Diskussion:Gebiet der Europäischen Union

Letzter Kommentar: vor 18 Stunden von 2A02:3032:8:E854:CD74:A7F1:5F98:FB59 in Abschnitt DK und NL erscheinen doppelt
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Grönland: Unionsbürgerschaft

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Im Artikel zur Unionsbürgerschaft steht, dass die Einwohner der Insel - genauso wie die Faroer - keine Unionsbürgerschaft besitzen. In der Tabelle steht bei Unionsbürgerschaft jedoch "ja". Warum? --Schreiber99 (Diskussion) 02:04, 18. Jun. 2018 (CEST)Beantworten

Berechtigte Frage! Lt. Dänische Staatsangehörige ohne Unionsbürgerschaft besitzen Grönländer, wie auch die Bewohner der Faroer, nicht die Unionsbürgerschaft, können sich aber statt eines lokalen Passes („Kalaallit Nunaat“) einen EU-Pass ausstellen lassen. Habe deshalb das "ja" in ein "nein" geändert. --Gerd.Seyffert (Diskussion) 12:01, 18. Jun. 2018 (CEST)Beantworten

Nach dem Brexit - Karte nicht mehr aktuell

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Die im Artikel verwendete Landkarte (siehe unten) ist seit dem 01.02.2020 nicht mehr aktuell, ansonsten aber sehr informativ. Wie sollten wir damit umgehen? (nicht signierter Beitrag von Ilsebill (Diskussion | Beiträge) 21:22, 5. Feb. 2020 (CET))Beantworten

 
Karte der überseeischen Länder und Hoheitsgebiete sowie der Gebiete in äußerster Randlage
Ich wäre dafür, die Informationen zu UK i.b. in der Tabelle nicht einfach zu löschen, sondern vielleicht in eine Extratabelle auszulagern. Die Informationen bleiben ja interessant, auch wenn sie mittlerweile Vergangenheit sind. --Septembermorgen (Diskussion) 14:57, 6. Feb. 2020 (CET)Beantworten
Ich wäre auch für eine zusätzliche Tabelle, „Zum Vergleich“ mit allen Ländern, bei denen mindestens eine Spalte „ja“ ist. --Яedeemer 15:37, 25. Dez. 2021 (CET)Beantworten
Ich könnte meine Karte für den Schengen-Raum anbieten, siehe hier:
 
Passt nicht ganz (z. B. Dänemark), kommt dem aber nahe. Enthält noch einige mehr überseeische Gebiete von Frankreich. Natürlich ist diese Karte hier von einer deutlich höheren Fertigungsqualität als meine. @Alexrk2: Könntest du vielleicht so nett sein, deine tolle Karte upzudaten? Wäre super. --Opihuck 15:50, 25. Dez. 2021 (CET)Beantworten

In welchen Gebieten gibt es EU Roaming?

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Dazu steht nichts im Artikel. --87.128.71.80 13:30, 11. Mai 2023 (CEST)Beantworten

DK und NL erscheinen doppelt

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Nach Entdoppelung und deren Rückgängigmachung entstandene Diskussion bei KimKelting hierhin verschoben. --ProloSozz (Diskussion) 12:47, 1. Jan. 2025 (CET)Beantworten

Wieso sind DK und NL doppelt und alle anderen mit Untergebieten (DE, FR, GR, ES, PT, etc.) nicht? --ProloSozz (Diskussion) 23:30, 31. Dez. 2024 (CET)Beantworten

Weil Niederlande und Dänemark auch ein Königreich sind, und zu diesem Gebiet mehr gehört als nur das Gebiet auf dem europäischen Kontinent. --Kim KeltingDiskussion 00:16, 1. Jan. 2025 (CET)Beantworten
Das ist bei den anderen aber nicht anders; insbesondere ist ES auch ein Königreich. --ProloSozz (Diskussion) 01:13, 1. Jan. 2025 (CET)Beantworten
@ProloSozz ja aber da ist, ich weiß nicht wie genau, die Verwaltungsstruktur eine andere. --Kim KeltingDiskussion 06:44, 1. Jan. 2025 (CET)Beantworten
Dazu müßte aber (mindestens) ein entsprechender Hinweis erkennbar sein, weshalb das unterschiedlich ist. Der springende Punkt ist zudem: bei beiden "doppelten" (DK & NL) sind sämtliche Felder identisch. Wäre das nicht der Fall, würde sich eine separate Betrachtung (mit "Doppelung") rechtfertigen; in diesem Fall aber nicht. Dies sollte hier ohne Verdoppelung und mit einer Fußnote erfolgen. NB: bei den NL gibt's zwei Stufen Untergebiete – auch das müßte zu kennzeichnen sein. --ProloSozz (Diskussion) 11:59, 1. Jan. 2025 (CET)Beantworten
Mit Hinweisen stimme ich zu, denn Hinweise könnten Verwirrungen minimieren. Mit den Feldern stimme ich dir zu, aber ich weiß nicht ob sowohl die Länder als auch die Königreiche gleiche Rechte in diesem Sinne haben bis auf die Außengebiete. Außerdem gehören ja die Außengebiete zum Gebiet der Königreiche und nicht zu den Gebieten der Länder. Und Die Länder auf dem europäischen Kontinent sind auf der selben administrativen Ebene wie die Außengebiete (teils). --Kim KeltingDiskussion 13:15, 1. Jan. 2025 (CET)Beantworten
Eben – und das ist mit der jetzigen Lösung (DK & NL doppelt, andere nur einfach) nicht wirklich gescheit gelöst. Daß die Außengebiete nicht "Teil des europäischen Mutterlandes" sind, liegt doch in der Definition selbst – und das ist bei allen so, und diese Tabelle zeigt doch gerade die unterschiedlichen rechtlichen Vorgaben auf. Vergleiche FR und NL: wieso klappt das bei FR ohne Doppelung, bei NL jedoch angeblich nicht? Der springende Punkt ist doch: es ist völlig unklar, was für eine Aussage mit der Doppelung bei DK & NL überhaupt gemacht werden soll und inwieweit sie sich von FR, ES etc. unterscheiden. Eigentlich braucht's dazu doch gar keine Doppelung – schon gar nicht bei DK, aber genausowenig bei NL; denn das Land selbst gibt ja den Rahmen (auch "für sich selbst" bei den gedoppelten). NB: Korsika ist ja auch so ein Spezialfall: zwar als "France Métropolitaine", aber dann doch nicht, oder doch – aber kein "Außengebiet" ... --ProloSozz (Diskussion) 13:53, 1. Jan. 2025 (CET)Beantworten
Ich glaube, wir haben etwas aneinander vorbeigeredet. Also bei DK & NL ist es doch schon mEn anders, weil die Außengebiete eben nicht dem Mutterland unterstellt sind, sondern Teil des Königreiches sind. FR ist doch eine zentralistische Republik. Die Überseegebiete haben zwar gewisse Autonomie meine ich, aber sind dem französischen Mutterland direkt unterstellt. Ich meine bei Spanien ist es ähnlich. Da gibt es schon ein Unterschied. --Kim KeltingDiskussion 14:11, 1. Jan. 2025 (CET)Beantworten
Dann muß das aber auch zur Geltung kommen. Bei DK steht auf beiden Ebenen dasselbe – was demnach nicht sein darf (s.a. die Kronbesitzungen, die ja nicht Teil des UK sind – nun nicht mehr in der Liste). Da muß dann schon erkennbar sein, daß die Außengebiete zwar "der Krone unterstellt" sind, aber nicht dem eig. Staatswesen; und ich gehen davon aus, daß Du die Unterscheidung von letzterem meinst. --ProloSozz (Diskussion) 14:16, 1. Jan. 2025 (CET)Beantworten
Ja, mit einer Anmerkung würde es ja mehr zur Geltung kommen. Sonst würde ich halt bei dem Status-Quo bleiben und denke auch, dass die Gliederung der Liste aus den von mir genannten Punkten auch so ist, wie sie ist. Und ich meine die Unterscheidung von Königreich und der Teile des Königreiches. Für das Königreich Dänemark existiert dazu auch ein Artikel: Verwaltungsgliederung im Königreich Dänemark. --Kim KeltingDiskussion 14:29, 1. Jan. 2025 (CET)Beantworten
Um das klarzustellen, der Staat Königreich Dänemark besteht aus den drei Ländern Dänemark, die Färöer und Grönland und der Staat Königreich der Niederlande besteht aus den vier Ländern Niederlande (mit den drei karibischen Inseln Bonaire, Sint Eustatius und Saba (Besondere Gemeinden)), Aruba, Curaçao und Sint Maarten. Die Königreiche sind der Staat die anderen sind die Länder bzw. bei den Niederlanden die besonderen Gemeinden. Viele Grüße --Dragonlord73 (Diskussion) 14:35, 1. Jan. 2025 (CET)Beantworten
Danke – aber dann darf nicht nur der Link entsprechend dorthin führen (was derzeit ja schon ist), sondern auch die Bezeichnung muß entsprechend sein; also beim äußeren Rahmen Königreich Dänemark resp. Königreich Niederlande, und entsprechend innendrin dann nur noch Dänemark (oder Land Dänemark) resp. Niederlande (oder ggf. Land Niederlande). Das muß klar erkennbar sein, nicht erst bei eine Mouseover oder Linkanklicken o.ä. --ProloSozz (Diskussion) 14:50, 1. Jan. 2025 (CET)Beantworten
Und nochwas: da mit den unterhalb genannten Gebieten das komplette Territorium vollständig erfaßt ist, sollten die Felder des äußeren Rahmens natürlich leer bleiben. --ProloSozz (Diskussion) 14:53, 1. Jan. 2025 (CET)Beantworten
Mit den zwei Vorlagen (-KGR) nun umgesetzt – die Farben gefallen mit aber noch nicht. Variante wäre sehr wohl, diese leer zu lassen. --ProloSozz (Diskussion) 16:37, 1. Jan. 2025 (CET)Beantworten
Ich finde die jetzige Lösung gut. Spiegelt auch mEn die Realität am besten wieder. --Kim KeltingDiskussion 18:11, 1. Jan. 2025 (CET)Beantworten
Prinzipiell ist das gangbar und das ursprüngliche Problem damit abgefangen. Die Farben spiegeln aber nur eine Zusammenfassung der Felder unterhalb ab, was nur bei diesen beiden vorkommt. Theoretisch müßte ja nicht einfach nur "teils" drinstehen, sondern "je nach Gebiet, siehe Felder" – was auch etwas doof wäre. --ProloSozz (Diskussion) 18:51, 1. Jan. 2025 (CET)Beantworten
Gemäß EU-Recht gibt es eigentlich nur das "normale" Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten, in denen das EU-Recht gilt, soweit es keine expliziten Ausnahmen für den ganzen Mitgliedstaat gibt (was bei Dänemark durch die Ausnahmeregelungen des Maastrichter Vertrages allerdings auch der Fall ist), und Sondergebiete, in denen das EU-Recht nur eingeschränkt oder gar nicht gilt. Diese Sondergebiete müssen europarechtlich irgendwo festgelegt werden, wobei dies immer differentiell gegenüber dem "normalen" Hoheitsgebiet geschieht. Der interne verfassungsrechtliche Status dieser Gebiete ist dabei europarechtlich irrelevant, lediglich für die interne Beschlussfassung innerhalb des jeweiligen Mitgliedstaates, die dem EU-Beitritt oder einer europarechtlichen Statusänderung vorausgeht, ist natürlich die Kompentenz von autonomen Landesteilen von Belang.
Europarechtlich sind das Königreich der Niederlande und das Königreich Dänemark als souveräne Staaten Mitgliedstaaten, wobei im Falle der Niederlande im EWG-Gründungsvertrag bereits festgelegt war, dass die Niederländischen Antillen nicht zum EWG-Gebiet gehören, sondern für sie ein separates Assoziierungsabkommen ausgehandelt werden sollte, für das gemäß niederländischem Verfassungsrecht schon damals ihre Zustimmung erforderlich war und das die Grundlage des heutigen ÜLG-Status bildet. Im Falle Dänemarks haben die Färöer bereits beim dänischen EG-Beitritt von ihrem verfassungsrechtlich garantierten Opt-out-Recht Gebrauch gemacht, während Grönland ein solches Opt-out-Recht durch Erlangung der Autonomie nachträglich bekommen hat und deshalb über den "Austritt" aus dem Gebiet der EG abstimmen konnte. Die "Länder" Niederlande und Dänemark ohne autonome überseeische bzw. im Falle der Färöer auch autonome innereuropäische Länder sind europarechtlich nicht existent. Das wird besonders klar am Falle der Niederlande, wo die drei überseeischen Gemeinden trotz ihrer verfassungsrechtlichen Eingliederung in das "Land" Niederlande weiterhin den Status als ÜLG haben, den sie von den Niederländischen Antillen geerbt haben. Das gilt solange weiter, wie nicht die Niederlande im Europäischen Rat (gemäß bisherigem Usus mit Zustimmung der betroffenen Gebietskörperschaft) einen Antrag auf Statusänderung stellen, ähnlich wie dies Frankreich für Mayotte getan hat. Dabei war auch im französischen Falle die Umwandlung Mayottes in ein Überseedepartement weder notwendige noch hinreichende Voraussetzung für die europarechtliche Statusänderung, da anders als im ursprünglichen EWG-Vertrag die französischen Überseedepartements im EU-Vertrag einzeln als GÄR aufgeführt werden und denselben Regeln für europarechtliche Statusänderungen unterliegen wie die übrigen französischen und niederländischen Überseegebiete und Grönland.
Zu beachten ist im übrigen, dass diese Regeln nur für die überseeischen Gebiete dieser drei Staaten gelten und nicht für die Sondergebiete Spaniens und Portugals, deren Status in den Beitrittsverträgen und im EU-Vertrag dauerhaft festgeschrieben worden ist, so dass Spanien und Portugal ohne formale Vertragsrevision immer vollständig Teil des Gebietes der EU bleiben werden und lediglich für bestimmte, namentlich im EU-Recht genannte Gebiete Sonderregeln bestehen können. Dass die spanischen autonomen Gemeinschaften innenpolitisch mehr Autonomie besitzen als französische Überseedepartements oder niederländische überseeische Gemeinden, ist dabei gänzlich irrelevant.
Die doppelte Nennung Dänemarks und der Niederlande in der Tabelle ist demzufolge überflüssig, vielmehr sollte für alle Staaten, die Gebiete mit europarechtlichem Sonderstatus innerhalb ihres Hoheitsgebietes umfassen, der Hinweis in die Tabelle aufgenommen werden, dass für alle nicht explizit aufgeführten Gebiete die in der ersten Zeile für den jeweiligen Mitgliedstaat als ganzen aufgeführten Regelungen gelten.--2A02:3032:8:E854:CD74:A7F1:5F98:FB59 18:45, 2. Jan. 2025 (CET)Beantworten