To whom it may concern:

Es existiert eine "Dublette" unter dem (wohl korrekteren) Lemma Gesetz zur Beschränkung des Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnisses. Obwohlich da vor Monaten auch schon dran rumgeschrieben habe, hatte ich das vergessen und erst bemerkt, als ich einen redir. von Artikel 10-Gesetz einbauen wollte. Was nun? Ich habe mal versucht, eine akzeptable "Mischform" herzustellen, halte das Inhaltsverzeinis aber eigentlich für überflüssig. Gruss --Lung 20:52, 27. Jul 2005 (CEST)

Da Du bisher der Alleinautor bist, könntest Du die zusätzlichen Inhalte von hier in Gesetz zur Beschränkung des Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnisses einbauen und anschließend hier nur den redirect setzen. Diesen Artikel habe ich dafür zunächst mit Inuse markiert. --Bubo 14:09, 30. Jul 2005 (CEST) -- Vgl. auch Portal Diskussion:Recht#Telekommunikationsüberwachung. --Bubo 19:42, 31. Jul 2005 (CEST)

Es existiert nun auch noch eine zweite Dublette unter G 10 Gesetz --ahz 00:03, 31. Jul 2005 (CEST)

Ist jetzt REDIRECT Gesetz zur Beschränkung des Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnisses. --Bubo 10:25, 31. Jul 2005 (CEST)
Ich habe Bubos Vorschlag (siehe oben) umgesetzt. Danke für den Rat und Grüsse an alle Beteiligten! --Lung 22:58, 31. Jul 2005 (CEST)