Diskussion:H-Saisonkennzeichen
Weiterleitungen
BearbeitenHi Benutzer:Louis_Bafrance ich verstehe deine Anregung leider nicht ganz, ich bin noch neu hier. Weshalb ich einen neuen Artikel geschrieben habe: Die meisten Oldtimerliebhaber sind älteren Semesters, die sich schwer tun, die für sie richtigen Infos aus einem längeren text (wie dem von dir angesprochenen Beitrag) raus zu ziehen. Auf diese Weise finden sie den Eintrag direkt bei Google und können sich einlesen, glaub mir, für Leute wie meinen Opa ist ein so langer Artikel leider zuviel. Es wird sicherlich bald neue Infos geben, dann wird der Artikel auch länger werden. Ich freue mich nochmal über Feedback von dir :) --Daniel.mueller2525 (Diskussion) 12:04, 21. Mär. 2017 (CET)Daniel.mueller2525
- Wenn du genauere Auskünfte möchtest, kannst du dich gerne auf meiner Diskussionsseite melden, hier würde das den Rahmen sprengen. Ansonsten ist der Artikel ja glücklicherweise schon ganz passabel überarbeitet worden.--Louis ♫ Bafrance ☼ Schwätz halt mit m'r, wenn da ebbes saga witt 12:33, 21. Mär. 2017 (CET)
okay, danke schön! (nicht signierter Beitrag von 92.50.88.158 (Diskussion) 14:35, 21. Mär. 2017 (CET))
Angabe zur Anzahl der Stellen auf dem Kennzeichen
BearbeitenIm Artikel fehlen noch Angaben zur Anzahl der Stellen auf dem Kennzeichen. Im Normalfall sind es höchstens acht Stellen. Bei H-Kennzeichen und auch bei Saisonkennzeichen sind es höchstens sieben Stellen (ohne das H oder die Daten am Ende). Dann dürften es wohl in diesem Fall nur sechs Stellen sein. Oder sind sieben Stellen möglich?
Falls nur sechs Stellen möglich sein sollten, brauchten etliche Besitzer von Oldtimern neue Erkennungsnummern. MfG Harry8 09:24, 10. Apr. 2017 (CEST)
Bremerhaven
BearbeitenKann Bremerhaven das Kürzel WEM wieder einführen, damit H-Saisonkennzeichen möglich werden? --212.114.254.203 21:05, 20. Sep. 2017 (CEST)
- Nein. MfG Harry8 14:42, 21. Sep. 2017 (CEST)
unzulässig
BearbeitenMoin!
Im Artikel steht – mit Beleg – dass die Kombination aus H und Saison bis zur Gesetzesnovelle unzulässig war. Ich erinnere mich genau – nur nicht an Ort und Zeit – dass zur Änderung vom gesetzgebenden Gremium/Minister kommentiert wurde, dass diese Klarstellung eigentlich gar nicht nötig gewesen wäre, es eigentlich per Gesetz schon immer möglich gewesen wäre, dass nur allesamt dieses Gesetz zuvor falsch interpretiert hätten.
Weiß jemand, von welcher Äußerung ich spreche, und findet sie wieder? Ich finde, das wäre durchaus erwähnenswert hier. —[ˈjøːˌmaˑ] 10:31, 21. Sep. 2017 (CEST)
Im Artikel fehlt noch ein Abschnitt dafür. Oder gehören sie in einen eigenständigen Artikel? --146.60.81.9 11:53, 21. Feb. 2018 (CET)