Diskussion:Großherzoglich Hessisches Regierungsblatt
Letzter Kommentar: vor 4 Jahren von R2Dine in Abschnitt Belege
Belege
BearbeitenBenutzer:Wheeke hat den Belege-Baustein gesetzt. Ich frage mich, welche Belege hier erwartet werden. Der Inhalt des Regierungsblatts ergibt sich aus dem Regierungsblatt selbst. Welcher Belege bedarf es darüber hinaus? --Bendix Grünlich (Diskussion) 22:39, 30. Sep. 2016 (CEST)
- Die Existenz ist sicher unstrittig. Aber: Wer sagt denn, dass es einen Hauptteil und eine Beilage gab (oder 2 oder 3), dass es die Vorlesungsverzeichnisse der Universitäten enthielt etc. Und das ganze über die mehr als 100 Jahre in denen das Großherzogtum bestand. --Karsten11 (Diskussion) 19:43, 18. Okt. 2016 (CEST)
- Ich sage das, weil ich einige der Regierungsblätter gesichtet habe. „Belegen“ kann ich das allerdings nicht. Primärquellen gelten ja leider nichts und Sekundärquellen habe ich nicht zur Hand. --Bendix Grünlich (Diskussion) 19:26, 4. Apr. 2017 (CEST)
- Beilagen gab es durchaus, aber wohl in unregelmäßigen Abständen, siehe DigiZeitschriften. Die Vorlesungsverzeichnisse der Großherzoglichen Hessischen Universität sind allerdings separat erschienen, siehe Listenansicht aus Darmstadt MDZ (ziemlich weit nach unten scrollen). R2Dine (Diskussion) 23:25, 13. Mai 2020 (CEST)
- Ich sage das, weil ich einige der Regierungsblätter gesichtet habe. „Belegen“ kann ich das allerdings nicht. Primärquellen gelten ja leider nichts und Sekundärquellen habe ich nicht zur Hand. --Bendix Grünlich (Diskussion) 19:26, 4. Apr. 2017 (CEST)