Diskussion:Ingrid Strobl/Archiv/2022
Diskussion:Ingrid Strobl
was denn nun, 3 jahre Haft oder 5, wie in rote zora steht? Snokie 14:55, 4. Jun. 2008 (CEST)
ein hinweis zu ihrem politischen engagement in der vergangenheit, und der damit zusammenhängende prozess um ihre mögliche rz-mitgliedschaft fehlt im artikel. ihr wurde 1987 der kauf eines weckers (emes sonochron) vorgeworfen, dessen marke auch bei rz-gruppen beliebt war. ihr buch über militante frauen im spanischen bürgerkrieg hat sie im knast geschrieben. Redecke 15:46, 27. Mai 2006 (CEST)
sie wurde dann wg Unterstützung einer terroristischen Vereinigung zu 3 Jahren Haft verurteilt. zum pol. engagement werde ich versuchen hier noch ein paar fakten zusammenzutragen. Redecke 15:56, 27. Mai 2006 (CEST)
Revert vom 10.10.2006
Das war einfach zu schlechte Qualität, und hauptsächlich eine Liste, sozusagen "Ingrid Strobl Superstar". Man sollte doch mal versuchen zu schreiben, was die wichtigsten Dinge sind, die sie produziert / geschrieben hat. Und bitte erst mal im Sandkasten üben, und die Vorschau benutzen. --THausherr Diskussion Bewertungen 18:47, 10. Okt. 2006 (CEST)
Edit vom 11.10.2006
Ich hab noch etwas geputzt, nur sehr gering gelöscht. Was mich wundert, ist nun dass das Buch, das sie angeblich im Gefängnis schrieb, nicht mehr erscheint. Irgendein Grund dafür? --THausherr Diskussion Bewertungen 21:10, 11. Okt. 2006 (CEST)
Emes-Sonochron, Ingrids Wecker-Abnehmer "X"
Die Marke des Weckers hat eine besondere Bedeutung. Das Modell, und kein anderes (deswegen nennen die Artikel so oft den Namen!) wurde immer wieder bei Anschlägen als timer verwendet. Auf Wunsch des BKA wurde eine letzte "limitierte Auflage" produziert und einzeln numeriert und vom künstler signiert.
Jedenfalls konnte nachgewiesen wurden, dass Ingrid Strobl den Wecker gekauft hatte, der bei einem Lufthansa Anschlag verwendet wurde. Allerdings konnten die Gerichte (viele Instanzen!) letztendlich nicht nachweisen, dass Strobl selbst den Anschlag gemacht hatte oder "Mitglied" bei dem Sprengverein war, aber Strobl wollte auch nicht sagen, wem sie dem Wecker gegeben hatte, nur eben dass es ein "Freund X" sei, dem sie keine Schwierigkeiten machen wolle. Das ist Beihilfe.
Warum der eine funktionierende nadir link entfernt wurde, ist mir ein Rätsel. Der andere link hätte problemlos mit einer google suche korrigiert werden können - soviel Zeit sollte sein. --THausherr Diskussion Bewertungen 06:45, 13. Okt. 2006 (CEST)
- hallo thausherr,
ich formuliere es mal so: der ganze artikel besteht aus acht zeilen: wenn du da unbedingt die marke des weckers drinhaben willst, sei´s drum. was sie vor gericht gesagt hat, ist beim ausmass des lemmas völlig irrelevant. das kannst du reinschreiben, wenn das ein ausführlicher artikel ist.
jungle world ist per se nicht reputabel, das weisst du so gut wie ich. und wenn du vor zwei tagen noch an dem artikel gearbeitet hast, hättest du dir ja selber die zeit nehmen können, den toten link zu ersetzen. gruss 3ecken1elfer 12:42, 13. Okt. 2006 (CEST)
- Die Einführung ist jetzt völlig falsch. Denn bzgl. der beiden Sachen, die Du da erwähnst, wurde sie freigesprochen. Dass sie ursprünglich wegen mehr angeklagt war, spielt daher keine Rolle mehr.
- Die Streichung des Satzes (laut ihrer Aussage für einen Freund "X", den sie nicht nennen wollte), macht den ganzen Absatz irgendwie unklar. (Einen markierten Wecker kaufen ist nicht strafbar; hätte sie gesagt, an wen sie den Wecker weitergegeben hat, wär nie was gewesen) Zu jungle world - ich selbst würde das zwar nicht lesen, aber von allen Quellen hatte es den Sachverhalt noch am besten erklärt. Wenn es Dich glücklich macht - bitte sehr. Zu dem link: ich kontrolliere nicht alle links bei jedem Arbeiten. Ich hatte die Quellen im August eingeführt [1].
- Und damit ja kein falscher Verdacht kommt: moralisch finde ich das Verhalten der Dame auf unterstem Niveau, ich will sie auf keinen Fall verteidigen (aber allerdings auch nichts falsches schreiben, denn Freispruch bleibt Freispruch).
- Früher oder später fliegt eh der ganze Abschnitt raus, siehe Lebach-Urteil sowie das kürzliche Urteil im Zusammenhang mit den Sedlmayr -Tätern. [2] --THausherr Diskussion Bewertungen 18:11, 13. Okt. 2006 (CEST)
Hier [3] [4] übrigens ein Foto des Weckers. Eine Google Suche nach Emes-Sonochron findet fast nur ebay Auktionen und Artikel über Terroristen. Die Besonderheit des Weckers (laut SPIEGEL Artikel von damals) war die Zweiteilung in Uhr und Klingelteil, dadurch liess sich der Wecker besonders einfach für böse Zwecke zweckentfremden. --THausherr Diskussion Bewertungen 14:54, 15. Okt. 2006 (CEST)
- habe den prozess um die beiden angeklagten frauen (also auch ulla penselin, deren verfahren eingestellt wurde) damals mitverfolgt. strobl wurde 1990 rechtskräftig wg beihilfe (nicht 129a) in dem weckerprozess verurteilt, soweit ich mich erinnere. das lustige an der sache war die tatsache dass der richter auch einen emes-sonochron an seinem bett hatte und dies im prozess mit einem schmunzeln bekannt gab. ich halte die weckerstory für relevant für den artikel. die 3 jahre haft sind bestandteil der biographie von strobl. Redecke 15:30, 15. Okt. 2006 (CEST)
habe die bearbeitungen nochmal mir angesehen. meiner meinung nach sollte der prozess nicht unbedingt in der einleitung erwähnt werden, sondern in einem der folgenden sätze. sollte aber kein streitpunkt sein. Redecke 15:41, 15. Okt. 2006 (CEST)
- danke für deine hilfe ,redecke, so ist es fair und neutral formuliert. gruss 3ecken1elfer 16:40, 15. Okt. 2006 (CEST)
- Ich sehe es genauso wie Du, kann aber mit der jetzigen Einleitung auch leben. --THausherr Diskussion Bewertungen 18:01, 15. Okt. 2006 (CEST)
Löschwunsch Ingrid Strobl pers.
Liebe Wikipedianer/innen, ich wäre euch sehr dankbar, wenn ihr den Artikel über mich - Ingrid Strobl - aus Wikipedia löschen könntet. Er fokussiert meine Verhaftung und den Prozess Ende der Achtzigerjahre und reduziert mich auf dieses vergleichsweise kurze Ereignis in meinem Leben. Ich bin 56 Jahre alt, seit über 30 Jahren arbeite ich als Journalistin und Autorin, ich habe 13 Bücher veröffentlicht, zig Buchbeiträge, unzählige Hörfunk- und Printbeiträge, mehrere Dokumentationen fürs Fernsehen gedreht. Ich habe in meinem Leben schon viel erlebt und viel gemacht. Von diesen 56 Jahren war ich drei Jahre in den Prozess um die Revolutionären Zellen involviert. Davor und danach gab es sehr viel mehr und sehr viel relevanteres in meinem Leben. Vor allem meine Bücher und meine journalistische Arbeit zu den Themenbereichen, die ich über Jahre hinweg bearbeitet habe, wie etwa Jüdische Frauen im Widerstand, drogenabhängige Frauen und soziale Themen. Ich leugne diesen Teil meiner Geschichte nicht, er ist nur eben lediglich ein kleiner Teil meiner Geschichte, längst vorbei und historisch nun wirklich nicht relevant. Und ich bin es leid, immer wieder durch den Eintrag in Wikipedia auf diesen einen Abschnitt reduziert zu werden. Abgesehen davon, dass ich nie Mitglied der Roten Zora war. Ich war noch nicht mal deswegen angeklagt, sondern wegen Unterstützung der Revolutionären Zellen. Aber aufgrund der Fehlinformation in eurem Artikel bekomme ich ständig Anfragen, wie es denn so war bei der Roten Zora. Ich verstehe auch nicht, warum ihr endlos Werbung für die Firma Emes machen müsst. Und auch der Satz, ich sei vor allem durch den Prozess bekannt geworden, stimmt nicht. Dass es eine so große Solidaritätsbewegung anlässlich meiner Verhaftung gab, lag daran, dass ich damals bereits eine bekannte Journalistin war. Also, wie gesagt: Es wäre äußerst hilfreich, wenn ihr diesen Beitrag löschen könntet. Vielen Dank Ingrid Strobl (nicht signierter Beitrag von 213.196.254.181 (Diskussion) )
- Hallo Ingrid, deine Relevanz ist unbestritten, wenn man den Artikel löschen würde, dann käme er früher oder später wieder, in welcher Qualität, weiß heute natürlich noch keiner. Vorschlag: Bau doch den Artikel so aus, dass auch Du damit leben kannst und stell die strittigen Passagen klar. Hier gibt es genug Mitarbeiter, die ein Auge drüber werfen, was geht und was nicht. Konstruktive Verbesserung ist hier mMn besser als löschen. Gruß --Der Tom 16:05, 23. Jun. 2008 (CEST)
- Aufgrund OTRS-Kontakt (Ticket#2008062310019233) und unserer Richtlinie Wikipedia:Artikel über lebende Personen#Straftaten habe ich den kleinen Teil ihrer Geschichte entfernt. -- Tobnu 17:17, 23. Jun. 2008 (CEST)
- OTRS- Ticket ist kein objektives Kriterium und Richtlinie nun wirklich falsch verstanden. Tut mir leid, Tobnu, Du kannst offensichtlich vernünftig und sachlich argumentieren, aber es kann sich niemand in einer Enzyklopädie raussuchen, was ihm in der Veröffentlichung seiner Geschichte passt und was nicht. Bitte antworte auf meinen Beitrag in der Löschdiskussion. --Capaci34 22:04, 23. Jun. 2008 (CEST)
@Frau Strobl: Bitte stellen Sie den Teil in Ihrer Biografie richtig, wo er falsch ist. MWn sind Sie zu drei Jahren verurteilt worden, falls das falsch ist, bitte korrigieren. Ich weiß ja nichtmal, ob das eine Bewährungsstrafe war oder ob Sie die Strafe verbüsst haben. Grüße! --Capaci34 22:04, 23. Jun. 2008 (CEST)
- Ein Spiegelartikel von 1990 zum Nachlesen Sabotage-Pöbler 16:19, 24. Jun. 2008 (CEST)
- Das ließt sich, als ob dieser Fall nicht unterschlagen, sondern vielmehr sehr ausführlich beschrieben werden sollte... --TheK? 17:05, 24. Jun. 2008 (CEST)
- Das ist allerhöchstens ein Sätzchen in der Art: "Wegen eines Weckerkaufs und ihrem Enganement gegen fernöstlichen Sextourismus wurde sie wegen Unterstützung einer terroristischen Vereinigung verurteilt, dieses Urteil jedoch vom BVG als xy aufgehoben." Wobei der Satz am besten reinpasst, wenn der Artikel ausgebaut wurde. --Franz (Fg68at) 12:28, 11. Jul. 2008 (CEST)
- Das ließt sich, als ob dieser Fall nicht unterschlagen, sondern vielmehr sehr ausführlich beschrieben werden sollte... --TheK? 17:05, 24. Jun. 2008 (CEST)
- Ein Spiegelartikel von 1990 zum Nachlesen Sabotage-Pöbler 16:19, 24. Jun. 2008 (CEST)
Nachdem ich mich 3 Jahre nicht mit dem Artikel befasst habe, sehe ich dass er nun sachlich falsch ist. Soweit ich mich erinnere wurde der Vorwurf der Mitgliedschaft fallen gelassen, d.h. das wurde vom BGH aufgehoben. Das steht aber so nicht drin. Wenn man schon die Verurteilung drin lässt, dann ist die Version von damals, an der ich beteiligt war, wesentlich besser. Wenn man die Verurteilung schon nennt, dann sollte auch klar sein dass es "nur" um den Wecker ging, sie ist nicht etwa - wie es jetzt durch weglassen suggeriert wird - mit 'ner Stange Dynamit an einem Anschlagsziel hingegangen. Sie spielte eine untergeordnete, aber eben entscheidende Rolle, und hat bis heute dicht gehalten (soviel ich weiss). Und die Marke des Weckers ist sehr wohl entscheidend, gerade wenn man bedenkt welchen irren Aufwand der Staat damals gemacht hat um die Terroristen zu finden, und wie wenig es gebracht hat.
Das Thema sollte entweder richtig oder gar nicht behandelt werden. Was den Wunsch von Frau S. betrifft - die dankenswerterweise nicht auf ihre Persönlichkeitsrechte pocht (siehe Lebach-Urteil) - vielleicht könnten Dritte ja mehr zu ihren Publikationen, Preisen, etc finden, so es sie denn gibt. Mir selbst ist sie jedenfalls bis auf die Wecker-Geschichte unbekannt, allerdings gehöre ich wohl auch kaum zu dem Kreis für den sie publiziert. --THausherr Diskussion Bewertungen 23:39, 8. Okt. 2010 (CEST)
Revertbegündung
Offenbar ist euch diese diskussion: Wikipedia:Löschkandidaten/23. Juni 2008#Ingrid Strobl (hier erledigt, bleibt) entgangen? Grüße -- Krakatau 18:46, 12. Jul. 2008 (CEST)
- Du hast gelesen, was da ganz unten steht? Auslöser der ganzen Diskussion war, dass nicht auf die Aufhebung des Urteils eingegangen wurde. --TheK? 18:51, 12. Jul. 2008 (CEST)
- Kann mir mal bitte jemand begründen, weshalb der folgende mit Quellen belegte Abschnitt als "(unverhältnismäßig langen und in Teilen unenzyklopädischen geschriebenen Abschnitt" bezeichnet wird?
„Im Jahre 1990 wurde Frau Strobl wegen Beihilfe zu einem Sprengstoffanschlag zu drei Jahren Haft verurteilt.[1][2] Als einziges Indiz diente in dem Prozess ein vorher vom BKA heimlich markierter Wecker, den sie gekauft hatte und der später als Zündzeitverzögerer bei einem Anschlag der Roten Zora oder der revolutionären Zellen auf das Kölner Lufthansa-Gebäude Verwendung gedient habe. Das Verfahren nach § 129a StGB, das zum Urteil führte, war rechtlich nicht unumstritten, im Laufe des Verfahrens wurde das erste Urteil des OLG Düsseldorf vom BGH aufgehoben, da das OLG es sich mit der Beweisführung zu leicht gemacht habe.[3]
- ↑ Früchte des Zorns, Band 2, Kapitel 16
- ↑ Oliver Tolmein: „Da haben alle mitgezogen“, Veröffentlicht in: konkret 4/89
- ↑ Erst mal wegschließen - Der Bundesgerichtshof stoppt die uferlose Ausweitung der Strafvorschriften gegen Terroristen. Abgerufen am 12. Juli 2008. Die obersten Richter vom Bundesgerichtshof (BGH) entschieden, daß die Düsseldorfer Kollegen es sich allzu leicht gemacht hätten. Das Strobl-Urteil hoben sie in entscheidenden Punkten auf. So schnell, scheint es, wird hierzulande niemand mehr zum Terroristen gestempelt. Der neue Karlsruher Spruch, der die laxe Beweisführung der Vorinstanz rüffelt, wird von Strafjuristen als Signal für das Ende einer Ära exzessiver Strafverfolgung gegen mutmaßliche Terror-Anhänger gewertet.
“
--Dubium 19:26, 12. Jul. 2008 (CEST)
- Komplizierter Fall. Hier meinen einige Leute, damit Frau Strobl einen Gefallen tun zu müssen. Dass sie (da kaum jemand die Aufhebung kennt) das Gegenteil bewirken, kriegen diese nichtmal in den Schädel. --TheK? 19:29, 12. Jul. 2008 (CEST)
- Tja, wie steht es bei den Autonomen: Der doppelte Heroismus bei Ingrid Strobl. Abgerufen am 12. Juli 2008 (In den Zusammenhang heroischer Vorbilder muss auch Ingrid Strobl gestellt werden. ... Da sich Strobl nicht öffentlich zu dem Vorwurf äußert, kann sie durch die Verurteilung auf zweierlei Weise zur Symbolfigur werden. Für die einen ist sie unschuldiges Opfer staatlicher Repression, das stellvertretend bestraft wird, weil sich keine Fahndungserfolge gegen RZ und Rote Zora einstellen, für die anderen ist sie militante Kämpferin, die auch durch staatliche Zwangsmaßnahmen nicht in ihrer revolutionären Integrität erschüttert wird und dem radikalen Feminismus treu bleibt.). --Dubium 19:45, 12. Jul. 2008 (CEST)
Zur klarheit: bis auf die faulheit, zu rechcherchieren, ob sich nun die Zora oder die Zellen für den Lufthansa-anschlag verantwortlich erklärt haben (es waren übrigens die Zellen) habe ich an dem absatz inhaltlich wenig auszusetzen (vielleicht noch:
- wer nicht umumstritten schreibt, scheut sich, umstritten zu schreiben - das kann man hier aber
- der kern der BGH-entscheidung ist nicht, daß das OLG es sich mit der Beweisführung zu leicht gemacht habe sondern eine präzisierung des 129a StGB durch den BGH - diese entscheidung ist also wesentlich brisanter, schwerwiegender und weitreichender (und auch politischer, und das ist sogar in dem zitierten Spiegel-artikel nachlesbar).
- wenn schon über den prozeß geschrieben wird, wäre der zusammenhang zu der damaligen kritik an gen- und reproduktionstechnik, der ja in der solidaritätsarbeit im vordergrund stand, wohl angemessen zu erwähnen. Schließlich wurde da auch gegen frau Penselin vorgegangen, oder?
- Es wäre von TheK zu belegen, warum das die wichtigste Information über die Person ist, also, wer das feststellt und wo das steht.)
Meine grundsätzliche sichtweise ist bereits in der löschdiskussion vom 23. Juni nachlesbar. Würde der hier diskutierte absatz (mit den vorgeschlagenen korrekturen) etwa 10 bis 15% des gesamttextes ausmachen, dann hätte ich garnichts dagegen - unabhängig davon, wie frau Strobel das sieht (es geht hier wahrlich nicht darum, jemand einen gefallen zu tun). So macht der text aber über 50% des abschnitts Leben aus (der vorherige - schlechtere - text machte 40% aus). Grüße -- Krakatau 20:56, 12. Jul. 2008 (CEST)
p.s.: Belege für die täterschaft der Zellen:
- http://www.freilassung.de/div/texte/rz/dir/1986.htm, mit der papierausgabe der Früchte des Zorns abgeglichen,
- außerdem der bereits zitierte Spiegel-artikel, Nr. 21/1990 vom 21. Mai 1990, S. 68-73,
- weiterhin liegt mir vor: Tarnschrift: Die Rote Zora. [Verlag Sauerländer], [Aarau/Frankfurt am Main/Salzburg] [28. Aufl. 1989], 248 S. [Tatsächlich 1991 als Tarnschrift erschienen. Die Verlagsangaben und Impressum sind sind gefälscht (vgl. Hein 1993, S. 9, 11, 50 [5])]. Hier wird der Lufthansa-anschlag nicht aufgeführt, für 1986 lediglich die anschläge gegen die Humangenetische Beratungsstelle Münster und die GBF Braunschweig.
- Dann müsste also der Verweis in Rote Zora (Gruppe) auf den Anschlag 1986 raus? Mach ich dann mal. --Dubium 21:59, 12. Jul. 2008 (CEST)
- Ja. Ich hab auch gemacht, du warst bloß etwas schneller :-) Grüße -- Krakatau 22:28, 12. Jul. 2008 (CEST)
- Dann müsste also der Verweis in Rote Zora (Gruppe) auf den Anschlag 1986 raus? Mach ich dann mal. --Dubium 21:59, 12. Jul. 2008 (CEST)
Noch immer unzufrieden
Ich halte den sachverhalt wecker-kauf und folgen noch immer für zu komplex, um ihn in der dem derzeitigen artikelzustand geschuldeten kürze sinnvoll darstellen zu können. Ich habe auch den eindruck, daß der begriff "aufheben" nicht richtig verstanden wurde. Ein zitat zur klarheit:
Mit Urteil vom 9.6.89 wurde sie zu fünf Jahren Haft wegen Unterstützung einer terroristischen Vereinigung und Beihilfe zu einem Sprengstoffanschlag verurteilt der Vorwurf der Mitgliedschaft in den RZ war zwischenzeitlich fallengelassen worden.
Anfang Mai 1990 hob der Bundesgerichtshof auf die Revision der Anwälte hin die Verurteilung nach § 129 a StGB (Unterstützung einer terroristischen Vereinigung) auf und verwies ansonsten zur erneuten Verhandlung an das OLG Düsseldorf zurück. Nach 2 1/2 Jahren Untersuchungshaft wurde Ingrid Strobl aus der Haft entlassen, am 22.10.90 wurde in der Revisionsverhandlung das Strafmaß dann auf 3 Jahre festgesetzt, die Reststrafe zur Bewährung ausgesetzt. [6]
Die quelle mag nicht wissenschaftlichen ansprüchen genügen, in solchen dingen halte ich sie aber für zuverlässiger als den Spiegel :-) Grüße -- Krakatau 23:14, 15. Jul. 2008 (CEST)
Nochmal klartext: dieser satz 1990 wurde Strobl wegen des Kaufs eines Weckers nach §129a StGB zu fünf Jahren Haft verurteilt, das Urteil wurde drei Jahre später vom BGH aufgehoben. enthält drei sachliche fehler und eine inhaltliche schlampigkeit. Frau Strobel wurde nicht 1990 sondern im Juni 1989 das erste mal verurteilt. Sie wurde nicht wegen eines weckerkaufs sondern wegen unterstützung einer kriminellen vereinigung verurteilt. Die verlinkung auf §129a StGB differenziert darüberhinaus nicht, daß hier §129a StGB Abs. 5 (unterstützung) und nicht mitgliedschaft zur anwendung kam. Daß im laufe des prozesses der vorwurf der mitgliedschaft fallengelassen wurde, ist für die darstellung eines prozesses eine relevante information. Das urteil wurde nicht drei Jahre später (also nach dem derzeitigen artikeltext 1993) sondern im Mai 1990 vom BGH aufgehoben. Die darstellung der aufhebung suggeriert in dieser form freispruch und unterschlägt die verurteilung in der revision zu 3 jahren und daß das strafmaß in auffälliger form mit der bisherigen untersuchungshaft korreliert. Ich bin es leid. Da diese hinweise von mir offenbar seit tagen geflissentlich ignoriert werden (die karawane ist wohl weitergezogen oder reagiert nur auf änderungen im artikeltext, nicht aber auf diskussionsbeiträge?), hau ich den satz jetzt weg. Wie bereits geschrieben, halte ich ja den sachverhalt für zu komplex für eine angemessene darstellung im verhältnis zur restlichen artikelsubstanz und ich quäle mir da jetzt keine korrektur ab, von der ich ohnehin nicht überzeugt bin. -- Krakatau 14:03, 19. Jul. 2008 (CEST) erg. -- Krakatau 14:15, 19. Jul. 2008 (CEST)
- Jetzt sollten die sachlichen Fehler ausgemerzt sein.Karsten11 22:02, 19. Jul. 2008 (CEST)
- Selbst wenn ich den noch vorhandenen fehler korrigiere und statt Das Urteil wurde drei Jahre später vom BGH aufgehoben. richtig schreibe: Das Urteil wurde 1990 vom BGH aufgehoben. (was ich mal rasch erledige ;-), macht das verhältnis weckerkauf-prozeß / restliches leben und werk noch immer 35% zu 65% aus. Neben der WP:BIO-problematik (die stellungnahmen von MrsMyer, Tobnu und mir in der löschdiskussion hast du ja gelesen) ist die verhältnismäßigkeit der darstellung offenbar ein damit zusammenhängendes problem. Zu einem zeitpunkt, als der text noch das verhältnis 40% weckerkauf / 60% rest hat, sich also vom gegenwärtigen zustand nicht wesentlich unterscheidet, schreibt Atomiccocktail: Ich ändere meine Sichtweise. Meiner Meinung nach muss das Ganze vom Grundsatz her schon rein. Dieser Sachverhalt hat damals ganz erhebliche Wellen geschlagen. Um die Proportionen zu wahren, müsste der Artikel dann jedoch auch stark ausgebaut werden. Sonst erzeugt das Thema „Prozess und Haft“ eine starke, ggf. persönlichkeitsschädigende Schlagseite. [7] und in Wikipedia:Administratoren/Probleme/Tobnu2 schreibt Marcus Cyron: Die Darstellung der Wecker-Geschichte ist zweifelsohne in der dargebotenen Form bei einer ohnehin relevanten Person unverhältnismäßig. Entweder muß das auf das wesentliche gekürzt werden, oder der Rest ihrer Lebensgeschichte muß ausgebaut werden. [8] Nun ist auf das wesentliche gekürzt. Eigentlich wird aus meiner sicht schon zuwenig dazu gesagt (z.B. darf der leser nun, wie auch die WP-autoren zuvor, rätseln, ob sich hinter der kriminellen vereinigung nun die Rote Zora oder die Revolutionären Zellen verbergen). Aber das mißverhältnis der proportion, mehr als ein drittel des artikels beschäftigt sich mit dem prozeß, ist wohl auf dieser seite der darstellungen nicht zu lösen. Die besorgnis von immerhin fünf autoren (MrsMyer, Tobnu, Atomiccocktail, Marcus Cyron und mir) hinsichtlich WP:BIO wird nach wie vor ignoriert. Wie siehst du das denn? Ich kann beim besten willen in den nächsten wochen und gar monaten nicht zusagen, den artikel so substantiiert und schön auszubauen, daß man die vorn dir vorgeschlagenen sätze dann in ihrem verhältnis zum rest des artikels vertreten (und evt. noch verbessern) kann. Grüße -- Krakatau 15:48, 20. Jul. 2008 (CEST)
- Es ist in vielen Artikeln leider so, dass einzelne Aspekte überproportional viel Platz einnehmen. Dagegen hilft aber nicht die Weglassen relevanter Inhalte sondern das Erweitern des Fehlenden. Die verbleibenden 2 Sätze sind sicher die kürzeste verantwortbare Darstellung der Verurteilung. Also ist der Rest zu erweitern. Das Verhältnis 1/3 stimmt auch nur, wenn man die Werksliste und den EIngangsabsatz nicht betrachtet. Von daher: Ergänzen ist immer willkommen, weglassen relevanter Informationen nicht. Die Bedenken bezüglich WP:BIO teile ich (und viele andere Teilnehmer der Diskussion) aus den in der Diskussion genannten Gründen nicht.Karsten11 18:17, 20. Jul. 2008 (CEST)
- Selbst wenn ich den noch vorhandenen fehler korrigiere und statt Das Urteil wurde drei Jahre später vom BGH aufgehoben. richtig schreibe: Das Urteil wurde 1990 vom BGH aufgehoben. (was ich mal rasch erledige ;-), macht das verhältnis weckerkauf-prozeß / restliches leben und werk noch immer 35% zu 65% aus. Neben der WP:BIO-problematik (die stellungnahmen von MrsMyer, Tobnu und mir in der löschdiskussion hast du ja gelesen) ist die verhältnismäßigkeit der darstellung offenbar ein damit zusammenhängendes problem. Zu einem zeitpunkt, als der text noch das verhältnis 40% weckerkauf / 60% rest hat, sich also vom gegenwärtigen zustand nicht wesentlich unterscheidet, schreibt Atomiccocktail: Ich ändere meine Sichtweise. Meiner Meinung nach muss das Ganze vom Grundsatz her schon rein. Dieser Sachverhalt hat damals ganz erhebliche Wellen geschlagen. Um die Proportionen zu wahren, müsste der Artikel dann jedoch auch stark ausgebaut werden. Sonst erzeugt das Thema „Prozess und Haft“ eine starke, ggf. persönlichkeitsschädigende Schlagseite. [7] und in Wikipedia:Administratoren/Probleme/Tobnu2 schreibt Marcus Cyron: Die Darstellung der Wecker-Geschichte ist zweifelsohne in der dargebotenen Form bei einer ohnehin relevanten Person unverhältnismäßig. Entweder muß das auf das wesentliche gekürzt werden, oder der Rest ihrer Lebensgeschichte muß ausgebaut werden. [8] Nun ist auf das wesentliche gekürzt. Eigentlich wird aus meiner sicht schon zuwenig dazu gesagt (z.B. darf der leser nun, wie auch die WP-autoren zuvor, rätseln, ob sich hinter der kriminellen vereinigung nun die Rote Zora oder die Revolutionären Zellen verbergen). Aber das mißverhältnis der proportion, mehr als ein drittel des artikels beschäftigt sich mit dem prozeß, ist wohl auf dieser seite der darstellungen nicht zu lösen. Die besorgnis von immerhin fünf autoren (MrsMyer, Tobnu, Atomiccocktail, Marcus Cyron und mir) hinsichtlich WP:BIO wird nach wie vor ignoriert. Wie siehst du das denn? Ich kann beim besten willen in den nächsten wochen und gar monaten nicht zusagen, den artikel so substantiiert und schön auszubauen, daß man die vorn dir vorgeschlagenen sätze dann in ihrem verhältnis zum rest des artikels vertreten (und evt. noch verbessern) kann. Grüße -- Krakatau 15:48, 20. Jul. 2008 (CEST)
- Ich bin über WP:BIO zufällig hierher gekommen. Grundsätzlich haben lebende Personen ein Recht darauf, dass ihre verbüsste Tat einer Resozialisierung nicht im Wege steht. Es geht hier also nicht um eine Proportionalität der Darstellung der Verurteilung, sondern nur um das Weglassen. Die Sammelwut der Informationen hat seine Grenze dort, wo sie Menschen beeinträchtigt. Wikipedia als Online-Enzyklopädie hat nicht das Recht, lebende Personen auf ewig zu stigmatisieren. Es gibt im Personenartikel dazu keine geeignete "neutrale Darstellung". Es muss nach Haftentlassung (aus ihrem Artikel) herausgenommen werden. Enzyklopädietauglich werden die Informationen erst wieder nach dem Tod der Person. Wenn die Info das einzige ist, was der Person relevanz verschaffte, gehlrt der Artikel gelöscht. -- 7Pinguine 11:08, 30. Nov. 2010 (CET)
- Steht aber auch in ihrem selbst veröffentlichten Lebenslauf [9]. --pep. 11:41, 30. Nov. 2010 (CET)
Selbst jüdisch ?
Versteht mich bitte nicht falsch, aber im Zusammenhang mit ihren wissenschaftlichen und publizistischen Aktivitäten ist natürlich auch die Frage durchaus von Interesse, ob sie selbst (Nicht-)Jüdin ist. (nicht signierter Beitrag von 79.211.176.186 (Diskussion) 21:12, 18. Okt. 2013 (CEST))
Löschung des Artikels auf keinen Fall: die Wahrheit u. der linke Antisemitismus müssen auf dem Tisch bleiben
https://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Diskussion:Ingrid_Strobl&action=edit§ion=new
- I) Zitat aus Artikel Henryk M. Broder: "Als Grund für seinen Weggang aus Deutschland nannte er, (Broder, von Eco-Ing.), rückblickend im Jahr 1993, unter anderem einen Artikel der Journalistin Ingrid Strobl in Emma, in dem das Existenzrecht Israels bestritten wurde. Er habe sich mit „linken Antisemiten à la Schwarzer und Paczensky“ nicht mehr auseinandersetzen wollen. Daraufhin klagte der Journalist Gert von Paczensky, und Broder verpflichtete sich, die Formulierung „linker Antisemit à la Paczensky“ nicht mehr zu verwenden.[11] Broder zufolge habe Alice Schwarzer eine Mitarbeiterin für untragbar erklärt, weil sie „die Geliebte eines militanten Juden“ gewesen sei.[12][13]
- IIa) Ich meine, auf keinen Fall den Artikel über Ingrid Strobl löschen- die betreffende Person hat hierbei nichts mit zu reden, sie kann nur versuchen, (mit Belegen), Korrekturen zu erreichen.
- IIb) Obige Aussagen von Broder müssen - in geeigneter Form- mit in den Artikel rein genommen werden!
- III) Der in linken Kreisen unübersehbare Antisemitismus muss seit über 30 J., muß erkannt und publiziert werden! Es wurde in den letzten 20 Jahren (zu Recht), den Rechten deren Antisemitismus, vorgehalten (von den Linken), das heisst noch lange nicht, den linken Antisemitismus übersehen zu sollen. Grüße ! Eco-Ing., Club Voltaire München 1994, [ALT-LINKE- ohne Antisemitismus]; 30.6.2016 (nicht signierter Beitrag von 2001:A62:1160:2D01:CCD6:14E7:F658:12CE (Diskussion | Beiträge) 09:27, 30. Jun. 2016 (CEST))