Diskussion:Hirschberg (Landkreis Deggendorf)
Letzter Kommentar: vor 30 Tagen von Gomera-b in Abschnitt Lemma
Vielleicht ein Schreibfehler
BearbeitenWieso hier ein Abschnitt des Titels Ortsteile der ehemaligen Gemeinde Dachsberg? --Silvicola Disk 20:46, 15. Mai 2019 (CEST)
- War ein Kopierfehler meinerseits.--Gomera-b (Diskussion) 22:15, 17. Mai 2019 (CEST)
Dieser Abschnitt kann archiviert werden. 2019-05-17
Lemma
BearbeitenEs hat anz ungewöhnliche Form. Normalerweise lautet das Lemma einer Altgemeinde AG, die in eine Reformgemeinde RG aufgenommen wurde, AG (RG). Wieso ist das hier anders? --Silvicola Disk 06:56, 18. Mai 2019 (CEST)
- Es gibt keinen Ortsteil (Gemeindeteil) namens Hirschberg in der Gemeinde Grafling. Aber es gab eine Gemeinde Hirschberg im Landkreis Deggendorf. Ein Lemma Hirschberg (Grafling) würde implizieren, es gäbe einen Ort Hirschberg in der Gemeinde Grafling. Wo siehst Du eine nicht regelkonforme Wahl des Lemmas?--Gomera-b (Diskussion) 16:52, 18. Mai 2019 (CEST)
- Gut, das lässt sich vertreten. Damit von meiner Seite -- ErledigtSilvicola Disk 17:50, 18. Mai 2019 (CEST)
- Die Unterscheidung kann ich nicht nachvollziehen. Die Frage bei der Lemmagebung ist nicht, ob der Begriff einen "Ort" darstellt, sondern wozu er gehört. Hirschberg wird im Artikel nicht als Ort definiert, also warum sollte jemand denken, es wäre ein Ort, nur weil es in der BKL-Klammer die Gemeinde hätte? Und dass die Tausende von anderen Exgemeinde-Artikeln mit gleichnamigem Ort und Gemeindename in der Klammer nur den Ort behandelten und nicht die zur Exgemeinde oder Gemarkung gehörenden Weiler und Höfe, kann wohl kaum behauptet werden. Hirschberg ist doch in jeder Hinsicht ein Teil der heutigen Gemeinde Grafling. Ich würde meinen, Gemarkungen sind prinzipiell, bis auf Ausnahmen, Teile von Gemeinden. Also warum hier einen Unterschied konstruieren? --androl ☖☗ 22:47, 10. Dez. 2024 (CET)
- Was ist dein Anliegen? Der Klammerzusatz ist "nur" Qualifikator und entspricht Wikipedia:Namenskonventionen#Artikeltitel_und_Klammerzusatz ohne gegen eine Namenskonvention zu verstoßen.
- Deine obige Annahme Gemarkungen seien Objekte von Gemeinden entspricht nicht den Tatsachen. Gemarkungen sind Objekte der Katasterverwaltung und nicht der Gebietskörperschaft Gemeinde.
- Es liegt also kein objektiver Grund für eine Verschiebung des Lemmas vor.--Gomera-b (Diskussion) 12:24, 11. Dez. 2024 (CET)