Diskussion:Gebraucht-Software
Erste Anmerkungen
BearbeitenDer Artikel liest sich wie eine Werbung von usedSoft und stammt offenbar von usedSoft. Die Darstellung ist entsprechend einseitig.
(Der vorstehende Beitrag wurde am 24.2.2009, um 18:51 [MEZ], abgesendet.)
- Ich hoffe das der Artikel von Heise hilfreich ist http://www.heise.de/newsticker/meldung/usedSoft-und-Oracle-streiten-vor-dem-EuGH-1465908.html
=> Fazit aus dem Bericht "Solange kein Urteil des EuGH vorliegt, ist für die Praxis die Entscheidung des BGH aus Februar 2011 maßgeblich, in der er diesen Handel mit "gebrauchten" Softwarelizenzen als unzulässig bezeichnet hat. Softwarekäufer verzichten im Moment besser auf den Kauf solcher "gebrauchten" Lizenzen, sie gehen sonst das Risiko ein, illegal Software zu nutzen und Geld zu verlieren"
--AID4wiki (Diskussion) 09:55, 9. Mär. 2012 (CET)
- Bitte richtig zitieren. In Wahrheit steht auf dem Link "in der er diesen Handel mit "gebrauchten" Lizenzen ohne Übergabe einer Programmkopie als unzulässig bezeichnet hat.". Es geht bei BGH 2011 keineswegs pauschal um gebrauchte Lizenzen, im Gegenteil. Außerdem liegt inzwischen das EuGH-Urteil vor. 134.247.251.245 10:18, 9. Dez. 2013 (CET)
EuGH-Urteil vom 3.7.2012
BearbeitenLaut Pressemeldungen habe das EuGH heute ein wegweisendes Urteil zu dem Thema gefällt (http://www.zeit.de/digital/2012-07/eugh-software-lizens). Möchte das einer der Experten für rechtliche Themen / Lizenzragen einarbeiten? --Mixia (Diskussion) 12:55, 3. Jul. 2012 (CEST)
- Danke für den Hinweis, ich war über einen Spiegel-Artikel soeben auch zum Thema gekommen und habe ergänzt. Freundlicher Gruß. +verneig+ Botulph 13:53, 3. Jul. 2012 (CEST).
EuGH-Urteil vom 3.7.2012 die zweite
BearbeitenAuch der Spiegel erwähnt in http://www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/eugh-zu-oracle-vs-usedsoft-gebrauchte-software-darf-verkauft-werden-a-842260.html dieses Urteil ein Link führt zu diesem PDF Dokument http://curia.europa.eu/jcms/upload/docs/application/pdf/2012-07/cp120094de.pdf Gerichtshof der Europäischen Union PRESSEMITTEILUNG Nr. 94/12 "Ein Softwarehersteller kann sich dem Weiterverkauf seiner „gebrauchten“ Lizenzen, die die Nutzung seiner aus dem Internet heruntergeladenen Programme ermöglichen, nicht widersetzen" --AID4wiki (Diskussion) 13:39, 3. Jul. 2012 (CEST)
Link zum EuGH-Urteil vom 3.7.2012
Bearbeitenhttp://curia.europa.eu/juris/document/document.jsf?text=&docid=124564&pageIndex=0&doclang=de&mode=req&dir=&occ=first&part=1&cid=2570422 (nicht signierter Beitrag von AID4wiki (Diskussion | Beiträge) 13:46, 3. Jul 2012 (CEST))
Software ist nicht gleich Software
BearbeitenDer Artikel heißt "Gebraucht-Software", beschreibt aber, wenn ich das richtig sehe, ausschließlich die Rechtslage zu Computerprogrammen, dies auch immer mit Hinweisen auf Gesetze wie z. B den § 69c UrhG, der ausschließlich für Computerprogramme gilt, nicht aber für Datendateien. Der Artikel suggeriert also mit seinem Titel bzw. seiner Beschreibung, dass die angegebene Rechtslage für jegliche Arten von Software gilt, demnach auch für Dateien wie Musik, Film, eBooks etc. und ihren jeweiligen Nutzungslizenzen. Dass zu Software ganz allgemein auch Datendateien zählen (alles, was nicht Hardware ist) kann man u. a. im entsprechenden Wikipedia-Artikel nachlesen. Es fehlt daher die wichtige Information, dass in diesem Artikel mit Software grundsätzlich nur Programme gemeint sind, deshalb ergänze ich die Einleitung um einen entsprechenden Hinweis. --Quadratur (Diskussion) 10:49, 8. Apr. 2013 (CEST)
- Daten-Dateien wie Musik, Film, eBooks sind doch keine Software sondern - Daten-Dateien. Auch WP schreibt "Die zur Verarbeitung bestimmten Daten (z. B. digitalisierte Musikstücke) werden hier meist nicht als Software verstanden". 134.247.251.245 10:23, 9. Dez. 2013 (CET)