Diskussion:Friedrich Rödler

Letzter Kommentar: vor 2 Jahren von Courtrat in Abschnitt Abschnitt Kontroversen

Quellen

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OTS - Meldungen

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Der Artikel gehört von den als Quellen wertlosen "OTS-Meldung" und deren Inhalten gesäubert. Diese Informationen stellen lediglich Presseaussendungen dar, die ohne journalistische Objektivierung oder andere Prüfung von beliebigen Personen gegen Entgelt veröffentlicht werden können. So trägt auch die OTS-Meldung vom 17. Juli 2002 (ausgesendet von der SPÖ) genausowenig zu einer ausgewogenen Darstellung dar, wie die dazu ausgesendete OTS-Stellungnahme von Rödler. --Courtrat (Diskussion) 00:40, 24. Feb. 2013 (CET)Beantworten

Online TV

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Die Quelle ORF-TVthek ist ab 4.3. nicht mehr verfügbar - siehe WP-Belege. Die OTS- Meldung ist ebensowenig geeignet (siehe oben). Gibt es geeignetere Quellen für die Einstellung des Verfahrens, vielleicht mit einer objektiven Darstellung, warum das Verfahren eingestellt wurde? Die Formulierung mit dem "Substrat" ist mehr als merkwürdig. Ist das Verfahren mangels Verfolgungswürdigkeit eingestellt worden oder hat Rödler die ganzen Tatbestände gemäß dem Rechnungshofsbericht gar nicht begangen? Es macht einen Unterschied, ob es bloß nicht strafbar ist, dass man sich ein fürstliches Zusatzgehalt zahlt, Wertpapierspekulationen mit Bundesvermögen riskiert und merkwürdige Projektvergaben verantworten muss, und das alles in Österreich halt nicht strafbar ist, oder man es gar nicht getan hat.--Courtrat (Diskussion) 16:42, 2. Mär. 2013 (CET)Beantworten

FPÖ - Nähe

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Die Diskussionsverweigerung seitens Danny7 dient nicht seiner Glaubwürdigkeit, einen ausgewogenen Artikel zum Ziel zu haben.

Die Beleg zur FPÖ-Nähe ist objektiver, als mancher zur Beschönigung der Kontroversen. Oder ist eine Kandidatur für ein politisches Amt ohne Nähe zu einer Partei möglich? (siehe Abschnitt: Zur Frage der Mitgliedschaft bei der FPÖ und den Freimaurern) Die anderen „Mitgliedschaften“ sind völlig unbelegt (außer jener im Verwaltungsrat der Europäischen Patentorganisation, der wohl mit der Funktion als Präsident des Österreichischen Patentamtes einhergeht). Daher wäre eine Streichung des Abschnittes „Mitgliedschaften“ und eine Einfügung des Hinweises auf die (möglicherweise nicht angenehme, aber belegte) Nähe zur FPÖ in Leben wohl im Sinne der Ausgewogenheit und Objektivität. --Courtrat (Diskussion) 15:27, 20. Feb. 2013 (CET)Beantworten

Interessant, dass Rödler nun (offenbar unter dem neuen Pseudonym Courtraz) nicht nur die Mitgliedschaft eingesteht, sondern sich sogar in die Spitzenfunktionen der FPÖ träumt.--Courtrat (Diskussion) 18:49, 29. Aug. 2016 (CEST)Beantworten

Kritikabschnitt

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Ich habe den Inhalt des Kritikabschnittes mit http://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Friedrich_R%C3%B6dler&diff=113861948&oldid=113845696 gekürzt, weil ich nach zweimaliger Lektüre der Anfrage http://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXII/J/J_02596/fnameorig_034683.html nicht so recht sehe, wo dort ausdrücklich gesagt würde, dass Herr Rödler „das Patentgesetz abgeändert [habe,] um die Qualifikationen des Postens auf gesetzlicher Ebene zu erfüllen“. Mir erscheint diese Auslegung als zu weit gehend. Könnte man hier eine vll. treffendere kurze Formulierung verwenden? — Pajz (Kontakt) 11:38, 6. Feb. 2013 (CET)Beantworten

Konkretisierung zum Text betreffend Parlametarische Anfrage 2005
Aus der Passage "Zugleich wurde seit 2002 eine Patentrechtsnovelle vorbereitet, die neben der Umsetzung einer EU-Biotechnologie-Richtlinie auch eine Änderung des Ausschreibungsmodus für die Bestellung des Präsidenten des Patentamtes enthielt. Bis dahin war eine Bewerbung nur aus dem akademischen Kreis des Patentamtes mit bestimmten verpflichtenden Qualifikationen möglich (altes Patentgesetz, §58 Abs 4: „Der Präsident und seine Stellvertreter müssen die für ständige Mitglieder des Patentamtes vorgeschriebene Befähigung (...) besitzen.“). Mit der Novellierung sollte es möglich werden, dass auch Bewerber aus der Wirtschaft zum Zuge kommen könnten, die kein akademisches Studium aufzuweisen brauchten und nur Kenntnisse am Schutzrechtssektor haben „sollten“. Für die Vizepräsidenten sah das Patentgesetz in der neuen Fassung selbst diese reduzierten Qualifikationen nur mehr als Sollbestimmung vor; für den Präsidenten wurde keinerlei (!) Qualifikation mehr auf gesetzlicher Ebene vorgesehen (neues Patentgesetz, §58 Abs 5)." geht hervor, dass Rödler nur auf Grund der Änderung des Patentgesetzes zum Präsidenten ernannte werden konnte.

Wäre die Formulierung "Nur durch eine Änderung des Patentgesetzes konnte Rödler die Qualifikationen des Postens auf gesetzlicher Ebene erfüllen." akzeptabel? Natürlich hat der Nationalrat das Gesetz geändert. --Courtrat (Diskussion) 15:15, 6. Feb. 2013 (CET)Beantworten

Relevante Quellen / Fakten zur Kritik

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Die durch Löschungen einzelner Textstellen verschwundenen relevanten Quellen, die journalistisch aufbereitet wesentliche Fakten zum Beitrag beinhalten, sollten in einer neuen Passage 'Kritik' etwa in folgender Form wiederhergestellt werden:

Anfang 2007 attakierte Rödler das Europäische Patentamt (EPA) mit unsachlichen Presseaussendungen, was zu einer offiziellen Entschuldigung des damaligen Infrastrukturministers Werner Faymann beim EPA führte. Ende 2007 beschied die Personalvertretungs-Aufsichtskommission des Bundeskanzleramtes aufgrund von sechs Beschwerden Rödler in allen vorgebrachten Fällen eine Vorgangsweise, die „nicht gesetzmäßig“ war. [1]
Rödlers umstrittene Vorgangsweise bei einer öffentlichen Vergabe an Peter Hochegger im Mai 2002 war Gegenstand im Untersuchungsausschuss zur Klärung von Korruptionsvorwürfen. [2]

Um keine unnötigen Löschungsaktivitäten hervorzurufen, bitte ich um Beurteilung der Sachlichkeit der Passagen.

  1. Hanna Kordik, Friedrich Rödler: Der gestrenge Herr vom Patentamt, Die Presse vom 23. Oktober 2009
  2. Fritz Pessl, Wie Freimaurer Politik lenkten, Salzburger Nachrichten vom 5. April 2012

--Courtrat (Diskussion) 16:35, 7. Feb. 2013 (CET)Beantworten

Hallo, bitte achte darauf, dass nicht nur die Darstellung der einzelnen Kontroversen neutral formuliert ist, sondern auch der Artikel insgesamt ausgewogen anmutet. Wenn Kontoversen oder Kritikpunkte umfänglich aufgelistet werden, sollten also auch die (zweifellos ebenfalls vorhandenen Leistungen) in ähnlichem Umfang dargestellt sein. In Personenartikeln sollte nicht zu erkennen sein, ob sie von einem Freund oder einem Gegner des Betroffenen geschrieben wurden... --Rudolph Buch (Diskussion) 19:51, 7. Feb. 2013 (CET)Beantworten
Danke, diese Definition von Ausgewogenheit finde ich sehr hilfreich! Ich werde recherchieren und dann hier einen Vorschlag unterbreiten. (Ich hoffe es lohnt den Aufwand, denn falls doch eine SL erfolgt, ist es für die Katz ...) --Courtrat (Diskussion) 12:57, 8. Feb. 2013 (CET)Beantworten

Kontroversen

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Ich wundere mich über das völlige Fehlen der unbestrittenen Tatsache im Artikel (siehe oben), dass Rödler von der Personalvertretungs-Aufsichtskommission des Bundeskanzleramtes wegen Verstößen gegen das Personalvertretungsrecht gerügt wurde (http://diepresse.com/home/wirtschaft/economist/kordiconomy/517171/Friedrich-Roedler_Der-gestrenge-Herr-vom-Patentamt) – dies ist schon ein deutliches Indiz für zweifelhafte Führungskompetenz, dies würde sogar ein Freund Rödlers zugeben.

Auch dass das Patentgesetz geändert werden musste, um Rödler die Präsidentschaft rechtlich erst zu ermöglichen (und zwar zufällig auf Antrag des FPÖ-Ministers Gorbach, Rödlers damaligem Chef) ist ein Faktum, darf aber derzeit im Artikel nicht für Ausgewogenheit sorgen. --Courtrat (Diskussion) (21:03, 14. Feb. 2013 (CET), Datum/Uhrzeit nachträglich eingefügt, siehe Hilfe:Signatur)Beantworten

Führungsstil

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Leider nur als Print verfügbar (Artikel im profil 8 • 18. Februar 2013 S. 40):

Nicht so patent

Friedrich Rödler, Chef des Österreichischen Patentamts, steht nach einer Sachverhaltsdarstellung der Grünen-Abgeordneten Gabriela Moser schwer unter Druck. Moser hat in einem Schriftsatz an die Korruptionsstaatsanwaltschaft unter anderem die höchst eigenwilligen Finanzveranlagungen des Patentamts bekrittelt. Rödler hatte in der Vergangenheit höchstpersönlich Gelder einer ausgegliederten Gesellschaft der Patentbehörde in riskante Wertpapiere investiert - das Portfolio bilanzierte in einem eigenen Rechnungskreis und war de facto für niemanden einsehbar. Wie aus einer profil vorliegenden Abrechnung der durchführenden Bank Gutmann hervorgeht endete beispielsweise eine Veranlagung in türkischer Lira - von der die Banker Rödler explizit abgeraten hatten - mit Verlusten. Gekauft wurden die mit dem Schrott-Rating BB- behafteten Anleihen um 299.318 Euro, beim Verkauf waren die Papiere nur noch 270.715 Euro wert. Auch innerhalb seiner eigenen Behörde muss der als cholerisch und autoritär geltende Rödler Verluste hinnehmen. Laut profil-Recherchen haben vor wenigen Wochen sowohl die Leiterin der Abteilung Öffentlichkeitsarbeit als auch deren Stellvertreter um Entbindung von ihrer Funktion angesucht. Auf der Suche nach neuen Vertrauten im Haus hat Rödler nun einen Vorstoß gewagt: In einem Gesetzesentwurf an das Infrastrukturministerium soll das Präsidium des Patentamts auf „bis zu drei Vizepräsidenten" erweitert werden. Weshalb, ist unklar. In den vergangenen 114 Jahren ist die Behörde mit zwei Vizepräsidenten ausgekommen.

Sollte einfließen. --Courtrat (Diskussion) 12:46, 19. Feb. 2013 (CET)Beantworten

Leistungen von Rödler

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Ich schlage zur ausgewogenen Dokumentation folgenden Abschnitt im Artikel vor:

Wirken

Als wesentliches Ziel verfolgt Rödler die aktive Öffentlichkeitsarbeit, was mit dem Angebot von Seminaren sowie Beratungen von KMU (discover.ip), einem jährlichen Erfindungspreis ("Inventum") und regelmäßigen Presseaussendungen sowie Newslettern umgesetzt wird.[1] Mit der Einführung der elektronischen Anmeldung und der Unterzeichnung des Patent Prosecution Highway (einer Übereinkunft zur wechselseitigen Beschleunigung von Patentverfahren im Rahmen des PCT) wurden für österreichische Anmelder effiziente Wege zur Erlangung von Schutzrechten geschaffen.

Durch Einführung zeitgemäßer Managementmethoden (z.B. Erstellung und Publikation eines Leitbildes) und privatwirtschaftlicher Angebote von Dienstleitungen im Rahmen der Teilrechtsfähigkeit des Patentamtes (serv.ip)[2] will Rödler den Behördencharakter in Richtung einer unternehmerischen Kultur des Amtes modernisieren. Dabei wird auf Empfehlungen des Rechnungshofes zurückgegriffen, der in seinem Bericht zum Patentamt 2012 u.A. eine Zusammenführung der durch Parallelstrukturen unwirtschaftlich erscheinenden Behörden- und serv.ip-Bereiche vorschlägt.[3]

  1. Presseaussendungen des Patentamtes
  2. serv.ip - ein privatrechtliches Unternehmen des Österreichischen Patentamtes
  3. Bericht des Rechnungshofes zum Patentamt 2012


Viel mehr habe ich nicht gefunden, der Rechnungshofbericht scheint ja eher auf die Kritikseite zu passen, was aber ohnehin in den Quellen zur anhängigen Anzeige Niederschlag findet ...
Bitte um kritische Durchsicht --Courtrat (Diskussion) 17:05, 8. Feb. 2013 (CET)Beantworten


Interessant,

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was Danny7 aus diesem Diskussionsbeitrag (ohne Diskussion) in den Artikel transportiert hat. Ich bleibe mit meinen Argumenten noch in der Diskussion.

Derzeit scheint sich der Artikel leider in Richtung eines beeindruckenden CV zu entwickeln und es ist zu überlegen, ob man ob der faktischen Bedeutungslosigkeit der beschriebenen Person nicht doch die Relevanz in Frage stellen sollte. Vielleicht löst sich die Frage der Relevanz ohnehin, wenn sich die Vorwürfe Mosers vor Gericht als stichhaltig herausstellen, dann ist die „leitende Funktion in einer obersten Behörde“ Geschichte. Nur schade um die interessante Zusammenstellung einer typisch österreichischen Karriere.

Ausgewogenheit kann ich jedenfalls anhand der vorliegenden Streichung von (zumindest mit journalistischer Sorgfalt aufbereiteter Berichten belegten) Fakten zugunsten der Aufnahme von (lediglich mit Quellen aus dem Einflussbereich, wenn nicht der Feder des Protagonisten selbst - hallo Danny7 - stammenden OTS-Aussendungen ohne aus diesen resultierenden Medienberichten, die wenigstens deren offenbar nicht einmal vorhandene Bedeutung für eine APA-Zitierung zeigen würde) „Leistungen“ die wohl in die normalen Aufgaben eines Präsidenten eines Patentamtes fallen.

Eventuell ist vorerst eine Versachlichung auf die tatsächliche Bedeutung Rödlers sinnvoll:

Friedrich Rödler (* 25. November 1954 in Wien) ist Präsident des Österreichischen Patentamtes.

Die Details können Interessierte aus der Versionsgeschichte beziehen, egal ob die beeindruckenden Publikationen, die engagierten Leistungen oder die mutmaßlichen Vergehen. --Courtrat (Diskussion) 20:53, 14. Feb. 2013 (CET)Beantworten

Zur Frage der Mitgliedschaft bei der FPÖ und den Freimaurern

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Neben den bereits zitierten Quellen könnten auch diese Webpublikationen zur Untermauerung (zumindest) eines Naheverhältnisses Rödlers zur FPÖ und den Freimaurern herangezogen werden. Die Quellen sind jedenfalls seriöser, als vom Patentamt selbstgeschriebene OTS-Aussendungen, die inzwischen inflationär im Artikel auftauchen. Die Quelle mit den Pressemeldungen des Patentamtes wurde von mir nicht angeführt, damit die dort verbreiteten Jubelmeldungen Rödlers als Quellen verwendet werden, sondern um zu zeigen, dass Rödler eine aktive Öffentlichkeitsarbeit betreiben lässt. Denn mehr sind diese Meldungen nicht.

Diese Quellen sind zweifellos von Außenstehenden:

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FPÖ: http://www.news.at/articles/0217/51/33659/buerokraten-funktionaere

Aber natürlich hat die schwarz-blaue Koalition auch Mittel und Wege gefunden, die Machtstrukturen in den Ministerien neu zu gewichten. So wurden im Landwirtschaftsministerium Werner Wutscher und im Infrastrukturministerium Friedrich Rödler (FPÖ) als Generalsekretäre installiert – gleichsam als Bosse der Sektionschefs und unmittelbar ihrem Minister unterstellt. Rödler, Generalsekretär von Infrastrukturminister Mathias Reichhold: "Ich fungiere als so etwas wie ein Transmissionsriemen zwischen Politik und Beamten."

FPÖ-Kandidatur in Wien: https://www.wien.gv.at/wahl/GR051/kandidaten2-R.htm

"...
Rizzi, Dr. Christian ÖVP 61 Döbling
Rödler, Mag.Dr. Friedrich FPÖ 0
Rogelböck, Hubert FPÖ 3 1 Favoriten "

Ob Rödler kandidieren konnte, ohne Mitglied zu sein? Offenbar war er aber in seinem Wahlkreis nicht sehr bekannt bzw. beliebt. Oder es handelt sich um einen anderen Dr. Friedrich Rödler.

Interessant, dass inzwischen F.R. alias Courtratz stolz verkündet, dass er als Personalreserve der FPÖ für hohe und höchste Staatsfunktionen gilt (SIC). Ob die das auch weiß? --Courtrat (Diskussion) 10:33, 7. Sep. 2016 (CEST)Beantworten

Freimaurer + FPÖ: http://www.academia.or.at/index.php?id=23&tx_ttnews[tt_news]=147&tx_ttnews[backPid]=9&cHash=8c384952bd

Es ist erstaunlich, dass derartiges die investigativen Journalisten von „Standard“ und „profil“ bis heute nicht zu interessieren scheint. Entlarvend war auch ein Beitrag, der Anfang April in den „Salzburger Nachrichten“ die Beziehungen des mittlerweile sattsam bekannten Lobbyisten Peter Hochegger, selbst Freimaurer, zu seinem Freimaurer-Bruder Friedrich Rödler, damals Generalsekretär im Verkehrsministerium und zugleich Vorsitzender der Vergabekommission, im Zusammenhang mit einer öffentlichen Auftragsvergabe aufdeckte. Der Letztgenannte ist inzwischen zum Chef des Patentamtes avanciert, obwohl er kein SPÖ-Mann ist, sondern eher dem FPÖ-/BZÖ-Lager zuzurechnen ist – aber Freimaurerbeziehungen haben in der SPÖ bekanntlich noch nie geschadet.

--Courtrat (Diskussion) 20:37, 14. Feb. 2013 (CET)Beantworten

Rödler nutzt Wikipedia als geschöntes CV

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Bitte um dritte Meinung!

Selbstbeweihräucherung

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Mein Namensplagiator Courtratz übertreibt die Lobhudelei - triviale Managementaufgaben und selbstverständliche Führungsaufgaben eines Amtsleiters werden als besondere Leistungen und Initiativen dargestellt.

Dagegen wurde der Untertitel „Rechtswidriges Gehalt als Geschäftsführer des teilrechtsfähigen Bereiches („serv.ip“) des Patentamtes“ trotz klaren Belegs und schlüssiger Begründung (samt Diskussionsangebot) wiederholt gelöscht.


Weils bei diesem Wikipedia-Artikel offenbar nicht mehr um das geht, was Wikipedia eigentlich sein soll und hier gegen grundlegendste Richtlinien verstoßen wird - nocheinmal zur Erinnerung (Aus den Wikipedia- Richtlinien:
- Wikipedia ist keine Gerüchteküche und keine Plattform für Werbung, (negative) Propaganda oder Verschwörungstheorien. Artikel sollen einen neutralen Standpunkt einnehmen. Kontroverse Behauptungen sollen als solche klar dokumentiert werden.
- Wikipedia ist kein Ort für Essays und kein Ort für Fan-Seiten (persönliche Anmerkung: auch nicht für "Feind-Seiten"). Artikel sollten sachlich, objektiv und in enzyklopädischem Stil geschrieben sein.
- Bei eklatantem Verstoß gegen diese Grundsätze kann für den Artikel auch gleich ein Schnelllöschantrag gestellt werden; er wird dann in der Regel sehr schnell gelöscht.
- Bei wiederholtem Missbrauch kann die IP-Adresse oder das Benutzerkonto des Nutzers gesperrt werden.
Bei gegenständlichem Artikel scheint es sich eher um eine persönlich-diffamierungsmotivierte "Fan-Webseite" zu handeln, die zunehmend den Boden der Wikipedia-entsprechenden Artikel verlässt.
Es wäre höchst an der Zeit, hier von Seiten Wikipedias einzuschreiten und dem ein Wikipedia-würdiges Ende zu setzen. Eine echte Qualitätskontrolle wäre hier jedenfalls dringend vonnöten. --Danny7 13:53, 7. Sep. 2016‎
Ohhh, Danny7 ist wieder aus der Versenkung aufgetaucht (vgl. 2013)! BITTE BEITRÄGE SIGNIEREN, Herr Rödler alias Danny7 bzw. Courtatz. Einer Kürzung wie vorgeschlagen unter Beibehaltung der Wahrheit steht nichts entgegen, jedoch verschwinden lassen ist nicht drin (dass die Person die Relevanzkriterien erfüllt, ist geklärt). Herr Rödlers Geschichte als Präsident ist dokumentationswürdig (wenn auch für ihn unangenehm). Gerne alle nicht belegten Fakten rausnehmen! BITTE IM ENTWURF: siehe Angemessen gekürzte und aktualisierte Fassung --Courtrat (Diskussion) 16:21, 7. Sep. 2016 (CEST)Beantworten
Lieber User "Courtrat" - Ihr letzter Eintrag zeigt Ihre persönliche Intention - alles andere als Wikipedia-Conform. Bleibe daher dabei: Löschung des gesamten Absatzes aufgrund einer wikipediagemäßen Beschränkung auf knappe enzyklopädische Darstellung (ohnehin im Lebenslauf) im Sinne der Wikipedia Richtlinien und klarem Fokus des Beitragsteils in Richtung Diffamierung statt objektiver knapper Berichterstattung. PS: ich verwehre mich gegen Ihre völlig aus der Luft gegriffenen Scheinidentifikationsversuche mit real existierenden Personen. Aber offenbar ist für Sie offenbar undenkbar, dass es auch Wikipedia-konform agierende Autoren gibt.--Benutzer:Danny7
Bitte Antworten einrücken! Ich bin sicher, dass sich ein objektiver Admin der Frage der Konformität annehmen wird. Was haben Danny7 und Courtratz zum Vorschlag zu sagen? --Courtrat (Diskussion) 17:22, 7. Sep. 2016 (CEST)Beantworten

Herabwürdigung seiner Nachfolgerin

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Schließlich hat er eine nachgewiesen nicht belegte gelöschte Behauptung auf der Seite Mariana Karepova kommentarlos rückgängig gemacht.

Lösungsvorschlag

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Ich werde mich hinsichtlich der nunmehrigen Bedeutungslosigkeit der Person Rödler auf keinen edit war einlassen, würde aber für eine angemessene Kürzung des Artikels plädieren - bzw. auch dafür zur Verfügung stehen, wenn ein Dritter die Moderation übernimmt.

--Courtrat (Diskussion) 18:49, 29. Aug. 2016 (CEST)Beantworten

Beteiligung am Vertrag

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  1. Rödler war vor seiner Ernennung als Generalsekretär in höchster Entscheidungsposition (direkt unter dem Minister) am übergeordneten Ministerium (Beleg: Lebenslauf)
  2. Seine Ernennung erfolgte nach dem Vertragsabschluss (laut OGH - Beleg: Urteil des OGH 3.3)
  3. Es ist auszuschließen, dass er selbst von einem mit ihm abgeschlossenen Vertrag nicht wusste. (Beleg nicht nötig, ist reiner Menschenverstand)

Daraus folgt: Rödler muss von dem Vertrag gewusst haben, als Jurist auch über die Bedenklichkeit der Befangenheitssituation im Klaren gewesen sein und somit die Unrechtmäßigkeit des Vertrags (die ja vom OGH festgestellt wurde) zumindest erahnt haben. --Courtrat (Diskussion) 17:49, 6. Sep. 2016 (CEST)Beantworten

Ist diese Behauptung eine persönliche Hyphothese von User "Courtrat" oder faktenmäßig belegt? Falls ersteres, hat es in einer Wikipedia-Diskussion zu einem Beitrag nicht verloren --Benutzer:Danny7
Wer 1+1 zusammenzählen kann, wird die Faktenlage erkennen. Ist es denkbar, dass ein und die selbe Person einen Vertrag, den sie unterzeichnet, nicht kennt? Kann ein Jurist so unkritisch hinsichtlich der guten Sitten sein, dass er die obige auf Fakten basierende Schlussfolgerung als persönliche Hypothese betrachtet? --Courtrat (Diskussion) 17:35, 7. Sep. 2016 (CEST)Beantworten

Zur Info, der Wortlaut des Vertrags[1]:

Vereinbarung

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zwischen dem Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie bzw. seinem Rechtsnachfolger (kurz: BMVIT)
und
Revisionswerber Geschäftsführer des teilrechtsfähigen Bereiches des Österreichischen Patentamtes (kurz: Geschäftsführer)

§ 1 Anstellungsverhältnis

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Zwischen dem BMVIT und dem Geschäftsführer wird mit dem Zeitpunkt und auf die Dauer seiner Bestellung als Präsident des Österreichischen Patentamtes ein Anstellungsverhältnis bezüglich der Geschäftsführung des Unternehmensbereiches Teilrechtsfähigkeit gemäß § 58 b Abs.3 des Patentgesetzes i.d.F. der Patentrechts-Novelle 2004 abgeschlossen.

§ 2 Aufgaben

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(1) Dem Geschäftsführer obliegt die Leitung des Unternehmensbereiches des Österreichischen Patentamtes (teilrechtsfähiger Bereich).

(2) Grundlage für die Tätigkeit des Geschäftsführers sind insbesondere die gesetzlichen Bestimmungen des § 58 Abs. 3 sowie der §§ 58a und 58b des Patentgesetzes i.d.F. der Patentrechts-Novelle 2004.

(3) Der Geschäftsführer hat die ihm übertragenen Aufgaben mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes wahrzunehmen und ist hierbei verpflichtet, Mehrarbeit und Überstunden im erforderlichen Ausmaß zu leisten.

§ 3 Gehalt

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(1) Dem Geschäftsführer gebührt unbeschadet seiner Entlohnung als Bundesbediensteter (Präsident des Patentamtes - Verwaltungsbereich) für seine gesamte Tätigkeit als Geschäftsführer des Unternehmensbereiches Teilrechtsfähigkeit ein jährliches Entgelt in Höhe von 65% des jeweiligen Jahresbezuges eines Bundesbeamten A1/9 Stufe 2 (oder eines vergleichbaren Nachfolgebezuges) zuzüglich 0,5% der Umsatzerlöse des unmittelbaren Vorjahres (bis zur Feststellung der Bilanz: vorschussweise des letzten abgerechneten Bilanzjahres), zahlbar in 14 gleich hohen Teilbeträgen, und zwar in 12 Teilen zum Monatsersten und je einem Teil zum 1.6. und zum 1.12. jeden Jahres.

(2) Dauert die Tätigkeit nicht während des gesamten Kalenderjahres, ist der 13. oder 14. Teilbetrag entsprechend zu aliquotieren.

(3) Erfolgsabhängige Prämien sind nicht vereinbart.

§ 4 Abfertigung

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(1) Die Abfertigung gebührt bei Beendigung der Geschäftsführertätigkeit und bemisst sich nach dem Angestelltengesetz, wobei in einem Dienstverhältnis zu einer Gebietskörperschaft zurückgelegte Zeiten einzurechnen sind.

(2) Wird das Anstellungsverhältnis durch den Tod des Geschäftsführers beendet, so geht der Anspruch auf die überlebende Ehegattin über.

§ 5 Dienstwagen, Dienstreisen

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(1) Sofern ein entsprechendes Fahrzeug im Verwaltungsbereich des Patentamtes nicht zur Verfügung steht, besteht Anspruch auf einen aus Mitteln der Teilrechtsfähigkeit im Wege der BundesbeschaffungsGesmbH beschafften Dienstkraftwagen (einschließlich Inanspruchnahme eines Fahrers) zum Preis von maximal EUR 38.000 inkl. aller Steuern und Abgaben (Preisbasis 2005). Die Betriebskosten trägt die Unternehmung. Die auf den für eine allfällige Privatnutzung im In- oder Ausland anzusetzenden Sachwertbezug entfallenden Steuern trägt der Geschäftsführer.

(2) Für den Fall, dass kein Dienstwagen beansprucht wurde, ist der Geschäftsführer berechtigt, für mit dem privaten Kraftfahrzeug zurückgelegte dienstlich notwendige Fahrten das amtliche Kilometergeld zu verrechnen.

(3) Im übrigen gelten die für vergleichbare Bundesbedienstete maßgeblichen Reisegebührenvorschriften sinngemäß.

§ 6 Urlaub, Nebenbeschäftigung, Nebentätigkeit, Verschwiegenheitsverpflichtung, Meldepflichten, Dienstort

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(1) Es gelten die für die Tätigkeit als Leiter des Verwaltungsbereiches maßgeblichen Ansprüche und Vorschriften.

(2) Beteiligungen an anderen Unternehmungen und Nebenbeschäftigungen bedürfen der Zustimmung des Unternehmens.

§ 7 Rechtsschutz

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(1) Die Unternehmung wird dem Geschäftsführer alle in dieser Eigenschaft entstehenden Kosten aus gegen den Geschäftsführer persönlich gerichteten Zivil-, Straf- und Verwaltungsverfahren aller Art sowie den außergerichtlichen Streitigkeiten ersetzen, soweit diese Kosten nicht durch eine von der Gesellschaft abgeschlossene Versicherung abgedeckt werden. Diese Kosten umfassen insbesondere Anwaltshonorare, Gerichtskosten, Kosten der Gegenseite.

(2) Wird rechtskräftig festgestellt, dass dem Geschäftsführer Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt, so hat der Geschäftsführer die von der Unternehmung ausgelegten Kosten rückzuerstatten.

(3) Diese Regelungen gilt nicht für gerichtliche oder außergerichtliche Auseinandersetzungen zwischen Geschäftsführer und Unternehmung.

§ 8 Unfallversicherung

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Der Geschäftsführer wird von der Unternehmung auf deren Kosten gegen Unfall im dienstlichen und außerdienstlichen Bereich mit folgenden Versicherungssummen versichert:

Tod: ein Jahresbruttogehalt gem. § 3
Invalidität: zwei Jahresbruttogehälter gem. § 3

§ 9 Freiwillige Pensionsvorsorge

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Die Unternehmung verpflichtet sich, für den Geschäftsführer eine Pensionsvorsorge als Pensionskassenzusage oder als Zusage, Prämien zugunsten des Geschäftsführers oder seiner Hinterbliebenen in eine Versicherung ohne Rückkaufsrecht zu zahlen, zu treffen und hiefür jährlich Beiträge in der Höhe von 10% des Jahresbruttobezuges gem. § 3 zu leisten. Dem Geschäftsführer ist die Wahl der Pensionskasse und/oder des Versicherungsunternehmens freigestellt.

§ 10 Gebühren, Abgaben

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Alle mit der Errichtung dieses Vertrages verbundenen Gebühren und Abgaben hat die Unternehmung zu tragen.

§ 11 Sonstiges

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(1) Der Geschäftsführer ist verpflichtet, Organfunktionen in allfälligen Konzern- und Beteiligungsgesellschaften auszuüben; mit derartigen Tätigkeiten verbundene geldwerte Vorteile sind an das Unternehmen abzuführen.

(2) Für Erfindungen des Geschäftsführers gilt das Patentgesetz 1970 in der jeweils geltenden Fassung; Diensterfindungen gehören der Unternehmung.

(3) Für den Fall der Arbeitsverhinderung durch Krankheit, Arbeitsunfall oder Berufskrankheit werden die Bezüge auf die Dauer von sechs Monaten fortgezahlt.

(4) Dem Geschäftsführer ist die Option eingeräumt, im Falle seines Ausscheidens aus der Leitungsfunktion des Patentamtes bis zum Erreichen des gesetzlichen Pensionsalters und unbeschadet seiner sonstigen Tätigkeit eine Aufgabe mit Leitungsverantwortung im Unternehmensbereich des Patentamtes gegen ein Entgelt von 60% der in § 3 vereinbarten Ansprüche unter Beibehaltung der Regelungen der §§ 7 bis 9 auszuüben. Im Hinblick darauf, dass der Bund für Verbindlichkeiten des teilrechtsfähigen Bereiches nicht haftet, hat letzterer für die Möglichkeit seiner rechtsnachfolgelosen Auflösung entsprechende bilanzielle Vorsorge für eine Ablöse dieser Ansprüche des Geschäftsführers zu treffen.

(5) Bestehen nach Beendigung des Geschäftsführer- oder Anstellungsverhältnisses Meinungsverschiedenheiten über Ansprüche aus diesem Verhältnis, so ist der Geschäftsführer/Angestellte berechtigt, in die maßgeblichen Unterlegen selbst oder durch zur beruflichen Verschwiegenheit verpflichtete Dritte Einsicht zu nehmen.

(6) Soweit das Gesetz und dieser Vertrag keine Regelungen enthalten, gelten die Vorschriften des ABGB und subsidiär des Angestelltengesetzes.

(7) Es bestehen weder mündliche noch schriftliche Nebenabsprachen. Jede Änderung dieser Vereinbarung bedarf der Schriftform. (nicht signierter Beitrag von Courtrat (Diskussion | Beiträge) 08:59, 7. Sep. 2016 (CEST))Beantworten

Einzelnachweise

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  1. Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs Geschäftszahl Ro 2014/12/0023 vom 18. Dezember 2014

Rechtschreibung

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Nach Ablauf der Sperre „verläßliche“ bitte in „verlässliche“ korrigieren. Gruß --Ama von und zu (Diskussion) 18:04, 7. Sep. 2016 (CEST)Beantworten

Erledigt, danke. --Courtrat (Diskussion) 10:15, 12. Sep. 2016 (CEST)Beantworten

Vorschlag für eine der Relevanz des Artikels angemessene Version

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Der Vorschlag einer ausgewogenen und sachlichen Fassung nimmt sowohl auf die relevanten Leistungen als auch die dokumentierten Kritikpunkte Rücksicht. Bitte um Beurteilung von dritter Seite. --Courtrat (Diskussion) 06:24, 9. Sep. 2016 (CEST)Beantworten

Neuversuch einer Diskussion

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Kommentar zur Sperre vom 8. Dezember 2016

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Zuerst: Danke für die faire redaktionelle Betreuung seitens der Administrator(inn)en!

Leider ist mein Namensplagiator Courtratz nicht dazu bereit, sich hier einer sachlichen Diskussion zu stellen. Er beschränkt sich auf (Selbst-?)Beweihräucherung. Sein Kommentar "Die systematischen Verkürzungen/Verzerrungen eines einzelnen Users hier widersprechen den enzyklopädischen Grundsätzen von Wikipedia. Über den User courtrat wurde bereits einmal die Sperre beantragt. Wikipedia ist keine Plattform für Frustierte !" sagt eigentlich alles. Weder bin ich frustriert (habe im Gegensatz zu jenem auch keinen Grund dazu), noch wurde ich je gesperrt. Die Sperre des Artikels hat wohl Courtratz provoziert, ich habe immer über die Diskussion argumentiert, sobald umstrittene Themen aufkamen.

Die letzte Änderung (die von mir monatelang hier verlinkt und zur Diskussion gestellt wurde) stellt eine Versachlichung und Beschränkung auf die Bedeutung der Person Rödler dar: relevant ist für die Wikipedia nur seine Funktion als Leiter der obersten Behörde, sonstige Funktionen sind im Lebenslauf zu erwähnen. Interessant ist Rödlers Umgang mit der Macht, was durchaus verdient, enzyklopädisch dargelegt zu werden (vielleicht lernt ja jemand daraus), und das Schönreden seitens des Courtratz.

Zur Versachlichung wurde von mir auch bereits um eine dritte Meinung ersucht, leider ohne Erfolg. Nichts im Artikel ist unbelegt, auch sind Leistungen und Fehlleistungen ausgewogen dargestellt.

Manchmal ist die Wahrheit eben frustrierend, jedoch sollte die Wikipedia fair und objektiv sein. Danke für die Mitarbeit! --Courtrat (Diskussion) 14:13, 11. Dez. 2016 (CET)Beantworten

Leider keine Diskussionsbereitschaft des Users Courtratz

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Offenbar ist der Benutzer:Courtratz nicht diskussionsbereit. Schade. Daher würde ich vorschlagen, den Artikel in der Fassung vor der "diktatorischen" Änderungsfolge einzufrieren, bis auf der Diskussionsseite eine von dritter Seite (bitte außer Benutzer:Danny7 als sachlich beurteilte Fassung gefunden wird. --Courtrat (Diskussion) 12:35, 19. Dez. 2016 (CET)Beantworten

WP ist keine Werbeplattform / Vandalismusmeldung

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Vandalismusmeldung wegen unbegründeter Änderungen, Sperre. --Courtrat (Diskussion) 14:07, 12. Dez. 2017 (CET)Beantworten

Neuerliches Whitewashing (23.12.2017), Sperre User Pphaller, Seitenschutz Bearbeiten=Nur angemeldete, nicht neue Benutzer für 1/2 Jahr. --Courtrat (Diskussion) 07:19, 28. Dez. 2017 (CET)Beantworten

Abschnitt Kontroversen

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Es mag sein, dass Grüne ihn besonders wenig mochten. Aber deshalb den gesamten Abschnitt "Kontroversen mit den Grünen" zu titulieren ist mehrfach verfehlt. Der Unterabschnitt zum Zweitgehalt berichtet von einem auslösenden Medienbericht und gerichtlichen Auseinandersetzungen. Keine Grüne. Und tun wir mal nicht so, als ob jeder außer den Grünen ihn ganz doll lieb hatten.--Mit lieben Grüßen Kriddl Bitte schreib mir etwas. 18:27, 10. Jun. 2022 (CEST)Beantworten

Die Endentscheidung zum Kondiktionsanspruch nach § 877 ABGB dokumentiert im umstrittenen Anschnitt den nächsten Schritt in Richtung einer rechtlichen Klärung. Dass die Republik Österreich nunmehr die Rückzahlung der aufgrund des rechtswidrigen Anstellungsvertrags vom 24. November 2004 für den Zeitraum Juli 2013 bis November 2013 geleisteten Beträge von 54.665,79 EUR rückabwickeln muss (nicht nur soll oder darf), ist in oberster Instanz geklärt - das Erstgericht wird im fortgesetzten Verfahren die inhaltliche Berechtigung der geltend gemachten Ansprüche der Republik prüfen. Es wird noch dauern, da der Rechtsweg in Österreich verschlungen ist (in dieser Entscheidung ist gut zu sehen, wie fintenreich das Verfahren verschleppt werden kann), aber am Ende wird Herr Rödler (samt seiner Wiki-Pseudonyme) wohl nicht mehr überheblich grinsen, sondern das unrechtmäßig angeeignete Vermögen an den Staat zurückzahlen. --Courtrat (Diskussion) 18:23, 8. Nov. 2022 (CET)Beantworten