Diskussion:Gebietsreform Thüringen 2018 bis 2024/Archiv/1

Letzter Kommentar: vor 6 Jahren von Gelber kaktus in Abschnitt Eisenach

Lemma

Vielen Dank für den guten Artikelanfang :-) Ich habe mich nur gefragt, ob das Lemma "Funktional- und Gebietsreform in Thüringen 2018" besser wäre? Derzeit klingt es etwas abgehackt. Dann wäre natürlich noch die Frage, was mit Funktionalreform überhaupt gemeint ist. Das scheint aber auch der Landesregierung selbst noch nicht ganz klar zu sein, es hieß ja, damit sei vor allem die Auflösung des Landesverwaltungsamts in Weimar als Mittelbehörde gemeint, andererseits heißt es, der Verwaltungsstandort Weimar soll nicht geschwächt werden. Was ist denn auf diesem Feld der aktuelle Stand? --Michael S. °_° 22:22, 12. Okt. 2016 (CEST)

Ich möchte dir auch danken für deine Bearbeitungen, bei der Fläche sind mir da ja echt peinliche Fehler passiert. Bei dem Lemma habe ich mich an bereits vollzogenen Gebietsreformen orientiert, siehe hier. Ob ein „in“ gesetzt wird, wird dort überaus unterschiedlich gehandhabt, aber bei den neueren Reformen wird es konsequent weggelassen. Scheint wirklich Geschmackssache zu sein. Bezüglich Weimars hat der Innenminister Zugeständnisse gemacht, etwa, dass Weimar auch eingekreist als „Große kreisangehörige Stadt“ weiterhin Behördenstandort sein werde (Justizstandort, Sitz des Landesverwaltungsamtes, herausstechender Krankenhausstandort etc.), siehe hier. Übrigens sollen auch Gera, Eisenach und Suhl als „Große kreisangehörige Städte“ bestimmte Aufgaben weiter in eigener Zuständigkeit erledigen dürfen. Zur Funktionalreform wurde leider nicht wie bei der Gebietsreform etwa ein Vorschaltgesetz verabschiedet, es heißt aber, die mittlere Verwaltungsebene solle abgeschafft werden. 8800 Stellen sollen abgebaut werden, siehe hier. Ich habe gesehen, dass du einen Abschnitt „Gemeindereform“ eingefügt hattest und ich finde die Auftrennung auch gut, nur hatte ich unter „Nach dem Regierungswechsel“ auch schon Informationen dazu aufgelistet. Die müsste man jetzt zusammenfügen. Bei der Anordnung würde ich sie auch oberhalb des Vorschlags zur Kreisreform einfügen, weil die Gemeinden zuerst fusioniert werden sollen, erst danach die Landkreise. Mir ist übrigens aufgefallen, dass du die Karte zur Expertenkommission von 2013 angelegt hast, möchtest du dich vielleicht auch der neuen Karte annehmen? Viele Grüße, --Sommerhitze (Diskussion) 09:43, 13. Okt. 2016 (CEST)
Ich habe mal ein Kärtchen gebastelt und eingefügt. Ich bin ja gespannt, ob es dabei bleibt. Ich kann mir nicht vorstellen, dass der Weimarer Kreis tatsächlich so kommt, denke eher, dass Saalfeld mit SHK und SOK zusammengeht und Weimar mit Sömmerda vereint wird, das entspräche wohl auch eher den tatsächlichen Verflechtungen und den bisherigen Planungsregionen in der Regionalplanung. SHK/SOK hätte im derzeitigen Entwurf zudem kein einziges urbanes Zentrum, da kann ich mir nicht vorstellen, dass das zukunftsträchtig wäre. Warten wir es ab, Karte Nr. 3 kommt sicher noch. Viele Grüße --Michael S. °_° 13:52, 13. Okt. 2016 (CEST)
Vielen Dank. Ich bin auch neugierig, ob es dabei bleibt. Der Kyffhäuserkreis immerhin befürwortet die Dreierfusion. Bisher hat der Innenminister große Änderungen ausgeschlossen. MfG, --Sommerhitze (Diskussion) 14:00, 13. Okt. 2016 (CEST)
Eine Sache noch: Würdest du hier noch eine Antwort setzen? Viele Grüße, --Sommerhitze (Diskussion) 14:04, 13. Okt. 2016 (CEST)
Danke dafür. --Sommerhitze (Diskussion) 18:26, 13. Okt. 2016 (CEST)

Konsequenz aus Abbau von 8800 Stellen

wird sein, dass EURO gespart werden, jedoch müssen sich diese 8800 woanders einen Arbeitsplatz suchen, oder? (dann evtl. beschleunigter Bevölkerungsschwund im Ossiland zugunsten Wessiland?)--Hopman44 (Diskussion) 21:42, 15. Okt. 2016 (CEST)

Ich gehe mal eher davon aus, dass die überwiegende Mehrheit dieser Stellen dadurch abgebaut wird, dass Leute in Rente gehen und die Stellen nicht nachbesetzt werden. Arbeitslos wird dadurch dann niemand. --Michael S. °_° 23:02, 15. Okt. 2016 (CEST)
So ist es. Es dürfte ganz offensichtlich niemandem etwas daran gelegen sein, die Arbeitslosenquote in Thüringen derart zu steigern, schon gar nicht der Landesregierung. Außerdem heißt in diversen Zeitungsartikeln „bis 2019“, es handelt sich also nicht um etwas, das von heute auf morgen passiert. Ich glaube auch nicht, dass die Bevölkerung massenhaft das Bundesland wechseln würde, zumal in den Zeitungsartikeln von zahlreichen Ausnahmen die Rede ist. --Sommerhitze (Diskussion) 12:40, 16. Okt. 2016 (CEST)

Ja, leider ist es so wie es ist, die meisten gehen in Rente und keiner wird arbeitslos. Vergleicht man die Altersstruktur gem. Arikel von Erfurt zwischen 1998-2007 ist der Anteil der Bevölkerung über 65 Jahre von 14,7% auf 20,2% gestiegen. Bei anhaltender Tendenz dürfte der Anteil der über 65-jährigen bis 2018 etwa 25% betragen, d.h. jeder vierte Einwohner Erfurts ist dann sog. Vollrentner. Das impliziert natürlich viele neue Stellen als Altenpfleger und Altenpflegerinnen, die die Lücke des Stellenabbaues teilweise schließen könnten. Aber so weit wird es wohl nicht kommen...--Hopman44 (Diskussion) 20:23, 16. Okt. 2016 (CEST)

Bevölkerungsentwicklung Erfurt

Interessant ist, dass bei der Bevölkerungsprognose für Erfurt drei unabhängige Institute unisono einen deutlichen Bevölkerungsrückgang von etwa 5% bis 2030/2035 voraussagen, während die "Bevölkerungsvorausberechnung" hier einen Zuwachs von rd. 16.000 Einwohnern, mithin ein Plus von fast 8% ausweist.--Hopman44 (Diskussion) 09:12, 16. Okt. 2016 (CEST)

Die verwendete Quelle, die auch im Tabellenkopf angegeben ist, ist das TLS. Die ist m.E. die seriöseste. --Sommerhitze (Diskussion) 10:20, 16. Okt. 2016 (CEST)

Nun gut, die seriöseste TLS prognostizierte mal, allerdings nur bis 2020, ein Absinken auf 195.000 Einwohner. Das sind ggü. 2015 mit derzeit rd. 210.000 Einwohnern zunächst ein deutliches Absinken um rd. 15.000 Einwohner bzw. vergleichbar ein Minus von rd. 7,5%. Vielleicht wird alles so eintreten oder auch nicht eintreten?--Hopman44 (Diskussion) 11:29, 16. Okt. 2016 (CEST)

Nichtsdestotrotz wird es in ganz Thüringen zu großen Bevölkerungsverlusten kommen, auch wenn einzelne Städte die Ausnahme bilden. Die Gebietsreform orientiert sich auf jeden Fall an den Werten des Landesamts für Statistik. Andere Vorausberechnungen sind daher für diesen Artikel zu vernachlässigen. --Sommerhitze (Diskussion) 12:05, 16. Okt. 2016 (CEST)

Also die Abwanderung aus dem Land in die Städte, da geht kein Weg daran vorbei. Die vom Land in die Stadt ziehen, werden jedoch in der Mehrzahl nicht Einwohner zwischen 18-65 Jahren sein, sondern i.d.R. Bürger, d.h. Rentner über 65 Jahre, die ihren Lebensabend in gesicherter "Infrastruktur" verbringen wollen.--Hopman44 (Diskussion) 21:44, 16. Okt. 2016 (CEST)

@Luise Kirchof:

1. Die Kostenersparnis meint hier die Umstrukturierung der Verwaltung und ist nicht bezogen auf Gebietszusammenschlüsse. Das geht eigentlich aus dem Satz hervor. Eigentlich lautet die Bezeichnung „Verwaltungs-, Funktional- und Gebietsreform“, die Mehrzahl der Medien spricht aber nur von einer „Funktional- und Gebietsreform“. Man hätte auch den Titel „Verwaltungsstrukturreform“ in Anlehnung an die derzeitige Reform in Brandenburg wählen können.
2. Dass die Bevölkerungsberechnung stark kritisiert würde, wurde nicht belegt.
3. Dass die Pläne 2013 wegen der umfangreichen Kritik nicht weiter verfolgt wurden, wurde nicht belegt und wird beispielweise auch im Gutachten von Prof. Dr. Bogumil nicht so dargelegt. Vielmehr verfolgte die von der CDU geführte Regierung nicht die Absicht einer Gebietsreform und die Zerschlagung des Landkreises Schmalkalden-Meiningen war nicht begründet.
4. „Gemeinden, die diese Voraussetzungen nicht erfüllen, werden zwangsweise zusammengeführt.“ Das ist nicht korrekt. Diejenigen Gemeinden, die keine freiwillige Fusion planen und kein Grundzentrum sind, sollen zugeordnet werden.
5. Dass Kritik aus den Reihen der SPD käme, ist bei weitem nicht die landesweite Auffassung. Gleichwohl müsste man sagen, dass CDU-Oberhäupter ganz konkrete Vorstellungen zu Gemeindefusionen haben, wie etwa im Eichsfeld.
6. Die bisherigen Reaktionen sind bewusst nicht auf den Vorschlag des Innenministeriums bezogen, weil dies noch kein Gesetz ist. Würde man jede einzelne Reaktion aufzählen, wäre dies wohl länger als der eigentliche Artikel. Du hast den Vorschlag bezogen auf das Eichsfeld angeschnitten, jedoch ohne die Tatsache, dass Ramelow sich inzwischen hierzu geäußert hat. Positive Reaktionen, wie aus KYF, WAK, EA, IK und GTH, werden zudem nicht berücksichtigt. Ich schlage also vor, diese ggf. dann auch veränderten Reaktionen erst mit dem Gesetzentwurf im kommenden Frühjahr hier einfließen zu lassen.
Bevor man anderen vorwürft, keinen neutralen Standpunkt zu vertreten, sollte man lieber mal bei sich selber darauf achten. PS: Unter Wikipedia:Belege#Einzelnachweise ist aufgeführt, wie mit den Einzelnachweisen zu verfahren ist. --Sommerhitze (Diskussion) 17:35, 18. Okt. 2016 (CEST)

Antwort

1. Der Artikel heißt zwar Funktional- und Gebietsreform, behandelt aber nach dem Löschen meiner Änderungen ausschließlich die Gebietsreform. Letzte beinhaltet keine Umstrukturierung der Verwaltung, sondern Gebietszusammenschlüsse, die - wie belegt - laut Innenministerium keine Kostenersparnis tragen. Wie der Artikel eigentlich hätte heißen müssen, ist völlig irrelevant. Ein korrekter Titel ist ausreichend und spart sinnlose Diskussionen. Dass eine Umstrukturierung der Verwaltung statt finden soll ist ebenso wenig belegt wie die Kostenersparnis einer solchen. 2. Machen Sie die Änderung rückgängig, ich werde sodann unverzüglich den entsprechenden Link zum Protokoll einfügen. Löschen ist keine Lösung. 3. siehe 2. Warum gibt es die Diskussionsseite, wenn sie nicht genutzt wird? Der zuletzt tätige Gutachter war am Meinungsbildungsprozess 2013 nicht beteiligt. Das damalige Gutachten wurde von der CDU-SPD Regierung mit dem Ziel (auch) einer Gebietsreform in Auftrag gegeben, siehe Quelle. Es wurden auch Gebietsreformen durchgeführt. Was ist das für unbelegtes Halbwissen? 4. Nein, bitte mal einfach das Gesetz lesen, Artikel 1 § 4 Abs. 3 ff! Die Zuordnung erfolgt durch Landesgesetz. Mein Satz ist völlig korrekt. Gemessen am Gesetzestext wäre allenfalls "zusammengeführt" gegen "zugeordnet" auszutauschen. Im Übrigen werden auch Gemeinden zwangsweise zusammengeführt, die freiwillige Fusionen planen. Die Landesregierung hat sich mehrfach dementsprechend geäußert, was ich im Artikel auch belege. 5. Dass SPD-Kritik landesweite Auffassung war wird weder im Text behauptet noch ist es den Belegen zu entnehmen. Die vorhandenen Ausführungen waren einseitig und unvollständig. Zudem waren meine Ausführungen im Gegensatz zu den vorhandenen belegt. Warum wurde das gelöscht? 6. Was hat das dann in diesem Artikel zu suchen? Der Abschnitt ist insgesamt unvollständig, schlecht geordnet, qualitativ dürftig und stellenweise lediglich abgeschrieben. (nicht signierter Beitrag von Luise Kirchof (Diskussion | Beiträge) 14:43, 19. Okt. 2016 (CEST))

Zunächst einmal möchte ich sicherheitshalber erklären, dass das Dutzen kein Akt von Respektlosigkeit ist, sondern hier zum allgemeinen Jargon gehört. Damit sind Sie offenbar nicht vertraut. Eine Diskussion über das Lemma ist sehr wohl relevant, da ich mir nicht anmaße, fehlerfrei zu sein, jedoch macht diese Bezeichnung für mich Sinn, zumal es hierzu bis jetzt keine Einsprüche gab. Ob man beispielweise ein "in" einfügen sollte, wie es ein paar Abschnitte weiter oben diskutiert wurde, ist noch offen. Grundlegend sehe ich aber keinen Grund, die Reform anders zu bezeichnen. Die Kostenersparnis geht nicht aus der Gebietsreform hervor, das habe ich auch nicht behauptet. Man kann nur einfach nicht stehen lassen, dass eine Vorausberechnung, auf der sich hier alles aufbaut, kritisiert wird, und dies nicht belegen. Ich weiß, dass der Gutachter 2013 nicht beteiligt war. Dass die Kritik aber eine weitere Diskussion verhindert habe, wurde nicht hinreichend belegt. Die CDU steht allgemein jeder Art von Gebietsreform ablehnend gegenüber; was Sie da möglicherweise meinen sind freiwillige Gemeindezusammenschlüsse, die nicht im Rahmen einer Gebietsreform stattfanden. An dieser Stelle kann ich Sie nur zitieren: „Was ist das für Halbwissen?“ Diese Diskussionsseite wird benutzt, ich verstehe Ihre Frage insofern nicht. Ihr Verweis auf das Gesetz belegt genau, dass Ihre Aussage dahingehend nicht stimmt, dass die Gemeinden nicht zwangsweise fusioniert werden. Die Gemeinden planen eine Fusion, bzw. Eingliederung, wie zurzeit im Falle von Ilmenau, selbst. Passiert dies nicht, ordnet der Gesetzgeber zu. Bei Gebietsreformen sollen, wie es der Name schon sagt, Gebiete neu und zeitangemessen (das mag Ansichtssache sein) zugeschnitten werden, wenn man das aber schon als Zwang sieht, sollte man sich an der Bearbeitung solcher Abschnitte lieber zurückhalten, bevor diese vernichtet werden. Dass es für jede Fusion eines Gesetzes bedarf, ist übrigens kein neuer Aspekt. Das war zuvor auch schon so, wie z.B. das Gesetz zur freiwilligen Neugliederung kreisangehöriger Gemeinden im Jahr 2013 zeigt. Die Reaktionen aus den Landkreisen machen jetzt noch keinen Sinn, sondern erst mit dem Gesetzentwurf, damit möchte ich keine Steine in den Weg legen („ausgewählte Kritik“), sondern mich lediglich an Artikeln zu bisherigen Kreisreformen orientieren und hier nicht übermäßig viel eintragen. Es gibt Dinge, die auf der Hand liegen, denn durch das Streichen von Stellen wird zwangsläufig Geld gespart. Die Wikipedia:Wikiquette möchte ich Ihnen dringend ans Herz legen, denn Drohungen und das Entfernen ursprünglicher Einzelheiten des Artikels sind wohl kaum im Interesse einer sinnvollen und zielorientierten Diskussion. Ich war möglichweise etwas vorschnell und habe mir erlaubt, Ihre Ergänzungen leicht abgeändert wieder hinzugefügen, da der zuvorige Text dadurch teilweise gut ergänzt wird. Die angesprochenen, verbesserungswürdigen Punkte habe ich allerdings weggelassen. --Sommerhitze (Diskussion) 23:23, 19. Okt. 2016 (CEST)

Wenn ich dazu auch noch kurz meinen Senf abgeben dürfte:

  • @Landräte: Dass diese mehrheitlich gegen die Kreisgebietsreform sind, liegt denke ich in der Natur der Sache. Ob man das jetzt hier detailliert ausbreiten muss, halte ich für eher zweifelhaft, zumal wir einige – nennen wir sie mal „meinungsstarke“ – Landräte wie Frau Schweinsburg (Greiz) oder Herrn Münchberg (Weimarer Land) haben, denen es schon seit Jahren eher schwer fällt an einer Fernsehkamera oder einem Journalisten vorbei zu gehen, ohne eine Schlagzeile abzuliefern (erinnert sei hierbei etwa an die Kolonialismus-in-Afrika-Vergleiche von Frau Schweinsburg oder die Münchbergschen Theorien über Zuwanderer im hauseigenen Amtsblatt). Hier scheint oft die persönliche Profilierung vor der inhaltlichen Auseinandersetzung zu stehen.
  • @Bevölkerungsprognose des TLS: aus persönlichem Interesse setze ich mich schon seit Jahren mit Bevölkerungsprognosen auseinander und diejenige des TLS für 2035 scheint mir eher eine bessere zu sein. Selbst wenn die Zahlen im Detail natürlich abweichen werden, kann doch kaum gegen die Richtung argumentiert werden. Selbst wenn in einigen ländlichen Räumen die Bevölkerung in den letzten Monaten durch die Unterbringung von Flüchtlingen stabil oder steigend war, wird es dabei sicherlich nicht bleiben, da diese sobald die Wohnsitzauflagen entfallen in die Städte weiter ziehen werden (das zeigen alle Erfahrungen der Vergangenheit). In dieser Hinsicht wären allenfalls die Prognosen für Erfurt und Jena als Großstädte mit einer größeren Ungewissheit behaftet, aber um die beiden Städte geht es ja bei dieser Reform nicht. Dass der ländliche Raum in den nächsten Jahrzehnten weiterhin schrumpfen wird, steht aber vollkommen außer Frage. --Michael S. °_° 14:01, 21. Okt. 2016 (CEST)
Genau, ich stimme dem vollkommen zu. Ob man einen solchen Abschnitt auch hier einfügen sollte, finde ich auch diskussionswürdig. Außerdem beziehen sich diese Reaktionen auf den Zeitpunkt nach der endgültigen Festlegung der neuen Kreisgrenzen. In dem Artikel hier wären das dann nur Meinungen einzelner, die ggf. auch noch verändert werden könnten; also zum derzeitigen Zeitpunkt überflüssig. --Sommerhitze (Diskussion) 15:17, 23. Okt. 2016 (CEST)

Gera

Gera möchte mit Hilfe von Eingemeindungen wieder zur Großstadt werden und somit kreisfrei bleiben (derzeit Tafel 184 im Videotext des MDR). MfG Harry8 09:41, 29. Okt. 2016 (CEST)

Ja, den Artikel hatte ich auch schon gefunden. Allerdings sträuben sich Umlandgemeinden ja immer, in Großstädte eingemeindet zu werden. Und wenn man bei Gera eine Ausnahme erlauben würde, würde Weimar bestimmt auch eine solche Regelung verlangen. MfG, --Sommerhitze (Diskussion) 09:53, 29. Okt. 2016 (CEST)
Maßgeblich soll ja die TLS-Prognose für 2030 sein, da stehen für Gera 83.000 Einwohner. Das dürfte schwierig werden, da müsste man etwa 25.000 heutige Einwohner eingemeinden. --Michael S. °_° 14:40, 31. Okt. 2016 (CET)

Kostenersparnis?

Gibt es zum Einführungssatz: "Ebenfalls soll eine erhebliche Kostenersparnis innerhalb der Verwaltung durch die Gebietsreform herbeigeführt werden, da die mittlere Verwaltungsebene bis 2019 abgeschafft werden soll" Quellen? Der mir bekannten Quellenlage nach ist lediglich die Verschlankung der mittleren Ebene geplant. So soll bspw. die Umweltsparte aus dem Landesverwaltungsamt ausgelagert werden. Dies aber nicht auf die kommunale Ebene, sondern in Form eines Landesamtes. Der Koalitionsvertrag lässt sich zwar über den zweistufigen Verwaltungsaufbau aus, aber meiner Kenntnis nach gibt es keine Planungen. Der Chef der Staatskanzlei und der Innenminister haben im April 2016 bekundet, dass die mittlere Verwaltungsebene erhalten bleibt und "verzichtbar" sei. Der oben zitierte Satz wäre demnach korrekterweise unter dem Abschnitt "Nach dem Regierungswechsel" als Auszug aus dem Koalitionsvertrag gut aufgehoben. Die laufende Gebietsreform betrifft er ebenso wenig wie eine noch zu planende Funktionalreform?! (nicht signierter Beitrag von Luise Kirchof (Diskussion | Beiträge) 13:45, 2. Nov. 2016 (CET))

Dies wäre als Beleg geeignet. Der Abbau von so vielen Stellen, der dadurch herbeigeführt werden soll, dass dieselben nicht nachbesetzt werden, führt zwangsläufig zu einer erheblichen Kostenersparnis. M.E. ist er wesentlicher Bestandteil der gerade laufenden Reformen, da die Reform der Verwaltung und die der Gebietszuschnitte gemeinsam angepackt werden sollen. Der Satz ist ja zugegebenermaßen nicht besonders konkret, deswegen auch in der Einleitung. Sie können ihn aber gerne unter dem genannten Abschnitt genauer fassen. Ob derzeit schon an einem Konzept zur Verwaltungsreform gearbeitet wird, entzieht sich auch meiner Kenntnis. Es wird aber bestimmt irgendwann nochmal darüber berichtet. --Sommerhitze (Diskussion) 17:48, 2. Nov. 2016 (CET)

Ich muss nochmal nachsetzen: Ich halte den Satz nicht für nicht konkret, sondern für falsch. Gebiets-, Verwaltungs- und Funktionalreform sind 3 verschiedene Sachen. Der Satz impliziert momentan, dass Zweck des gemeindlichen Neuzuschnitts (Kostenersparnis durch die Gebietsreform) Kostenersparnis sein soll. Dies wird durch Regierung und Regierungsvertreter bestritten. Das Streichen der mittleren Verwaltungsebene wäre Teil einer Verwaltungsreform, nicht aber einer (kommunalen) Gebietsreform?! (Am Rande bemerkt dürfte der Abbau von Stellen um Landesdienst und der gleichzeitige Aufbau von Stellen im kommunalen Dienst (denn die Arbeit löst sich ja nicht in Luft auf) nicht zu einer Kostenersparnis, sondern allenfalls zu einer Kostenverlagerung führen. Ihre Ausführungen, Gebiets- und Verwaltungsreform sollen gemeinsam angepackt werden sind überholt. Die Gebietsreform ist voll im Gange und soll 2018 greifen. Eine Verwaltungsreform ist noch lange nicht in Sicht. Die Benutzung des Plural ist bedauerlicherweise fehl am Platz; es laufen keine Reform(en).) (nicht signierter Beitrag von Luise Kirchof (Diskussion | Beiträge) 14:13, 7. Nov. 2016 (CET))

Anderer Weg

Wäre es nicht sinnvoller eine Regierungsebene zwischen Bundesland und Kreis zu stellen und die ganzen Ämter in diese Regierungsebene zu stecken?

In Thüringen ist es ja so: Deutschland->Thüringen->Kreise->(Verwaltungsgemeinschaften)->Gemeinden.

In z.B. Hessen ist es so: Deutschland->Hessen->Regierungsbezirke->Kreise->Gemeinden.

Warum sollte man nicht auch in Thüringen Regierungsbezirke einführen und die Kreise so lassen, wie sie sind? (nicht signierter Beitrag von Moenchii123 (Diskussion | Beiträge) 00:47, 22. Jan. 2017 (CET))

In Thüringen gibt es das Landesverwaltungsamt an Stelle der Regierungsbezirke. Thüringen ist ein Land mit quasi nur einem Regierungsbezirk. MfG Harry8 09:52, 22. Jan. 2017 (CET)

Südwestthüringen

Jetzt sollen doch Schmalkalden-Meiningen, Hildburghausen und Sonneberg fusionieren. Suhl kommt hinzu. Die Verwaltungsgemeinschaft Hohe Rhön und die Gemeinde Rhönblick sollen in den Wartburgkreis umgegliedert werden. MfG Harry8 19:08, 19. Mai 2017 (CEST)

Danke für die Info. Ist eingearbeitet. Bis es zu einer entgültigen Entscheidung kommt, habe ich die Tabelle mal rausgenommen. Wer weiß, wieviele Vorschläge noch folgen. VG, --Sommerhitze (Diskussion) 09:36, 20. Mai 2017 (CEST)

2021

Die Reform soll jetzt wohl erst 2021 kommen. Siehe dazu diese Meldung. MfG Harry8 21:51, 26. Aug. 2017 (CEST)

Hier wird dies bekräftigt. MfG Harry8 00:03, 27. Aug. 2017 (CEST)
Hierzu auch ein Beitrag des MDR. Die neuen Landkreise werden den Kreissitz selbst bestimmen können (Kreistagsbeschluss oder Bürgerbefragung). MfG Harry8 00:21, 27. Aug. 2017 (CEST)

Darstellung von Privatmeinungen

Ich finde es ehrlich gesagt etwas skuril, dass der Neugliederungsvorschlag von Elmar Nolte hier samt Karte dargestellt wird. Nichts gegen einen verdienten Wikipedianer, aber Vorschläge ans Innenministerium senden und eine Standardantwort ("wir prüfen das...") erhalten kann eigentlich jeder und ich mag mir nicht ausmalen, wieviel Post die entsprechende Abteilung des Innenministeriums getreu dem Motto 80 Millionen schlauere Bundestrainer schon zum Thema Gebietsreform bekommen hat. Ich finde nicht, dass wir all diese Einreichungen hier aufnehmen sollten, da ich deren Relevanz nicht sehe, wenn keinerlei öffentliche Rezeption dazu (MDR/Zeitungen/öffentliche Stellungnahmen oder Diskussion in der Politik) stattgefunden hat. Wie seht ihr das? --Michael S. °_° 11:02, 21. Jul. 2017 (CEST)

+1. Gruß, --Gnom (Diskussion) 11:30, 21. Jul. 2017 (CEST)
Ich habe den Nolte-Vorschlag herausgenommen. Schon die Zerschlagung des Saale-Orla-Kreises und des Landkreises Greiz scheint mir nicht erfolgreich zu sein. Der Landkreis mit Gera im Zentrum ergäbe nur einen Sinn, wenn die Stadt nicht kreisfrei bliebe. MfG Harry8 15:13, 30. Aug. 2017 (CEST)

Rücktritt des Innenministers

Der Innenminister Poppenhäger ist heute von seinem Amt zurückgetreten. Ein Nachfolger steht bereits fest. MfG Harry8 15:05, 30. Aug. 2017 (CEST)

Er ist nicht zurückgetreten. Er wurde entlassen. MfG Harry8 08:48, 31. Aug. 2017 (CEST)

Ende der Kreisgebietsreform

Die Kreisgebietsreform wird es nicht geben. Einzelne Maßnahmen werden jedoch zustande kommen können, so beispielsweise die Einkreisung Eisenachs in den Wartburgkreis. Siehe dazu diese Meldung. MfG Harry8 19:53, 1. Dez. 2017 (CET)

Die Reaktion der Oberbürgermeister und Landräte kann man hier nachlesen. MfG Harry8 19:56, 1. Dez. 2017 (CET)
Ich würde die Einleitung wieder ins Präsens setzen, da Kommunen im Sinne von Städten und Gemeinden weiterhin fusionieren können. Dabei gilt das Leitbild offenbar weiterhin, siehe hier --Sommerhitze (Diskussion) 09:32, 2. Dez. 2017 (CET)
Außerdem gilt die Freiwilligkeitsphase für Städte und Gemeinden weiterhin, siehe hier --Sommerhitze (Diskussion) 09:58, 2. Dez. 2017 (CET)

Eisenach

Was passiert mit Eisenach? Erfolgt die Eingliederung in den Wartburgkreis noch oder ist sie vom Tisch? Steht eventuell bvereits ein Datum fest? MfG Harry8 12:02, 24. Apr. 2018 (CEST)

Das Ziel ist eine Fusion bis Mitte 2019, wenn beide keine Nachteile haben.
[1] [2] Gelber kaktus (Diskussion) 13:23, 24. Apr. 2018 (CEST)