Diskussion:Gesetz zum Schutze der Erbgesundheit des deutschen Volkes

Letzter Kommentar: vor 3 Jahren von Aktenstapel in Abschnitt Fehler zu den Unterzeichnern (erl.)

Fehler zu den Unterzeichnern (erl.)

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Das Gesetz wurde nicht u.a. von Rudolf Höß (KZ-Kommandant), sondern von Rudolf Heß (Hitlers Stellvertreter) unterzeichnet. Bitte ändern. Quelle siehe den Gesetzestext, der verlinkt ist. (nicht signierter Beitrag von 2001:A62:199F:E901:CD66:CC17:5515:F5AD (Diskussion) 20:48, 26. Jan. 2021 (CET))Beantworten

Ich habe den offensichtlichen Fehler berichtigt. (Ich finde den Text aber überflüssig, da es wenig überraschend ist, dass das Gesetz von den betroffenen Regierungsmitgliedern ausgefertigt wird.) --Aktenstapel (Diskussion) 17:41, 5. Sep. 2021 (CEST)Beantworten

Lemma

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Eine Lemmaverschiebung sollte zunächst diskutiert werden. --Georg Hügler (Diskussion) 14:17, 5. Sep. 2021 (CEST)Beantworten

Lieber Georg Hügler, warum sollte hier die Namenskonvention nicht angewendet werden? Das Gesetz hat eine amtliche Kurzbezeichnung (vgl. Nr. 1 unter Rechtsquellen und Normen), die Zitiername ist. Warum verschiebst du selbst, ohne zunächst zu diskutieren? --Aktenstapel (Diskussion) 15:16, 5. Sep. 2021 (CEST)Beantworten
Antwort zur ersten Frage: Weil eine Kurzbezeichnung weniger aussagekräftig ist als der vollständige Name des Gesetzes. Zur zweiten Frage: Warum verschobst Du, ohne zunächst zu diskutieren? --Georg Hügler (Diskussion) 15:21, 5. Sep. 2021 (CEST)Beantworten
Ich verschob, weil die Namenskonvention es so regelt, ich es zugleich sinnvoll und richtig finde, möglichst den Zitiernamen zu verwenden und die Bezeichnung auch nicht mit der anderer Rechtsnormen kollidiert (Klammerzusatzausnahme greift nicht) und ich insbesondere keinen Diskussionsbedarf bezüglich der Konvention sah oder erwartete. Eine Kurzbezeichnung ist fast immer weniger aussagekräftig, aber, wenn sie amtlich ist, der Zitiername der Rechtsnorm. Vermutlich empfindest du es als fremd, dass damals Rechtsnormen nur selten amtliche Kurzbezeichnungen trugen. In Deutschland ist mittlerweile die Vergabe von Kurzbezeichnungen vorgeschrieben. Deshalb heißt ein Lemma Arbeitsschutzgesetz, obwohl dieselbe Rechtsnorm sicherlich durch „Gesetz über die Durchführung von Maßnahmen des Arbeitsschutzes zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten bei der Arbeit“ viel aussagekräftiger bezeichnet ist und es auch deutsche Bundesgesetze ohne amtliche Kurzbezeichnung gibt, z. B. das Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit aus dem Jahre 2008, das dann auch in Wikipedia so heißt. Dieses Nebeneinander von lang und kurz ist in jedem Falle eindeutig und gelebte Praxis. Wäre es dir möglich, diese Konvention zu tolerieren? --Aktenstapel (Diskussion) 16:04, 5. Sep. 2021 (CEST)Beantworten
Warten wir doch weitere Meinungen ab. --Georg Hügler (Diskussion) 16:11, 5. Sep. 2021 (CEST)Beantworten