Diskussion:Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite

Letzter Kommentar: vor 3 Jahren von 93.104.178.17 in Abschnitt Viertes Gesetz ...

"Sonderverordnungsrecht" des Gesundheitsministeriums

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Der Artikel problematisiert ein "Sonderverordnungsrecht" des Gesundheitsministeriums im Abschnitt "Kritik", erklärt diese aber vorher nicht. Der Abschnitt "Kritik" wirkt daher sehr unvermittelt, da Bezüge zum Abschnitt "Änderung des Infektionsschutzgesetzes" fehlen bzw. sich nur implizit ergeben. 141.20.217.60 12:13, 22. Apr. 2021 (CEST)Beantworten

Wo bleibt die Definition als Grundlage des Gesetzes

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Wie ist eine epidemischen Lage von nationaler Tragweite genau definiert. Für ein Gestz muss es doch eine Bestimmung der Begriffe geben, die allgemeiner Art ist. Ich gehe mit der Suchfunktion nach "Tragweite" das Gesetz durch und finde nur Maßnahmen, aber keine Definition. Welche Krankheitswellen erfüllen ebenfalls diese Tragweite […] (nicht signierter Beitrag von 2003:E1:5742:4300:FD72:96B6:C89D:BD (Diskussion) 19:24, 20. Aug. 2020 (CEST))Beantworten

Die Antwort findet sich in dieser Ausarbeitung der Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestags: https://www.bundestag.de/resource/blob/700666/da1b330c0d4f3ac6c8b14ed3844a4d38/WD-3-141-20-pdf-data.pdf
--Bendix Grünlich (Diskussion) 18:02, 21. Aug. 2020 (CEST)Beantworten
Die Epidemische Lage von nationaler Tragweite ist durch das Dritte Bevölkerungsschutzgesetz inzwischen in § 5 IfSG definiert.--Pistazienfresser (Diskussion) 18:19, 21. Nov. 2020 (CET)Beantworten

Gesetze zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite sollte eher eine Begriffsklärungsseite sein

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... im Übrigen sollte vorzugsweise jedes der (inzwischen vier) Gesetze seinen eigenen Artikel bekommen (dieser war das für das erste, welches nicht „Erstes“ im Namen hat).--Pistazienfresser (Diskussion) 23:46, 1. Mai 2021 (CEST)Beantworten

Oder noch besser: Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite (Begriffsklärung) mit Vorgehen nach WP:BKL II.--Pistazienfresser (Diskussion) 23:55, 1. Mai 2021 (CEST)Beantworten
Kann man so machen. Die Verschiebung dieses Artikel auf das Plural-Lemma war allerdings voreilig. Es gibt vier Gesetze und dazu drei Artikel. Warum jetzt der Artikel zum ersten Gesetz lemmamäßig in den Plural versetzt wurde, erschließt sich mir nicht. Ich bedauere, dass Benutzer:Carmol7 so hemdsärmelig vorgegangen ist. Das hätte m. E. erst mal auf der Diskussionsseite erörtert werden sollen. Ich beabsichtige, den Artikel in den nächsten Tagen zurückzuverschieben, falls keine Einwände kommen. --Bendix Grünlich (Diskussion) 09:07, 7. Mai 2021 (CEST)Beantworten
Ja, ich wollte das auch erst einmal ansprechen.--Pistazienfresser (Diskussion) 10:28, 7. Mai 2021 (CEST)Beantworten
Diesen Artikel könnte man auch noch clonen lassen, um daraus einen Artikel zum dritten Gesetz zu machen, oder?--Pistazienfresser (Diskussion) 17:15, 7. Mai 2021 (CEST)Beantworten
Ja, das wäre eine Möglichkeit, wobei ich die Erfahrung gemacht habe, dass dieses Klonen eine Weile dauert. Und der Teil des Artikels, der sich mit dem 3. Bevölkerungsschutzgesetz befasst, ist eher kurz. Könnte man notfalls auch noch mal neu schreiben. --Bendix Grünlich (Diskussion) 18:37, 7. Mai 2021 (CEST)Beantworten

Viertes Gesetz ...

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In dem Absatz steht: "... wonach beim Überschreiten der durch das Robert Koch-Institut veröffentlichten Anzahl der Neuinfektionen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 je 100 000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen ...". Dieser Halbsatz ist falsch. Es geht nicht darum, daß die vom RKI gemeldeten Zahlen überschritten werden, sondern daß die vom RKI gemeldete Zahl den Wert 100 überschreitet. --- (nicht signierter Beitrag von 93.104.178.17 (Diskussion) 08:02, 21. Sep. 2021 (CEST))Beantworten

Dieser Abschnitt kann archiviert werden. Appelboim (Diskussion) 12:52, 21. Dez. 2021 (CET)