Diskussion:Gesamtschuld
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Verzugszins
BearbeitenEs fehlen noch Ausführungen zu den Verzugszinsen bei Gesamtschuldnern. Ausgehend vom einfachsten Fall, dass gegen drei Gesamtschuldner Titel mit gleichen Zins vorliegen. Tilgen alle drei Gesamtschuldner den Zins nur einmal oder tilgt jeder seinen Zins, d.h. bei kompletter Abzahlung hat der Gläubiger zwei Male Zinseinnahmen dazuverdient? Grundsätzlich denkt man ja, ist doch klar, es kann nur einmal auf eine Hauptforderung Zins erhoben werden. Wenn man jedoch den Zins nicht als "Kreditschaden" sondern als "Verzugsschaden" und damit quasi als Strafe sieht, so müsste jeder Gesamtschuldner seine "Strafe", nämlich Verzugszins" zahlen. (nicht signierter Beitrag von 62.225.117.57 (Diskussion) 10:54, 24. Apr. 2007 (CEST))
- Bei der Gesamtschuld gibt es nur eine einheitliche Schuld, dasselbe gilt für den Zins. Gruß, --Gnom (Diskussion) 16:52, 2. Aug. 2016 (CEST)
Hinweis zur Neufassung
BearbeitenDas Seminar fand im Wintersemester 2012/2013 statt und wurde von Barbara Dauner-Lieb und Benutzer:Toblu betreut.
- Verbesserungsvorschläge im Rahmen des Seminars:
- Untergliederung des ersten Abschnitts
Defekter Weblink
BearbeitenDer folgende Weblink wurde von einem Bot („GiftBot“) als nicht erreichbar erkannt. |
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- http://service.rundfunkbeitrag.de/e1645/e1734/15terRundfunkbeitragsstaatsvertrag.pdf
- Vielleicht ist eine archivierte Version geeignet: archive.org
- Artikel mit gleicher URL: Rundfunkabgabe (aktuell)