Diskussion:Gemeinderat

Letzter Kommentar: vor 16 Jahren von Clemens Sommer in Abschnitt Südtirol??

Zum Teil aus der GemO von BaWü "geklaut" (die als Gesetzestext gemeinfrei ist). --3247 18:53, 9. Nov 2003 (CET)

Österreich:


Skurril: 2001 wurde in Wien die "Liste Bill Clinton (BCH)" gewählt, die sich aber weigerte den Bürgermeister zu stellen. Darum mußte die "Sozialdemokratische Partei" einspringen und den Bürgermeister stellen. Diese Partei regiert bis heute die Bundeshauptstadt Österreichs.


Ja Super. In der Schweiz ist der Gemeinderat aber was anderes. Kann man das einfügen hier? Gruss Alex Moshe wiki@moshe-software.

was ist in deutschland???

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Warum nur über Österreich, wie läuft es in Deutschland ab?

mfg

magigstar

Ich finde die Einleitung sehr überarbeitungsbedürftig. Die Rolle eines Gemeinderates in Deutschland bleibt völlig unklar. In der Schweiz sind Exekutive und Legislative immer strikte getrennt. Ich habe die Situation in der Schweiz in einem eigenen Kapitel erklärt. Würde mich freuen, wenn jemand zu Deutschland etwas schreiben würde, dann könnte man anschließend eine allgemeingültige Einleitung formulieren. --Dave81 15:16, 31. Dez 2005 (CET)
Ich kann dir das nur für Hessen beantworten. Darin wird das Problem liegen, dass wir 16 unterschiedliche Gemeindeordnungen in Deutschland haben. In Hessen gibt es z. B. den Begriff nicht. Außerdem ist in Deutschland rein juristisch die Gemeindeverwaltung immer nur Exekutive einschließlich der gewählten Vertreter in allen Selbstverwaltungsorganen. --ST 17:02, 31. Dez 2005 (CET)

Gemeinderat und Stadtrat

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Also in Ö ist das was anderes, denn in der Stadt werden die Stadträte aus den Reihen der Gemeinderäte gewählt, vergleichbar mit den geschäftsführenden Gemeinderäten in der normalen Gemeinde. In der Gesamtheit bilden sie den Stadtsenat. --K@rl 17:25, 31. Dez 2005 (CET)

Ich habe versucht, diese Information einzubauen. Ist das gut so? --Dave81 18:54, 31. Dez 2005 (CET)
Das passt schon so, nur die erste Zeile oben gefällt mir nicht, nur weiß ich nicht wie ich das anderes schreiben sollte. --K@rl 20:14, 31. Dez 2005 (CET)

Legislative/Exekutive

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Ich möchte deutlich bezweifeln, dass die Begrifflichkeiten der Leigslative und Exekutive tauglich sind, die Konstellation der Gemeindegremien korrekt zu beschreiben. Auch innerhalb schweizer Gemeinden dürfte es sich immer um abgeleitetes Recht und keine originäre Gesetzeskompetenz des Gemeinderates handeln. Ich lasse mich jedoch gerne belegt vom Gegenteil überzeugen. Ich würde in einigen Tagen den Text entsprechend anpassen. --ST 14:09, 1. Jan 2006 (CET)

Ich zitiere vom Artikel Legislative: In der Bundesrepublik Deutschland bilden der Bundestag und Bundesrat sowie die Länderparlamente die Legislative. Die Kreistage, Stadträte und Gemeinderäte bilden die Gesetzgebung (Legislative) der Kommunen.
Das Recht in der Schweiz hat 3 Stufen: Bund (mit Verfassung, Bundesgesetzen, Verordnungen), Kantone (mit Kantonsverfassungen, kantonalen Gesetzen, Verordnungen), Gemeinden (mit Gemeindeordnung, Verordnungen). Bei Widersprüchen bricht höheres Recht das tiefere, mit kantonalen Gesetzen kann also kein Bundesgesetz ausser Kraft gesetzt werden. Bis anhin bin ich der Meinung, dass der Begriff Legislative auf allen 3 Stufen gleichermaßen tauglich ist, aber ich lasse mich ebenfalls gerne eines Besseren belehren. Vielleicht sind folgende Dokumente erhellend: Gemeindegesetz des Kantons Zürich, Gemeindeordnung der Stadt Zürich (PDF!) -- Dave81 16:18, 1. Jan 2006 (CET)
Prima, ich lese mich erst mal ein und berichtige dann zunächst den Artikel Legislative. Danke dir --ST 16:33, 1. Jan 2006 (CET)
Ich bin zwar kein Jurist, ähnlich ist es aber auch in Österreich. Die Frage ist aber ob Verordnungen in die Begrifflichkeit Legislative fällt. Denn Ministerien erlassen auch Verordnungen und gehören in die Exekutive. Denn Gesetze kann nur ein Parlament beschließen. Aber vielleicht liege ich da falsch. --K@rl 16:53, 1. Jan 2006 (CET)
Verordnungen fallen in den Zuständigkeitsbereich der Exekutive (Gewaltenverschränkung). Die Legislative erlässt dazu im Gesetz eine Ermächtigungsgrundlage, damit die Exekutive, die der zu regelnden Angelegenheit näher steht, Details festlegen kann. In der Verordnung ist immer die Ermächtigungsgrundlage zu nennen, auf Grund derer eine Verordnung erlassen wird. Unscharf wird aber in Gemeinden oftmals von Verordnungen oder Ordnungen gesprochen, wenn andere Regelungsinhalte gemeint sind. --ST 17:36, 1. Jan 2006 (CET)
So, ich habe Legislative berichtigt. --ST 17:51, 1. Jan 2006 (CET)
Zitat von der Website der Stadt Winterthur: Der Grosse Gemeinderat (GGR) ist die gesetzgebende Institution (Legislative) der Stadt Winterthur. Er zählt 60 Mitglieder aus 9 Parteien und wird alle vier Jahre vom Volk neu gewählt; letztmals am 3. März 2002. --Dave81 18:57, 1. Jan 2006 (CET)
Ist ja wohl kein Wiki, sonst könnten wir es berichtigen ;-) --ST 20:53, 1. Jan 2006 (CET)
Also ich bin nach wie vor überzeugt, dass ein Stadtparlament in der Schweiz zurecht mit Legislative bezeichnet wird. --Dave81 21:27, 1. Jan 2006 (CET)
Ich lasse dann die Schweiz raus. Frage aber mal einen kompetenten Kommunalrechtler. 90% der deutschen Gemeinden und Städte würden wahrscheinlich ihren Gemeinderat auch als Legislative bezeichnen. Davon wir es aber nicht richtig. --ST 21:36, 1. Jan 2006 (CET)
Ich glaube beim zweiten Absatz hat ein nicht gefehlt, sonst ist es doch sinnverkehrt. --K@rl 22:03, 1. Jan 2006 (CET)

Südtirol??

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Fehlt da nicht noch Gemeinderat (Südtirol, siehe z.B. Gais (Südtirol)? --Clemens Sommer 14:37, 31. Okt. 2008 (CET)Beantworten