Diskussion:Institut des geweihten Lebens

Letzter Kommentar: vor 4 Monaten von Question3473487 in Abschnitt Abschnitt 3 Gelübde und Versprechen

Zitat: Zu den beiden Gruppierungen gehören die Ordensinstitute und die Säkularinstitute.

Zu welchen beiden Gruppierungen?

Ist das nicht falsch formuliert?--Frankenschüler 22:53, 13. Feb. 2010 (CET)Beantworten


Abgrenzung

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Ich plädiere dafür, in diesem Artikel die Gemeinsamkeiten von Ordensinstituten und Säkularinstituten aufzunehmen. Habe jetzt einen eigenen Artikel Ordensinstitut erstellt. Da sollte dann das Spezielle beschrieben werden, genau wie bei Säkularinstitut. -- Hk27 11:36, 18. Aug. 2010 (CEST)Beantworten

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Im Artikel gibt es zweimal:

<ref>[http://www.vatican.va/roman_curia/congregations/ccscrlife/documents/rc_con_ccscrlife_profile_ge.html] </ref>

aber ohne Text für den Link. Werde es überarbeiten: (Profil der Röm.) Kongregation für die Institute (...)--Haigst-Mann 19:13, 18. Jul. 2011 (CEST)Beantworten

Geweihte Jungfrauen und Diözesaneremiten

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Die beiden eingefügten Absätze habe ich inhaltlich korrigiert, bearbeitet und dann einstweilig auskommentiert. Der Grund ist, daß diese Lebensformen hier thematisch m. E. nicht richtig aufgehoben sind: es handelt sich in beiden Fällen um Formen des geweihten Lebens, aber nicht um Institute des geweihten Lebens. Die geweihten Jungfrauen bilden einen eigenen Stand der Kirche, den Ordo virginum. Die Eremiten wiederum sind - wie im übrigen auch die Jungfrauen - direkt dem Ortsbischof unterstellt und legen die Profeß nach den evangelischen Räten ab. Als Eremiten sind sie aber (wenn sie nicht Eremiten einer Ordensgemeinschaft sind) diözesane Eremiten oder Eremitinnen und gehören ebenfalls nicht zu einem Institut des geweihten Lebens. Meines Erachtens sollte der Artikel Vita consecrata in dieser Hinsicht ausgebaut werden, dort ist beides richtig.--Turris Davidica (Diskussion) 19:55, 6. Feb. 2013 (CET)Beantworten

Abschnitt 3 Gelübde und Versprechen

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Aktuell steht da "Mitglieder von Gesellschaften apostolischen Lebens legen keine Gelübde ab, sondern Versprechen. Diese unterscheiden sich in Bezug auf die evangelischen Räte nicht.". Meines Erachtens ist das inkorrekt: siehe Can. 731, §1 und insbesondere §2 (https://www.vatican.va/archive/cod-iuris-canonici/deu/documents/cic_libro2_cann731-746_ge.html). Es gibt Gesellschaften, die ein solches Versprechen mit den evangelischen Räten ablegen, aber nicht alle Gesellschaften sind verpflichtet derartige Versprechen zu geben. So zumindest meine Interpretation der kirchenrechtlichen Theorie - vielleicht kann jemand das verbessern. Danke! --Question3473487 (Diskussion) 16:13, 18. Aug. 2024 (CEST)Beantworten