Diskussion:Gesetz zur Reform der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung
Letzter Kommentar: vor 3 Jahren von H-stt in Abschnitt "198.646.000 Millionen Euro"
"198.646.000 Millionen Euro"
BearbeitenDie Formulierung ist erkennbar Käse. In der Zusammenfassung vom Bundestag steht das zwar auch so, in dessen vollständigen Bericht ist das realitätsnäher mit "198 646 000 Euro" angegeben, siehe: https://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/087/1908795.pdf
--92.193.78.157 17:01, 6. Dez. 2020 (CET)
- Danke für den Hinweis, ich habe es korrigiert. Grüße --h-stt !? 16:45, 15. Dez. 2020 (CET)