Diskussion:Gebäudeenergiegesetz

Letzter Kommentar: vor 9 Tagen von Pass3456 in Abschnitt jüngste Änderungen

Einheit

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Obwohl es genau so falsch auch in der unter [7] gelinkten Veröffentlichung vom Bundesministerium steht, ergibt kWh/m² ohne eine bestimmte Zeiteinheit, in der diese Energiemenge verbraucht werden darf, keinen Sinn. Sinnvoll wäre alternativ kW/m². (nicht signierter Beitrag von 2003:C2:9717:A5BE:C484:DA2E:AEAF:DE44 (Diskussion) 19:43, 18. Jun. 2020 (CEST))Beantworten

Aktuelle Diskussion um Öl- und Gasheizungsverbote, Zustimmungspflicht durch den Bundesrat?

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Sehe ich das richtig, dass die aktuelle Diskussion um den Verbot des Einbaus von Öl- und Gasheizungen ab 2024 auf eine Änderung des GEG hinausläuft? ( https://www.merkur.de/wirtschaft/heizung-energiewende-waermewende-habeck-heizungsplaene-gas-verbot-news-oel-92161136.html ). Das bisherige GEG und seine Änderungen waren zustimmungspflichtig im Bundesrat ( vgl. https://www.haufe.de/immobilien/wirtschaft-politik/neues-gebaeudeenergiegesetz_84342_491404.html ), das heißt doch, dass egal, was die Ampel möchte, der CDU/CSU dominierte Bundesrat zustimmen muss und damit auch das Gesetz blockieren könnte.--94.218.67.98 22:38, 7. Apr. 2023 (CEST)Beantworten

Ja, es geht um eine Änderung des GEG. Der Artikel wird dann entsprechend angepasst werden müssen. Inwieweit das Änderungsgesetz (unverändert) die beiden Kammern passieren wird, ist nicht Thema dieser Diskussionsseite. --Discostu (Disk) 23:30, 12. Apr. 2023 (CEST)Beantworten

Entwurf vom 19.04.2023, Wegfall einer Ausnahme, sofortiges Betriebsverbot für Heizungen älter als 30 Jahre

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Inzwischen gibt es einen "Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes" der Bundesregierung: https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Downloads/Gesetz/entwurf-geg.pdf?__blob=publicationFile&v=6 . Nach diesem Entwurf soll eine Ausnahme wegfallen, von der bisher im Wesentlichen ältere Menschen profitiert haben.

Im aktuellen GEG heißt es in §73 (1): "Bei einem Wohngebäude mit nicht mehr als zwei Wohnungen, von denen der Eigentümer eine Wohnung am 1. Februar 2002 selbst bewohnt hat, sind die Pflichten nach § 71 und § 72 Absatz 1 und 2 erst im Falle eines Eigentümerwechsels nach dem 1. Februar 2002 von dem neuen Eigentümer zu erfüllen." §71 betrifft die Dämmung von Wärmeverteilungs- und Warmwasserleitungen, §72 Abs. 1 und 2 betrifft das Verbot alter Öl- und Gasheizkessel.

Im neuen Entwurf heißt es: "§ 73 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 1 werden die Wörter „Pflichten nach § 71“ durch die Wörter „Pflicht nach § 69 Absatz 2“ ersetzt und die Angabe „§ 72 Absatz 1 und 2“ gestrichen." Der neue §69 Abs. 2 betrifft die Dämmung von Wärmeverteilungs- und Warmwasserleitungen. Die Ausnahme bezüglich der alten Heizkessel für langjährige Bewohner entfällt. Das betrifft vermutlich vor allem Rentner und Pensionäre unter 80, die wohl noch nicht wissen, dass ihnen im nächsten Jahr ein sofortiges Betriebsverbot ihrer Heizungen droht. Für Personen ab 80 Jahren gibt es eine neue Ausnahme in §73.--94.218.68.181 19:43, 5. Mai 2023 (CEST) Generell denke ich, dass die geplanten Änderungen auch im Artikel behandelt werden sollten.--94.218.68.181 19:49, 5. Mai 2023 (CEST)Beantworten

Dann formuliere das doch gern selbst, die Links und Texte hast du ja - siehe auch den Thread unten namens "2023". --Edoe (Diskussion) 09:24, 19. Jun. 2023 (CEST)Beantworten

Heizungsgesetz

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Ist das das Gesetz, das in der Presse oft als Heizungsgesetz bezeichnet wird? Dann wäre es sinnvoll, den Begriff tu erwähnen. --Taccho (Diskussion) 13:36, 27. Mai 2023 (CEST)Beantworten

Erledigt mit renommierter Quelle. -- Juergen 185.205.126.80 23:37, 14. Jun. 2023 (CEST)Beantworten

Antwort auf den Fragenkatalog der FDP (77 Fragen)

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Unter Punkt 3 der Antwort auf die Fragen (siehe "Welche 77 Fragen die FDP-Fraktion hatte – und was das Habeck-Ministerium antwortet", Spiegelartikel vom 2.6.23 leider mit Bezahlschranke; zweiter Satz des Zitats auch in [1]) heißt es:

Bei einer Jahresarbeitszahl von 3 braucht die Wärmepumpe 1 Anteil Strom (1 kWh), um 3 kWh Wärme bereitzustellen. Selbst wenn der Strommix 100% fossil wäre, würde die Wärme zu 2/3 mit Umweltwärme erzeugt und somit im Jahresmittel typischerweise ein Anteil von über 65% Erneuerbaren Energien erreicht.

Der Wirkungsgrad bei Braunkohlekraftwerken ist ca. 40% und die Übertragungsverluste ca. 6%, so dass aus 1 kWh Primärenergie bei der Verbrennung im Kraftwerk -> Übertragung -> Wärmepumpe (mit Hebel von 3) dann 1 kWh * 0,4* 0,94 * 3 = 1,13 kWh Wärmenenergie in die Wohnung gelangen. Es werden also netto 0,13 kWh aus der Umgebung in die Wohnung transportiert. Also ist es über diesen Weg effizienter als die Braunkohle als Braunkohlebriketts direkt im Haus zu verfeuern und es können die Abgase bei einem Kohlekraftwerk auch gefiltert werden. – Und auf längere Sicht wäre hier auch die CO2-Abscheidung und -Speicherung möglich.--Gofris (Diskussion) 09:10, 4. Jun. 2023 (CEST)Beantworten

Dass das Kriterium "Anteil von über 65% erneuerbaren Energien" bereits durch die von der WP genutzte Umwelt-Wärme erfüllt werde, halte ich für einen recht bizarren Taschenspielertrick. Ist das ernsthaft der Standpunkt des Ministeriums?
Ansonsten - woher kennen Sie die Wirkungsgrade der Braunkohle-Kraftwerke? Werden diese sowie die Umspann- und Verteil-Verluste nach definierten Standards gemessen und veröffentlicht? Quelle? --Edoe (Diskussion) 17:17, 20. Jun. 2023 (CEST)Beantworten
Wie sich der Wirkungsgrad von Braunkohlekraftwerken entwickelte kannst Du in Kraftwerk Niederaußem#Aufbau und technische Daten besichtigen. Die Größenordnung passt, auch wenn einzelne Blocks knapp 45% schaffen. Die Verluste zwischen Kraftwerk und Verbraucher liegen lt. Übertragungsverlust bei 8%-15% sind also deutlich kleiner als >55% im Kraftwerk. In den genannten WP-Artikeln gibts auch Quellen für die Zahlen. --Hfst (Diskussion) 11:09, 3. Okt. 2023 (CEST)Beantworten

2023

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Die geplanten Änderungen sind politisch aktuell dass Thema welches am meisten in Diskussion ist und nichts davon im Artikel! --Falkmart (Diskussion) 16:17, 17. Jun. 2023 (CEST)Beantworten

Genau mein Gedanke, da steht jetzt ein müder Satz: "Dazu entwickelte sich eine kontroverse gesellschaftliche und politische Debatte" - und kein Wort über die Inhalte dieser Debatte. Aktivisten, PR-Agenturen oder am Ende sogar ganz normale WP-Autoren - seid WILLKOMMEN ! --Edoe (Diskussion) 09:22, 19. Jun. 2023 (CEST)Beantworten
Inzwischen hat sich sogar Josef Schuster vom Zentralrat der Juden in Deutschland (indirekt) kritisch zum Heizungsgesetz geäußert: "Wir haben auch vollkommen unabhängig von der AfD derzeit eine Politik, die die Menschen verschreckt. Etwa bei der notwendigen Energiewende, die übers Knie gebrochen wurde." Betroffen seien fast alle, Eigenheimbesitzer wie Mieter, "was natürlich Existenzängste auslöst, gerade vor dem Hintergrund der Inflation". Es seien aber auch von der Opposition "keine klugen Alternativen" aufgezeigt worden. "Und dann denken sich zu viele Wähler, jetzt geht alles den Bach runter, es spielt alles keine Rolle mehr, da kann ich auch gleich die AfD wählen."(Quelle: https://www.zdf.de/nachrichten/politik/zentralrat-juden-schuster-cdu-merz-afd-100.html) Herr Schuster sieht also einen Hauptgrund für den aktuellen Zulauf zur AfD im geplanten Heizungsgesetz.--92.75.71.246 20:21, 26. Jul. 2023 (CEST)Beantworten

Hat der Bundespräsident die Aktualisierung unterschrieben?

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Gibt es bitte irgendwo einen Beleg, dass der Bundespräsident Walter Steinmeier die Aktualisierung des GEG unterschrieben hat? Nur dann kann das Gesetz am 1.1.2024 in Kraft treten. Der Satz "Damit treten diese größtenteils zum 1. Januar 2024 in Kraft" ist vielleicht etwas voreilig. Korrekt wäre: "Damit treten diese größtenteils zum 1. Januar 2024 in Kraft, sofern der Bundespräsident das Gesetz ausfertigt". Kann es sein, dass der Bundespräsident die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts abwartet bezüglich der Klage des CDU Abgeordneten Thomas Heilmann im Hauptsacheverfahren? Dann könnte es tatsächlich noch eine Weile dauern und sich das Gesetz verzögern.--92.75.65.96 20:48, 18. Okt. 2023 (CEST)Beantworten

Die Frage dürfte sich am folgenden Tage mit der Verkündung erledigt haben (BGBl. I Nr. 280). --Pistazienfresser (Diskussion) 22:24, 5. Dez. 2023 (CET)Beantworten

Es fehlt noch ein Abschnitt

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Es fehlt noch die Begründung, daß 65% Sonne/Wind-Strom bei Heizungen nicht möglich sind. Niemals. --178.8.164.247 22:15, 5. Dez. 2023 (CET)Beantworten

Klagen gegen aktuelle Fassung GEG

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Gibt es schon grössere juristische Anstrengungen das beschlossene Gesetz z.B auf Verfassungsmässigkeit etc. da z.B Erben ab 2024 finanziell absolut überfordert werden könnten...mit Sanierungspflichten innerhalb von 2 Jahren. --2A02:560:4CD9:5E00:C856:CD53:75C9:C8B2 14:23, 31. Dez. 2023 (CET)Beantworten

Paragraph 72, Absatz 5 gelöscht?

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Im Abschnitt "Regelungen zu Heizungs- und Kühlanlagen" wird ein Paragr.72, Abs. 5 erwähnt, den es wohl nicht mehr gibt, wenn ich das richtig sehe. --2A01:C22:6E85:E00:A4A8:13D7:A973:700E 17:08, 6. Jan. 2024 (CET)Beantworten

Bauministerin Klara Geywitz: Vertreter der deutschen Heizungsindustrie drängten auf Start des Gesetzes am 1.1.24

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Berliner-Zeitung.de 24. April 2024 berichtet über eine Diskussionsrunde in dere TV-Sendung Anne Will:

Ebenfalls pikant: Bauministerin Klara Geywitz erzählte in der Sendung, wie Vertreter der deutschen Heizungsindustrie auf einer Messe in Frankfurt am Main vor deren Verdrängung durch asiatische Wärmepumpen-Hersteller gewarnt hätten. Demnach hätten Vertreter von Bosch, Viessmann und Co darauf gepocht, dass das überarbeitete Gebäudeenergiegesetz pünktlich zum 1. Januar 2024 in Kraft treten sollte. Sonst laufe die deutsche Heizungsindustrie Gefahr, Anschluss an Firmen aus den USA und China im internationalen Wettbewerb zu verlieren. Es blieb jedoch offen, welchen konkreten Einfluss die deutschen Heiztechnik-Unternehmen auf die Ausarbeitung des Gesetzes hatten.

(Anmerkung: gemeint ist die Internationale Sanitär- und Heizungsmesse. Sie findet alle zwei Jahre (afaik immer im März) statt.)

Weiß jemand Näheres, welchen konkreten Einfluss deutsche Heiztechnik-Unternehmen auf die Ausarbeitung des Gesetzes hatten ?

--Search'n'write (Diskussion) 16:29, 29. Jun. 2024 (CEST)Beantworten

CDU vollzieht Wende

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https://table.media/climate/news/heizungsgesetz-auch-die-cdu-vollzieht-eine-waermewende/ --Neudabei (Diskussion) 17:11, 29. Jun. 2024 (CEST)Beantworten

jüngste Änderungen

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Lieber Benutzer:Hinkelstein1,

Deine aktuellen Ergänzungen im Artikel scheinen bei flüchtiger Durchsicht hilfreich, sinnvoll und gut formuliert. Vielen Dank dafür.

Es sind allerdings offenbar auch etliche Passagen weggefallen. Aufgrund des Gesamtumfangs Deiner Änderung läßt sich nur äußerst mühsam nachvollziehen, was gelöscht und was lediglich verschoben wurde.

Zusätzlich wäre es natürlich auch schön, wenn die Löschungen jeweils kurz begründet würden.

Ich finde es generell sinnvoll, wenn man Passagen, die man für falsch und überflüssig hält, zunächst per <!-- ... --> unsichtbar macht und jeweils kommentiert, so dass die nächsten Bearbeiter noch einmal die Chance erhalten, darüber zu schauen. Alternativ kann man sie natürlich auch noch sichtbar lassen und lediglich die Kommentare im Quelltext einfügen.

Falls Du bereit wärest, dies noch nachzuholen, würdest Du mir und anderen an Deinen Änderungen interessierten Autoren einige Arbeit ersparen ..

danke nochmals, kai kemmann  Verbessern statt löschen 14:34, 9. Dez. 2024 (CET)Beantworten

Da war die Kommentierungsmöglichkeit vielleicht etwas zu kurz :-)
Die Passagen, die als gelöscht angezeigt werden, sind im Wesentlichen die meines Erachtens in der Einleitung zu ausführliche Darstellung der Austauschpflicht für 30 Jahre alte Kessel, die zusammengefasst aber in der Einleitung verblieb. Allgemein war der Artikel in weiten Teilen noch eher auf dem Fokus vor den letzten Novellierungen. Weiterhin waren die zu ausführlich dargestellten Positionierungen der Verbände nicht vollständig dargestellt, und bezogen sich auf frühere Gesetzesentwürfe und sind daher aktuell nicht mehr relevant. Aktuelle Positionen hingegen wurden ergänzt und können weiter ausgeführt werden. --Hinkelstein1 (Diskussion) 16:12, 9. Dez. 2024 (CET)Beantworten
Die Austauschpflicht für 30 Jahre alte Kessel ist für Leser aktuell ziemlich relevant, das sollte nicht untergehen.
Das die Stellungnahmen von Sachverständigen, Umweltverbänden und Sozialverbänden relevant ist sollten wirnicht erst dikutieren müssen. Die beziehen sich auch nicht auf frühere Gesetzentwürde, sondern auf den im September verabschiedeten.
Die Idee mit dem internationalen Vergleich finde ich gut. Ich hab den Focus noch etwas verbreitert, weil die wenigsten Länder hauptsächlich mit Verboten arbeiten, sondern mit anderen Mitteln. --Pass3456 (Diskussion) 22:19, 9. Dez. 2024 (CET)Beantworten
Danke Dir. kai kemmann  Verbessern statt löschen 02:41, 10. Dez. 2024 (CET)Beantworten
Aber alle Quellen zu den Stellungnahmen sind aus dem Sommer 2023. Das finale Gesetz inklusive Fördermitttel-Konzept wurde ja erst Ende September beschlossen. Daher beziehen sich die Stellungnahmen eben nicht auf das finale Gesetz. --Hinkelstein1 (Diskussion) 10:13, 11. Dez. 2024 (CET)Beantworten
Die Stellungnahmen sind aus September, kurz vor dem Bundestagsbeschluss. Die Förderung war da bekannt. --Pass3456 (Diskussion) 19:27, 13. Dez. 2024 (CET)Beantworten
P.s. das Thema Förderung wurde halt ein bisschen vermurkst. Ich hab 2021 eine Wärmepumpe ohne jede Förderung gekauft und die war nicht teurer als heute eine Wärmepumpe nach Abzug von 50 Prozent Steuerzahlerzuschuss. Hinzu kommt, wie in der Diskussion dargestellt, dass WP in Mietwohnungen (mehr als die Hälfte aller Wohnungen in Deutschland) nur die kleine Grundförderung bekommen. Das setzt den Anreiz auf bessere Zeiten zu warten. --Pass3456 (Diskussion) 19:33, 13. Dez. 2024 (CET)Beantworten