Diskussion:Haus Oldenburg
Übersetzung
BearbeitenDer Hauptabschnitt der Version 00:39, 12. Sep. 2007 Zwobot dieses Artikels wird in die Chinesische Wikipedia übersetzt.--Wing 16:24, 15. Okt. 2007 (CEST)
Historisches Adelsgeschlecht
BearbeitenZur Änderung des Textes: Das Haus Oldenburg ist nicht, es war bis zur Abschaffung des Adels durch die Weimarer Reichsverfassung 1919 ein norddeutsches Fürstengeschlecht. WRV Art. 109 in Verbindung mit GG Art. 123. Da das Adelsgeschlecht nicht mehr existiert, ist eine Vergangenheitsform im Artikel naheliegend. --80.131.185.249 11:12, 23. Aug. 2010 (CEST)
- Wie ich auf meiner Diskussionsseite bereits geantwortet habe, ist das Haus Oldenburg nicht ausgestorben und auch nicht nach der Abschaffung des Adels in Deutschland bedeutungslos geworden, sondern ist auch heute noch Teil des europäischen Hochadels. Daher ist das Haus Oldenburg ein norddeutsches Fürstengeschlecht. Ich werde aber keinen Edit-War beginnen. Vielleicht hat noch jemand anderes eine Meinung hierzu. --UrLunkwill 12:22, 23. Aug. 2010 (CEST)
- Schließe mich UrLunkwill an: Das Haus Oldenburg regiert nach wie vor in Dänemark und Norwegen, zudem vermutlich in Zukunft auch im Vereinigten Königreich. Somit ist es zweifelsfrei weiterhin als ein Fürstengeschlecht anzusehen. Aufgrund der übernationalen Bedeutung des Hauses wäre es kleinlich, hier nur auf die deutsche Rechtslage zu blicken. Bockey 18:32, 23. Aug. 2010 (CEST)
- @UrLunkwill: Zu den auf Deiner Disk.Seite zwischenzeitlich ergänzend hinterlassenen Anmerkungen möchte ich mich hier nicht wiederholen. Um die Frage, ob die Familie Oldenburg mit der Abschaffung des Adels 1919 aus dem ehemaligen Adelshaus nicht "bedeutungslos" ist, geht es hier nicht. Es geht schlicht und einfach darum, dass auch das Haus Oldenburg heute mit der Aufhebung der Adelsvorrechte durch die Weimarer Reichsverfassung wie alle anderen ehemaligen Adelsgeschlechter in Deutschland kein Adels-, und hier: kein Fürstengeschlecht mehr ist. Es gibt den Adel nicht mehr. Das ist Verfassungsrecht - und das seit mittlerweile über 90 Jahren.
- Auch wenn sich User Bockey der Meinung von UrLunkwill anschließt, ändert das nichts am unstrittigen und unabweisbaren verfassungsrechtlichen Sachverhalt: Der Adel ist in Deutschland abgeschafft. In den von Bockey erwähnten Nachbarländern regiert nicht das Haus Oldenburg, in England ist es die Familie Mountbatten-Windsor, auch mit Charles oder William, in Dänemark die Familie Schleswig-Holstein-Sonderburg-Glücksburg, usw., und das sind im Unterschied zur Bundesrepublik Deutschland Länder mit einer Staatsform der konstitutionellen Monarchie. Nachzulesen auch in den vom Deutschen Adelsarchiv veröffentlichen 'Handbüchern des Adels', dem Nachfolger des Gotha. Was aber haben die Nachbarländer, wie die BRD in der EU, mit dem Haus Oldenburg zu tun? Wahrscheinlich haben sie dort gemeinsame Vorfahren bei den Windsors oder Sonderburg-Glücksburgern.
- Das hat aber nichts mit einem aktuell nicht existierenden Adelsgeschlecht Oldenburg zu tun. Und darum, ob Bockey das Haus Oldenburg - wahrscheinlich gesellschaftlich gemeint - als "übernational bedeutsam" ansieht, geht es mit den aufgehobenen Standesvorrechten des Adels heute nicht mehr. Und: Es geht nur um die "deutsche Rechtslage", auch wenn das "kleinlich" erscheinen mag. Wenn ihr das nicht akzeptieren könnt: Macht eine Volksbefragung zur Wiedereinführung des Adels. Mal sehen, was da rauskommt. Gruß --80.131.219.135 22:06, 23. Aug. 2010 (CEST)
- Wir sind hier aber nicht in Deutschland. --Seewolf 22:08, 23. Aug. 2010 (CEST)
- Wo seid Ihr, auf hoher See und außerhalb der Hoheitsgewässer? Da herrschen wahrscheinlich andere Gesetze. --80.131.219.135 22:16, 23. Aug. 2010 (CEST)
- Wir sind hier in der deutschsprachigen WP, nicht in der bundesdeutschen. Da Nachfahren der Oldenburger regierende Monarchen sind, ist die Gegenwartsform in diesem Fall angebracht, auch wenn in Deutschland kein bevorrechtigter Adel mehr existiert. -- Perrak (Disk) 23:14, 23. Aug. 2010 (CEST)
- Da es aber um eine ehemalige deutsches Adelsfamilie geht, ist auch der deutsche Rechtsmaßstab anzulegen. Und danach gibt es den Adelsstand (eigentlich nur eine Verwalterjobbezeichnung) nicht mehr und somit logischer- und konsequenterweise auch keine Adelsfamilie XY. Und dass es Königshäuser in anderen Ländern gibt, die Vorfahren in ehemals adlig genannten Familien haben, so what, die haben auch ALLE Vorfahren unter den Jägern und Sammlern. Dass die Familien sich zu einer besonderen Clique der ehemaligen Adelsfamilien zählen ist ebenfalls unerheblich, denn jeder Geflügelzuchtverein macht es genauso.
- Einschub mit einer im Bearbeitungskonflikt zu Elisabeth nicht eingebrachten Anmerkung: Moin, Perrak, da bist Du also auch in norddeutschen Breiten mit Deinen dialektischen Betrachtungen und Aktionen angekommen. "Schlecht begründete Änderung revert" hast Du mit Deinem Edit gleich noch hinterlassen. Da frage ich mich doch, warum Dir dazu keine Textverbesserung und keine bessere Begründung eingefallen ist. Aufgrund der Erfahrungen mit Dir als Dauerrevertierer in anderen Lemmata und Deiner an anderer Stelle bereits hinterlassenen Selbsteinschätzung hätte ich auf Deinen Edit auch nicht mehr reagiert. Und: Ein solch absurder und abseitiger Kommentar, wie Du ihn oben verbreitet hast, ist nicht mal als Heiterkeits- und Unterhaltungsaktion verstehbar. Denke, mit solchen Erfahrungen nicht diskursfähiger User ist der Grenzbereich der Zumutbarkeit erreicht. Aber das war wohl auch der Sinn und Antrieb Deiner Aktion, als Du dem Hinweis auf Haus Oldenburg bei unserer Mituserin nachgegangen bist. Dann, gute Nacht auch! --80.131.243.2 00:16, 24. Aug. 2010 (CEST)
- Habe einen Kompromissversuch formuliert, der beide Seiten mit deren aus ihrer Sicht gutbegründete Argumente für ihre Version einbezieht. HTH. --Elisabeth 23:50, 23. Aug. 2010 (CEST)
- Herzlichen Dank! -- Perrak (Disk) 23:59, 23. Aug. 2010 (CEST)
- Habe einen Kompromissversuch formuliert, der beide Seiten mit deren aus ihrer Sicht gutbegründete Argumente für ihre Version einbezieht. HTH. --Elisabeth 23:50, 23. Aug. 2010 (CEST)
Zu der nicht beantworteten Nachfrage bei Benutzer Diskussion: Elisabeth59 (ad Adelsdiskurs) im Zusammenhang mit der zuletzt im Lemma vorgenommenen Änderung (23:46,23.Aug. 2010 Elisabeth59): In der mit diesem "Kompromissversuch" erfolgten Textänderung mit der Formulierung "Die verschiedenen Linien des Hauses Oldenburg gehören adelsrechtlich zum europäischen Hochadel" (2. Absatz) wurde eine nicht zutreffende Darstellung in den Text des Lemmas hineingeschrieben, da es einen "adelsrechtlich" verfassten europäischen Hochadel nicht gibt und ein ehemaliges Adels- bzw. Fürstengeschlecht, das wie das Haus Oldenburg bis 1919 bestanden hat, adelsrechtlich also seit 91 Jahren nicht mehr existiert, nicht zum europäischen Hochadel gehören kann. Zutreffend beschrieben werden kann allenfalls, dass Vorfahren aus den verschiedenen Linien des ehemaligen Adelsgeschlechtes Oldenburg mit den genannten Königshäusern verwandt sind und Mitglieder des Hauses Oldenburg diesen Königshäusern früher angehört haben. Insofern kann dies nur einen historischen, aber keinen aktuell bestehenden Sachverhalt beschreiben. Die mit dem "Kompromissversuch" in den Text hineingeschriebene Formulierung wird selbst durch die im historisch-genealogischen Sinne im Genealogischen Handbuch des Adels, Fürstliche Häuser, Bd. XV, 1997 (mit weiteren Auflagen) veröffentlichte Version des Deutschen Adelsarchivs nicht bestätigt resp. gedeckt. --80.131.226.109 14:21, 29. Aug. 2010 (CEST)
- Liebe IP, dein Vorwurf trifft mich zurecht. Hab ich leider aus den Augen verloren. Sorry.
- Zu meiner Formulierung, die war gesagt ein Kompromissversuch um aus eurer verfahrenen Situation einen Ausweg zu finden, gelang mir nicht besser, gelang mir scheints gar nicht. Es lag natürlich nicht in meiner Absicht etwas falsch darzustellen, und dass ich deine Kritik am Umgang mit dem Thema hierzu-WP teile, weisst du ja. Vielleicht magst du ja nochmals versuchen eine Formulierung zu finden, die einerseits die anderen hier nicht wieder aufregt u/o vor den Kopf stößt und andererseits deine Kritik an meiner Formulierung berücksichtigt. Am besten hierher auf diese Diskseite stellen. Findet dein Vorschlag dann Anklang, editierst ihn dann entweder selbst in Artikel, oder wenn du magst, dann gerne auch ich. --Elisabeth 20:03, 29. Aug. 2010 (CEST)
- Hallo, Elisabeth, hier mein Änderungsvorschlag, Lemma 2. Absatz:
- Bisherige Formulierung: "Die verschiedenen Linien des Hauses Oldenburg gehören adelsrechtlich zum europäischen Hochadel. Die regierenden Königshäuser von Dänemark und Norwegen gehen auf das Haus Oldenburg zurück. Die deutschen Familien des Hauses unterliegen der Abschaffung des deutschen Adels durch die Weimarer Verfassung von 1919."
- Ersetzen durch Formulierung: "Die regierenden Königshäuser von Dänemark und Norwegen gehen genealogisch auf verschiedene Linien des Hauses Oldenburg zurück, das bis zur Abschaffung des Adels durch die Weimarer Reichsverfassung 1919 ein Adelsgeschlecht des deutschen Hochadels war." Gruß --80.131.203.181 22:03, 31. Aug. 2010 (CEST)
- Elisabeth 04:56, 1. Sep. 2010 (CEST)
- Entschuldigt, wenn ich mich hier einmische ohne bisher mitdiskutiert zu haben. Ich finde es klingt furchtbar und zwar furchtbar kompliziert und überkorrekt. Dass es keine Adelsvorrechte in Deutschland mehr gibt ist ja logisch, dass das Haus (oder meinetwegen die Familie) Oldenburg immer noch existiert ist auch offensichtlich (glücklicherweise hat ja die Weimarer Reichsverfassung nicht den Adel bzw. deren Familien sondern "nur" die Vorrechte abgeschafft). Der rechtliche Status der Familie entscheidet sich doch nicht daran, ob hier auf die "Abschaffung des Adels" hingewiesen wird oder nicht? Diesen "republikanischen Eifer" kann ich eigentlichnicht nachvollziehen. (Zumal die Frage ja nicht nur das Haus Oldenburg sondern alle Artikel über (ehemalige) deutsche Adelsfamilien betrifft.) --Størtebeker 09:22, 1. Sep. 2010 (CEST)
- Ich sehe eher keinen Eifer der Republikaner, sondern einen steten Versuch der vorauseilenden höfischen Bücklinge. Dies soll schließlich eine Enzyklopädie sein und kein Märchenbuch. Der rechtliche Status ist daher sehr wohl erheblich, anonsten schreibt halt jeder in die wiki, was ihm gerade gefällt, ob es stimmt ist dann ja unerheblich. Und daher können wir für jede Familie entweder das Haus XY oder die Familie XY sagen, eine künstliche Trennung ist dagegen sachlich falsch. Im Übrigen wurden nicht nur die Vorrechte abgeschafft, sondern der Adelsstand. Das wiederum war nichts anderes als eine Jobbeschreibung eines Landesverwalters im Auftrag (Lehnswesen), dieser Job wurde abgeschafft. Warum fällt es den Königstreuen hier so schwer, die Realitäten anzuerkennen?
Pro Was sagen die anderen? -- - Entschuldigt, wenn ich mich hier einmische ohne bisher mitdiskutiert zu haben. Ich finde es klingt furchtbar und zwar furchtbar kompliziert und überkorrekt. Dass es keine Adelsvorrechte in Deutschland mehr gibt ist ja logisch, dass das Haus (oder meinetwegen die Familie) Oldenburg immer noch existiert ist auch offensichtlich (glücklicherweise hat ja die Weimarer Reichsverfassung nicht den Adel bzw. deren Familien sondern "nur" die Vorrechte abgeschafft). Der rechtliche Status der Familie entscheidet sich doch nicht daran, ob hier auf die "Abschaffung des Adels" hingewiesen wird oder nicht? Diesen "republikanischen Eifer" kann ich eigentlichnicht nachvollziehen. (Zumal die Frage ja nicht nur das Haus Oldenburg sondern alle Artikel über (ehemalige) deutsche Adelsfamilien betrifft.) --Størtebeker 09:22, 1. Sep. 2010 (CEST)
- Elisabeth 04:56, 1. Sep. 2010 (CEST)
- Ersetzen durch Formulierung: "Die regierenden Königshäuser von Dänemark und Norwegen gehen genealogisch auf verschiedene Linien des Hauses Oldenburg zurück, das bis zur Abschaffung des Adels durch die Weimarer Reichsverfassung 1919 ein Adelsgeschlecht des deutschen Hochadels war." Gruß --80.131.203.181 22:03, 31. Aug. 2010 (CEST)
- Dieser Aussage stimme ich zu. Das ist jetzt eine unnötig komplizierte Einleitung. Im Einleitungssatz erwarte ich, dass der Kern des Lemmas kurz und prägnant zusammengefasst wird. Daher halte ich die ursprüngliche Einleitung: "Das Haus Oldenburg ist ein norddeutsches Fürstengeschlecht." immer noch für die beste Variante. Fürstengeschlecht kann auch durch Adelsgeschlecht ersetzt werden. Damit kann dann jeder etwas anfangen. Kein Mensch käme auf die Idee, dass jemand aus der Familie in Deutschland weiterregiert. Aber die Familie existiert weiter. Im Text wird dies ja auch explizit dargestellt. Ich kann auch nicht verstehen, warum die Formulierung hier falsch sein soll, die bei anderen noch existierenden Adelsfamilien auch steht. Die Aussage, dass es grundsätzlich keine Adelsfamilien mehr gibt, möchte ich auch in Frage stellen. Adelsvorrechte gibt es keine mehr, das ist klar und das bestreitet niemand. Aber wenn ich die Medien und den allgemeinen Sprachgebrauch betrachte, gibt es Adelsfamilien sehr wohl. Warum auch nicht? Es gibt doch auch Unternehmerfamilien oder Künstlerfamilien obwohl dies keine offiziellen Begriffe sind. --UrLunkwill 16:39, 1. Sep. 2010 (CEST)
- Ich kann hier nicht zustimmen. Niemand schrieb je davon, dass die Familien die dem Adel einst angehörten abgeschafft wurden. Was aber nichts daran ändert, dass der Adel abgeschafft wurde auch wenn die einstigen Adelsfamilien überwiegend weiter existieren, nur eben heute als bürgerliche Familien! --Castellan ditditdadaditdit 22:04, 1. Sep. 2010 (CEST)
- Seh ich genauso wie Castellan. Zu schreiben, dass es ein norddeutsches Fürstengeschlecht ist, ist schlicht eines: sachlich falsch.
Kurz und prägnant: Genau das und ohne irgendeine verkomplizierte Einleitung drückt die Formulierung "Der Adel ist abgeschafft" aus. Daher kann das Haus Oldenburg auch nicht als "ist ein norddeutsches Fürstengeschlecht" beschrieben werden. "Der Adel ist abgeschafft" ist die konkrete Aussage auch aus dem von den Dt. Adelsvereinigungen unterhaltenen Adelsarchiv. Ohne wenn und aber. Insofern ist die Frage, was und woran soll offensichtlich sein, dass das "Haus Oldenburg" (gemeint ist ja das ehemalige Adelsgeschlecht) "oder meinentwegen die Familie", so Stoertebeker, immer noch "existiert". Auch die Familien von Stoertebeker und UrLunkwill existieren, alle wie auch Oldenburg als Familien im bürgerlich-rechtlichen Sinne. Der rechtliche Status würde sich natürlich unterscheiden, wenn der Adel nicht abgeschafft wäre. Dann hätten wir noch obrigkeitlich-ständestaatliche Herrschaftsverhältnisse. Womit drückt diesen Tatbestand festzuhalten "republikanischen Eifer" aus? Das ist die rechtliche Normalität und schlicht und einfach Verfassungswirklichkeit. Und zu dem Änderungsvorschlag (siehe oben): Dieser ist präziser, verständlicher und unkomplizierter formuliert als die vorherige Fassung (vor dem Kompromissvorschlag), zumal er auch den nicht zutreffend wiedergebenen Sachverhalt "Die verschiedenen Linien des Hauses Oldenburg gehören adelsrechtlich zum europäischen Hochadel." ersetzt und ausdrücklich richtigstellt. --80.131.239.245 21:53, 1. Sep. 2010 (CEST)
- Und zu Stoertebekers Feststellung: "Aber wenn ich die Medien und den allgemeinen Sprachgebrauch betrachte, gibt es Adelsfamilien sehr wohl". Nicht alles, was in den Medien steht stimmt auch und "sehr wohl", wenn Medien Darstellungen verbreiten, Yellow ohnehin, wird man sich als Leser zu fragen haben, warum die ihre Darstellungen so und nicht mit der nötigen Sorgfalt schreiben. Was aber ist der "allgemeine Sprachgebrauch", den Du betrachtest. Hier gehts ja nicht um landläufigen "Sprachgebrauch", sondern um eine zutreffende Beschreibung und Wiedergabe eines Sachverhaltes. --80.131.195.28 22:10, 1. Sep. 2010 (CEST)
- Jetzt hast du mich falsch zitiert. Lies noch mal nach. Das was du behauptest, habe ich nie geschrieben.
- Mir ist es nämlich Jacke wie Hose was die Presse, das Fernsehen, das Internet, ... zu den (Adels-)Familien schreibt. Und ich muss auch nicht extra betonen, das die Ex-Adelsfamilien heute "bürgerliche Familien" (s. oben) seien. Und wenn es Arbeiterfamilien wären ... Familie ist Familie und Mensch ist Mensch. Wer das bald 100 Jahre nach Ende des ersten Weltkrieges noch betonen muss, der zeigt m.E. "republikanischen Eifer". Das ist eigentlich gar kein Thema mehr. Wer sich da rein verbeisst, der hat vermutlich Probleme damit, dass die Regenbogenpresse (und so viele "anständige Bürger") immer noch ein riesen Aufheben darum machen, aber wir machen den Zirkus durch die ewigen Diskussionen mit, statt zu denken "so what ...". A propos Regenbogenpresse: Da gäbe es noch viel wogegen ich hier bei der Wikipedia ankämpfen könnte, wenn Leute wie Daniela Katzenberger relevant sind, Professoren und Sportler und was weiss ich was erst, wenn sie durch besondere Veröffentlichungen, national heruasragende Leistungen etc. pp. relevant werden. --Størtebeker 08:48, 2. Sep. 2010 (CEST)
- Von wegen Störtebeker, dies ist kein Märchenbuch, sondern soll eine Enzyklopädie sein. Daher ist es wichtig, dass die Dinge sachlich richtig dargestellt werden und nicht als ein wünsch-Dir-Was-das-weiss-doch-ohnehin-jeder-Mumpitz. Und im Übrigen kann man zur Katzenberger stehen wie man will, aber sie hat heute eine wesentlich größere Bedeutung und Einfluss auf Menschen in Deutschland als die allermeisten Ex-Adelsfamilien zusammen genommen. Daher ist sie für die wiki auch wesentlich relevanter als eine Adelsfamilie, die vor bald 100 Jahren bedeutungslos wurde.
- Einschub: Sorry, dann berichtigt zu UrLunkwills und nicht zu Stoertebekers Feststellung oben ("Aber wenn ich die Medien ...) --80.131.200.251 09:12, 2. Sep. 2010 (CEST)
Nachfolgender aktueller Auszug aus Benutzer Diskussion: Stolp/Erstgeburtstitel zum Adel in der bayerischen Landesverfassung. --80.131.198.109 08:27, 2. Sep. 2010 (CEST)
<Kopierter Einschub durch IP 80.131.198.109, 08:27, 2. Sep. 2010 (CEST)>
Ad Bayern:
Von wegen, in Bayern würden die Uhren so anders gehen. Die haben sich das sogar selbst in ihre Verfassung geschrieben und sind sogar noch einen Schritt weiter gegangen:
- Ȥ 15. (1) Alle Bayern sind vor dem Gesetze gleich.
- (2) Der bayerische Adel ist aufgehoben. Bayerische Staatsangehörige, die vor dem 28. März 1919 Adelsbezeichnungen zu führen berechtigt waren, dürfen diese nur als Teil ihres Namens weiterführen. Adelsbezeichnungen werden nicht mehr verliehen. Den bayerischen Staatsangehörigen ist es verboten, die Verleihung des Adels eines anderen Staates anzunehmen.
- (3) Titel, die nicht ein Amt, einen Beruf oder einen akademischen Grad bezeichnen, werden nicht mehr verliehen.«
Da ist sogar unmissverständlich der Bayerischer Adel aufgehoben. Verfassungsurkunde des Freistaats Bayern vom 14. August 1919.
Das lässt mit der Frage zurück, warum die bayerische Frau Ministerialbeamtin das nicht kennt. Oder vielleicht nicht kennen wollte, weil nicht danach gefragt wurde. --Elisabeth 10:21, 1. Sep. 2010 (CEST)
- Der bayerische Adel ist aufgehoben. Das hat die Lesart von "abgeschafft". Elisabeths Landesverfassungsquellenhinweis ist ja gewissermaßen - und nicht nur bezogen auf das Bundesland "Freistaat" Bayern - geradezu ein Quantensprung in WP zum Adelsthema, der zu einer deutlich anderen Qualität in der kontroversen Diskussion führen müsste, und gerade aus Bayern eine substantiierte Kontinuität zur WRV-Formulierung erkennen lässt. Was ist nun mit Stolps besonderem Bundesland Baden-Württemberg (?), was mit den "eigenspezifischen" Adelsauslegungen von Dorado, Savigny2008 und Co.(?) an anderen Stellen? --80.131.224.83 08:18, 2. Sep. 2010 (CEST)
</Kopierter Einschub durch IP 80.131.198.109 von Benutzer Diskussion: Stolp/Erstgeburtstitel>
- Na und? Dass keine Adelstitel mehr verliehen werden können, heißt doch nicht, dass Namensänderungen verboten wären, die ehemaligen Adelstiteln entsprächen. Hat allerdings mit diesem Artikel, wo es um das Haus Oldenburg geht, ohnehin nichts zu tun. -- Perrak (Disk) 17:29, 2. Sep. 2010 (CEST)
- Perrak, warum vermischt du denn schon wieder die Dinge?
- Mit dem oben von dieser IP herkopierten Zitat zu Bayern ging es nicht um das Thema "Adelstitel", sondern genau um die Aufhebung des Adels am Beispiel Bayern. Der Adel ist aufgehoben, also abgeschafft. Was die Bayern damals im Jahr 1919 in ihre Verfassung geschrieben hat, ist zwar nur eine derartige Verfassung, nur ein derartiges Gesetz, in die/das so dezitiert die Adelsaufhebung hineingeschrieben wurde. Mit 109 WRV 1919, mit dem ergänzenden "Preussengesetz" iVm dem deutschen GG und mit der jahrzehntelangen RSpr zum Thema ist auch ohne derartige klarwortige Feststellungen in Landesverfassungen völlig eindeutig: Der Adel ist in Deutschland aufgehoben vulgo abgeschafft. Da fahrt die Eisenbahn drüber. Und insofern hat das sehr wohl mit dem Haus Oldenburg zu tun, weil es ja gerade in der obigen Diskussion um die Frage der Abschaffung des Adels geht und darum, ob es zulässig ist zu schreiben, dass es kein Adelsgeschlecht Oldenburg mehr gibt.
- Zum Thema Namensänderungen: Bitte nicht schon wieder. Auch das haben wir (diese IP und ich) doch schon hinlänglich und ausführlich dargestellt, dass nicht zutreffend ist, dass derartige Namensänderungen in dem von euch (insb. Stolp und dir) herbeigeredeten Sinn zulässig wären. Das ist nicht wahr und wird auch durch weitere hundert Wiederholungen nicht wahr.
- --Elisabeth 19:14, 2. Sep. 2010 (CEST)
- Anm.: Habe das kopierte Zitat und den Link zur Quelle gefixt (in der Form als externer Link mit anschließendem Anführungszeichen wird dieses von der Wiki-Software dem Link hinzuinterpretiert, was zu einer nicht gefundenen Seite führt/e). --Elisabeth 19:14, 2. Sep. 2010 (CEST)
- Nein, ob es zulässig ist, das Haus Oldenburg als ehemaliges Adelsgeschlecht zu bezeichnen ist eigentlich nicht die Frage, eher ob es notwendig ist. Meiner Meinung nach ist es eher unnötig, solche Hinweise in alle eventuell betroffenen Artikel hineinzuschreiben, dass es in Deutschland keine Standesvorrechte des Adels mehr gibt halte ich für allgemein bekannt. Zumindest jeder an dieser Diskussion Beteiligte weiß es sicher. Wozu also das Zitat aus der Verfassung? Völlige Zeitverschwendung, unstrittiges muss man nicht belegen, es lenkt nur vom Wesentlichen ab. -- Perrak (Disk) 00:12, 3. Sep. 2010 (CEST)
- Der Adel ist aufgehoben (vulgo abgeschafft). • Der Adel ist aufgehoben (vulgo abgeschafft). • Der Adel ist aufgehoben (vulgo abgeschafft). • …
- Es gibt kein deutsches Adelsgeschlecht mehr. • Es gibt kein deutsches Adelsgeschlecht mehr. • Es gibt kein deutsches Adelsgeschlecht mehr. • …
- Da das leider immer wieder, teils aufs heftigste bestritten wird, geschweige denn in den Köpfen drinnen ist, gehört das überall hinein.
- So wie auch die ehemaligen Adelstitel und die ehemaligen Adelsprädikate „von“ und „zu“ Adelsbezeichnungen sind, die zwar einerseits zu Namensbestandteilen wurden, aber dennoch nicht mit einem "normalen Namen" gleichzusetzen sind. Diese versteinerten Adelsbezeichnungen haben quasi ein Zwitterdasein. Auch dazu ist die gefestigte RSpr eindeutig.--Elisabeth 03:20, 3. Sep. 2010 (CEST)
- Bestritten? Nein, das stimmt nicht. Wer bestreitet die Abschaffung? Im Sinne der Abschaffung der Adelsvorrechte? Das einzige, was bestritten wird, ist die Nichtexistenz des Adels als soziologische Klasse. Dies zu behaupten wäre aber Unsinn, gegen wen richtete sich Dein Kreuzzug denn als gegen diejenigen, die sich immer noch als was besseres vorkommen, weil sie in männlicher Linie von ehemals adligen Familien abstammen? In dem Sinne, nämlich als Familie, gibt es die Adelsgeschlechter natürlich noch. Da es keine Adelsvorrechte mehr gibt, ist die Bezeichnung auch nicht missverständlich, daher könnte man sie ruhig verwenden, wenn es nicht solche Adelsanhänger wie Dich gäbe, die aus dem Wort auf nicht mehr vorhandene Vorrechte schliessen ;-)
- Dass die Namensbestandteile, die ehemaligen Adelstiteln entsprechen, nicht mit normalen Namen gleichzusetzen sind, ist Deine These. Der einzige Unterschied, den es rechtlich gibt, ist die seltsame Konstruktion, dass es Namen wie "Prinz von ..." oder "Fürst von ..." in einer gesonderten weiblichen Version gibt. Rechtsprechung hierzu gibt es wenig und nur zu punktuellen Einzelthemen, die mit der WP allesamt nichts zu tun haben.
- Rechtliche Fragen haben mit dieser Diskussion nichts zu tun. Egal wie oft Du das behauptest oder andeutest. -- Perrak (Disk) 17:59, 4. Sep. 2010 (CEST)
- Nur auf den einen Satz noch eine Replik:
- »Dass die Namensbestandteile, die ehemaligen Adelstiteln entsprechen, nicht mit normalen Namen gleichzusetzen sind, ist Deine These.«
- Du irrst. Das ist nicht meine These. Das ist gefestigte deutsche Rechtsprechung. Und dazu gibt es mittlerweile mehr als genug. Man sollte sie halt nur endlich lesen u/o verstehen.
- Zum Rest mag ich einfach nicht mehr. Es bringt ja ohnehin nix. Ahja, vielleicht doch noch einmal die eindringliche Erinnerung: Wikipedia ist kein Adelsverzeichnis, kein Adelslexikon, kein genealogisches Handbuch, kein Sprachrohr der "soziologischen Klasse" (Klasse! Wie sich selbst entlarvend. sic!) --Elisabeth 11:17, 5. Sep. 2010 (CEST)
- Nein, natürlich nicht. Gerade deshalb sehe ich nicht ein, Deiner Forderung nach einer speziellen Behandlung für Adlige nachzukommen, es sollten die gleichen Regeln gelten wie anderswo. -- Perrak (Disk) 00:19, 6. Sep. 2010 (CEST)
- Nur auf den einen Satz noch eine Replik:
- @Perrak ...Das einzige, was bestritten wird, ist die Nichtexistenz des Adels als soziologische Klasse... Dann kannst Du uns sicher wissenschaftliche und/oder bundesrechtliche (keine Privatclubs!) Quellen nennen, welche die Nachfolger des ehemaligen Adels als eigenständige "soziologische Klasse" qualifizieren.--Castellan ditditdadaditdit 13:27, 5. Sep. 2010 (CEST)
- Inwiefern "eigenständig"? Und wieso eigentlich rechtlich? Es geht hier nicht um rechtliche Kategorien, wie oft denn noch, es geht um die WP. Was soll ich beweisen? Dass es Familien gibt, die von ehemals adligen Familien abstammen? Wozu, das ist doch offensichtlich. Warum benötigst Du dafür eine wissenschaftliche Quelle? -- Perrak (Disk) 00:19, 6. Sep. 2010 (CEST)
- Es mag hier nicht um rechtliche Kategorien gehen, aber auch WP hat sich an geltendes Recht zu halten! Dass es Familien gibt, die von ehemals adligen Familien abstammen ist zwar korrekt. Daraus lässt sich aber nicht zwangsläufig eine "soziale Klasse" ableiten! Also nenne uns bitte die rechtlichen u/o wissenschaftlichen Quellen, die diesen Personenkreis als "soziale Klasse" qualifizieren?--Castellan ditditdadaditdit 08:04, 6. Sep. 2010 (CEST)
- Wenn Dir der Begriff "soziale Klasse" missfällt, nenn es halt anders, das war nicht als streng wissenschaftlicher Begriff gemeint. Dass es diesen Personenkreis gibt, und dass er sich sowohl selbst von "gewöhnlichen" Bürgern abgrenzt als auch von anderen abgegrenzt wird (zum Beispiel Dir und anderen Diskutanten hier), ist doch offensichtlich genug.
- Dass die WP sich an geltendes Recht halten muss ist eine Binsenweisheit, tut aber hier nichts zur Sache. Außer dem Persönlichkeitsrecht wüsste ich keine Rechtsnorm, die hier betroffen wäre. Oder gibt es etwa Gesetze, die die Form von WP-Artikeln regeln? -- Perrak (Disk) 13:48, 6. Sep. 2010 (CEST)
- Es mag hier nicht um rechtliche Kategorien gehen, aber auch WP hat sich an geltendes Recht zu halten! Dass es Familien gibt, die von ehemals adligen Familien abstammen ist zwar korrekt. Daraus lässt sich aber nicht zwangsläufig eine "soziale Klasse" ableiten! Also nenne uns bitte die rechtlichen u/o wissenschaftlichen Quellen, die diesen Personenkreis als "soziale Klasse" qualifizieren?--Castellan ditditdadaditdit 08:04, 6. Sep. 2010 (CEST)
- Inwiefern "eigenständig"? Und wieso eigentlich rechtlich? Es geht hier nicht um rechtliche Kategorien, wie oft denn noch, es geht um die WP. Was soll ich beweisen? Dass es Familien gibt, die von ehemals adligen Familien abstammen? Wozu, das ist doch offensichtlich. Warum benötigst Du dafür eine wissenschaftliche Quelle? -- Perrak (Disk) 00:19, 6. Sep. 2010 (CEST)
- @Perrak ...Das einzige, was bestritten wird, ist die Nichtexistenz des Adels als soziologische Klasse... Dann kannst Du uns sicher wissenschaftliche und/oder bundesrechtliche (keine Privatclubs!) Quellen nennen, welche die Nachfolger des ehemaligen Adels als eigenständige "soziologische Klasse" qualifizieren.--Castellan ditditdadaditdit 13:27, 5. Sep. 2010 (CEST)
- Nachträglicher Einschub: Da wiederholt die Frage, ob Adel heute noch eine soziologische oder soziale Klasse ist, eine Überlegung, die auch User Jossi in der Diskussion zum Lemma Adel versucht hat, ist verschiedentlich auch in der Literatur von Sozialhistorikern wie dem Züricher Wirtschafts- und Sozialhistoriker Rudolf Braun angeschnitten worden und dabei deutliche Zweifel zu einer solchen Zuordnung des historischen Adels in der nachständischen Gesellschaft angesichts zunehmender Heterogenität der Gruppenmitglieder aus den Nachkommen des historischen Adels angesprochen worden. Insofern ist zu fragen, schrieb Braun in einem Beitrag Konzeptionelle Bemerkungen zum Obenbleiben des historischen Adels in der Zeitschrift für Historische Sozialwissenschaft Geschichte und Gesellschaft,Sonderheft 13, 1990, inwieweit der Adel in einer weitgehend nachständischen Gesellschaft und Verfassung als Statusgruppe im modernen soziologischen Sinne angesprochen werden darf, denn im Kampf ums Obenbleiben bedarf diese Elite ja ständischer oder quasiständischer Abwehrmechanismen.... --80.131.224.213 14:49, 19. Sep. 2010 (CEST)
- Zu den hier und anderswo verstreuten pseudo-soziologischen Begriffs- und Deutungsversuchen zum modernen und angeblich gesellschaftlich noch existierenden Adel: Der Adel stammt aus einer Gesellschaft, die von ihrem Rechts- und Freiheitsbegriff her Ungleichheit mit derselben Selbstverständlichkeit zugrunde legt, wie die bürgerliche Gesellschaft die Gleichheit. (Gerhard Dilcher) --80.131.186.208 16:48, 5. Sep. 2010 (CEST)
- Das Wort "Adel" hat eben zwei unterschiedliche Bedeutungen: Einmal die von Dir zitierte wissenschaftliche, dann aber die umgangssprachliche (oder auch Yellow-Press-) Bedeutung. Da "ehemals dem Adel angehörige Familien" meistens viel zu lang ist, wird halt kurz von "adligen" Familien gesprochen. Meiner Meinung nach ist es Unfug, daraus abzuleiten, dass damit den so Bezeichneten irgendwelche Vorrechte zugestanden würden. -- Perrak (Disk) 00:19, 6. Sep. 2010 (CEST)
- Zu den hier und anderswo verstreuten pseudo-soziologischen Begriffs- und Deutungsversuchen zum modernen und angeblich gesellschaftlich noch existierenden Adel: Der Adel stammt aus einer Gesellschaft, die von ihrem Rechts- und Freiheitsbegriff her Ungleichheit mit derselben Selbstverständlichkeit zugrunde legt, wie die bürgerliche Gesellschaft die Gleichheit. (Gerhard Dilcher) --80.131.186.208 16:48, 5. Sep. 2010 (CEST)
- Perrak, Sprache schafft Realitäten. Wenn also Leute wie Du immer vom Adel sprechen, dann setzt sich das fest in den Köpfen, dann wird durch so einen Quatsch sowas wie Adel auch ad realiter eingeführt. Nicht von jetzt auf gleich oder innerhalb von 10 Jahren, aber über die Zeit. Daher - und vor allem weil es eine Enzyklopädie ist und daher sachlich richtig sein sollte - ist es wichtig, dass man korrekt sagt, dass das ehemalige Haus Oldenburg ein Fürstengeschlecht WAR.
- Anmerkungen zu Perrak: Du versuchst hier zwei Ebenen herzustellen (oder Bedeutungen, wie Du es nennst), die so nicht miteinander vergleichbar sind. Es geht dabei auch nicht um eine rein "wissenschaftliche" Ebene, wenn sich Entsprechendes auch in der Literatur wiederfindet, in der der historische Adel beschrieben wird. Was sich in veröffentlichten Darstellungen (Du nennst es "umgangssprachlich" oder auch Yellow Press - der Bogen in den Medien ist sehr viel weiter bis hin zu sogenannten Leitmedien zu ziehen) vielfach wiederfindet sind Konstrukte, die sich mit der verfassungsrechtlichen, politischen und selbst gesellschaftlichen Ebene nicht decken und nicht in Übereinstimmung befinden. Dann gibt es da noch die wirtschaftliche, die ökonomische Ebene, die sich auf die Vermögensverhältnisse bezieht, die bei der Aufhebung der Standesvorrechte des Adels mit Weimar ausgespart wurde. Und was die konstruierten Medienberichte betrifft: aus welchen Gründen auch immer, aus Unwissenheit, auch aus Ignoranz oder einfach nur, um Berichterstattung interessant zu machen, die Bunte(n) vorweg, um aus einem publizistisch verfremdeten, nicht journalistischen Antrieb Quote und Auflage machen und ankurbeln zu wollen. Das ist vielfach die Medienwirklichkeit, die zudem und gerade den Nachkommen des historischen Adels zuarbeitet, unter denen viele eifrig bemüht sind (Beispiele bis in etliche Lemmata von WP), ihren verlorenen Adelsstand, den Adelstand, den bereits ihre Vorfahren verloren haben, in der Öffentlichkeit als gegeben darzustellen, ihn traditionell zu pflegen und öffentlich zu präsentieren, als seien sie noch Adelige. Wenn Du die Bezeichnung "ehemals dem Adel angehörige Familien" als viel zu lang ansiehst, sie ist in der Tat umständlich, nenne es Nachkommen des historischen Adels, eine Formulierung, die sich in der Literatur häufiger wiederfindet und auch verständlicher vermittelbar ist, weil sie damit den gegebenen Sachverhalt klarer erfasst. --80.131.243.65 12:17, 8. Sep. 2010 (CEST)
Da die Frage des richtigen Namens oder der Existenz oder Nichtexistenz des "Adels" so einige Mitarbeiter der Wikipedia umzutreiben scheint, darf ich vorschlagen, einmal folgende Frage zu bedenken: Richtig ist, daß "Adel" in Deutschland seit 1918/1919 keine 'rechtliche' Kategorie mehr ist (mit einigen Ausnahmen, siehe zum Beispiel Art. 100 Abs. 3 Hessische Verfassung). Zugleich stellt sich aber die Frage, ob man den Adel allein als rechtliche Kategorie fassen kann, oder ob er nicht auch jenseits rechtlicher Kategorien auch eine soziale oder historische Kategorie darstellen kann. Zum Vergleich könnte man sich mal fragen, ob die Familie Mann eine Schriftstellerfamilie "ist" oder nur solange "war", wie es noch schriftstellernde Familienangehörige gab? Sind Thyssens immer noch eine Unternehmerfamilie, auch wenn sie nicht mehr unternehmerisch, sondern nur noch im (steuer-)rechtlichen Sinne Vermögensverwaltung betreiben? Ich meine jedenfalls, dass die "Republikanisierung" der Wikipedia von manchen Autoren ein wenig zu radikal und dann auch wieder inkonsequent betrieben wird. Bezogen auf den durchschnittlichen Wikipedia-Lesern würde man ihn m.E. unterschätzen, wenn man die Gefahr sähe, er könnte eine als "Fürstengeschlecht" bezeichnete Familie auch heute noch als rechtlich privilegiert betrachten.--Augustinus 17:49, 9. Sep. 2010 (CEST)
- Eine Unternehmerfamilie wird dann als solche bezeichnet, wenn sie ein Unternehmen haben oder der letzte Unternehmensinhaber noch lebt. Danach spricht man nicht mehr von einer Unternehmerfamilie. Die Manns SIND auch keine Schriftstellerfamilie, sondern WAREN eine solche. Die einzigen, bei denen immer so getan wird sind die Nachfahren der Adelsfamilien. (nicht signierter Beitrag von 88.70.216.171 (Diskussion) 21:45, 14. Mai 2012 (CEST))
- Ad »Richtig ist, daß "Adel" in Deutschland seit 1918/1919 keine 'rechtliche' Kategorie mehr ist (mit einigen Ausnahmen, siehe zum Beispiel Art. 100 Abs. 3 Hessische Verfassung).«
- Das wäre nett, näher erläutert zu werden. Dort lese ich nämlich: „Artikel 100. Die Landesregierung (Kabinett) besteht aus dem Ministerpräsidenten und den Ministern.“ Ich vermute, dass du das wohl nicht gemeint hast. Worauf wolltest du dich genau beziehen? --Elisabeth 18:00, 9. Sep. 2010 (CEST)
- Gerne - und zugleich muß ich um Nachsicht bitten - ich habe den falschen Artikel zitiert: Art. 101 Abs. 3: "Angehörige der Häuser, die bis 1918 in Deutschland oder einem anderen Land regiert haben oder in einem anderen Land regieren, können nicht Mitglieder der Landesregierung werden."--Augustinus 18:05, 9. Sep. 2010 (CEST)
- Macht nix, Verschreiber kommen vor. Drum hab ich ja nachgefragt.
- Zum 101er Abs. 3: Du hast etwas Entscheidendes übersehen: Die H. Verfassung ist von 1946. Abs. 3 wurde mit GG 1949 gegenstandslos, da mit Art. 33 in Widerspruch stehend, siehe den violetten Hinweis unterhalb von 101. Ich kann daher auch keine Ausnahmen davon erkennen, »daß "Adel" in Deutschland seit 1918/1919 keine 'rechtliche' Kategorie mehr ist«, das GG gilt uneingeschränkt in ganz Deutschland. --Elisabeth 18:25, 9. Sep. 2010 (CEST)
- Elisabeth - der violette Text der von Dir verlinkten Internetseite ist eine Anmerkung des Redakteurs der Webseite, nicht aber ein Bestandteil des amtlichen Textes. Der amtliche Text, obwohl seit dem Inkrafttreten der Hessischen Verfassung vielfach geändert, lautet bezüglich dieser Vorschrift immer noch so wie oben von mir zitiert. Es mag durchaus sein, daß Art. 101 Abs. 3 HV nun nichtig ist, aber das wurde eben auch noch nicht gerichtlich entschieden und es ist nicht einmal zwingend, daß ein Gericht, wenn jemals eines damit befaßt werden würde, diese Regelung auch wirklich als nichtig betrachten würde (beispielsweise könnte es mit dem Argument der Unterschiede zwischen den "Verfassungsräumen" des Bundes einerseits und der Länder andererseits auch die Fortgeltung vertreten); man könnte übrigens auch noch anderweitige Gesetze anführen, etwa die rechtlichen Regelungen über den Wittelsbacher Ausgleichsfonds, die - trotz eigentlich geplanter Aufhebung - immer noch bestehenden Fideikommiß-Strukturen, die dementsprechend auch noch bestehenden Fideikommiß-Senate bei einigen Oberlandesgerichten, in Schleswig-Holstein das Gesetz über die Stiftung Eutiner Schloß, etc. - ich will damit nur darauf hinweisen, daß "der Adel" auch in rechtlicher Hinsicht immer noch nicht konsequent "abgeschafft" wurde bzw. auch noch im geltenden Recht in einigen - sicherlich weitgehend nebensächlichen - Gebieten eine Sonderstellung einnimmt. Wichtiger ist mir allerdings die Frage, ob die Existenz oder Nicht-Existenz "des Adels" schlechthin nur Rechtsnormen beurteilt werden kann. Ich glaube nicht.--Augustinus 18:55, 9. Sep. 2010 (CEST)
- Nichtig dürfte der Artikel sein, da Bundesrecht Landesrecht bricht, aber Dein Argument stimmt trotzdem, mindestens von 1946 bis 1949 war der Artikel ja so gültig. Wie ist es eigentlich mit Österreich, gelten da die Sonderrechte (in Form von Diskriminierung) der Habsburger noch? Ah, mit Habsburgergesetz wird man in der WP fündig, es gilt wohl tatsächlich noch. -- Perrak (Disk) 17:03, 10. Sep. 2010 (CEST)
- Nur am Rande: Artikel 21 der Hessischen Verfassung zieht auch noch die Todesstrafe als eine Möglichkeit in Betracht. Das ist ebenso nichtig, da der Artikel 102 (GG) schlicht lautet: Die Todesstrafe ist abgeschafft. --Stolp 22:52, 10. Sep. 2010 (CEST)
- Noch etwas mehr am Rande: Art. 21 HV ist nichtig, da der Bund von seiner konkurrierenden Gesetzgebungskompetenz zum Strafrecht (insoweit) abschließend Gebrauch gemacht hat. Für das Staatsorganisationsrecht und damit - in einem gewissen Rahmen - auch für die Frage, welche Personen unter welchen Voraussetzungen für Ämter der Landesverfassung in Betracht kommen - und damit auch für Art. 101 Abs. 3 HV, haben die Länder ausschließliche Gesetzgebungskompetenz; eine andere Frage ist, ob durch diese Regelungen Grundrechte des Grundgesetzes (insbesondere Art. 3 GG) verletzt sind - das mag hier sein, ist aber auch nicht unbedingt zwingend. (Art. 33 GG hat insoweit übrigens keine Aussagekraft, da hier kein einfaches Bundesrecht, sondern allenfalls Grundrechte entgegenstehen - dies nochmal zum Kommentar von Elisabeth)--Augustinus 23:33, 10. Sep. 2010 (CEST)
- Nur am Rande: Artikel 21 der Hessischen Verfassung zieht auch noch die Todesstrafe als eine Möglichkeit in Betracht. Das ist ebenso nichtig, da der Artikel 102 (GG) schlicht lautet: Die Todesstrafe ist abgeschafft. --Stolp 22:52, 10. Sep. 2010 (CEST)
- Nichtig dürfte der Artikel sein, da Bundesrecht Landesrecht bricht, aber Dein Argument stimmt trotzdem, mindestens von 1946 bis 1949 war der Artikel ja so gültig. Wie ist es eigentlich mit Österreich, gelten da die Sonderrechte (in Form von Diskriminierung) der Habsburger noch? Ah, mit Habsburgergesetz wird man in der WP fündig, es gilt wohl tatsächlich noch. -- Perrak (Disk) 17:03, 10. Sep. 2010 (CEST)
- Elisabeth - der violette Text der von Dir verlinkten Internetseite ist eine Anmerkung des Redakteurs der Webseite, nicht aber ein Bestandteil des amtlichen Textes. Der amtliche Text, obwohl seit dem Inkrafttreten der Hessischen Verfassung vielfach geändert, lautet bezüglich dieser Vorschrift immer noch so wie oben von mir zitiert. Es mag durchaus sein, daß Art. 101 Abs. 3 HV nun nichtig ist, aber das wurde eben auch noch nicht gerichtlich entschieden und es ist nicht einmal zwingend, daß ein Gericht, wenn jemals eines damit befaßt werden würde, diese Regelung auch wirklich als nichtig betrachten würde (beispielsweise könnte es mit dem Argument der Unterschiede zwischen den "Verfassungsräumen" des Bundes einerseits und der Länder andererseits auch die Fortgeltung vertreten); man könnte übrigens auch noch anderweitige Gesetze anführen, etwa die rechtlichen Regelungen über den Wittelsbacher Ausgleichsfonds, die - trotz eigentlich geplanter Aufhebung - immer noch bestehenden Fideikommiß-Strukturen, die dementsprechend auch noch bestehenden Fideikommiß-Senate bei einigen Oberlandesgerichten, in Schleswig-Holstein das Gesetz über die Stiftung Eutiner Schloß, etc. - ich will damit nur darauf hinweisen, daß "der Adel" auch in rechtlicher Hinsicht immer noch nicht konsequent "abgeschafft" wurde bzw. auch noch im geltenden Recht in einigen - sicherlich weitgehend nebensächlichen - Gebieten eine Sonderstellung einnimmt. Wichtiger ist mir allerdings die Frage, ob die Existenz oder Nicht-Existenz "des Adels" schlechthin nur Rechtsnormen beurteilt werden kann. Ich glaube nicht.--Augustinus 18:55, 9. Sep. 2010 (CEST)
- Gerne - und zugleich muß ich um Nachsicht bitten - ich habe den falschen Artikel zitiert: Art. 101 Abs. 3: "Angehörige der Häuser, die bis 1918 in Deutschland oder einem anderen Land regiert haben oder in einem anderen Land regieren, können nicht Mitglieder der Landesregierung werden."--Augustinus 18:05, 9. Sep. 2010 (CEST)
Vielleicht schafft es aber doch noch einmal jemand, zu dem eigentlich von mir oben angesprochenen hauptsächlichen Punkt Stellung zu nehmen. Vielen Dank im voraus!--Augustinus 23:33, 10. Sep. 2010 (CEST)
- Da sich in der Änderungsdiskussion bisher ein sehr uneinheitliches Bild gezeigt hat, diese Begründung zur inhaltlichen Richtigstellung des Artikeltextes: Diese auf die Änderung des 2. rpt. 2. Absatzes (nicht des Einleitungssatzes, obwohl auch dieser eine falsche zeitliche und zudem adjektivisch missverständliche Formulierung enthält - alten statt ehemaligen; deshalb Anstoß zur Korrektur) angelegte Änderung beabsichtigt insbesondere die Richtigstellung des Satzes: "Die verschiedenen Linien des Hauses Oldenburg gehören adelsrechtlich zum europäischen Hochadel" (...). Diese Formulierung ist objektiv deshalb nicht zutreffend, weil es einen adelsrechtlich verfassten europäischen Hochadel nicht gibt und aufgrund der allein innerhalb der EU-Staaten unterschiedlich konstituierten Regierungssysteme nicht geben kann.
- Begrifflich falsch, auch von dieser IP mit dem oben hinterlassenen Änderungsvorschlag (vom 31. Aug.) versehentlich übernommenen Attribut, ist die Formulierung von regierenden Königshäusern, weil es auch die aufgrund der in Dänemark und Norwegen bestehenden konstitutionellen Verfassungen nicht gibt. Sie haben lediglich die Stellung von repräsentierenden - und amtierenden - Staatsoberhäuptern und keinen direkten Einfluss auf das Regierungssystem. Aus diesen inhaltlich richtigzustellenden Sachverhalten folgende Formulierung zur Änderung:
- "Die amtierenden Königshäuser von Dänemark und Norwegen gehen genealogisch ursprünglich auf Vorfahren verschiedener Linien des Fürstenhauses Oldenburg zurück, das bis zur Aufhebung der Standesvorrechte des Adels durch die Weimarer Reichsverfassung 1919 ein Adelsgeschlecht des deutschen Hochadels war". --80.131.235.93 12:24, 14. Sep. 2010 (CEST)
- "Adel (...) bezeichnete im Deutschen - analog in allen anderen Sprachen und Kulturen - die durch Vorrang der Rechte und Pflichten vor dem Volk (...) hervorgehobene Herrenschicht, deren Stand erblich und demgemäß stets darauf gerichtet war, sich durch geschlossenes Konnubium vom Volk abzuschließen. (...) Zur rechtlichen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Machtstellung des Adels gehörten ein anspruchsvolles Selbstbewußtsein, Typusstilisierung und "Tugend"-Ethos sowie die Anerkennung des adligen Status und Prestiges durch das Volk. All dies verband sich zum Begriff des Adels, der demgemäß (prinzipiell unangefochtene) Herrschaft von Menschen über Menschen in einer bei allem faktischen Wandel statisch begriffenen Sozialordnung bedeutete und eben dieser Herrschaftsstellung wegen der Prinzipien der modernen Revolution zum Opfer fiel."
- Zitatauszug zum Begriff Adel aus Geschichtliche Grundbegriffe - Historisches Lexikon zur politisch-sozialen Sprache, Band 1 - A-D, Stuttgart, 1972, S. 1, von Werner Conze; hrsg. von O. Brunner, W. Conze, R. Koselleck.
- Vergleichbare Diskussion zur Darstellung des Historischen Adels auch bei benachbarten Adelshäusern Diskussion:Croÿ und Diskussion: Bentheim-Tecklenburg --80.131.235.93 12:37, 14. Sep. 2010 (CEST)
- "Adel (...) bezeichnete im Deutschen". Und was bezeichnet das Wort jetzt?
- (Mal abgesehen davon, dass "Geschichtliche Grundbegriffe - Historisches Lexikon zur politisch-sozialen Sprache" ein eher abseitiges Werk ist?)--Augustinus 12:57, 14. Sep. 2010 (CEST)
- Einschub nach Bearbeitungskonflikt: Auszug aus dem Artikel zu dem Geschichtswissenschaftler Reinhart Koselleck in Wikipedia, Absatz Arbeiten (Zitatauszug):
- Koselleck war ab den 1970er Jahren zusammen mit Werner Conze und Otto Brunner Mitherausgeber des achtbändigen Lexikons "Geschichtliche Grundbegriffe". Das inzwischen zum Standardwerk avancierte Opus behandelt die Begriffsgeschichte zur politisch-sozialen Sprache in Deutschland.
- Richtiger noch: In Deutschland und Österreich. --80.131.240.43 13:25, 14. Sep. 2010 (CEST)
- Was für ein "genuiner Sachzusammenhang" wird hier verkürzt? Muß den an jeder Stelle die gleiche Belehrung darüber erfolgen, dass die WRV den "Adel" abgeschafft hat? (was nicht einmal stimmt)--Augustinus 13:14, 14. Sep. 2010 (CEST)
Versuchen wir es mal [hier]. (nicht signierter Beitrag von Augustinus (Diskussion | Beiträge) 13:29, 14. Sep. 2010 (CEST)) (Ich bitte um Entschuldigung! --Augustinus 14:03, 14. Sep. 2010 (CEST))
Wie wär's denn mal nach dem allgemeinen Sprachgebrauch? --84.144.123.99 22:17, 14. Sep. 2010 (CEST)
- @IP 84.144.123.99: Wie wär's denn mal zunächst damit, nicht verständliche Änderungen zu eigenen Aktivitäten zu erklären? Deine Änderung vom 14. Sept. mit der Anmerkung zu amtierenden Königshäusern hattest Du ebenso wenig nicht erklärt, wie die bei dieser Gelegenheit gleich mit wahrgenommene Herausnahme des Dir offenbar nicht ins Bild passenden 2. Halbsatzes. Womit Du ja gewissermaßen gleich einen Textinhalt wiederherstellen wolltest, wie vor dem Antrag auf Qualitätssicherung von Augustinus, der immerhin so fair gewesen ist, nachdem sein Antrag keinen Erfolg brachte, die von ihm vorgenommene Satzänderung wieder in den vorherigen Änderungsstand zu bringen. Wenn ich Deine Anmerkung, die Du noch zur Diskussion der Qualitätssicherung hinterlassen hast, entsprechend aufnehme ("Ja, wo eine IP auftaucht..."), liest sich Dein Beitrag gemessen an Deinen Aktionen wie eine selbstkritische Betrachtung. Was tun die aktuellen Königshäuser, die im Lemma erwähnt sind, denn in ihrer Funktion als repräsentative Staatsoberhäupter anderes als zu "amtieren"? Die vorherige, nicht passende Formulierung "herrschende" fand Deinen Einwand jedenfalls nicht. Wenn Du es besser benennen kannst, steht Dir für einen treffenderen Vorschlag nichts im Wege. Insofern nicht bei anderen monieren und einen allgemeinen Sprachgebrauch einfordern, sondern die eigenen Änderungen auch selber verständlich machen und verständliche Verbesserungen setzen. --80.131.204.81 00:15, 20. Sep. 2010 (CEST)
Welchen Mehrwert liefert nun eigentlich der Halbsatz "das bis zur Aufhebung der Standesvorrechte des Adels durch die Weimarer Reichsverfassung 1919 ein Adelsgeschlecht des deutschen Hochadels war."?--Augustinus 00:24, 30. Sep. 2010 (CEST)
Wie gehabt: Adel ist historisch
BearbeitenFrühere Textversion mit der historischen Formulierung, weil Adel nicht mehr existiert wiederhergestellt. --84.136.242.142 16:54, 15. Apr. 2011 (CEST)
- Gerade deshalb ist die Formulierung unnötig. Das "ehemalig" suggeriert ja, es gäbe auch ein aktuelles Fürstenhaus Oldenburg, was nicht der Fall ist. Ich mache das daher wieder rückgängig, wenn keine gute Begründung kommt. -- Perrak (Disk) 18:19, 15. Apr. 2011 (CEST)
- Welchen Sinn soll diese Anmerkung, deren Logik nicht verständlich ist, mit der angekündigten Schlussfolgerung auf "rückgängig" machen hergeben? --84.136.235.4 10:49, 16. Apr. 2011 (CEST)
- Du hattest ein "ehemalig" in den Text eingefügt. Jetzt liest es sich so, dass die skandinavischen Königshäuser von einem ehemaligen, also nicht dem aktuellen, Fürstenhaus abstammen. Was Unfug ist, da es kein aktuelles Fürstenhaus gibt. Da Du anscheinend keine Begründung dafür hast, nehme ich das wieder raus. -- Perrak (Disk) 11:02, 16. Apr. 2011 (CEST)
- Ausgemachter Unsinn! --84.136.224.231 22:09, 16. Apr. 2011 (CEST)
- Das ist insofern kein ausgemachter Unsinn, als es das Haus gemäß angegebener Literatur gibt und allgemein üblich als „adelig“ und nicht als „ehemals adelig“ bezeichnet wird. Bei Helmut Platte in seinem Büchlein Das Haus Oldenburg, erschienen beim Börde-Verlag in Werl 2006, ISBN 3-9810315-4-7, steht auf Seite 19 unter der Überschrift Die herzogliche Familie heute: „Die herzogliche Familie von Oldenburg exitiert heute in mehreren Zweigen. Chef des ehemals regierenden Großherzoglichen Hauses ist der im Jahre 1923 geborene Dipl.-Forstwirt S.K.H. Anton Günther Herzog von Oldenburg.“ Ende des Zitats. Das Haus ist also ehemals regierend (keine Frage) aber nach allgemein herrschender Ansicht in der Literatur nicht an sich als ehemals einzustufen. Ein Beispiel für ein ehemals regierendes Haus, das komplett ausgestorben ist und somit tatsächlich als ehemalig bezeichnet werden kann, ist das 1971 ausgestorbene Haus Schwarzburg. Helmut Platte war übrigens von 1980 bis 1998 Leiter des städtischen Museums in Werl. --Stolp 00:53, 19. Apr. 2011 (CEST)
- Ein bestimmter Adelsstand als konkreter Regierungsanspruch in einer ständischen Ordnung existiert in Deutschland und Österreich nicht mehr. Sozio-kulturell existiert der Sonderstatus eines Adelstitels auf transformierte Weise aber noch immer. Zusätzlich existiert ein gewisser Mythos, der auf viele Menschen attraktiv wirkt. Man kann daher nicht ernsthaft behaupten, Adel sei per se rein historisch. --188.99.106.180 23:15, 12. Jan. 2018 (CET)
- Das ist insofern kein ausgemachter Unsinn, als es das Haus gemäß angegebener Literatur gibt und allgemein üblich als „adelig“ und nicht als „ehemals adelig“ bezeichnet wird. Bei Helmut Platte in seinem Büchlein Das Haus Oldenburg, erschienen beim Börde-Verlag in Werl 2006, ISBN 3-9810315-4-7, steht auf Seite 19 unter der Überschrift Die herzogliche Familie heute: „Die herzogliche Familie von Oldenburg exitiert heute in mehreren Zweigen. Chef des ehemals regierenden Großherzoglichen Hauses ist der im Jahre 1923 geborene Dipl.-Forstwirt S.K.H. Anton Günther Herzog von Oldenburg.“ Ende des Zitats. Das Haus ist also ehemals regierend (keine Frage) aber nach allgemein herrschender Ansicht in der Literatur nicht an sich als ehemals einzustufen. Ein Beispiel für ein ehemals regierendes Haus, das komplett ausgestorben ist und somit tatsächlich als ehemalig bezeichnet werden kann, ist das 1971 ausgestorbene Haus Schwarzburg. Helmut Platte war übrigens von 1980 bis 1998 Leiter des städtischen Museums in Werl. --Stolp 00:53, 19. Apr. 2011 (CEST)
- Ausgemachter Unsinn! --84.136.224.231 22:09, 16. Apr. 2011 (CEST)
- Du hattest ein "ehemalig" in den Text eingefügt. Jetzt liest es sich so, dass die skandinavischen Königshäuser von einem ehemaligen, also nicht dem aktuellen, Fürstenhaus abstammen. Was Unfug ist, da es kein aktuelles Fürstenhaus gibt. Da Du anscheinend keine Begründung dafür hast, nehme ich das wieder raus. -- Perrak (Disk) 11:02, 16. Apr. 2011 (CEST)
- Welchen Sinn soll diese Anmerkung, deren Logik nicht verständlich ist, mit der angekündigten Schlussfolgerung auf "rückgängig" machen hergeben? --84.136.235.4 10:49, 16. Apr. 2011 (CEST)
Defekter Weblink
BearbeitenDer folgende Weblink wurde von einem Bot („GiftBot“) als nicht erreichbar erkannt. |
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- http://www.geschichte-online.info/path_inhalt/Oldenburg.htm
- Vielleicht ist eine archivierte Version geeignet: archive.org
... "regierender Adel" in Deutschland?
BearbeitenDas Haus Oldenburg sei regierender Hochadel, steht gleich am Anfang. Das stimmt für Deutschland definitiv nicht, daher wäre der korrekte Titel doch z. B. auch "Herzog zu Oldenburg"? --188.99.106.180 23:07, 12. Jan. 2018 (CET)
- Natürlich stimmt es nicht für Deutschland, das steht da aber auch nicht. Es stimmt für Europa, da, wie etwas weiter unten zu lesen ist, die Königshäuser von Dänemark und Norwegen von den Oldenburgern abstammen, gleichermaßen, wenn Elisabeth II. mal abdanken oder sterben würde, ihre Nachkommen. Die de-WP ist nicht die deutsche Wikipedia, sondern die deutschsprachige Ausgabe der internationalen Wikipedia, nicht alles hier bezieht sich in erster Linie auf Deutschland ;-) -- Perrak (Disk) 23:28, 12. Jan. 2018 (CET)
Prominente Vertreter
BearbeitenEs geht mir hier gerade nicht um politische Präferenzen, aber sollte man Beatrix von Storch wirklich in dieser Liste lassen? Sie wirkt schon etwas deplatziert. Also sollte man sich vielleicht auf die Majestäten beschränken oder noch weitere nicht "direkt royale" Prominenz hinzufügen, die diese Familie sicherlich zu bieten. 2A02:908:1263:F360:35E9:458A:7A3D:ACB7 22:43, 15. Nov. 2019 (CET)
- Richtig wäre nun, sie wieder einzufügen. Als wohl einzige Vertreterin des Hauses, die einer breiteren Nachrichtenöffentlichkeit als solche (!) bekannt ist. Auch ihre jahrelangen Restitutionsbemühungen lassen sie in dem Kontext relevant erscheinen. --2003:C6:1715:9200:EDDE:6264:A96F:E12D 12:55, 28. Feb. 2024 (CET)