Diskussion:Helix-Turmfischpass

Letzter Kommentar: vor 10 Jahren von Kulac in Abschnitt Fischtreppenzwang laut EU-Richtlinie

„... in Form einer Wendeltreppe.“

Bearbeiten

Eine Wendeltreppe sieht anders aus. Auch die Form. -- Hans Koberger 08:45, 15. Dez. 2013 (CET)Beantworten

Das Bild zeigt die andere Form am Kieler Hafen die eigentliche Version des Turmbaues siehe hier FH Bochum, Infoblatt zum Turmfischpass. Bild sollte deshalb auch besser raus. --Search and Rescue (Diskussion) 08:51, 15. Dez. 2013 (CET)Beantworten
Ja, alles klar, das Foto bitte rausnehmen. -- Hans Koberger 08:55, 15. Dez. 2013 (CET)Beantworten
Hab es gleich selber getan. -- Hans Koberger 09:00, 15. Dez. 2013 (CET)Beantworten
Ok somit erledigt, danke --Search and Rescue (Diskussion) 09:02, 15. Dez. 2013 (CET)Beantworten

Fischtreppenzwang laut EU-Richtlinie

Bearbeiten
 
Europäische Staumauer

Im Artikel steht: "Gemäß der EU-Wasserrahmenrichtlinie müssen bis 2015 alle europäischen Staumauern mit geeigneten Fischpässen ausgestattet werden." Wie stellt sich die EU eine Fischtreppe vor bei einem Staumäuerchen in der Art wie hier abgebildet? Gibt es auch Fisch-Lifte? --178.195.134.244 13:44, 10. Feb. 2014 (CET)Beantworten

Unpassendes Bild: Die Schweiz ist kein EU-Mitglied, wie aus den heutigen Schlagzeilen wieder deutlich wird. Aber in Frankreich, Österreich und Italien gibt es ähnliche Talsperren. -- Olaf Studt (Diskussion) 14:58, 10. Feb. 2014 (CET)Beantworten
in die aber in der regel keine fische rein müssen. ausführlichere disk findet sich hier lg, --kulacFragen? 16:48, 10. Feb. 2014 (CET)Beantworten