Diskussion:Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite
"Sonderverordnungsrecht" des Gesundheitsministeriums
BearbeitenDer Artikel problematisiert ein "Sonderverordnungsrecht" des Gesundheitsministeriums im Abschnitt "Kritik", erklärt diese aber vorher nicht. Der Abschnitt "Kritik" wirkt daher sehr unvermittelt, da Bezüge zum Abschnitt "Änderung des Infektionsschutzgesetzes" fehlen bzw. sich nur implizit ergeben. 141.20.217.60 12:13, 22. Apr. 2021 (CEST)
Wo bleibt die Definition als Grundlage des Gesetzes
BearbeitenWie ist eine epidemischen Lage von nationaler Tragweite genau definiert. Für ein Gestz muss es doch eine Bestimmung der Begriffe geben, die allgemeiner Art ist. Ich gehe mit der Suchfunktion nach "Tragweite" das Gesetz durch und finde nur Maßnahmen, aber keine Definition. Welche Krankheitswellen erfüllen ebenfalls diese Tragweite […] (nicht signierter Beitrag von 2003:E1:5742:4300:FD72:96B6:C89D:BD (Diskussion) 19:24, 20. Aug. 2020 (CEST))
- Die Antwort findet sich in dieser Ausarbeitung der Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestags: https://www.bundestag.de/resource/blob/700666/da1b330c0d4f3ac6c8b14ed3844a4d38/WD-3-141-20-pdf-data.pdf
- --Bendix Grünlich (Diskussion) 18:02, 21. Aug. 2020 (CEST)
- Die Epidemische Lage von nationaler Tragweite ist durch das Dritte Bevölkerungsschutzgesetz inzwischen in § 5 IfSG definiert.--Pistazienfresser (Diskussion) 18:19, 21. Nov. 2020 (CET)
Gesetze zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite sollte eher eine Begriffsklärungsseite sein
Bearbeiten... im Übrigen sollte vorzugsweise jedes der (inzwischen vier) Gesetze seinen eigenen Artikel bekommen (dieser war das für das erste, welches nicht „Erstes“ im Namen hat).--Pistazienfresser (Diskussion) 23:46, 1. Mai 2021 (CEST)
- Oder noch besser: Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite (Begriffsklärung) mit Vorgehen nach WP:BKL II.--Pistazienfresser (Diskussion) 23:55, 1. Mai 2021 (CEST)
- Kann man so machen. Die Verschiebung dieses Artikel auf das Plural-Lemma war allerdings voreilig. Es gibt vier Gesetze und dazu drei Artikel. Warum jetzt der Artikel zum ersten Gesetz lemmamäßig in den Plural versetzt wurde, erschließt sich mir nicht. Ich bedauere, dass Benutzer:Carmol7 so hemdsärmelig vorgegangen ist. Das hätte m. E. erst mal auf der Diskussionsseite erörtert werden sollen. Ich beabsichtige, den Artikel in den nächsten Tagen zurückzuverschieben, falls keine Einwände kommen. --Bendix Grünlich (Diskussion) 09:07, 7. Mai 2021 (CEST)
- Ja, ich wollte das auch erst einmal ansprechen.--Pistazienfresser (Diskussion) 10:28, 7. Mai 2021 (CEST)
- Diesen Artikel könnte man auch noch clonen lassen, um daraus einen Artikel zum dritten Gesetz zu machen, oder?--Pistazienfresser (Diskussion) 17:15, 7. Mai 2021 (CEST)
- Ja, das wäre eine Möglichkeit, wobei ich die Erfahrung gemacht habe, dass dieses Klonen eine Weile dauert. Und der Teil des Artikels, der sich mit dem 3. Bevölkerungsschutzgesetz befasst, ist eher kurz. Könnte man notfalls auch noch mal neu schreiben. --Bendix Grünlich (Diskussion) 18:37, 7. Mai 2021 (CEST)
- Diesen Artikel könnte man auch noch clonen lassen, um daraus einen Artikel zum dritten Gesetz zu machen, oder?--Pistazienfresser (Diskussion) 17:15, 7. Mai 2021 (CEST)
- Ja, ich wollte das auch erst einmal ansprechen.--Pistazienfresser (Diskussion) 10:28, 7. Mai 2021 (CEST)
- Kann man so machen. Die Verschiebung dieses Artikel auf das Plural-Lemma war allerdings voreilig. Es gibt vier Gesetze und dazu drei Artikel. Warum jetzt der Artikel zum ersten Gesetz lemmamäßig in den Plural versetzt wurde, erschließt sich mir nicht. Ich bedauere, dass Benutzer:Carmol7 so hemdsärmelig vorgegangen ist. Das hätte m. E. erst mal auf der Diskussionsseite erörtert werden sollen. Ich beabsichtige, den Artikel in den nächsten Tagen zurückzuverschieben, falls keine Einwände kommen. --Bendix Grünlich (Diskussion) 09:07, 7. Mai 2021 (CEST)
Viertes Gesetz ...
BearbeitenIn dem Absatz steht: "... wonach beim Überschreiten der durch das Robert Koch-Institut veröffentlichten Anzahl der Neuinfektionen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 je 100 000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen ...". Dieser Halbsatz ist falsch. Es geht nicht darum, daß die vom RKI gemeldeten Zahlen überschritten werden, sondern daß die vom RKI gemeldete Zahl den Wert 100 überschreitet. --- (nicht signierter Beitrag von 93.104.178.17 (Diskussion) 08:02, 21. Sep. 2021 (CEST))