Diskussion:Haus Liechtenstein
Kriegsschuld
BearbeitenBei allen Dynastien fehlt mir (auch in der Wissenschaft) ein kritischer Blick darauf, wie viele Kriege von der jeweiligen Dynastie nur zur Vergrößerung des eigenen Machtbereichs gestartet wurden. Dabei handelt es sich bei der Kriegsfrage doch um direkte und sehr spürbare Auswirkungen der Politik auf die Bevölkerung. Möglicherweise kann man das aber aus den Einzelartikeln der Kriege zusammentragen. Viele Grüße,--31.19.211.138 10:27, 16. Aug. 2020 (CEST)
(Kopiert)
BearbeitenIch habe den Artikel Geschichte des Hauses Liechtenstein (Version vom 19:59, 23. Jan. 2007) hierher kopiert, da er inhaltlich fast gleich von der Form her jedoch besser ist. Der Inhalt ist dermaßen ähnlich strukturiert wie der bisherige Text hier, dass ich vermute, dass der dortige Hauptautor 84.140.98.238 bei der ersten Version (15:21, 3. Mär. 2006) den Text von hier genommen und lediglich überarbeitet hat. Grüße, --Birger 18:00, 21. Feb. 2007 (CET)
Das Haus Liechtenstein ist eben kein österreichisches Adelsgeschlecht sondern ein deutsches Adelsgeschlecht
BearbeitenDas Haus Liechtenstein ist eben kein österreichisches Adelsgeschlecht sondern ein deutsches Adelsgeschlecht.
Vergleiche dazu:
"Seit der Erlangung der Reichsfürstenwürde war es das Bestreben des Hauses Liechtenstein, ein reichsunmittelbares Territorium zu erwerben. Sie wollten dort, im Unterschied zu ihren bisherigen Besitzungen, den Habsburgern nur in deren Eigenschaft als Kaiser und nicht auch als Landesfürst unterstehen und damit gegenüber anderen Landesfürsten des Reiches gleichrangig auftreten können."
--2.171.218.100 14:48, 10. Feb. 2013 (CET)
- Das eine widerspricht dem anderen nicht. Die Liechtensteiner waren (und sind teilweise bis heute) eine österreichische Familie. Da sich mindestens bis 1938 alle Österreicher als Deutsche verstanden, waren sie auch eine deutsche Familie. Das geht aus dem Text ja durchaus hervor. Offiziell betrachtet sich das Haus Liechtenstein spätestens seit 1938 weder als österreichisch noch als deutsch. -- Wolfgang J. Kraus (Diskussion) 15:53, 10. Feb. 2013 (CET)
- Wenn sie erst nach der Erhebung in den Reichsfürstenstand versuchten, ein reichsunmittelbares Territorium zu erwerben, muss aber mit ihrer Erhebung irgendetwas nicht gestimmt haben. Denn mit der Erhebung wurde gewöhnlich der Besitz (oder Teile des Besitzes reichsunmittelbar, daher war bei einer lehnsrechtlichen Bindung auch gewöhnlich eine Rückgabe der Lehen an den Lehensherren eine Voraussetzung oder dessen ausdrückliche Zustimmung zur Erhebung. Naheliegender wäre wohl, dass sie nach der Erhebung zu Reichsfürsten ihren reichsunmittelbaren Besitz vergrößert oder ausgebaut haben. --Ermione 13 15:16, 16. Jan. 2017 (CET)
- Die Antwort findet sich im Artikel Reichsfürst: Von den Reichsfürsten mit Reichsstandschaft, also den reichsunmittelbaren Reichsfürsten mit Sitz und Stimme im Reichsfürstenrat des Reichstags, zu unterscheiden sind die bloßen Reichs-Titularfürsten, also solche Fürsten, die, ohne die Reichsstandschaft zu erlangen, durch den römisch-deutschen Kaiser ihren Fürstentitel als bloßen Titel, verbunden mit einer Rangerhöhung, verliehen bekamen, der zwar im ganzen Reich gültig war, jedoch nicht die Reichsstandschaft implizierte. Denn diese hing nicht an einer bestimmten Adelsrangstufe, sondern an einem Territorium, das Sitz und Stimme im Reichsfürstenrat besaß. Die Liechtensteiner gehörten erst zu den bloßen Reichs-Titularfürsten und bemühten sich dann - wie übrigens viele andere Fürstenhäuser - mit Erfolg (allerdings erst ein Jahrhundert später) um den Erwerb eines reichsständischen Territoriums, sogar zweier, Schellenberg und Vaduz, die dann zu einem Fürstentum zusammengefasst wurden. --Equord (Diskussion) 15:21, 25. Jun. 2023 (CEST)
- Wenn sie erst nach der Erhebung in den Reichsfürstenstand versuchten, ein reichsunmittelbares Territorium zu erwerben, muss aber mit ihrer Erhebung irgendetwas nicht gestimmt haben. Denn mit der Erhebung wurde gewöhnlich der Besitz (oder Teile des Besitzes reichsunmittelbar, daher war bei einer lehnsrechtlichen Bindung auch gewöhnlich eine Rückgabe der Lehen an den Lehensherren eine Voraussetzung oder dessen ausdrückliche Zustimmung zur Erhebung. Naheliegender wäre wohl, dass sie nach der Erhebung zu Reichsfürsten ihren reichsunmittelbaren Besitz vergrößert oder ausgebaut haben. --Ermione 13 15:16, 16. Jan. 2017 (CET)
Literatur
BearbeitenDie neueste angeführte Literatur stammt von 1943, der überwiegende Teil von 1866. Gibt es da gedruckt nichts Aktuelleres? -- Reinhard Dietrich (Diskussion) 14:21, 16. Dez. 2019 (CET)
- Soweit ich das beurteilen kann, nur für vereinzelte Mitglieder der Familie von Liechtenstein. Leider--Ermione 13 (Diskussion) 10:40, 16. Aug. 2020 (CEST)
- Siehe dazu hinsichtlich der Ursprünge der Familie: Diskussion:Stammliste des Hauses Liechtenstein#Hugo von Weikersdorf († 1156). --Equord (Diskussion) 15:37, 23. Jun. 2023 (CEST)
Verbindungen mit dem Haus Stuart
BearbeitenDa Prinzessin Sophie Oberhaupt einer Linie des Hauses Stuart wird, könnte man da noch etwas ergänzen? --Förkle (Plauderstube) • JWP 23:07, 22. Apr. 2023 (CEST)