Bei den Einwohnerzahlen sollte unbedingt das Jahr vermerkt werden! Reinhard Dietrich 14:31, 25. Aug 2006 (CEST)

Im Text steht, dass die Einwohnerzahlen einer Publikation von 1819 entnommen sind, bitte nochmals lesen. --Hejkal @ 16:30, 25. Aug 2006 (CEST)

Aus den Schreibwettbewerbsnotizen von Atomiccocktail

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Stärken
  • Einleitung ist ganz gut, der letzte Satz der Einleitung ist dagegen eher schwach
Hinweise auf Schwachstellen
  • Der Artikel bleibt deutlich unter den Möglichkeiten und Standards von Territorien-Geschichtsschreibung. Es liegt eine leider teils oberflächlich anmutende, rein politik- und ereignisgeschichtliche Darstellung vor. Aspekte von Kultur, Religion, Wirtschaft, Sozialstruktur etc. fehlen gänzlich. Politik- und Ereignisgeschichte stellt sich ferner dar als „Geschichte großer Männer“.
  • Unrunde Gliederung in Kapitel 7 (Inhalt hätte als Liste ausgelagert werden sollen); Kapitel 7 nennt darüber hinaus genaueste Zahlen, ohne Angabe dazu, von wann die sind und woher diese stammen, das ist bereits auf der Diskussionsseite angemahnt
  • Kapitel 4 besteht nur aus einem einzigen Satz
  • Der Artikel beginnt mit einen Fehlstart: Kapitel 1 ist in keiner Weise einführend. Zudem ist Kapitel 1 nicht belegt. In einigen Passagen könnte TF enthalten sein („andere Ursachen denkbar“).
  • Kapitel 2 ist auch unbelegt (bis auf ein Zitat – aus einer Primärquelle …)
    • Ein Herzog hat eine „ungestüme Lebensart“ (unbelegt)
    • „Diese zeitgenössische Erklärung in Vorbereitung des Sächsischen Bruderkrieges wurde fast 300 Jahre später von sächsischer Seite als Submissionserklärung der Stolberger interpretiert.“ >Diese Aussage ist unbelegt
  • Textzitat „Dort wurden Graf Botho zu Stolberg ihre in Artikelform niedergeschriebenen Forderungen gegen die Beseitigung offenkundiger Missstände übergeben, deren Anerkennung er vertraglich geloben sollte.“ > gemeint ist: Forderungen nach
  • Bis 1778 weilte Graf Wilhelm am sächsischen Hof und nahm sich dort den regierenden jungen Kurfürsten Friedrich August III. zum Vorbild, ein Herrscher von unerschütterlicher Rechtlichkeit, ungeheuchelter Religiosität und aufrichtiger Liebe für sein Volk, der seinen Pflichten mit pünktlichster Ordnung gewissenhaft nachzukommen suchte > affirmatives Zitat irgendeines Raeck wird hier ohne Abstand übernommen
  • Link-Arbeit schwach: Auflassung, Lehen, Schock, Zehnt, Herrschaft (Territorium), Münze, Bergrecht, Steinbüchse, Lehnsherr, Rezess, Sequestration, Zwangsverwaltung nicht verlinkt
  • Gelegentlich altfränkische Wortwahl (widrigenfalls; nahm daher seit 1443 in Weimar seinen ständigen Hofhaltungssitz; „wüst“ gewordene Ortschaften)
  • Unenzyklopädische Formulierungen: „Es kostete viel Zeit, um die tatsächlichen Verhältnisse aufzuklären und die wieder normale Beziehungen zwischen Herzog Georg und den Stolberger Grafen wiederherzustellen.“ „in die Knie gezwungen“
  • Kein sauberer Literaturnachweis zu „Karl Meyer: Chronik der Grafschaft Stolberg-Rossla“ und „Doris Derdey: Der Bauernkrieg“ und „Raeck: Johann Wilhelm Christoph“

--Atomiccocktail 21:19, 19. Apr. 2009 (CEST)Beantworten

Geschichte

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Selbige setzt etwas spät ein. Wann und wie ist die Grafschaft eigentlich entstanden? Erraten kann man es, wenn man den Artikel zu den Grafen und ihrer Abstammung liest, aber ein oder zwei Sätze hier im Artikel wäre wirklich hilfreich.--Sarkana frag den ℑ Vampirbewerte mich 19:11, 17. Jan. 2011 (CET)Beantworten

mediatisiert, reichsunmittelbar (1730-1806)

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Im aktuellen einleitenden Text steht: "... vom Kurfürstentum Sachsen 1730/31 unter Kurfürst August dem Starken mediatisiert worden sind. Als Grafen verloren die Stolberger mit der Auflösung des Alten Reiches 1806 die ihnen bis dahin noch verbliebene Reichsunmittelbarkeit". Eins von beidem (mediatisiert, reichsunmittelbar) scheint nicht zu stimmen. Der Artikel Mediatisierung besagt: "Mediatisierung hieß, dass ein zuvor reichsunmittelbares Gebiet mittelbar wurde, also einem Landesherrn unterstellt wurde". --Update (Diskussion) 20:09, 27. Sep. 2012 (CEST)Beantworten

Die Grafschaft Stolberg wurde mediatisiert, die Grafen blieben jedoch noch bis zur Auflösung dem Kaiser unterstellt, also waren bis dahin reichsunmittelbar bzw. Reichsgrafen. Zu unterschieden ist zwischen Territorium und Personen. --Hejkal (Diskussion) 20:33, 27. Sep. 2012 (CEST)Beantworten

Dresdner Vergleich von 1568: Ursachen und Anlässe?

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Hier fehlen Ausführungen, warum es zur "Regulierung des Kreditwesens der Grafen zu Stolberg" kam. Bestanden Zusammenhänge zur Sequestration der Grr. zu Mansfeld? Die Finanzwirtschaft der Gff. Stolberg zwischen 1525 und 1568 sollte dargestellt werden, evtl. auch Ähnlichkeiten bzw. Unterschiede zur Finanz/miß)wirtschasft der Gff. Mansfeld. (nicht signierter Beitrag von 91.53.38.227 (Diskussion) 18:32, 4. Aug. 2013 (CEST))Beantworten

„Aufgehen“ der Grafschaften im Königreich Preußen

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Der Verlust des Restes von Reichsunmittelbarkeit, der den Stolbergern bis 1806 noch geblieben war, führte eigentlich nicht zu einem „Aufgehen“ im Königreich Preußen, denn immerhin blieben bzw. wurden die Stolberger Grafen noch lange Standesherren mit nicht unerheblichen Herrschaftsrechten in ihren alten Besitzungen - sogar über den Fortfall der eigenen Gerichtsbarkeit (1849) hinaus. Darüber fehlt es hier leider an Informationen. --Hvs50 (Diskussion) 10:01, 23. Aug. 2021 (CEST)Beantworten