Diskussion:Hermann Schweninger
Angabe Klee 1990
BearbeitenWelcher Titel von Klee ist gemeint? --Schreiben Seltsam? 14:40, 28. Jun. 2013 (CEST)
Ernst Klee: Was sie taten, was sie wurden. Frankfurt a. M. 1990
"Verbrecher" ohne Verurteilung?
BearbeitenLaut Artikel ist er nie verurteilt worden. "Im Rahmen mehrerer bundesdeutscher Strafprozesse sagte Schwenninger aus, wurde aber selbst nie verurteilt." Demnach ist die Bezeichnung als Verbrecher nicht in Ordnung. Es steht jedem frei, ihn für einen solchen zu halten, aber in einem Artikel als Verbrecher zu bezeichnen geht nicht. Abgesehen von der Tatsache, dass es interessant wäre zu erfahren, warum er nie verurteilt (oder angeklagt) wurde, ist auch seine augenscheinliche Beteiligung an den genannten Verbrechen nicht ausreichend für eine Benennung als Verbrecher. Ich vermute mal das er in den Genuss einer Kronzeugenregelung gekommen ist, was dem Artikel dann aber auch noch fehlen würde. --e-Ditor →@ 13:37, 29. Jun. 2013 (CEST)
- Verbrecher hab ich nicht geschrieben oder? Aber er war an Verbrechen beteiligt. Nachgewiesen sind seine Organisation von Transporten (ca. 10.000 Tote), die Geschäftsführerschaft einer Tarnfirma die für diese Verbrechen gegründet wurde und die Propagierung der Verbrechen, die er bis zum tatsächlichen Mord aus eigener Anschauung kannte. Für diese Verbrechen wurden mehrere Täter verurteilt. Das kann man "Euthanasieverbrechen als Beruf" nennen, auch ohne dass er verurteilt wurde, da hat ihn wohl juristisch die Verjährung (Beihilfe) und der Aktenschwund bzw. die zu späten Aktenfunde gerettet. Letzteres ist allerdings meine Deutung. --Elektrofisch (Diskussion) 17:43, 29. Jun. 2013 (CEST)
- Auch die Bezeichnung als Täter geht ohne Verurteilung nicht. Aus meiner Sicht wäre auch eine offizielle Feststellung seiner Täterschaft ausreichend. Das Du, freundlich gesagt, keine hohe Meinung von ihm hast (ich auch nicht), reicht ja nicht aus, um ihn als Täter und/oder Berufsverbrecher zu titulieren. --e-Ditor →@ 10:31, 1. Jul. 2013 (CEST)
- Roth ist Historiker. Das woran er Beteiligt war zweifelsfrei ein Verbrechen. Brack der ihn einstellte wurde als einer der maßgeblichen Organisatoren der NS-Euthanasie, der sogenannten „Aktion T4“ und von medizinischen Experimenten in Konzentrationslagern wurde er im Nürnberger Ärzteprozess zum Tode verurteilt und hingerichtet. Einen Teil der für diese Verbrechen nötigen Organisationsarbeiten leistete auch Schwenninger. Bei Roth habe ich nichts gefunden, was in die Richtung wiederwilliger Beitrag, Zwang, Reue ... geht. Klee schreibt dazu auch nix. Die Verteidigung von 1966 spricht auch dagegen. Die Aktion T4 hatte auch nach den Maßstäben des NS keine haltbare Rechtsgrundlage (schreibt Roth). Schwenninger wirkte an diesem Verbrechen organisatorisch mit und machte Werbung dafür. Ich sehe nicht wie wir aus ihm auf der Grundlage der Literatur etwas anderes machen können. Beihilfe wäre es gewesen, die war halt verjährt.--Elektrofisch (Diskussion) 11:47, 1. Jul. 2013 (CEST)
- Das mag ja alles sein (und ist es höchstwahrscheinlich auch), aber ein wichtiger Grundsatz lautet:"in dubio pro reo"; da man ihm keine direkte Beteiligung an oder Durchführung von Verbrechen zur Ast gelegt und /oder nachgewiesen hat, gilt er offiziell als unschuldig. Das ist der Punkt der mich stört. Was Brack gemacht oder getan hat, ist (hierfür) egal, Schwenningers Beteiligung oder Schuld ist die Frage. Es reicht halt nicht der Anscheinsbeweis. --e-Ditor →@ 12:00, 1. Jul. 2013 (CEST)
- Folgte man dieser Logik wäre Hitler kein Verbrecher, sondern ein kleiner Putschist der seine Strafe abgesessen hat, aus anderen Gründen wurde er ja nie verurteilt. Die Zuweisung der Kategorie "Täter des Holocaust" bei Hitler wäre nach dem Grundsatz in dubio ... völlig fehlerhafter POV.
- Schwenningers Beteiligung an Verbrechen und deren Förderung ist durch einen reputabeln Historiker auf Grundlage von Gerichtsaussagen und Archivalien aus Täterkreisen hinreichend belegt, mehrfach abgestützt. Offensichtlich hat er auch 1966 noch nicht mal die Morde als illegitim angesehen.--Elektrofisch (Diskussion) 17:26, 2. Jul. 2013 (CEST)
- Das mag ja alles sein (und ist es höchstwahrscheinlich auch), aber ein wichtiger Grundsatz lautet:"in dubio pro reo"; da man ihm keine direkte Beteiligung an oder Durchführung von Verbrechen zur Ast gelegt und /oder nachgewiesen hat, gilt er offiziell als unschuldig. Das ist der Punkt der mich stört. Was Brack gemacht oder getan hat, ist (hierfür) egal, Schwenningers Beteiligung oder Schuld ist die Frage. Es reicht halt nicht der Anscheinsbeweis. --e-Ditor →@ 12:00, 1. Jul. 2013 (CEST)
- Roth ist Historiker. Das woran er Beteiligt war zweifelsfrei ein Verbrechen. Brack der ihn einstellte wurde als einer der maßgeblichen Organisatoren der NS-Euthanasie, der sogenannten „Aktion T4“ und von medizinischen Experimenten in Konzentrationslagern wurde er im Nürnberger Ärzteprozess zum Tode verurteilt und hingerichtet. Einen Teil der für diese Verbrechen nötigen Organisationsarbeiten leistete auch Schwenninger. Bei Roth habe ich nichts gefunden, was in die Richtung wiederwilliger Beitrag, Zwang, Reue ... geht. Klee schreibt dazu auch nix. Die Verteidigung von 1966 spricht auch dagegen. Die Aktion T4 hatte auch nach den Maßstäben des NS keine haltbare Rechtsgrundlage (schreibt Roth). Schwenninger wirkte an diesem Verbrechen organisatorisch mit und machte Werbung dafür. Ich sehe nicht wie wir aus ihm auf der Grundlage der Literatur etwas anderes machen können. Beihilfe wäre es gewesen, die war halt verjährt.--Elektrofisch (Diskussion) 11:47, 1. Jul. 2013 (CEST)
- Auch die Bezeichnung als Täter geht ohne Verurteilung nicht. Aus meiner Sicht wäre auch eine offizielle Feststellung seiner Täterschaft ausreichend. Das Du, freundlich gesagt, keine hohe Meinung von ihm hast (ich auch nicht), reicht ja nicht aus, um ihn als Täter und/oder Berufsverbrecher zu titulieren. --e-Ditor →@ 10:31, 1. Jul. 2013 (CEST)