Diskussion:Hans Zehetmair
Otto-Taube-Gymnasium ?
Bearbeiten[1] dort->Zur Geschichte des OvTG: "... am 07.09.1967 beginnt für die ersten 5. Klassen der Unterricht am Gautinger Otto-von-Taube-Gymnasium. Allerdings noch nicht im derzeitigen Gebäude, sondern zunächst in der Volksschule und ab dem 14.09. dann in den Räumen der Realschule. Dr. Zehetmeier wird zum Schulleiter bestimmt. ..."
War Zehetmair dort? Oder ist das Ganze lediglich eine Namensähnlichkeit?--Max Dax- Talkshow 11:31, 20. Mär. 2011 (CET)
- lt. Artikel und dieser Quelle war er zu der Zeit in Freising. Außerdem ist HZ nicht ordentlich promovier sondern nur Dr. h.c. mult., also mit mehreren Ehrendoktorwürden ausgestattet - die erste 1992. Von daher ist eine Übereinstimmung der Personen auszuschließen.--Gmünder 10:29, 15. Feb. 2012 (CET)
- Auflösung: Lehrer und später Direktor des Gautinger Gymnasiums war der spätere Münchner Bürgermeister Winfried Zehetmeier. --Turan MUC (Diskussion) 20:10, 28. Mär. 2023 (CEST)
- lt. Artikel und dieser Quelle war er zu der Zeit in Freising. Außerdem ist HZ nicht ordentlich promovier sondern nur Dr. h.c. mult., also mit mehreren Ehrendoktorwürden ausgestattet - die erste 1992. Von daher ist eine Übereinstimmung der Personen auszuschließen.--Gmünder 10:29, 15. Feb. 2012 (CET)
Zehetmair vertrat ... medizinisch wie soziologisch nicht haltbare Thesen
BearbeitenIch halte diesen (unbelegten) Satz für unangebracht und einen Verstoß gegen WP:NPOV und WP:TF, insbes. aus der Warte des Jahres 1987 mit ganz anderen Wertmaßstäben. Der Abschnitt wäre überzeugender ohne diesen offensichtlichen (und überflüssigen) Regelverstoß. --Legatorix (Diskussion) 18:46, 28. Nov. 2022 (CET)
- "1987 mit ganz anderen Wertmaßstäben" - das ist doch ein schlechter Witz. Wenn ich mir die ganzen Zitate und Einordnungen schauen, gehen die einleitenden Worte voll und gang in Ordnung, da sie das nachfolgende korrekt einordnen. Ich sehe keinerlei Handlungsbedarf. Louis Wu (Diskussion) 21:30, 28. Nov. 2022 (CET)
- 1987 galt es z. B. noch der § 175 StGB. Dass ein Mensch jener Zeit nach den Maßstäben und dem Gesetzesrecht jener Zeit gedacht hat, ist selbstverständlich. Man kann doch nicht allen Menschen vergangener Zeiten immer wieder lexikalisch vorwerfen, dass sie nicht nach den heutigen Maßsstäben gedacht und sich nicht nach den heutigen Maßsstäben verhalten haben. Das wäre dann kein Lexikon, sondern besserwisserische Überheblichkeit. --Legatorix (Diskussion) 21:57, 28. Nov. 2022 (CET)
- Nein. Den 175er empfanden auch damals schon die meisten Deutschen als Relikt von vorvorgestern, viele auch als Schande. Meinungen wie die Zehetmairs waren in den 1980er Jahren alles andere als "selbstverständlich", sondern gehörten zum äußersten rechten Rand des in den Parlamenten vertretenen Spektrums. --Yen Zotto (Diskussion) 22:38, 28. Nov. 2022 (CET)
- Wir sollen nicht bewerten, sondern objektiv sein. Nicht einmal unser Artikel § 175 StGB enthält solchen völlig deplatzierten POV. Dort war man lexikalisch am Werk, hier sonnt man sich in seiner Besserwisserei. --Legatorix (Diskussion) 02:41, 29. Nov. 2022 (CET)
- Das nennt man Anstand, damals und heute, und das Recht auf Menschenwürde etc.. Mit deiner Argumentation kann man so ziemlich alles rechtfertigen (NS-Zeit, DDR etc.), gab ja jeweils Gesetze. Louis Wu (Diskussion) 08:21, 29. Nov. 2022 (CET)
- Sehe ich auch so. Zu belegen wäre vielmehr, dass 1987 "ganz andere Wertmaßstäbe" geherrscht haben sollen als heute. Dass dies nicht der Fall war, zeigt unter anderem der in dem inkriminierten Abschnitt referenzierte Artikel aus dem Spiegel vom Oktober 1991 auf, in dem klar dargestellt wird, dass Zehetmair damals auch innerhalb der CSU als katholischer Integrist galt ("Minister von Gottes Gnaden", "Kuttenbrunzer"). Dieser Punkt, das heißt die auch innerhalb seiner Partei als übertrieben klerikal geltende Haltung Z.s, wird aus dem Artikel bislang übrigens nur implizit klar. Man sollte ihn eigentlich explizit benennen, zum Beispiel im derzeit noch sehr kurzen Abschnitt "Politischer Katholizismus". --Yen Zotto (Diskussion) 08:45, 29. Nov. 2022 (CET)
- Es geht um den beanstandeten Satz, und nicht darum, ob Homosexualität oder sie Kritik daran anständig, menschenwürdig oder anderes seien oder nicht. Nicht nur gab es übrigens im NS oder der DDR Gesetze, sondern auch Mehrheitsmeinungen oder -stimmungen. Dieses Argument läßt sich umdrehen. Es ist auch ein Unterschied, ob etwas wissenschaftlich unhaltbar oder aber lediglich randständig ist. --88.67.225.84 08:41, 30. Mär. 2024 (CET)
- Das nennt man Anstand, damals und heute, und das Recht auf Menschenwürde etc.. Mit deiner Argumentation kann man so ziemlich alles rechtfertigen (NS-Zeit, DDR etc.), gab ja jeweils Gesetze. Louis Wu (Diskussion) 08:21, 29. Nov. 2022 (CET)
- Wir sollen nicht bewerten, sondern objektiv sein. Nicht einmal unser Artikel § 175 StGB enthält solchen völlig deplatzierten POV. Dort war man lexikalisch am Werk, hier sonnt man sich in seiner Besserwisserei. --Legatorix (Diskussion) 02:41, 29. Nov. 2022 (CET)
- Nein. Den 175er empfanden auch damals schon die meisten Deutschen als Relikt von vorvorgestern, viele auch als Schande. Meinungen wie die Zehetmairs waren in den 1980er Jahren alles andere als "selbstverständlich", sondern gehörten zum äußersten rechten Rand des in den Parlamenten vertretenen Spektrums. --Yen Zotto (Diskussion) 22:38, 28. Nov. 2022 (CET)
- 1987 galt es z. B. noch der § 175 StGB. Dass ein Mensch jener Zeit nach den Maßstäben und dem Gesetzesrecht jener Zeit gedacht hat, ist selbstverständlich. Man kann doch nicht allen Menschen vergangener Zeiten immer wieder lexikalisch vorwerfen, dass sie nicht nach den heutigen Maßsstäben gedacht und sich nicht nach den heutigen Maßsstäben verhalten haben. Das wäre dann kein Lexikon, sondern besserwisserische Überheblichkeit. --Legatorix (Diskussion) 21:57, 28. Nov. 2022 (CET)