Diskussion:Illegales Straßenrennen

Letzter Kommentar: vor 3 Monaten von Opihuck in Abschnitt Verfahren wegen Mordes - Revert

Überarbeitung

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Habe den Artikel etwas verfeinert, Rechtschreib- und Grammatikfehler entfernt und den Ausdruck verbessert. TommyX2005

Lemma (1)

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Ist "Streetracing" nicht einfach ein Euphemismus für den gebräuchlicheren Begriff "illegales Straßenrennen"? Stern 11:21, 13. Jan 2006 (CET)

Das ist es möglicherweise, aber eine elektronische Wissensammlung ist nicht der Ort, kriminelles Handeln, das durch positiv klingende Worte verschleiert wird - wenn es denn so wäre - zu verhindern oder aufzudecken. Abgesehen davon ist das kein Euphemismus. Alfred Grudszus 11:56, 13. Jan 2006 (CET)
Nun, aber was spricht denn gegen "illegales Straßenrennen"? Streetracing ist ja eher eine Übersetzung des deutschen Begriffs ins Englische. Oder übersehe ich da etwas? Stern 22:49, 23. Jan 2006 (CET)
Also, der Reihe nach:
*Jemand findet irgendwo den Begriff "Streetracing",
*er weiß nicht, was das ist und schaut nach - natürlich in Wikipedia!
*dort sucht er natürlich unter diesem Begriff.
Würde der Artikel "illegales Straßenrennen" heißen, müßte er ja das, was er hier liest, schon wissen. Geht doch irgendwie nicht, oder? Gruß Alfred Grudszus 00:03, 24. Jan 2006 (CET)
Verstehe ich Dich jetzt richtig: Du willst den unverständlicheren Begriff als Lemma verwenden, eben weil er unverständlicher ist? :-) Stern 00:31, 24. Jan 2006 (CET)
So langsam wirst du albern, mein Freund. Alfred Grudszus 01:22, 24. Jan 2006 (CET) PS: Diskussion beendet.
Lieber "Freund" (?) Alfred Grudszus, dein Verhalten ist bei weitem alberner. Erstens, jemanden abschätzig als Freund zu bezeichnen. Zweitens: "Diskussion beendet" ... kindisch, kindisch, kindisch. Da es aber jetzt 8 Jahre her ist, bist du wohl mittlerweile erwachsen. 93.239.178.216 08:29, 21. Feb. 2016 (CET)Beantworten

Die Diskussion ist ja schon etwas her. Ich bin jedoch auch für eine Verschiebung des Artikels nach illegales Straßenrennen und einer Weiterleitung von hier nach dort. Hat da jemand was gegen?--212.117.84.10 10:47, 10. Nov. 2008 (CET)Beantworten

Ich denke das wäre die richtige Lösung. -- Wookie 11:03, 10. Nov. 2008 (CET)Beantworten

Oldtimer-Rally

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Ist eine Oldtimer-Rally wirklich ein illegales Straßenrennen? Ich meine, im Allgemeinen sind es angemeldete Veranstaltungen, die gesetzeskonform und unter Observanz der Polizei stattfinden. Jemand anderer Meinung? --Mediocrity 12:55, 5. Dez. 2008 (CET)Beantworten

Habe bislang zumindest in Deutschland noch nie von einem illegalen Oldtimerrennen gehört. Könnte mir jedoch vorstellen, daß es in den USA vielleicht illegale "Oldsmobile"-Rennen (etwa mit Modellen wie Ford Mustang oder von Pontiac) gibt.--91.52.165.121 08:19, 6. Apr. 2012 (CEST)Beantworten

Unfallgefahr

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Erst in der vergangenen Nacht zum Sonntag(23.04.2009) kam es in Hamburg zu einem tödlichen Unfall in der Folge eines illegalen Straßenrennens. Ein 22-jähriger Mann verlor in einer Rechtskurve die Kontrolle über sein Fahrzeug und kollidierte mit einem entgegenkommenden Fahrzeug. Der 22-jährige starb in der Folge seiner schweren Verletzungen, der 33-jährige Führer des entgegenkommenden Fahrzeugs kam mit schweren Verletzungen und seine Beifahrerin mit leichten Verletzungen in ein Krankenhaus.--FlorianHart 12:43, 23. Apr. 2009 (CEST)Beantworten

Der Satz "Unfälle mit Schaden an nicht beteiligten Personen sind selten, aber vor allem aus Schweden gemeldet" sollte raus. Zum einen: Wieso "vor allem aus Schweden"? Beleg? Zum andern: In den letzten Monaten (Stand: April 2015) wurden im Kölner Raum drei unbeteiligte Personen durch illegale Autorennen schwer verletzt, zwei mit Todesfolge. - Der Artikel neigt hier zum Schönreden und ist leider auch an anderen Stellen nicht ganz frei von einer naiven Begeisterung (man sehe die unnötigen technischen Details im Absatz über Arab Drifting), das sollte entschärft werden. (nicht signierter Beitrag von 95.118.10.84 (Diskussion) 10:03, 29. Apr. 2015 (CEST))Beantworten

Frage

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Was soll das denn bitteschön? Die The-fast-and-the-furious-Filme trieben die Jugendlichen an, wieder die Viertelmeile im öffentlichen Straßenverkehr zu fahren. Belege z.B. Statistiken fehlen komplett... (nicht signierter Beitrag von 93.209.50.178 (Diskussion) 00:22, 11. Dez. 2011 (CET)) nach hierhin verschoben von --Opihuck 18:16, 11. Dez. 2011 (CET)Beantworten

illegale Autorennen mit gestohlenen Autos

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In den letzten Jahren kam es in Deutschland in Mode, die meist nächtlichen Rennen nicht mehr mit dem eigenen Auto zu fahren, sondern ein PS-starkes Auto extra zu diesem Zweck zu stehlen. Dabei wurde nicht nur in Garagen, sondern zum Teil auch in bewohnte Wohnhäuser - in denen die Eigentümer der Autos zugegen waren - eingebrochen, um die Zündschlüssel zu rauben. Somit hat sich die kriminelle Energie der Täter offenbar erheblich gesteigert. --91.52.165.121 08:15, 6. Apr. 2012 (CEST)Beantworten

Rechtliche Aspekte in Deutschland

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Fehlt hier nicht der Standard-Disclaimer zu Rechtsthemen? Abgesehen davon: die Ansicht, daß ein Beifahrer grundsätzlich als Beteiligter nach § 14 OWiG handelt, bezweifle ich, sofern nicht unterstützende Aktivitäten dazukommen (und dann kann auch ein Zuschauer beteiligt sein). Im Rahmen eines enzyklopdädischen Eintrags halte ich es für sinnlos, eine Behauptung darüber aufzustellen und rege die Streichung an. -- 212.114.251.147 15:56, 2. Jun. 2012 (CEST)Beantworten

Im Beitrag heißt es, dass ein illegales Straßenrennen als Ordnungswidrigkeit geahndet werden kann, nicht muss. Dies beruht auf dem im Ordnungswidrigkeitenrecht geltenden Opportunitätsprinzip. Mit Beifahrer sind natürlich nur diejenigen gemeint, die das Straßenrennen aktiv wollen. Entwickelt sich ein Straßenrennen spontan und ist der Beifahrer damit nicht einverstanden, wird er natürlich nicht belangt werden können. Dieser letzte Punkt kann gerne noch in den Beitrag eingearbeitet werden. Zuschauer dürften keine Teilnehmer am Straßenrennen sein, sodass sich ein Hinweis auf deren Ahndung erübrigt. --Opihuck 21:53, 2. Jun. 2012 (CEST)Beantworten

Die Formulierung müsste korrigiert werden. Es ist nicht ausreichend, das Straßenrennen zu „wollen“, sondern man muss es mit einer aktiven Handlung unterstützen, z. B. den Fahrer anfeuern oder ihn sonstwie beim Rennen unterstützen. Ich denke, dass z. B. „unterstützen“ hier eine angemessene Wortwahl wäre. „Wollen“ ist in der Form falsch. --Halbordnung (Diskussion) 12:00, 3. Jun. 2012 (CEST)Beantworten

Einverstanden. Aber nicht alles, was noch nicht optimal formuliert ist, ist auch gleich falsch. --Opihuck 15:08, 3. Jun. 2012 (CEST)Beantworten
Disclaimer ist drin. --Pitlane02 🏁disk 10:07, 29. Apr. 2015 (CEST)Beantworten
Wieso muß das Unterstützen in einer Handlung bestehen? kann es nicht auch in einer Unterlassung bestehen? also z. B. darin, daß man nichts sagt, oder darin, daß man zwar etwas dagegen sagt, aber nicht laut und eindringlich genug...--2001:A61:2132:A801:5C31:EE11:F51:749D 15:23, 26. Okt. 2015 (CET)Beantworten
IP-Adresse: >Wieso muß das Unterstützen in einer Handlung bestehen? kann es nicht auch in einer Unterlassung bestehen? Grundsätzlich ja. Allerdings ist bedarf es einer Pflicht zum Handeln, damit das strafbar ist, § 13 Absatz 1 StGB, Zitat: "Wer es unterläßt, einen Erfolg abzuwenden, der zum Tatbestand eines Strafgesetzes gehört, ist nach diesem Gesetz nur dann strafbar, wenn er rechtlich dafür einzustehen hat, daß der Erfolg nicht eintritt, und wenn das Unterlassen der Verwirklichung des gesetzlichen Tatbestandes durch ein Tun entspricht."--J2s1a (Diskussion) 15:08, 16. Okt. 2019 (CEST)Beantworten

Offizielle Straßenrennen und illegale Straßenrennen

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Zwischen den Artikeln Illegales Straßenrennen und Motorsport bzw. Automobilsport sollte ein Bezug hergestellt werden. Von Autorennen besteht eine Weiterletiung zu Automobilsport. (nicht signierter Beitrag von 89.246.195.190 (Diskussion) 15:40, 11. Nov. 2014 (CET))Beantworten

Da besteht kein direkter Bezug, das ist so schon in Ordnung. Gruß --Pitlane02 🏁disk 10:38, 29. Apr. 2015 (CEST)Beantworten


Illegale Autorennen sollen Straftat werden

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Im Herbst 2016 wird ein Gesetzentwurf in Deutschland beraten, der die Teilnahme an Illegalen Straßenrennen zu einer Straftat aufwertet, die auch mit einer Haftstrafe geahndet werden kann.

178.11.12.43 14:07, 24. Sep. 2016 (CEST)Beantworten

Straßenrennen mit Todesopfer: Mordanklage und Urteil

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Kürzlich wurden zwei Raser eines für einen unbeteiligten Dritten tödlich endenden illegalen Straßenrennens wegen Mordes (zu diesem Zeitpunkt noch nicht rechtskräftig) zu lebenslanger Haft verurteilt. Sie hätten "mögliche tödliche Folgen billigend in Kauf genommen. Juristen nennen das einen bedingten Vorsatz." Sollte dieses Urteil rechtskräftig werden, so denke ich verdient es eine Nennung in Artikel als Präzedenzfall, gerade im Hinblick darauf, dass es Überlegungen gibt, die Teilnahme an solchen Rennen selbst ohne Unfall als Straftatbestand aufzunehmen. Gruß, --Oasenhoheit (Diskussion) 10:55, 28. Feb. 2017 (CET)Beantworten

Ich sehe gerade, dass der Fall bereits im Artikel, Absatz "Unfallgefahr", genannt wird. Ein Hinweis, dass das Urteil noch nicht rechtskräftig ist, fehlt. Ich denke die Überschrift "Unfallgefahr" klingt zu verharmlosend, da darin tödlich endende Unfälle genannt werden. Vielleicht hat jemand eine Idee für eine andere Absatzüberschrift. Gruß, --Oasenhoheit (Diskussion) 11:24, 28. Feb. 2017 (CET)Beantworten
Der vermisste Hinweis auf die fehlende Rechtskraft findet sich weiter unter im Text über die rechtliche Bewertung. Den Text weiter oben unter "Unfallgefahr" finde ich angemessen; ich habe den von mir früher hinzugefügten Text in den rechtlichen Aspekten darauf abgestimmmt. Ein "Präzedenzfall" (was ist das? - wir sind nicht im amerikanischen Recht!) ist es wohl nicht. Die Kammer wies darauf hin, dass diese Entscheidung aufgrund der besonderen Umstände des Einzelfalls erging und nicht verallgemeinerungsfähig ist. --Opihuck 19:53, 28. Feb. 2017 (CET)Beantworten

Den Text selbst finde ich auch gut formuliert, aber die Überschrift lässt mich etwas völlig anderes erwarten und passt meiner Ansicht nach nicht. "Unfallgefahr" klingt, als würde nun eine Erläuterung folgen, dass und weshalb es bei solchen Rennen zu Unfällen kommen kann (z.B. wegen Missachtung von Vorfahrtsregelungen und Verkehrszeichen, wegen teilweise stark überhöhter Geschwindigkeit, wegen Fahrens auf öffentlichen Straßen, ohne das Unbeteiligte mit den heranrasenden Rennteilnehmern rechnen können, etc). Der Text zählt dann allerdings konkrete Fälle auf, in denen unbeteiligte Dritte von solchen Wahnsinnigen totgefahren wurden. Das heißt der harmlos klingende Absatz "Unfallgefahr" zählt einige der schlimmsten Unfälle auf, die von solchen Rasern verursacht wurden, wohingegen keine allgemeine Information über Unfallgefahren in Zusammenhang mit Straßenrennen zu finden sind, auch wenn die Überschrift das suggeriert. Eine Überschrift wie "Unfälle mit Todesfolge" oder vergleichbar fänd' ich daher passender. Ein zusätzlicher Absatz, der sich tatsächlich allgemein mit Unfallgefahren befasst, könnte eine sinnvolle Ergänzung sein. Gruß, --Oasenhoheit (Diskussion) 09:50, 1. Mär. 2017 (CET)Beantworten

Deine Einwände sind für mich nachvollziehbar. Was hältst du z. B. von "Gefährdungspotenzial durch Straßenrennen" statt "Unfallgefahr" als Überschrift? --Opihuck 19:58, 1. Mär. 2017 (CET)Beantworten
Das geht schon in die Richtung. Vielleicht als Überschrift eines Absatzes, in dem auf der einen Seite die Unfallgefahren im allgemeinen und auf der andere Seite die konkreten Fälle aufgelistet sind. Gruß, --Oasenhoheit (Diskussion) 12:34, 2. Mär. 2017 (CET)Beantworten
Da hier offenbar niemand mitdiskutiert, habe ich es zunächst geändert, wobei mir Gefährdungspotenzial von Straßenrennen besser erschien. Ich bin zur weiteren Vorgehensweise aber offen, auch zu einer Aufteilung, wie von dir vorgeschlagen. --Opihuck 17:31, 2. Mär. 2017 (CET)Beantworten

Verlinkung von Quellen

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Bei der Änderung geht es nicht um bessere oder schlechtere Quellen, sondern darum, dass die Nutzung von existierenden Vorlagen immer besser ist, als platte, schwer wartbare Links. Außerdem hast du Opihuck auch in deinem Revert die Fehler hinterlassen, die nach grundlosen und inhaltsleeren Änderung gestern zurückblieben. Zwar hast du mittlerweile immerhin das Fahrverbot wieder aufgenommen, der Bezug zur StVO im Falle der 400 Euro, nämlich § 49 Abs. 2 Nr. 6 nicht Nummer 5. Vielleicht liegt das auch daran, dass Gesetzesquellen, die Zitate verlinken doch besser sind. Die Verlinkungen zur zitierten Anlage der FeV fehlen nun auch wieder, mit dem § 40 FeV kann niemand etwas anfangen, da dort nichts zu finden ist, was die Punktenennung bestätigen würde. --2.247.240.150 20:28, 28. Feb. 2017 (CET)Beantworten

Die Verbesserungen am Text bleiben selbstverständlich bestehen. Gewerbliche Buzer-Links können wir dann nehmen, wenn sie besser als die amtlichen Links sind. Das ist hier nicht der Fall, und darum bleiben sie draußen. Schöne Grüße nach Berlin. --Opihuck 21:19, 28. Feb. 2017 (CET)Beantworten
Der FeV-Anlagenlink ist nun auch drin. Kann man alles schön über Gesetze-im-Internet, der amtlichen Quelle, machen. Warum versuchst du es nicht einmal mit den amtlichen Links? Geht wunderbar. --Opihuck 21:25, 28. Feb. 2017 (CET)Beantworten
Du weißt was eine Vorlage ist? Den Quatsch mit amtlich usw. ignoriere ich mal, du weißt selbst weshalb. --2.247.240.150 22:40, 28. Feb. 2017 (CET)Beantworten
Du weißt, was eine Nervensäge ist? Früher hast du systematisch die Links von gesetze-im-internet auf Buzer umgepolt und hattest tolle Benutzernamen ohne Sichterrechte, heute kaschierst du deine Einstreuungen hier und da sogar mit Artikelarbeit, aber versteckst dich hinter einer IP. Tolle Tarnung. Wenn es dir um den Artikel ginge, lass deine Finger von den Links und leiste was. Kriegst du von mir sofort gesichtet. --Opihuck 23:23, 28. Feb. 2017 (CET)Beantworten
Du weißt, was ein Falschspieler ist? Du hast gestern Links "umgepolt" [1], dabei jede Menge Mist im Text produziert, verhinderst danach Korrekturen und Einsatz der immer zu bevorzugenden Vorlagen mit erfundenen Argumenten. Nun spielst du dich als der Bewahrer des freien Wissens auf. Seit 2013 war hier die von dir entfernte Quelle im Artikel enthalten, weil nämlich die von dir gestern durch Umpolung wieder eingestreute Quelle Geld verdienen möchte und alte Vorschriften für die Allgemeinheit sperrt. Tote Links mag und nutzen hier niemand, außer dir vielleicht. Mit deinem destruktiven Verhalten förderst du genau solche Geschäftsmodelle, die Geld für Informationen verlangen, die eigentlich frei zugänglich sind. Plustere dich also bloß nicht so auf mit deiner wertvollen Artikelarbeit. --2.247.240.150 00:08, 1. Mär. 2017 (CET)Beantworten
Früher waren deine Wutausbrüche wenigstens sprachlich nachvollziehbar; jetzt funktioniert nicht mal mehr das. Lass uns bitte arbeiten. Wir brauchen deine Kommerz-Links nicht. Go home, Buzer, and good night. --Opihuck 00:27, 1. Mär. 2017 (CET)Beantworten

Rechtliche Aspekte in der Schweiz

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Moin! In der Schweiz begeht der Fahrer eine Straftat, wenn er die erlaubte Höchstgeschwindigkeit um 50 km/h überschreitet (z. B. "Gotthard-Raser"). Vielleicht kann ein Einw. Helvetiens etwas Kundiges dazu schreiben? Grüße! Bukk (Diskussion) 10:32, 22. Jun. 2017 (CEST)Beantworten

Neutralität&Qualität

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Was bitte ist das denn für ein Artikel?! "Neuerdings wird der Drift ... wieder *geschätzt*", "dies erhöht die Sicherheit", kein Wort über die Profilierer. Letzteres ist der Fachbegriff für viele dieser Fahrer, die sich über ihre Fahrweise und ihr Auto definieren weil Ihnen sonst im Leben nichts gelingt. Kein Wort, dass der Kudamm-Unfall mit Mord geurteilt wurde. Sind hier etwa Schreiberlinge am Werk, die das Ganze verklären möchten?

Artikel verschieben und Inhalte auslagern

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Der Artikel müsste "illegale Straßenrennen" ohne "s" heißen. Es gibt auch einen Artikel Radfahren in Köln. Sollten dorthin die Verbrechen der Raser in Köln? -- 2001:4DD3:458D:0:20D5:4F66:42A2:12AD 20:32, 7. Feb. 2018 (CET)Beantworten

Lemma (2)

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Der Straftatbestand heißt Verbotene Kraftfahrzeugrennen (§ 315d StGB). Demnach müsste auch das Lemma so heißen. MfG Harry8 10:30, 4. Apr. 2019 (CEST)Beantworten

Redundanz zum Artikel Raser?

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Meiner Meinung nach könnte eine Redundanz zum Artikel Raser https://de.wikipedia.org/wiki/Raser gegeben sein. Ich schlage vor, den Abschnitt Überwachung und Bewertung im Artikel Raser auf diesen Artikel auszulagern. Eine großangelegte Redundanzdiskussion möchte ich vermeiden, deswegen dieser Weg. :) --J2s1a (Diskussion) 15:11, 16. Okt. 2019 (CEST)Beantworten

Zivilrechtliche Sanktionen

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Könnten jemand den Abschnitt überarbeiten? Er bezieht sich auf Schadensersatzansprüche der Teilnehmer untereinander, nicht auf den Schadensersatz gegenüber den zufälligen Opfern. Der Abschnitt ist zwar korrekt, aber es fehlt der Hinweise, dass es nicht um alle Ansprüche geht, sondern nur um die gegenseitigen. --2003:EC:5745:9500:39C0:DE1C:1C81:3047 10:24, 21. Jul. 2024 (CEST)Beantworten

Der Abschnitt "Zivilrechtliche Sanktionen" behandelt die Besonderheiten der Haftungsbegrenzung unter den Teilnehmern des Straßenrennens. Gegenüber den zufälligen Opfern gelten die allgemeinen Regeln des SE-Rechts. Aus meiner Sicht bedürften sie nur dann einer besonderen Erwähnung unter dem Thema "Sanktionen", wenn sie straßenrennenspezifisch wären. Sehe ich aber gegenwärtig nicht. --2003:E3:8F39:2800:557:3AC0:5BE9:BC8A 14:05, 21. Jul. 2024 (CEST)Beantworten

Verfahren wegen Mordes - Revert

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Mein zwei Änderungs- / Ergänzungsvorschläge zu dem Kapital wurden von @Opihuck mit der Begründung "Keine Verbesserung. Hier geht es um die deutsche Rechtslage." verworfen.

Bei meinem ersten Absatz geht es um die Bewertung der deutschen Rechtslage durch die ausländische Rechtswissenschaft. Hintergrund ist, dass es im deutschen Strafrecht in wesentlichen Bereichen nur 2 Abstufungen des "Dolus" gibt, nämlich Vorsatz und Fahrlässigkeit (siehe § 15 StGB), während viele ausländische Rechtssysteme 3 Abstufungen als sinnvoll erachten. Vor diesem Hintergrund werden die im internationalen Vergleich strengen Mordurteile in Raserfällen durchaus kritisch gesehen, da etwas in der Mitte zwischen Mord und fahrlässiger Tötung als tat- und schuldangemessen angesehen wird (zumindest vor Einführung des "verbotenen Straßenrennens mit Todesfolge nach § 315 d StGB). Ich finde es zumindest politisch interessant, wie die internationale Rechtswissenschaft das deutsche nationale Strafrechtssystem bewertet. Wenn das hier keinen ausreichenden Mehrwert bringt, können wir das gerne mit obigen Argument von @Opihuck streichen.

Der zweite Absatz, den @Opihuck gestrichen hat, kann m.E. unter keinen Gesichtspunkten mit dem Argument "Keine Verbesserung. Hier geht es um die deutsche Rechtslage." gestrichen werden, da es den hier relevanten und m.E. sehr interessanten Fall des Landgerichts Hannover (Deutschland) betrifft, bei dem ein Überhol-Duell nahe Barsinghausen (Deutschland) als verbotenes Straßenrennen und gemeinschaftlicher Mord gewertet wurde (teils noch Revision zum BGH anhängig). Da hier die Anwendung des Mordparagraphen 211 StGB im Straßenverkehr recht weit geht, ist dass bei diesem Kapitel m.E. sehr relevant, oder sehe ich das falsch? --Steuerbrater (Diskussion) 09:28, 6. Aug. 2024 (CEST)Beantworten

zu 1) Dass es im ausländischen Recht eine dritte Schuldform geben soll, kann auf sich beruhen. Im deutschen Recht gibt es so etwas nicht.
zu 2) Das war ein Versehen (stand tief unten außerhalb des Sichtbereichs). Guck ich mir noch mal genauer an, ob dieser Fall hier weiterführt, ggf. revertiere ich es. --Opihuck 09:53, 6. Aug. 2024 (CEST)Beantworten
Ich habe deinen zweiten Beitrag jetzt genauer durchgesehen, der aus meiner Sicht schon nicht gut aufbereitet ist: Die Quellen zum ersten Urteil aus 2023 überwiegen, obwohl das Urteil wegen der Aufhebung durch den BGH hinfällig ist. Zum zweiten Urteil findet sich der Hinweis, dass Revision eingelegt werden wird. Das Urteil ist nicht einmal zwei Wochen alt; die schriftlichen Urteilsgründe dürften auch noch nicht vorliegen. Bitte beachte, dass Sachverhalte, deren abschließende juristische Bewertung noch aussteht, sich für die WP in der Regel nicht eignen, denn WP ist kein Newsticker. Der Sachverhalt ist nach meinem Dafürhalten zudem ohnehin nicht das typische Straßenrennen, und zwar weder vom Tathergang noch von den Tätern (Mutter von drei Kindern), sodass derzeit ungewiss ist, was nach rechtskräftigem Abschluss des Verfahrens für die enzyklopädische Würdigung übrig bleiben wird. Hier sollte zunächst die weitere Entwicklung abgewartet werden. --Opihuck 11:31, 6. Aug. 2024 (CEST)Beantworten
Im Ergebnis ("abwarten") einverstanden. Nur soviel vorab: Das Urteil des LG Hannover ("verbotenes Kraftfahrzeugrennen in Tateinheit mit gemeinschaftlichem Mord") scheint mir für den Überholten bereits rechtskräftig. Der ist mit 4 Jahren für "Mord" sicherlich auch sehr glücklich ... Bei der Überholerin ist die Strafzumessung "lebenslänglich" und der Tatbestand "Mord" zwar wohl noch nicht rechtskräftig, da vermutlich insoweit Revision, aber der Tatbestand "verbotenes Kraftfahrzeugrennen" scheint mir rechtskräftig, weil der BGH die dagegen geäußerten Bedenken bereits in der 1. Revision verworfen hatte. Gerade wenn das Überhol-Duell kein typischer Fall eines "Autorennens" ist, zeigt sich, dass die Rechtsprechung § 315d StGB (verbotenes Kraftfahrzeugrennen) recht weitgehend anwendet, was hier m.E. sehr relevant ist. Zur "Mutter mit 3 Kindern": Das Landgericht Hannover und der BGH hatten sich bereits sehr eingehend mit der Persönlichkeit der Dame im Straßenverkehr befasst und herausgearbeitet, dass man sie diesbezüglich durchaus unter den Begriff der "Raserin" subsumieren kann ... --Steuerbrater (Diskussion) 12:17, 6. Aug. 2024 (CEST)Beantworten
Hätte, hätte, Fahrradkette. ;) Vier Jahre für Mord lässt man nicht unbedingt einfach so rechtskräftig werden. Was hilft es uns denn, dass es dir "scheint", dass das Urteil für den Überholten rechtskräftig ist? Glaskugelei. Je mehr ich das alles im Übrigen lese, um so mehr neige ich dazu, dass der Fall mit einer komplizierten noch nicht abgeschlossenen Sachverhalts- und Schuldwürdigung - selbst nach rechtskräftigem Abschluss - sich eher für einen StGB-Kommentar eignet, als für einen WP-Artikel. Letzterer wendet sich vor allem an juristische Laien. Die Erwägungen des BGH, bezogen auf das erste Urteil des LG Hannover, verstehe ich als Volljurist schon nur mit großen Mühen (wobei ich kein Strafjurist bin). Die juristischen Feinheiten des BGH-Urteils zu bedingtem Vorsatz und bewusster Fahrlässigkeit, die ihrerseits auf eine ausgefeilte Rechtsprechungslinie des BGH zurückgehen, werden einem juristischen Laienpublikum kaum zu vermitteln sein, ganz abgesehen davon, dass sich fragt, welcher juristische Laie von einer entsprechenden fachzeitschriftähnlichen Abhandlung etwas hätte. So etwas verfehlt aus meiner Sicht die Zielgruppe. --Opihuck 12:44, 6. Aug. 2024 (CEST)Beantworten
Gerade der Fall ist für den Normal-Wikipedia-Leser und eigentlich für jeden Autofahrer relevant. Wer hat es noch nicht erlebt, dass man überholt und der Überholte plötzlich seinerseits beschleunigt ... Dass es juristisch zum verbotenen Straßenrennen und im Extremfall sogar zu Mord führen kann, wenn man sich auf ein solches "Duell" einlässt ist für den autofahrenden Wikipedia-Konsumenten ggf. durchaus relevant. Dazu kommt, das es bei diesem Absatz explizit um Fälle von KFZ-Rennen geht, die als Mord zu qualifizieren sind. Und genau das hat der BGH hier bejaht. Ggf. gibt es dazu ja noch eine dritte Meinung, sonst warten wir einfach mal den rechtskräftigen Ausgang des Verfahrens ab. --Steuerbrater (Diskussion) 13:11, 6. Aug. 2024 (CEST)Beantworten
Jeder Autofahrer weiß, dass man im Falle des Überholtwerdens nicht beschleunigen darf (§ 5 Abs. 6 StVO). Wer so etwas erlebt, bricht den Überholvorgang normalerweise ab. Der vorliegende Sachverhalt ist auch nicht der typische Ausgangspunkt für ein verbotenes Rennen; zumeist geht es dort auch nicht um das Überholen auf begrenztem Raum bei nur einem bestehenden Fahrstreifen für die Fahrtrichtung. Dass Autorennen im Übrigen auch als Mord eingestuft werden können, ist nichts Neues und im Artikel nachzulesen. Es geht vorliegend um die Frage, ob sich aus dem von dir zitierten Fall ein Mehrwert für den bisherigen Artikel ergeben könnte. Das sehe ich bisher nicht. --Opihuck 13:34, 6. Aug. 2024 (CEST)Beantworten