Diskussion:Hundinge
Letzter Kommentar: vor 9 Jahren von Zuviele Interessen in Abschnitt noch eine andere Deutung
noch eine andere Deutung
BearbeitenEs gibt die Sitte einen toten Hund in einem benachbarten - verfeindeten Gau zu tragen als Strafe für den Adel im Frühmittelalter, insbesondere wohl in Niedersachsen und Friesland. Ist bei den Franken mehrfach angewandt und verhängt worden. Somit kann ein Hundlingsbani auch die Verunstaltung einer Strafe, eine Art "Hunde-Bann" sein, womit Wortbruch und Verrat geahndet wurde. Das muss also nicht zwangsläufig die Bezeichnung eines Stammes oder Volkes sein, sondern kann auch einen sächsischen Adligen betreffen der sich den fränkischem König verweigert. (nicht signierter Beitrag von 2003:46:D03:7463:69CA:5A46:BA54:22A2 (Diskussion | Beiträge) 23:45, 10. Mär. 2015 (CET))
- Hundingsbani bedeutet Hundingstöter (des Hundings) und nicht Hundeträger. Ein Zusammenhang zu solchen Strafen, wie Hundetragen oder einen Hund auf den Allerwertesten küssen zu müssen, wird wohl nicht bestehen. Jedenfalls ist mir keine Veröffentlichung dazu bekannt.--Zuviele Interessen (Diskussion) 15:28, 11. Mär. 2015 (CET)