Diese Diskussionsseite dient dazu, Verbesserungen am Artikel „Frauenrechte in Iran“ zu besprechen. Persönliche Betrachtungen zum Thema gehören nicht hierher. Für allgemeine Wissensfragen gibt es die Auskunft.

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In dem Artikel sind viele sachlich falsche oder ungenaue Behauptungen, wohl vor allem weil die Hauptquelle "igfm.de" (Internationale Gesellschaft für Menschenrechte) nicht ordentlich recherchiert hat. Auch wenn es mühselig ist, korrekte Quellen zu finden, sollte das hier unbedingt einmal gemacht werden. --92.213.13.101 18:39, 11. Apr. 2016 (CEST)Beantworten

Mangelhafte IGFM-Recherchen? Das wäre erst mal anhand der Einzelnachweise im Artikel zu beweisen. Also bitte kein IP-Getröte hier sondern an die Arbeit machen.--Ciao • Bestoernesto 15:52, 22. Okt. 2017 (CEST)Beantworten

Anmerkung zur Ergänzung

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habe folgende Ergänzung verworfen

Zitat: Vergewaltigung und sexueller Missbruch sind in der Ehe nicht Verboten oder eine Straftat.

Begründung

a.) wegen fehlenden Belegen/Quellen

b.) wegen dem Rechtschreibfehler - hätte ich auch reparieren können (Hauptgrund a.)

c.) wegen des menschenverachtenden Begriffs "Missbrauch" - Menschen sind keine Objekte / Gebrauchsgegenstände (ihrer Eltern, Betreuer etc) [auch wenn das von Storch & Co fordern: Elternrechte statt Kinderrechte]

Menschen können misshandelt werden (also sexuelle Misshandlung) - Missbrauch ist ein reaktionärer Begriff aus den hoffentlich vergangenen Zeiten des Untertanengeistes, des Heimterrors...

--Über-Blick (Diskussion) 21:49, 12. Nov. 2018 (CET)Beantworten

Die IP meinte vermutlich den sexuellen Missbrauch, den es begrifflich wie real gibt. Deine TF ist wie immer irrelevant. --Gustav (Diskussion) 21:55, 12. Nov. 2018 (CET)Beantworten
Bis auf den neuen IP-Beitrag den Unsinn erneut entfernt, siehe VM [1] --Gustav (Diskussion) 03:03, 14. Nov. 2018 (CET)Beantworten
„Wenn der Mann mit seiner Frau schlafen will, muss die Frau sich diesem Wunsch fügen. Den Begriff der Vergewaltigung in der Ehe gibt es rechtlich im Iran nicht“, sagt die Anwältin, die aus Sicherheitsgründen nicht mit vollem Namen genannt werden will.“ [2] „Häusliche Gewalt und Vergewaltigung in der Ehe sind nach iranischem Recht kein Tatbestand.“ [3] --91.20.7.181 02:11, 14. Nov. 2018 (CET)Beantworten
Ich werde das sichten. Die Angaben über die Probleme lesbischer Frauen, die sich im zweiten Beleg finden, könnten eingebaut bzw. ergänzt werden. --Gustav (Diskussion) 03:03, 14. Nov. 2018 (CET)Beantworten

Zu falschen Artikeln in den anderen Sprachen verlinkt (erl.)

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Der Artikel ist auf anderen Sprachen, z.B. in Englisch, zum Artikel "Women in Iran", einer historischen Abwicklung zu Frauen im Iran verknüpft. Es würde wahrscheinlich mehr Sinn machen, den Artikel zum jeweiligen Frauenrechts-Pendant zu verknüpfen, i.e. "Women's rights in Iran" im englischen Wiki. --Adriana Récoeur (Diskussion) 16:43, 20. Feb. 2019 (CET)Beantworten

Verschiebung mit der Begründung "Iran ist nicht männlich"

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@Georg Hügler: Die Verschiebung beruht auf einer falschen Annahme. Der Iran ist männlich. Der Artikel ist deswegen zurückzuverschieben. Kümmerst du dich darum? --Habbe H (Diskussion) 06:26, 13. Okt. 2024 (CEST)Beantworten

Auf den Duden ist doch kein Verlass mehr. Zu "Iran" (nicht zu verwechseln mit "Irak") vgl. etwa Gesellschaft für deutsche Sprache e. V.: Heißt es im Iran oder in Iran? In: Der Sprachdienst 2022. --Georg Hügler (Diskussion) 06:30, 13. Okt. 2024 (CEST)Beantworten
Auf den Duden ist kein Verlass mehr, aber auf die Gesellschaft für deutsche Sprache vertraue ich, vor allem, weil ich ihre Auffassung zum generischen Maskulinum teile? Die Begründung war jedenfalls hier falsch, so wie hier nur flüchtig auf die Namensgleichheit zu schauen. Die Verschiebung hätte nicht ohne Konsens geschehen sollen. Vielleicht ergibt er sich noch in die eine oder andere Richtung. --Habbe H (Diskussion) 07:42, 13. Okt. 2024 (CEST)Beantworten
Das Auswärtige Amt nutzt auch nicht die umgangssprachliche Form, sondern schreibt "in Iran". --Georg Hügler (Diskussion) 07:52, 13. Okt. 2024 (CEST)Beantworten
Ich weiß. Deswegen verschiebe ich den Artikel nicht zurück mit der Begründung „falsche Begründung für die Verschiebung auf ‚in Iran‘“. --Habbe H (Diskussion) 08:07, 13. Okt. 2024 (CEST)Beantworten