Diskussion:Gesetz zur Kooperation und Information im Kinderschutz
Letzter Kommentar: vor 8 Jahren von Haschen nach Wind in Abschnitt Nicht umfängliches Bundesgesetz
Belege
Bearbeitenbitte belege beibringen, also arbeiten, wenn behauptungen in richtung "alle länder haben" aufgestellt werden. es ist platz genug umseitig, diese gesetze anzuführen. im bundesgesetz steht mitnichten, dass die länder in dieser sache "müssen".--joker.mg 22:35, 15. Okt. 2012 (CEST)
Nicht umfängliches Bundesgesetz
BearbeitenIch verstehe nicht, was mit der Beschreibung „nicht umfängliches Bundesgesetz“ gemeint ist. --Haschen nach Wind (Diskussion) 11:27, 4. Mai 2014 (CEST)
- „nicht umfängliches“ gelöscht. --Haschen nach Wind (Diskussion) 08:22, 17. Jul. 2016 (CEST)
Defekte Weblinks
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- http://www.bundesregierung.de/Content/DE/Artikel/2012/01/2012-01-03-kinderschutz.html
- Vielleicht ist eine archivierte Version geeignet: archive.org
- http://www.berlin.de/imperia/md/content/sen-gesundheit/kindergesundheit/kommentiertes_berliner_gesetz_zum_schutz_und_wohl_des_kindes.pdf?start&ts=1289472762&file=kommentiertes_berliner_gesetz_zum_schutz_und_wohl_des_kindes.pdf