Diskussion:Hypothek (Deutschland)

Letzter Kommentar: vor 3 Monaten von Stephan Klage in Abschnitt Hypothek(en)nehmer≟Sicherungsgeber
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Hypothek(en)nehmer≟Sicherungsgeber

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Servus,
Soweit ich sehe, hat sich die Wortbedeutung des Hypothekengebers seit dem mittleren 19. Jh. vom Sicherungsgeber zum Sicherungsnehmer umgedreht – und analog für Hypothekennehmer. Das sollte im Artikel erwähnt werden (wird aber umständlich zu belegen sein).
Gruß, Ciciban (Diskussion) 03:58, 25. Jan. 2019 (CET)Beantworten

Das ist wie mit den Arbeitgebern, das waren bei Marx die Arbeiter, jetzt sind es die Firmen.--Ulf 12:35, 28. Sep. 2020 (CEST)Beantworten
In meinem Bekanntenkreis wird gerade diskutiert, ab welchem Alter man ein Hypothekendarlehen aufnehmen, also unterschreiben darf. Es dreht sich darum, ein 16-jähriger darf wählen, aber kein Hypothekendarlehen unterschreiben. Bitte im Artikel ergänzen. --2.205.128.237 19:27, 19. Sep. 2021 (CEST)Beantworten
Wahlrecht und volle Geschäftsfähigkeit sind zwei unterschiedliche Paar Stiefel. Die Anfrage hat keinen Niederschlag im Artikel verdient.--Stephan Klage (Diskussion) 19:00, 25. Aug. 2024 (CEST)Beantworten