Diskussion:Hirschberg (Landkreis Deggendorf)

Letzter Kommentar: vor 30 Tagen von Gomera-b in Abschnitt Lemma

Vielleicht ein Schreibfehler

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Wieso hier ein Abschnitt des Titels Ortsteile der ehemaligen Gemeinde Dachsberg? --Silvicola Disk 20:46, 15. Mai 2019 (CEST)Beantworten

War ein Kopierfehler meinerseits.--Gomera-b (Diskussion) 22:15, 17. Mai 2019 (CEST)Beantworten
Dieser Abschnitt kann archiviert werden. 2019-05-17

Lemma

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Es hat anz ungewöhnliche Form. Normalerweise lautet das Lemma einer Altgemeinde AG, die in eine Reformgemeinde RG aufgenommen wurde, AG (RG). Wieso ist das hier anders? --Silvicola Disk 06:56, 18. Mai 2019 (CEST)Beantworten

Es gibt keinen Ortsteil (Gemeindeteil) namens Hirschberg in der Gemeinde Grafling. Aber es gab eine Gemeinde Hirschberg im Landkreis Deggendorf. Ein Lemma Hirschberg (Grafling) würde implizieren, es gäbe einen Ort Hirschberg in der Gemeinde Grafling. Wo siehst Du eine nicht regelkonforme Wahl des Lemmas?--Gomera-b (Diskussion) 16:52, 18. Mai 2019 (CEST)Beantworten
Gut, das lässt sich vertreten. Damit von meiner Seite erledigtErledigt --Silvicola Disk 17:50, 18. Mai 2019 (CEST)Beantworten
Die Unterscheidung kann ich nicht nachvollziehen. Die Frage bei der Lemmagebung ist nicht, ob der Begriff einen "Ort" darstellt, sondern wozu er gehört. Hirschberg wird im Artikel nicht als Ort definiert, also warum sollte jemand denken, es wäre ein Ort, nur weil es in der BKL-Klammer die Gemeinde hätte? Und dass die Tausende von anderen Exgemeinde-Artikeln mit gleichnamigem Ort und Gemeindename in der Klammer nur den Ort behandelten und nicht die zur Exgemeinde oder Gemarkung gehörenden Weiler und Höfe, kann wohl kaum behauptet werden. Hirschberg ist doch in jeder Hinsicht ein Teil der heutigen Gemeinde Grafling. Ich würde meinen, Gemarkungen sind prinzipiell, bis auf Ausnahmen, Teile von Gemeinden. Also warum hier einen Unterschied konstruieren? --androl ☖☗ 22:47, 10. Dez. 2024 (CET)Beantworten
Was ist dein Anliegen? Der Klammerzusatz ist "nur" Qualifikator und entspricht Wikipedia:Namenskonventionen#Artikeltitel_und_Klammerzusatz ohne gegen eine Namenskonvention zu verstoßen.
Deine obige Annahme Gemarkungen seien Objekte von Gemeinden entspricht nicht den Tatsachen. Gemarkungen sind Objekte der Katasterverwaltung und nicht der Gebietskörperschaft Gemeinde.
Es liegt also kein objektiver Grund für eine Verschiebung des Lemmas vor.--Gomera-b (Diskussion) 12:24, 11. Dez. 2024 (CET)Beantworten