175 und Homosexualität. Den Sinn von "medizinisch-sozialwissenschaftlich" verstehe ich immer noch nicht. Das sind 2 Paar Schuhe oder?--Karsten11 (Diskussion) 22:31, 25. Dez. 2012 (CET)
- Aber: Die Diskrepanz zwischen den strafrechtlichen Regelungen und dem Stand der medizinischen und sozialwissenschaftlichen Diskussion spiegelt ebenfalls eine politische und/oder moralische Bewertung wieder. Das macht diese Prozesswelle ja unter anderem historisch so interessant: Für die beteiligten Juristen gab es andere Handlungsoptionen, die aber nicht gewählt wurden. -- Reinhard Dietrich (Diskussion) 22:44, 25. Dez. 2012 (CET)
- Aber: Was soll den der "Stand der medizinischen und sozialwissenschaftlichen Diskussion" gewesen sein? Und was die "Diskrepanz"? "Für die beteiligten Juristen gab es andere Handlungsoptionen" Das ist ein ganz seltsamer Satz. Er ist generisch richtig: Sie hätten wegschauen können und die Rechtslage nicht umsetzen. Aber er ist aus Juristensicht falsch. Ich habe nirgendwo in der Literatur erkennen können, dass irgendwann jemand der handelnden Juristen den Vorwurf gemacht hätte, dass sie die Sachverhalte juristisch falsch bewertet hätten.--Karsten11 (Diskussion) 22:53, 25. Dez. 2012 (CET)
- Den damaligen "Stand der medizinischen und sozialwissenschaftlichen Diskussion" spiegelt z.B. das zitierte Vorwort oder der Aufsatz von Kempe: Die Homophilen und die Gesellschaft. In: Studien zur Homosexualität = Beiträge zur Sexualforschung 5 (1954), S. 1-21. Schon dort wird Homosexualität nicht mehr als pathologisch abweichend, sondern als Subkultur beschrieben.
- Die "Diskrepanz" ist der Umgang mit Homosexualität wie sie aus solchen Erkenntnissen hätte abgeleitet werden müssen und dem Verhalten der beteiligten Juristen in der Prozesswelle: Sie haben wissenschaftliche Erkenntnisse ignoriert, stattdessen auf die eigenen Vorurteile gesetzt.
- Selbstverständlich hatten sie Handlungsalternativen. Das hat auch nichts mit "wegschauen" zu tun. Rechtswissenschaft ist eine Geisteswissenschaft. Da gibt es immer Interpretations- und Handlungsalternativen gegenüber Tatbeständen und Rechtsfolgen. Ganz konkret: Sowohl vor als auch nach der Prozesswelle wurde mit den gleichen Fakten offensichtlich viel vorsichtiger umgegangen. Vorher gab es offenbar kaum Strafverfolgung. Es gab auch Richter, die in solchen Fällen auf wenige Mark Geldstrafe erkannten. Es geht insofern nicht um richtige oder falsche Anwendung von Vorschriften, sondern darum, dass sie hier in einer tratitionalistischen Form interpretiert und Alternativen ausgeblendet wurden. -- Reinhard Dietrich (Diskussion) 12:25, 26. Dez. 2012 (CET)
- Aber: Was soll den der "Stand der medizinischen und sozialwissenschaftlichen Diskussion" gewesen sein? Und was die "Diskrepanz"? "Für die beteiligten Juristen gab es andere Handlungsoptionen" Das ist ein ganz seltsamer Satz. Er ist generisch richtig: Sie hätten wegschauen können und die Rechtslage nicht umsetzen. Aber er ist aus Juristensicht falsch. Ich habe nirgendwo in der Literatur erkennen können, dass irgendwann jemand der handelnden Juristen den Vorwurf gemacht hätte, dass sie die Sachverhalte juristisch falsch bewertet hätten.--Karsten11 (Diskussion) 22:53, 25. Dez. 2012 (CET)
- Aber: Die Diskrepanz zwischen den strafrechtlichen Regelungen und dem Stand der medizinischen und sozialwissenschaftlichen Diskussion spiegelt ebenfalls eine politische und/oder moralische Bewertung wieder. Das macht diese Prozesswelle ja unter anderem historisch so interessant: Für die beteiligten Juristen gab es andere Handlungsoptionen, die aber nicht gewählt wurden. -- Reinhard Dietrich (Diskussion) 22:44, 25. Dez. 2012 (CET)
- So verstehe ich immerhin den Sinn des Satzes. Aber fachlich: Strafrechtlichen Regelungen spiegeln eine politische oder moralische Bewertung wieder und keinen Stand einer medizinischen oder sozialwissenschaftlichen Diskussion. Und wenn eine medizinische oder sozialwissenschaftliche Diskussion hier eine Rolle gespielt hat, gehört das in den Haupartikeln § 175 und Homosexualität. Den Sinn von "medizinisch-sozialwissenschaftlich" verstehe ich immer noch nicht. Das sind 2 Paar Schuhe oder?--Karsten11 (Diskussion) 22:31, 25. Dez. 2012 (CET)
Wegen
Bearbeiten[1]? --Itu (Diskussion) 07:25, 23. Jan. 2013 (CET)
- In dem ganzen Artikel geht es um den § 175. Muss das an dieser Stelle noch mal wiederholt werden? -- Reinhard Dietrich (Diskussion) 08:06, 23. Jan. 2013 (CET)
- In dem ganzen Artikel geht es.... deutlich erkennbar um einen Kronzeugen "dessen Glaubwürdigkeit ... diskutiert" wurde, ob man das jetzt Falschbeschuldigung nennt oder anders. Ausserdem ist im Artikel von Erpressung die Rede. --Itu (Diskussion) 10:57, 24. Jan. 2013 (CET)
Kategorie Diskriminierung
BearbeitenDie Kategorie:Diskriminierung hatte ich als Oberkategorie von der Kategorie:Heterosexismus entfernt. Nun wurde sie wieder (von @Mitumial) hinzugefügt. Artikel sollen aber grundsätzlich nicht in Ober- und gleichzeitig Unterkategorien einsortiert werden. Es ist der Sinn von Unterkategorien, Oberkategorien übersichtlicher zu gestalten, siehe auch dieses Bild. Diskriminierung sollte also wieder entfernt werden.--Fan (Diskussion) 14:10, 26. Jun. 2022 (CEST)