Diskussion:Gerichtsorganisation des Linken Rheinufers

Letzter Kommentar: vor 3 Jahren von Karsten11 in Abschnitt Nachfolger

Kusel statt Birkenfeld

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Das Gericht (Tribunal de première instance) des Arrondissement Birkenfeld war nicht in Birkenfeld, sondern in „Coussel“ (= Kusel), zumindest gilt dies für die Zeit ab 1801, vgl. S. 835 des Almanach du commerce de Paris, 1811. --Hvs50 (Diskussion) 15:40, 23. Mai 2018 (CEST)Beantworten

„Henne und Ei“

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Die Formulierung „Für Strafrechtsfälle wurden auf Ebene der Arrondissements Zuchtpolizeigerichte geschaffen“ verleitet zu dem Missverständnis, dass die Zuchtpolizeigerichte analog zu den Arrondissements eingerichtet wurden. Diese Beziehung konnte es aber 1797/98 noch nicht geben, da die Arrondissements communaux erst 1800 ins Leben gerufen wurden. Allerdings wurden auch die Bezirke der Zuchtpolizeigerichte im Französischen als „arrondissement“ im Sinn von „Amts- bzw. Gerichtsbezirk“ bezeichnet. – und als die Arrondissements communaux 1800 als Verwaltungsinstanz eingerichtet wurden, wurde - zumindest in den vier rheinischen Departements ausdrücklich angeordnet, dass man sich bei der Festlegung der Bezirke an den Arrondissements der Zuchtpolizeigerichte zu orientieren habe. Hvs50 (Diskussion) 17:40, 9. Jun. 2018 (CEST)Beantworten

Hier und in mehreren themenverwandten Artikeln findet sich die Fundstellenangabe „Beschluß vom 9. Frimaire X, abgedruckt im Bulletin LXXII der Sammlung“. Das sieht schwer nach blindem paste & copy ohne Inhaltskontrolle aus. Welches Bulletin? Welche Sammlung? Das ist keine Literaturangabe, mit der sich die Fundstelle ohne weiteres ermitteln lässt. -- Reinhard Dietrich (Diskussion) 11:27, 12. Mär. 2021 (CET)Beantworten

Nachfolger

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Da vermisse ich einen Hinweis, sonst ist das super.--scif (Diskussion) 18:25, 12. Mär. 2021 (CET)Beantworten

ja, ist ergänzt.--Karsten11 (Diskussion) 19:21, 12. Mär. 2021 (CET)Beantworten