Diskussion:Hybrid Broadcast Broadband TV

Letzter Kommentar: vor 1 Jahr von Ballapete in Abschnitt Abschnitt zur Technologie

Verständlichkeit?

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Was bedeutet der letzte Absatz? Was für eine Integrität ist gemeint und warum und in welcher Weise "bedrohen" Internetseiten diese? -- Quietschbaer 07:22, 28. Jan. 2010 (CET)Beantworten

Ich vermute dass es darum geht den Zuschauer einer TV-Sendung daran zu hindern fremde Webangebote (=unkontrollierte Internetdienste) während der Sendung einzublenden - siehe hier: http://www.heise.de/newsticker/meldung/Privatsender-gegen-Widgets-auf-ihren-Wellen-917838.html -- Ralf333 23:15, 20. Apr. 2010 (CEST)Beantworten

Sehe ich ähnlich. Man soll (wie schon zu Beginn des Internets) erstmal auf die Seiten von irgendwelchen Providern geschleust werden - so dass man garnicht erst ins richtige Internet reinkommt und mit Werbung vollgemüllt wird.
-- Dudy001 20:02, 4. Sep. 2010 (CEST)Beantworten

Überschneidung(en) mit dem Eintrag "Internetfernsehen/Internet-TV"

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Der Artikel sollte sich NUR mit dem HbbTV beschäftigen. Auf anderen Techniken kann man verweisen (Siehe auch). Außerdem verwirrt der Artikel (mich) mehr, als dass ich durchblicke. Auch ein eventueller Vergleich mit anderen Technologien, die mittels TV etc. den Zugriff auf das Internet anbieten, sollte in einem getrennten Abschnitt erfolgen. -- Dudy001 19:59, 4. Sep. 2010 (CEST)Beantworten

Den Vergleich finde ich wichtig, denn es gibt ja z.B. youtube und andere im Internet. --Kulturkritik (Diskussion) 10:55, 22. Okt. 2022 (CEST)Beantworten

Linux / VDR

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Gibt es da eine lösung, wenn welche? ist es auch möglich hbbTV kontext ohne tvanschluss zu empfangen. und vieles mehr würde ich gerne behandelt sehen

Würde mich auch interessieren, ob HbbTV auch ohne Fernseher empfangbar ist.--78.48.133.36 23:28, 21. Mär. 2012 (CET)Beantworten
Bei der ARD gibt es das z.B. hier: https://web.ard.de/hbbtv-portal/index.php --DavidG (Diskussion) 20:04, 10. Feb. 2014 (CET)Beantworten

Linux ist ein Betriebssystem, dass hbbTV nicht standardmäßig unterstützt. Daher müssen spezielle Applikationen installiert werden, was aber für die meisten Nutzer wohl zu umständlich ist. --Kulturkritik (Diskussion) 10:57, 22. Okt. 2022 (CEST)Beantworten

Unterstützte Geräte

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Der Artikel sollte grundlegend mal überarbeitet werden. Mittlerweile ist HbbTV doch recht weit verbreitet, alle öffentlch rechtlichen bieten das an. Auch die Liste der unterstützenden Geräte wächst zunehmen, z.B. die Samsung D-Serie direkt im TV... (nicht signierter Beitrag von 81.27.123.10 (Diskussion) 16:21, 13. Jun. 2011 (CEST)) Beantworten

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Warum ist denn eine Affiliate-Seite (hbbtv-infos.de) in den Weblinks verlinkt, die kaum mehr Zusatzinformationen bringt? (nicht signierter Beitrag von 87.123.71.210 (Diskussion) 17:15, 8. Jul 2011 (CEST))

Es werden auch die Webseiten von relevanten Unternehmen angegeben. Und ich finde die Beschreibung von hbbtv-infos.de verständlicher und übersichtlicher als den Wikipedia-Artikel. --Kulturkritik (Diskussion) 11:21, 22. Okt. 2022 (CEST)Beantworten

Liste HbbTV-Anbieter

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Da kann einiges nicht stimmen. Über DVB-C ist Empfang immer möglich, egal welcher Anbieter, und über DVB-S überhaupt nicht, obwohl Astra zum Konsortium gehört? Und was heißt Sender "ARD" im Vergleich zu Sender "Das Erste"? Es gibt nur einen Sender, der heißt "Das Erste" und wird manchmal "ARD" genannt. Und im Text steht, dass RTL HbbTV hat, in der Tabelle, dass nicht. --188.101.15.241 16:03, 29. Dez. 2011 (CET)Beantworten

Die RTL Gruppe bietet zwar HbbTV an, aber leider nicht standardkonform. Darum kann das HbbTV Angebot von RTL auf Geräten vieler namenhafter Hersteller nicht korrekt dargestellt werden. Auf diese Weise versucht RTL proprietäre Erweiterungen (u. a. DRM) bei HbbTV zu erzwingen und der Verbraucher benötigt ein RTL-konformes Gerät. Kürzer: Die RTL Gruppe boykottiert den offenen HbbTV-Standard ähnlich wie HDTV (das gibts nur mit Einschränkungen und Aufpreis via CI+/HD+). RIMOLA (Diskussion) 14:41, 28. Okt. 2012 (CET)Beantworten
HDTV wird von RTL nicht "boykotiert", sondern standard-konform vertrieben.
Die "Einschränkungen" sind im Standard so vorgesehen/möglich.
RTL sendet allerdings verschlüsselt und gegen Bezahlung (Pay-TV), was eine unternehmerische Entscheidung von RTL ist.
Darüber kann man unglücklich sein, aber es ist kein Boykott von HDTV seitens RTL.
(Bzgl. HbbTV stimme ich zu, das ist eine Frechheit seitens RTL.)
--arilou (Diskussion) 12:03, 29. Okt. 2012 (CET)Beantworten
Die "ARD" ist ein Senderverbund, bestehend aus den einzelnen Sendeanstalten der Länder, die haben jeweils eigene TV-Programme (u. a. die berühmten "Dritten"). "Das Erste" hingegen ist eben das erste deutsche Fernsehen, oftmals fälschlicherweise "ARD" genannt, es ist ein gemeinsames Programm der Rundfunkanstalten der ARD. Dazu gibt es noch weitere gemeinsame Programme (u. a. Einsplus, Einsfestival, 3sat...).
Oftmals werden technische Neuerungen bei den Rundfunkanstalten abgestimmt und gemeinsam beschlossen und umgesetzt. Das könnte auch HbbTV betreffen. So ist es durchaus denkbar, dass die Rundfunkanstalten für bestimmte Sender oder Sendergruppen eine gemeinesame Umsetzungsstrategie je Plattform beschlossen haben. (nicht signierter Beitrag von 87.162.27.49 (Diskussion) 05:30, 11. Dez. 2013 (CET))Beantworten

Clipfish Music über RTL

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Laut der Pressemitteilung http://www.rtl-interactive.de/cms/presse/news.php?id=1055612 kann man auf RTL nun Musik-Videos von Clipfish abrufen. "Die Zuschauer gelangen im RTL-Programm über die Betätigung der "Red-Button"-Taste der Fernbedienung zur Startleiste der RTL-HbbTV-Angebote (derzeit "RTL digitaltext" und "Clipfish Music")." Jemand der sich damit auskennt, sollte das mal einfügen. Vielleicht kann jemand noch den Text überarbeiten. Dass der Begriff "Red Button-Konzept" auf den Artikel "BBC Red Button" verlinkt, verstehe ich zum Beispiel auch nicht, da der Artkel das Konzept nicht wirklich erklärt. (nicht signierter Beitrag von 77.4.39.171 (Diskussion) 12:35, 13. Mär. 2012 (CET)) Beantworten

Was in der Pressemeldung fehlt ist, dass man ein RTL-zertifiziertes Gerät benötigt, da RTL den offenen HbbTV-Standard nicht unterstützen will. RIMOLA (Diskussion) 14:42, 28. Okt. 2012 (CET)Beantworten

Wiederaufnahme einiger Abschnitte

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In diesem Edit vom 29.7.2012 sind etliche Abschnitte rausgeflogen, der Großteil imo zurecht. Manches könnte aber wohl schon bleiben, selbige Abschnitte hab' ich versucht, wieder halbwegs sinnvoll zu integrieren. --arilou (Diskussion) 11:13, 30. Jul. 2012 (CEST)Beantworten

Der "Siehe auch"-Abschnitt ist inhaltlich sinnvoll, das sehe ich auch so. Allerdings sollte er vielleicht eher "Konkurrierende Systeme" oder "Alternativen" heißen, dann wäre der Lemmabezug klarer, außerdem erwartet man unter "Siehe auch" Links auf andere Artikel, die es hier aber nicht gibt. --H7 (Diskussion) 17:35, 30. Jul. 2012 (CEST)Beantworten

RTL und HbbTV

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Was dem Artikel fehlt ist, ist ein kritischer Teil, der die negativen Seiten beleuchtet. Beispielsweise dass die RTL Gruppe den offenen HbbTV Standard boykottiert und Hersteller dazu zwingen will, proprietäre Erweiterungen (u. a. DRM) zu unterstützen. Darum kann HbbTV auf Sendern der RTL-Gruppe auf vielen Geräten namenhafter Hersteller nicht oder nur eingeschränkt dargestellt werden - der Verbraucher sieht den Fehler oft beim Hersteller bzw. Gerät und nicht an den nicht standardkonformen Umsetzung durch die Sender.

Dass HbbTV auf diese Weise ein ernstzunehmender Ersatz zum Videotext wird (wie ihn beispielsweise ARD und ZDF via HbbTV als digitalen Videotext zusätzlich und ohne Zugangsbeschränkung inzwischen anbieten), ist eher ungewiss und nimmt einen ähnlichen verbraucherunfreundlichen Weg wie bei HD+/CI+.

RIMOLA (Diskussion) 14:35, 28. Okt. 2012 (CET)Beantworten

Die unternehmerische Entscheidung RTLs, HDTV nur als Pay-TV auszustrahlen, ist natürlich in gewisser Weise "verbraucherunfreundlich", da man's ja nicht kostenlos erhält.
Ein Unternehmen, dass für seine Leistungen ein Entgeld verlangt, ist allerdings erst mal nicht direkt "verbraucherunfreundlich".
--arilou (Diskussion) 12:06, 29. Okt. 2012 (CET)Beantworten
PS: (Den Standard nicht einzuhalten finde ich natürlich ebenfalls sehr unschön von RTL. Wenn sie Änderungen wollen, sollen sie diese im entsprechenden Normierungsgremium einbringen.)

HbbTV-Verbreitung - Überprüfungsbedarf

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Wie bereits weiter oben für einen früheren Artikelstand vermerkt, muss die Aussage des Artikels zur Verbreitung von HbbTV überprüft werden. Die Verbreitung (als Hinzufügung zu einem konkreten Sendesignal verstanden) scheint auch noch 2013 nicht die Regel zu sein, (was bereits für 2010 die Aussage des Artikel ist). Sondern eben die Ausnahme. Vgl. dazu etwa diese Meldung zu einem entsprechenden Pilotprojekt, das nach dem entsprechenden "OK" der Landesmedienanstalt NRW im März 2013 auf Sendung geht ...: Dehnmedia-Nachrichtendienst, vgl. http://www.dehnmedia.de, zum 10.3.2013: "DVB-T: „Multithek“ koppelt Antenne und Internet" --91.3.219.96 15:14, 12. Mär. 2013 (CET)Beantworten

Überarbeitung des Artikels ist dringend notwendig

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Der Artikel enthält eine Fülle von Fehlern und veralteten Angaben und müsste dringend überarbeitet werden. Hier eine Liste erster Punkte:

  • HbbTV-Applikationen (im Artikel als "Informationen" bezeichnet) werden nicht zwangsläufig über das Internet bezogen, sondern sie können auch über das Rundfunksignal übertragen werden.
  • Die Aussage "Einzig der rote Startknopf wird über das Fernsehsignal übertragen, die Inhalte werden über das Internet bezogen." ist falsch. Vielmehr ist der rote Startknopf bereits Bestandteil der Applikation.
  • HbbTV 2 ist inzwischen veröffentlicht. Der Text sollte sich deshalb primär auf diese Version beziehen. CE-HTML kann daher nicht mehr als Grundlage bezeichnet werden.
  • Die Aussage "Über spezielle Applikationen können auch Inhalte und Videostreams auf mobilen Endgeräten zur Verfügung gestellt werden." ist im besten Falle nur verwirrend. Selbstverständlich können Videostreams auf mobilen Geräten auch ohne HbbTV dargestellt werden. Was HbbTV 2 anbietet, ist ein Kommunikationskanal zwischen HbbTV-Gerät und mobilem Gerät sowie die Möglichkeit der zeitlichen Synchronisierung mehrerer Geräte. Eine Übertragung eines Videostroms von HbbTV-Gerät auf mobiles Gerät ist aber gerade NICHT möglich.
  • Die AIT heißt nicht Application Identifcation Table sondern Application Information Table.
  • Die Aussage "HbbTV ist ein Dienst, der direkt durch einen Fernsehsender gestaltet wird. Davon abzugrenzen sind Dienste, die – teilweise auf einer ähnlichen technischen Plattform arbeitend – auf dem Fernsehgerät nur in Form einer App installiert sind und sämtliche Daten über das Internet beziehen." stimmt nicht. HbbTV unterstützt sowohl Applikationen in Bezug zu einem Fernsehprogramm als auch vom Fernsehen unabhängige Applikationen. Endgeräte unterstützen in der Regel beides.
  • Eine Übersicht der Features wäre hilfreich.
  • Eine Übersicht der Versionen wäre hilfreich. (nicht signierter Beitrag von Mercuria3407 (Diskussion | Beiträge) 20:37, 22. Jan. 2017 (CET))Beantworten
  • Und: in der Einführung fehlt eine Beschreibung, welche Dienst-Elemente zwingend über das Rundfunksignal kommen müssen, welche von dort kommen dürfen, aber ebenso aus dem Internet kommen können, und welche nur aus dem Internet zugeliefert werden können. Das ist dann sozusagen die technische Beschreibung der "Abgrenzung von HbbTV zu IPTV". (Einige Anbieter, - etwa der Deutsche Bundestag als Anbieter des "Parlamentsfernsehens des Deutschen Bundestages" - bieten sachlich reines IPTV an, legen aber eine HbbTV-Benutzeroberfläche darüber, sodass das Angebot mit den "Farbtasten" der Handfernbedienung eines Smart-TV bedienbar wird.) --Lochstreifenstanzer (Diskussion) 15:36, 13. Apr. 2017 (CEST)Beantworten

hbbTV ist ein proprietäres System und nur eine neue Marketingmasche ! Ich sehe überhaupt keine Vorteile darin für den Endnutzer. --Kulturkritik (Diskussion) 11:01, 22. Okt. 2022 (CEST)Beantworten

HbbTV und "DVB-T2 HD" -Einführung in Deutschland (28.3.2017)

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Die Überarbeitung dieses Artikels hier ist wirklich lange überfällig. Offenbar halten sich einige Hersteller von Set-Top-Boxen für DVB-T2 HD sehr bedeckt dazu, welche Version des Standards von HbbTV sie da im März 2017 in Neugeräten verkaufen, - Stichwort etwa: mangelhaft geleistete Implementation des HTML-5 -Standards, also "Bild per HTML5=ja", "Ton per HTML5=nein", ... Nach meinem laienhaften Eindruck werden da in der offiziellen, auch hier im WP-Artikel genannten (und unter http://www.tv-plattform.de/de/dvb-t2-hd-geraeteliste verfügbaren) Geräteliste Geräte als "HbbTV-fähig" gelistet, obwohl sie nicht einmal den HbbTV-Standard 1.5 schaffen. Solche Geräte aber sind mit dem Nachfolgedienst der "Multithek", der seit der DVB-T2 HD Einführung vom 28.3.2017 "Freenet TV connect" heißt -, gar nicht kompatibel, und deshalb seit dem 28.3.2017 mit dem Leistungsmerkmal HbbTV nicht (mehr) verkaufsfähig. Beispiel: Technisat DigiPal ISIO HD, Testsieger bei der "Stiftung Warentest" im Februar 2017, mit Implementation des 2017 veralteten Versionsstandards 1.2.1. Zu genaueren Aussagen fehlen mir die Kenntnisse. Kundige vor, bitte! --217.236.109.42 15:10, 30. Mär. 2017 (CEST)Beantworten

Im Artikel sollte spezifisch bequellt werden, dass die "alte" Multithek mit dem "alten" HbbTV-Versionsstand "xyz" funktionierte. Außerdem, dass mit der Umstellung auf DVB-T2 HD zum 29.3.2017 der zeitgleich als Ersatz eingeführte Dienst "freenet tv connect" den neueren "HbbTV-Versionsstand 1.5" erfordert.
Zudem: Wer hat die gestiegenen Versions-Anforderungen beschlossen? Wann? Gibt es dafür einen anderen Grund als den der Verkaufsförderung für die Firma Freenet? Wurde der Wechsel der Öffentlichkeit vorher kommuniziert? Von wem, wo und wie? Wurden dabei Verbraucherschützer einbezogen? Wie positionieren die Verbraucherschützer sich dazu? --91.11.234.195 22:10, 4. Apr. 2017 (CEST)Beantworten
Siehe auch: https://de.wikipedia.org/wiki/Diskussion:Smart-TV#Produktdiversit.C3.A4t_und_fehlende_Transparenz_-_Portalabh.C3.A4ngigkeit_vs._App-Abh.C3.A4ngigkeit_vs._Browserabh.C3.A4ngigkeit --91.36.255.55 22:09, 10. Apr. 2017 (CEST)Beantworten

HbbTV - "Gültige Versionsstände" per Ende März 2017 sind 1.1.1 und 1.4.1

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Als "published" (als gültig veröffentlicht) finden sich auf der ETSI-Suchseite per heute die beiden HbbTV-Versionsstände "ETSI TS 103 464 V 1.1.1 (2016-09)" (Download unter http://www.etsi.org/deliver/etsi_ts/103400_103499/103464/01.01.01_60/ts_103464v010101p.pdf) sowie ETSI TS 102 796 V 1.4.1 (2016-08) (Download unter http://www.etsi.org/deliver/etsi_ts/102700_102799/102796/01.04.01_60/ts_102796v010401p.pdf). Weitere Versionsstände, die sich derzeit im Abstimmungsprozess ("on approval") befinden, oder die veraltet sind ("historical"), werden auf der ETSI-Suchseite bei Vorhandensein ebenfalls ausgewiesen. Zu HbbTV ergeben sich jedoch unter www.etsi.org keine solchen Nachweise mit dem Geltungsstatus "on approval" oder "historical". Es ist also insbesondere nichts auffindbar zu einem - in welchem Status auch immer befindlichen - HbbTV-Versionsstand 1.5 oder gar 2.0.

1.4.1 ist die offizielle ETSI-Nummer für HbbTV 2.0.1 Die HbbTV-Nummern wie 1.5 oder 2.0 oder 2.0.1 werden vom HbbTV-Gremium vergeben, aber nicht von ETSI übernommen.
--Mercuria3407 (Diskussion) 16:56, 23. Mai 2017 (CEST)Beantworten
Quelle? --91.36.255.115 15:31, 26. Mai 2017 (CEST)Beantworten
http://www.hbbtv.org/resource-library/#specifications --Mercuria3407 (Diskussion) 16:16, 28. Mai 2017 (CEST)Beantworten

Die Meldung, wonach der Dienst "Freenet TV connect" die Implementation der "HbbTV-Version 1.5" erfordere, findet sich nun auch im Teltarif Mitteilungsdienst vom heutigen Tage, vgl. https://www.teltarif.de/freenet-tv-connect-neue-programme/news/68149.html. (Eine Quelle dazu ist dort jedoch nicht nachgewiesen.) --Lochstreifenstanzer (Diskussion) 15:45, 13. Apr. 2017 (CEST)Beantworten

Überarbeitung des einleitenden Abschnitts

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Für die längst überfällige Überarbeitung de Artikels beginne ich mit einem Vorschlag für den einleitenden Abschnitt. Dieser orientiert sich an der Definition im ersten Kapitel des HbbTV-Standards. Hinzugefügt habe ich eine Liste von typischen Angeboten mit Links auf die jeweiligen Wikiseiten. Die in der jetzigen Version noch integrierten (und zu korrigierenden) Aussagen zu Übertragungswegen, Benutzungsschnittstelle und Historie sollten in neue Abschnitte ausgegliedert werden.

Hybrid broadcast broadband TV (HbbTV) ist ein offener und internationaler Standard für die Signalisierung, Übertragung und Ausführung von interaktiven Applikationen für Empfangsgeräte, die sowohl über einen Decoder für digitales Fernsehen (broadcast) als auch über einen Zugang zum Internet (broadband) verfügen (Hybrid-TV).

Applikationen, die von Fernsehanbietern bereitgestellt werden, können an einen oder mehrere Fernsehkanäle des Anbieters gebunden werden. Solche Applikationen (broadcast-related applications) werden bei entsprechender Signalisierung automatisch gestartet, sobald der Nutzer den jeweiligen Fernsehkanal ausgewählt hat. Darüber hinaus unterstützt HbbTV auch Applikationen ohne Bezug zu einem Fernsehkanal (broadcast-independent applications).

Zu den typischen Angeboten von HbbTV-Applikationen gehören:

--Mercuria3407 (Diskussion) 22:07, 26. Nov. 2017 (CET)Beantworten

Abschnitt zur Historie

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Als nächsten Punkt hier ein Vorschlag für einen Abschnitt zur Historie von HbbTV. Dies beinhaltet auch die korrigierten, aktualisierten und erweiterten Aussagen aus dem bisherigen einleitenden Abschnitt und dem Abschnitt "Intention".

Ursprünge

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Ursprünglich handelte es sich bei HbbTV um eine paneuropäische Initiative des deutsch-österreichisch-schweizerischen Instituts für Rundfunktechnik, des Satellitenbetreibers SES Astra, des Elektronikkonzerns Philips und des englischen Softwareunternehmens ANT. Diese Initiative nahm Ende 2008 die gemeinsame Arbeit auf. Ziel war die Definition einer Variante des kurz vor dem Abschluss stehenden Standards des Open IPTV Forums. Die Variante sollte weniger komplex sein aber den Schwerpunkt auf Hybrid-TV setzen. Dementsprechend waren die ersten Tätigkeiten:

  • Profilierung der vom Open IPTV Forum definierten deklarativen Applikationsumgebung
  • Spezifikation eines DVB-Standards zur Signalisierung und Übertragung von Applikationen über den Rundfunkkanal (publiziert unter ETSI Referenznummer TS 102 809)
  • Definition eines Application Frameworks und Entwicklung rudimentärer Bedienkonzepte für an Fernsehprogramme gebundene Applikationen (broadcast-related applications)

Version 1.0

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In der Folgezeit schlossen sich die französischen Rundfunksender Canal+, France Television und TF1, der Gerätehersteller Samsung sowie die Softwareunternehmen OpenTV und Opera der Arbeitsgruppe an. Die Version 1.0 der HbbTV-Spezifikation wurde Ende 2009 beim ETSI unter der Referenznummer ETSI TS 102 796 1.1.1 eingereicht und am 11. Juni 2010 publiziert. Parallel dazu wurde das HbbTV-Konsortium gegründet.

Version 1.5

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Insbesondere auf Drängen französischer Unternehmen wurde 2012 HbbTV 1.5 verabschiedet und unter der ETSI Versionsnummer 1.2.1 publiziert. Wichtigste Neuerung war die Unterstützung des Streamingformats MPEG-DASH.

Version 2.0

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HbbTV 2.0 wurde 2015 verabschiedet und unter der ETSI Versionsnummer 1.3.1 publiziert. Mit dieser Version wurden umfangreiche Änderungen und Leistungsmerkmale eingeführt. Dazu gehören:

  • HTML5
  • Kommunikation des HbbTV-Geräts mit mobilen Geräten
  • Synchronisation von Video- und Audioströmen von verschiedenen Quellen auf dem gleichen oder auf unterschiedlichen Geräten
  • Unterstützung eines Übertragungsverfahrens für Push-VoD

Version 2.0.1

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Marktspezifische Anforderungen aus dem Vereinigten Königreich und aus Italien führten 2016 zur Publizierung von HbbTV 2.0.1 unter der ETSI Versionsnummer 1.4.1. Version 2.0 wurde dadurch obsolet.

--Mercuria3407 (Diskussion) 01:16, 3. Dez. 2017 (CET)Beantworten

Abschnitt zur Bedienung

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Als nächstes hier ein Vorschlag für einen Abschnitt zur Bedienung von HbbTV-Applikationen. Ich habe mich auf die beiden wichtigen Themen "generelle Interaktionsmöglichkeiten" und "Starten von Applikationen" beschränkt. Weitere Themen könnten noch ergänzt werden.

Möglichkeiten der Interaktion

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Fernbedienung des Empfangsgeräts

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HbbTV definiert eine Reihe von Interaktionsereignissen, die von jedem zu HbbTV kompatiblen Empfangsgerät bereitgestellt werden müssen und die von den Applikationen für ihr individuelles Bedienkonzept ausgewertet werden können. Häufig wird jedem Interaktionsereignis genau eine Taste auf einer klassischen Fernbedienung zugeordnet. Die Interaktionsereignisse können aber auch durch andere Interaktionsmethoden (z.B. Bildschirmdialoge oder Sprachsteuerung) generiert werden. Zu den Interaktionsereignissen gehören insbesondere 6 Navigationsereignisse, 10 Ziffern und 4 Farbereignisse.

Steuerung durch mobile Geräte

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HbbTV 2.0.1 unterstützt die offene Kommunikation zwischen HbbTV-Applikationen und Applikationen auf mobilen Geräten. Das Interaktionskonzept kann in diesem Fall vollständig durch den Applikationsanbieter definiert werden.

Starten von HbbTV-Applikationen

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Autostart

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Jedem Fernsehkanal kann vom Anbieter des Kanals eine Autostart-Applikation zugeordnet werden. Diese wird automatisch gestartet, sobald der Nutzer den jeweiligen Kanal ausgewählt hat. In Deutschland (Stand 2017) folgen viele Applikationsanbieter dem vom Standard vorgeschlagenen Konzept, zunächst nur eine kleine und temporäre informative Einblendung über den Fernsehkanal zu legen. Der Nutzer kann dann durch Drücken der roten Taste die eigentliche Applikation im Vollbild aufrufen. Für dieses Konzept hat sich der Begriff "Red-Button-Applikation" eingebürgert. Eine Abweichung von diesem Konzept (z.B. für Werbung, für Interaktives Fernsehen oder für Applikationen auf Radiokanälen) ist jedoch möglich.

Digitaler Teletext

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Jedem Fernsehkanal kann vom Anbieter des Kanals eine spezielle Applikation als „Digitaler Teletext“ zugeordnet werden. Diese kann nach Auswahl des Fernsehkanals durch Drücken einer speziellen Taste der Fernbedienung (z.B. Taste "TXT") gestartet werden. Diese Methode hat sich in Deutschland (Stand 2017) nicht durchgesetzt.

Wechsel der laufenden Applikation

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Eine laufende Applikation kann eine andere Applikation starten. In dem Fall wird die aufrufende Applikation beendet.

Start durch mobile Geräte

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HbbTV 2.0.1 unterstützt das Starten einer HbbTV-Applikation durch Applikationen auf mobilen Geräten.

Applikationsmenü

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Viele Empfangsgeräte bieten ein zusätzliches Menü zum Aufruf von HbbTV-Applikationen an. Häufig werden hier nur Applikationen ohne Bezug zu einem Fernsehkanal angezeigt.

--Mercuria3407 (Diskussion) 00:36, 10. Dez. 2017 (CET)Beantworten

Abschnitt zur Technologie

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Hier der erste Vorschlag für einen Abschnitt zur Technologie von HbbTV. Die bis jetzt noch bestehenden Kapitel "Intention" und "Funktionsweise" würden darin aufgehen. Auch hier habe ich erst mal nur drei wichtige Themen angegangen. Weitere Punkte wie z.B. "Second Screen", "Synchronisation" und "Push-VoD" sollten in der weiteren Verbesserung des Artikels noch hinzugefügt werden.

Signalisierung

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Zur Signalisierung von an das Fernsehprogramm gebundenen HbbTV-Applikationen wird eine zusätzliche Tabelle (Application Information Table, AIT) in den über das DVB-Netzwerk verbreiteten MPEG-Transportstrom eingefügt. Diese Tabelle wird vom Empfangsgerät ausgelesen und enthält die Namen und Adressen aller an den jeweiligen Fernsehkanal gebundenen Applikationen. Optional können Applikationen als Autostart-Applikation oder als digitaler Teletext ausgezeichnet werden.

Übertragung

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HbbTV-Applikationen können sowohl über den Rundfunkkanal als auch über das Internet übertragen werden. Im Rundfunkkanal werden Applikationen zyklisch ausgestrahlt. Das verwendete Protokoll ist das DSMCC-Object-Carousel. Diese Form der Übertragung ist sinnvoll für Regionen und Haushalte, die über keinen oder nur einen schmalbandigen Internetzugang verfügen. Über das Internet werden HbbTV-Applikationen mittels des HTTP-Protokolls übertragen. Diese Methode ist in Deutschland (Stand 2017) die verbreitetere.

Laufzeitumgebung

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Zur Darstellung und Ausführung von HbbTV-Applikationen müssen die Empfangsgeräte einen HTML/JavaScript-Browser implementieren. Bis Version 1.5 basiert dieser Browser auf CE-HTML, einer für Unterhaltungselektronik entwickelten Variante von HTML. Bei Version 2 kommt ein Profil von HTML5 zum Einsatz. Die HTML-Umgebung ermöglicht dabei eine Reihe von neuen Funktionalitäten:

  • Integration eines verkleinerten Fernsehbilds in die Applikation
  • Umschalten auf ein anderes Fernsehprogramm
  • Mit dem Fernsehprogramm synchronisierte Einblendungen

--Mercuria3407 (Diskussion) 13:12, 22. Dez. 2017 (CET)Beantworten

Meines Erachtens ist der Ansatz noch unvollständig, denn es wird noch nicht beschrieben, wieso der Browser im Fernseher laufen kann. Woher kommt er überhaupt?
Hintergrund: Sog. "smarte" Fernseher mit Internet-Anschluss bilden wohl schon die Mehrheit der verkauften Geräte. Sie verfügen über ein Betriebssystem für Apps. LG und Samsung haben proprietäre Betriebssysteme, andere Anbieterinnen setzen Android TV von Google ein, das mensch wohl als offen kategorisieren kann, basierend auf Linux. Nutzt die HbbTV-Applikation nun dieses Betriebssystem, oder verdrängt sie es aus dem Arbeitsspeicher und läuft als alleinige Anwendung mit eigenem Kernel, der den Zugriff auf die Hardware-Schnittstellen ermöglicht, Internet-Protokolle (IP) beherrscht, Datenströme aus dem Internet puffert und so weit dekodiert, dass der "Fernseher" damit etwas anstellen kann.
Ich habe, subjektiv, also gefühlt, den Eindruck, dass jedwedes Fernsehen per HbbTV-App stabiler und weniger ruckelig erfolgt als wenn ich etwa die Sender-Apps für Android TV dafür verwende. Mich beschleicht der Verdacht, dass die HbbTV-Applikationen besser, weil ohne Android TV arbeiten, praktisch so gut sind wie lineares Fernsehen direkt aus dem Kabel (selbst wenn zeitversetzt oder aus Mediathek kommend).
Wie isses wirklich? --Pete (Diskussion) 17:17, 8. Dez. 2023 (CET)Beantworten

Nur bei digitaler Übertragung möglich?

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Ist es überhaupt möglich, die HbbTV-Signalisierung auch im Teletext des analogen Fernsehens durchzuführen? --2003:D2:4F13:A0C6:615F:B8EE:D941:93B5 15:45, 16. Jun. 2020 (CEST)Beantworten