Diskussion:Gefahrgut
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Defintion: Gefahrgut
BearbeitenIn einer Defintion eines Begriffes ist es verboten, das Wort, das definiert wird, zu verwenden. Also geht nicht: Gefahrgut ist ... von dem ...Gefahr(en)... ausgehen... Was sind Gefahren ??? Vielleicht so: Gefahrgut ist ... von dem ... Beschädigungen oder Zerstörungen ... ausgehen. okay ?? MfG Eberhard Pinl www.pinguware.de pinguware3@t-online.de (nicht signierter Beitrag von 84.149.197.170 (Diskussion) 15:10, 2. Mär. 2012 (CET))
Andere Warntafeln
BearbeitenDas Lemma Warntafel leitet nach hierher weiter. Es gibt aber noch andere Warntafeln an KFZ, die nichts mit Gefahrgut zu tun haben, etwa die Warntafeln für Überlänge/Überbreite. Haben wir einen eigenen Artikel über diese? --Neitram 10:32, 28. Aug. 2012 (CEST)
Infos zu Gefahrgut
BearbeitenWo findet man Informationen, ab wann eine Chemikalie ein Gefahrgut ist. Konkretes Beispiel. Konz. Salzäure ist wohl immer ein Gefahrgut, gilt das aber auch für 100 ml einer 0,2%igen Salzsäurelösung? Für entsprechende Hinweise wäre ich dankbar. Gruß, Klaus (nicht signierter Beitrag von 78.42.90.173 (Diskussion) 13:13, 28. Aug. 2015 (CEST))
- 0,5%ige Salzsäure findet sich im Magensaft der meisten Wirbeltiere. 84.149.128.114 15:52, 28. Aug. 2015 (CEST)
- Stelle ich dann nach irgendwelchen Eurokraten ein Gefahrgut dar und darf mich im Öffentlichen Raum nur noch mit entsprechender Kennzeichung bewegen? Scherz beiseite, weiß jemand, wo man sich kompetent informieren kann? (nicht signierter Beitrag von 95.208.198.181 (Diskussion) 16:02, 4. Sep. 2015 (CEST))
Projekt CPL2Wikipedia
BearbeitenAktuell arbeiten Florian Späth, Christopher Hassel und ich, unter der Leitung unseres Professors MartinWoelker an dem Thema „Spezielle Aspekte der Chemie- und Pharma-Logistik“ mit dem Ziel diese in der Wikipedia präzise darzustellen. Auf den persönlichen Seiten ist hinterlegt, an was wir dran sind. Feedback, Verbesserungen, Korrekturen ... immer gerne. --Jasminfass (Diskussion) 19:04, 4. Jun. 2018 (CEST)
Lebensmittel
Bearbeiten"Umgekehrt können beispielsweise Lebensmittel in großen Mengen Gefahrgut darstellen, ohne entsprechend gekennzeichnet zu sein: So hat z. B. Speiseöl eine ähnliche Energiedichte wie Dieselkraftstoff und ist im Brandfall explosionsgefährlich, sofern hier mit wasserhaltigem Löschmittel vorgegangen wird."
- Richtig, Speiseöle oder auch Margarine haben ähnliche Energiedichten wie Heizöl, Mehl-Luft-Gemische sind hoch explosionsgefährlich. Allerdings sind Lebensmittel per Definition bzw. Gesetz niemals Gefahrgut, deshalb auch nicht kennzeichnungspflichtig. --2003:D4:C3DF:C201:7558:DBB0:1B9B:DE39 21:22, 10. Dez. 2018 (CET)