Diskussion:Hartwig Löger

Letzter Kommentar: vor 11 Monaten von M2k~dewiki in Abschnitt Löger parteilos?

Foto

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Gibt es Fotos von UNIQA oder der Website des BKA, die man für den Artikel verwenden kann? Bitte um Info, falls da jemand was weiß --Tomate44 (Diskussion) 15:39, 18. Dez. 2017 (CET)Beantworten

@Tomate44: Dzt. leider noch kein verwendbares Bild vorhanden (Copyright). Lg {TheTokl -> DiskussionE-MailHilfe} 15:47, 18. Dez. 2017 (CET)Beantworten
Ok, hab da gerade angerufen. Also sie machen die Fotos erst Anfang 2018, wenn wir davor ein Foto brauchen, müsste ein Benutzer selber welche von ihm machen (zB auf einer Pressekonferenz) und die dann hochladen. Lg {TheTokl -> DiskussionE-MailHilfe} 15:55, 18. Dez. 2017 (CET)Beantworten

Country-by-Country-Reporting

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@M2k~dewiki: Hallo M2k. Du hast hier eine Ergänzung vorgenommen [1], wonach auch Karas Löger kritisiert. Ich finde aber, dass man die Aussagen von Attac [2] (Finanzminister Hartwig Löger (ÖVP) wolle, dass Konzern-Steuertricks im Dunkeln bleiben) und Karas [3] (Wie "profil" in seiner aktuellen Ausgabe (08/18) berichtet, will ÖVP-EU-Parlamentsdelegationsleiter Othmar Karas in seiner eigenen Partei die Einführung des öffentlichen Country-by-Country-Reporting werben.) nicht gleichsetzen kann. In der Profil-Quelle ist ja auch nicht von Kritik die Rede. Das klingt eher nach unterschiedlichen Meinungen bzgl. eines Sachthemas wo Karas offenbar anderer Meinung ist und Überzeugungsarbeit leisten möchte. LG --Benqo (Diskussion) 14:41, 20. Feb. 2018 (CET)Beantworten

(interimistischer) Bundeskanzler

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vgl. zu dieser Frage Benutzer_Diskussion:DONT_TALK_TO_MY_CAT#Hartwig Löger. --emu (Diskussion) 23:07, 27. Mai 2019 (CEST)Beantworten

Die Angabe auf der Homepage des Bundeskanzleramts spricht eine eindeutige Sprache, indem Lager dort als "Bundeskanzler" bezeichnet wurde. Möglicherweise ist die Frage, ob die internistische Betrauung mit der Leitung der Bundesregierung zur Führung des Titels "Bundeskanzlers" berechtigt, im Schrifttum umstritten. Dies ändert jedoch nichts an der Bezeichung seiner Position durch die maßgebliche Stelle. Es ist nichts dafür bekannt, dass ihm dieser Titel vom Bundespräsidenten, vom Parlament oder gerichtlich streitig gemacht worden wäre. Lager ist für die Wikipedia daher (alt-)Bundeskanzler. Gert Lauken (Diskussion) 23:43, 3. Jun. 2019 (CEST)Beantworten

Löger, soviel Zeit muss sein.
Nein, das BKA hat ihn quasi hochgetitelt. Siehe das Parlament: [4], da kommt kein Bundeskanzler vor. Und wie hier zu lesen: "Die Aktualisierung des Verzeichnisses der Mitglieder der Bundesregierung kann erst nach Einlangen einer offiziellen Mitteilung des Bundespräsidenten bzw. des Bundeskanzleramts erfolgen. Dadurch können sich zeitliche Verzögerungen ergeben." – Siehe auch hier auf der Disk von Benutzer:Plani: [5]. --Elisabeth 23:49, 3. Jun. 2019 (CEST)Beantworten
Das sind alles Behauptungen von Dir. Auf der Homepage des Kanzleramts wurde er als Bundeskanzler bezeichnet. Das ist Fakt, also die Wirklichkeit, und die bilden wir ab. Hat ihm irgendjemand den Titel als Bundeskanzler abgesprochen? Nein! Wenn es in der Wissenschaft oder sonstwo (und nicht nur in der Wikipedia) umstritten sein sollte, dass die Rolle, die Löger spielte, ihn nicht zur Führung des Titels "Bundeskanzler" berechtigte, kann das an den entsprechenden Stellen in der Wikipedia dargestellt werden, dies ändert aber nichts daran, dass er den Titel des "Bundeskanzlers" führte. Gert Lauken (Diskussion) 23:58, 3. Jun. 2019 (CEST)Beantworten
Nein, er führte nicht den Titel des Bundeskanzlers. Bundespräsident: "Gleichzeitig betraue ich bis zur Bildung einer neuen Bundesregierung Herrn Hartwig Löger gemäß Artikel 71 des Bundes-Verfassungsgesetzes mit der Fortführung der Verwaltung des Bundeskanzleramtes und mit dem Vorsitz in der einstweiligen Bundesregierung." – Da kommt kein Bundeskanzler vor.
Dein Ton, nur so am Rande, so rüde ist gelinde gesagt eine Zumutung. --Elisabeth 00:33, 4. Jun. 2019 (CEST)Beantworten
Das Parlament stellt das völlig korrekt dar: https://www.parlament.gv.at/WWER/PAD_02977/index.shtml. Hartwig Löger wurde nicht als Bundeskanzler bestellt, sondern mit dem Vorsitz in der einstweiligen Bundesregierung und der Fortführung der Verwaltung im Bundeskanzleramt betraut gem. Art 71 iVm 77 Abs 4 B-VG. Dass die BKA-Homepage diesbezüglich unpräzise ist, stellt keinen Grund dar, diese verfassungsrechtliche Unpräzision auch in der Wikipedia zu übernehmen, zumal dies nicht die einzige Quelle ist. Beste Grüße, Plani (Diskussion) 10:49, 4. Jun. 2019 (CEST)Beantworten
Das ist schon alles sehr skurril: Die Presse hat Löger als Bundeskanzler bezeichnet, er wurde auf der Homepage seiner Behörde so bezeichnet und wird in der der "amtlichen" Liste früheren österreichischen Bundeskanzler geführt. Was will man eigentlich mehr? Ob die Verfassung die Titelführung hergibt, mag bestritten sein, ändert aber nichts an den beschriebenen Fakten. Gert Lauken (Diskussion) 11:16, 4. Jun. 2019 (CEST)Beantworten
Sorry, aber das ist in der Tat skurril: Die Verfassung – und nur die Verfassung – ist die maßgebliche Rechtsquelle in diesem Fall. Im übrigen ist das BKA keine Behörde, sondern lediglich ein Hilfsapparat der Behörde, nämlich des Bundeskanzlers. Eine "amtliche" Liste früherer österreichischer Bundeskanzler gibt es nicht. Insofern hast du Recht: An den beschriebenen Fakten ändert das nichts. Löger war nie Bundeskanzler. Beste Grüße, Plani (Diskussion) 12:18, 4. Jun. 2019 (CEST)Beantworten
Sehen Plani und ein paar andere so. Die Welt da draußen sieht es anders. Ich kann mich ja auch einmal an der Verfassungsexegese beteiligen: Der Bundespräsident hat am 28. Mai die Mitglieder der Regierung Kurz ihrer Ämter enthoben (anders als im Fall Mitterlehner) und mit Ausnahme des bisherigen Bundeskanzlers neu angelobt.[6] Dies folgt den Vorgaben in Art. 74+71 der Bundes-Verfassungsgesetzes der Republik Österreich, wonach bei einem gescheiterten Misstrauensvotum die Bundesregierung ihres Amtes zu entheben und bis zur Bildung der neuen Bundesregierung "Mitglieder der bisherigen Bundesregierung mit der Fortführung der Verwaltung" zu betrauen sind. Eines der Regierungsmitglieder ist mit dem "Vorsitz in der einstweiligen Bundesregierung" zu betrauen. Die mit der Fortführung der Verwaltung Beauftragten tragen die gleiche Verantwortung wie ein Bundesminister nach Art. 76 des Bundes-Verfassungsgesetzes (so der eindeutige Wortlaut in Artikel 71 letzter Satz Bundes-Verfassungsgesetz). Wenn aber die mit der "Fortführung der Verwaltung" eines Ministeriums Beauftragten unzweifelhaft Bundesminister sind, dann ist kein Grund dafür ersichtlich, warum der mit der Verwaltung des Bundeskanzleramts Beauftragte nicht Bundeskanzler sein sollte. Eindeutig ist auch dieses Statement Lögers am 28. Mai in Brüssel ("Sie wissen (...), dass der Herr Bundespräsident heute (...) mich zum Bundeskanzler der Republik Österreich ernannt hat"). Gert Lauken (Diskussion) 13:06, 4. Jun. 2019 (CEST)Beantworten
"Eindeutig ist auch dieses Statement Lögers am 28. Mai in Brüssel ("Sie wissen (...), dass der Herr Bundespräsident heute (...) mich zum Bundeskanzler der Republik Österreich ernannt hat")."
Jaja, genau: So etwas nennt man heutzutage üblicherweise alternative Fakten.
Siehe:
  • UHBP VdB am 28. Mai 2019: „Gemäß Artikel 74 Absatz 1 des Bundes-Verfassungsgesetzes enthebe ich die Bundesregierung sowie gemäß Artikel 74 Absatz 1 in Verbindung mit Artikel 78 Absatz 2 des Bundes-Verfassungsgesetzes die Staatssekretärin des Amtes. / Gleichzeitig betraue ich bis zur Bildung einer neuen Bundesregierung Herrn Hartwig Löger gemäß Artikel 71 des Bundes-Verfassungsgesetzes mit der Fortführung der Verwaltung des Bundeskanzleramtes und mit dem Vorsitz in der einstweiligen Bundesregierung. / […] / Die Mitglieder der Bundesregierung sind vor Antritt ihres Amtes vom Bundespräsidenten anzugeloben.“ versus
  • UHBP VdB am 03. Juni 2019: „Ich enthebe die mit der Fortführung der Verwaltung betraute Bundesregierung des Amtes. / Gemäß Artikel 70 Absatz 1 des Bundes-Verfassungsgesetzes ernenne ich Sie, Frau Brigitte Bierlein, zur Bundeskanzlerin. / Die Bundeskanzlerin ist vor Antritt ihres Amtes vom Bundespräsidenten anzugeloben. / […] / So wie die Bundeskanzlerin sind auch die übrigen Mitglieder der Bundesregierung vor Antritt ihres Amtes vom Bundespräsidenten anzugeloben. / Ich ersuche Sie daher, folgendes Gelöbnis zu leisten und mit Ihrem Handschlag sowie durch Ihre Unterschrift zu bekräftigen: [Gelöbnisformel.]“
Ansonsten will ich mich hier nicht weiter verbreitern und auch nicht Unbeteiligte, die zufällig hier vorbeischneien, langweilen. Daher verweise ich an dieser Stelle auf meinen letzten Beitrag zuvor auf der Benutzerdisk von Plani: → Difflink bzw. → direkt zum Abschnitt.
--Elisabeth 06:02, 5. Jun. 2019 (CEST)Beantworten
Nach den Ausführungen von Bernd Wieser in Korinek/Holoubek, Österreiches Bundesverfassungsrecht (siehe hier und hier) ist der nach Art. 71 mit der Verwaltung des Bundeskanzleramtes und dem Vorsitz in der einstweiligen Bundesregierung Betraute "vollwertiger" Bundeskanzler. Da Löger nach Art. 71 mit der Verwaltung des Bundeskanzleramtes und dem Vorsitz in der einstweiligen Bundesregierung betraut worden war, war er Bundeskanzler. Wer angesichts dessen und der umfangreichen Medienberichterstattung, der Nennung auf der Homepage des Kanzleramts etc. die Angabe wieder aus dem Artikel revertiert, begeht Vandalismus. Gert Lauken (Diskussion) 12:05, 5. Jun. 2019 (CEST)Beantworten
Mit Verlaub, Gert Lauken, das darf doch einfach nicht wahr sein, was du hier querbeet abziehst! Wenn hier einer vandaliert, so bist allein du es. Bist du es, der hier gegen den Strom schwimmt und der selbst Bernd Wieser ganz offensichtlich falsch interpretiert. --Elisabeth 12:16, 5. Jun. 2019 (CEST)Beantworten
Nochmals: Hast Du irgendeinen expliziten Beleg dafür, dass Löger nicht Bundeskanzler war? Da ich (im Gegensatz zu Dir) Jurist bin und (anders als Du und obwohl nicht in Österreich ansässig) in der Lage war, mir binnen Stunden die einschlägige aktuelle Fachliteratur zu beschaffen, sollte doch eine gewisse Vermutung dafür bestehen, dass ich zur korrekten Interpretation juristischer Texte halbwegs imstande bin. EOD. Gert Lauken (Diskussion) 12:21, 5. Jun. 2019 (CEST)Beantworten
Vermutungen, Vermutungen, Vermutungen, Herr Lauken! Aber deine, nicht meine. Deine Überheblichkeit kotzt einfach nur an. :-( --Elisabeth 12:26, 5. Jun. 2019 (CEST) Und noch so am Rande: Jurist zu sein schließt nicht zwangsläufig ein, "zur korrekten Interpretation juristischer Texte halbwegs imstande" zu sein, da kenne ich auch da draußen in der realen Welt so einige Jurist/innen, die "zur korrekten Interpretation juristischer Texte" nicht im Stande sind, geschweige denn auch nur halbwegs. Bei dir habe ich jedenfalls ernsthafte Zweifel daran. --Elisabeth 12:33, 5. Jun. 2019 (CEST)Beantworten

Ich fasse zusammen: Für die maßgeblichen Kommentare zum B-VG (Korinek/Holoubek und Rill-Schäffer), für die gesamte Presse und für das Bundeskanzleramt war Löger (einstwiliger) Bundeskanzler. Die Parlamentshomepage bezeichnet ihn mit anderen Titeln, die korrekt sind, aber nicht ausschließen, dass er Bundeskanzler war. Gibt es irgendeinen Grund außer der verfassungsrechtlichten Privatexpertise mancher Wikipedianer, das nicht genau so darzustellen? --emu (Diskussion) 14:08, 5. Jun. 2019 (CEST)Beantworten

Laut B-VG kann Bundeskanzler nur werden, wer vom Bundespräsidenten zum Bundeskanzler ernannt wird. Nach den oben zitierten Quellen hat der Herr Bundespräsident Herrn Löger nicht zum Bundeskanzler ernannt. Der Herr Bundespräsident hat Herrn Löger mit zwei Funktionen beauftragt, die normalerweise dem BK vorbehalten sind (Verwaltung BKA, Vorsitz BR). Wie steht es mit den übrigen Funktionen des BK, beim Kommentar von Wieser sehe ich kein Argument dafür, dass diese Übertragung implizit sei. Außerdem: Die Bundesminister werden auf Vorschlag des BK ernannt - hat Herr Löger denn diesen Vorschlag gemacht? Ziko (Diskussion) 22:57, 5. Jun. 2019 (CEST)Beantworten
Genau das steht so in Rz 12 bei Wieser und auch im Rill-Schäffer, wurde hier auch zitiert. Vorschlag ist bei Art 71 B-VG nach dem Schrifttum weder erforderlich noch zulässig (Staatspraxis dürfte abweichend sein), ist aber wegen der besonderen Rolle der einstweiligen Bundesregierung auch ziemlich egal.
Ich warte übrigens darauf, dass man zB bei Christian Kern auch schreibt, dass er nur bis Oktober 2017 Bundeskanzler und danach nicht mehr richtig. Das müsste man eigentlich konsequenterweise auch machen, außer man erfindet einen guten Grund, warum es da einen Unterschied gibt. --emu (Diskussion) 23:31, 5. Jun. 2019 (CEST)Beantworten
+ 1: Die Betrauung mit der einstweiligen Verwaltung des Bundeskanzleramts und dem Vorsitz in der BReg führt dazu, dass der Beauftragte Bundeskanzler wird. Ob dem einstweiligen Kanzler ein Vorschlagsrecht im Hinblick auf die Regierungsmitglieder in analoger Anwendung von Art. 70 Abs. 1 B-VG zusteht, ist im Schrifttum umstritten. Gert Lauken (Diskussion) 23:55, 5. Jun. 2019 (CEST)Beantworten
Danke auch an Emu für den zutreffenden Hinweis auf Christian Kern. In diesem Stenografischen Protokoll des Nationalrats heißt es auf S. 10:
Ich darf dem Hohen Haus ferner von folgendem Schreiben des Herrn Bundeskanzlers [sic!] vom 17. Oktober 2017 Mitteilung machen:
„Ich beehre mich mitzuteilen, dass der Herr Bundespräsident mit Entschließung vom 17. Oktober 2017 die in der Sitzung des Ministerrates am 17. Oktober 2017 beschlossene Demission der Bunderegierung zur Kenntnis genommen und die Bundesregierung sowie die Staatssekretärin gemäß Artikel 74 Absatz 3 Bundes-Verfassungsgesetz des Amtes enthoben hat.
Gleichzeitig hat der Herr Bundespräsident mich und die übrigen Mitglieder der Bundesregierung gemäß Artikel 71 Bundes-Verfassungsgesetz bis zur Bildung einer neuen Bundesregierung mit der Fortführung der Verwaltung und mich mit dem Vorsitz in der einstweiligen Bundesregierung betraut.
Ferner hat der Herr Bundespräsident auf meinen Vorschlag gemäß Artikel 70 Absatz 1 in Verbindung mit Artikel 78 Absatz 2 Bundes-Verfassungsgesetz bis zur Bildung einer neuen Bundesregierung Frau Mag. Muna Duzdar zur Staatssekretärin ernannt und sie mir zur Unterstützung in der Geschäftsführung und zur parlamentarischen Vertretung beigegeben.
Gert Lauken (Diskussion) 00:21, 6. Jun. 2019 (CEST)Beantworten

Danke für die Erläuterungen. So lerne ich, dass nicht nur das deutsche Grundgesetz ein wenig undeutlich ist mit Blick auf das Ende einer Regierung und die Fortführung der Geschäfte. Also wenn der Bundespräsident die Formulierung zur Geschäftsführung und zum Vorsitz in der BR gewählt hat, dann liegt das nur daran, dass sie so in der Verfassung vorkommt? Warum spricht die Verfassung nicht einfach von der Fortführung der Geschäfte des Bundeskanzlers? Und: Jemand kann ja Funktionen des BK ausüben, ohne BK zu sein. Ziko (Diskussion) 09:19, 6. Jun. 2019 (CEST)Beantworten

liegt das nur daran, dass sie so in der Verfassung vorkommt? Genau Art. 71 österr. Bundes-Verfassungsgesetz.
Warum spricht die Verfassung nicht einfach ... Dass der Vorsitzende der Bundesregierung (vollwertiger) Bundeskanzler wird, ergibt sich in der Tat nicht aus dem Wortlaut von Art. 71 B-VG, nach Wieser (Rn. 12) aber aus einer systematisch-korrigierenden Auslegung, weil die Verfassung insgesamt auf Kontinuität und darauf angelegt ist, kein Machtvakuum entstehen zu lassen. Gert Lauken (Diskussion) 11:00, 6. Jun. 2019 (CEST)Beantworten

Löger parteilos?

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Ich bin etwas verwirrt dadurch, dass Löger in der ersten Zeile als parteilos bezeichnet wird, während weiter unten steht, dass er seit 2011 Mitglied der Wiener Landesorganisation des VP-Wirtschaftsbundes ist. Der Wirtschaftsbund ist eine konstituierende Teilorganisation der ÖVP, daher ist jedes WB-Mitglied auch Mitglied der ÖVP. Oder sehe ich da etwas falsch? --Herbert Lehner (Diskussion) 13:57, 9. Jun. 2019 (CEST)Beantworten

Ist eh so, wie du schreibst. Wurde zwischenzeitlich geändert, von einem weiteren Benutzer zurück auf parteilos gesetzt, nunmehr von mir wieder auf ÖVP zurückgeändert. --Elisabeth 01:07, 10. Jun. 2019 (CEST)Beantworten

Wir haben eine Quelle dafür, dass Löger Mitglied im Wirtschaftsbund ist. Wie eine Google-Recherche binnen Sekunden ergibt, kann man im WB auch Mitglied sein, nämlich außerordentliches, ohne zugleich in der ÖVP zu sein. Nun haben wir eine weitere Quelle, die besagt, dass Löger nicht in der ÖVP ist. Wovon ist in dieser Enzyklopädie dann wohl auszugehen? Gert Lauken (Diskussion) 22:46, 10. Jun. 2019 (CEST)Beantworten

Es ist davon auszugehen, dass der deutsche Journalist nicht weiß, wie das mit der ÖVP und den Bünden funktioniert, und er Löger nur für parteilos hält. --212.197.152.190 22:10, 14. Jun. 2019 (CEST)Beantworten
Unterstellen wir einmal Deine Unterstellung als wahr (die freilich die Arbeitsweise in Wikipedia auf den Kopf stellen würde, weil mit solchen Begründungen letztlich alles belegt bzw. widerlegt werden könnte): Wo ist dann der Beleg dafür, dass Löger in der ÖVP und nicht nur im Wirtschaftsbund ist? Gert Lauken (Diskussion) 10:10, 18. Jun. 2019 (CEST)Beantworten
https://www.diepresse.com/17922563/ist-loeger-doch-oevp-mitglied-sie-ueberfordern-mich-mit-der-frage : [...] Ob Löger wisse, ob er ordentliches oder außerordentliches Mitglied des Wirtschaftsbundes, einer Teilorganisation der ÖVP, sei? Denn: Ordentliche Mitglieder seien automatisch ÖVP-Mitglieder. „ich gestehe, Sie überfordern mich mit der Frage“, antwortete Löger. [...] --M2k~dewiki (Diskussion) 12:40, 19. Dez. 2023 (CET)Beantworten