Diskussion:Italienische Aufnahmezentren in Albanien

Letzter Kommentar: vor 1 Monat von Albinfo in Abschnitt Einleitung

Einleitung

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In der Einleitung steht fälschlicherweise, dass die italienischen Gerichte die Anwendung des Abkommens blockiert hätten, weil sie die Inhaftierung als unzulässig betrachten. Richtig ist, dass die Richter das Abschiebeverfahren blockiert bzw. im zweiten Fall ausgesetzt haben, weil sie die Herkunftsländer der nach Albanien gebrachten Migranten als nicht sicher betrachten und ein Asylantrag deshalb berechtigt sei. Sie berufen sich dabei auf Vorgaben der EU. Mit der Aussetzung des Abschiebeverfahrens fehlt die rechtliche Grundlage für die Aufnahme der Flüchtlinge in Albanien, weshalb sie bis zur Klärung ihres Asylantrages in Italien untergebracht werden müssen. --Robertk9410 (Diskussion) 07:18, 18. Nov. 2024 (CET)Beantworten

Die Gerichtsurteile befassten sich jeweils mit der Rechtmässigkeit der Haftentscheide. Wie unten im Text erwähnt (und belegt): Die Gerichte haben nicht über das Abkommen oder das Modell entschieden und meines Erachtens auch nie über die Abschiebung in ein Drittland (wobei schon der Begriff Abschiebung fraglich ist, weil die Betroffenen ja nie in Italien waren). Es fehlt nicht die rechtliche Grundlage für die Aufnahme in Albanien, sondern für die Festsetzung (Inhaftierung) in Albanien. Siehe Belege im entsprechenden Abschnitt.
Das Abkommen/Modell ist also nur indirekt blockiert. Der Begriff «Blockade» ist etwas ungenau. Aber aufgrund der aktuellen Rechtsprechung wurden jedenfalls keine weiteren Flüchtlinge nach Albanien gebracht. Wenn jemandem einen besseren Begriff einfällt … --Lars (User:Albinfo)   18:08, 18. Nov. 2024 (CET)Beantworten
Nicht nur der Begriff Blockade ist ungenau. Der ganze Satz bleibt ungenau. Die Gerichte haben nicht die Anwendung des Abkommens ausgesetzt, behindert oder blockiert. So interpretiert es vielleicht die Regierung. Die Gerichte haben die Rechtsgrundlage der Inhaftnahme – so der exakte Rechtsbegriff – anhand einer von der Regierung festgelegten Liste sicherer Herkunftsländer in Frage gestellt und auf EU-Vorgaben verwiesen. In der Folge wurde die Inhaftnahme der Migranten aufgrund dieser Zweifel nicht von den Gerichten bestätigt. Es geht rein um die Definition was als sicheres Herkunftsland angesehen werden kann und was nicht, hier gibt es nach Ansicht der Gerichte unterschiedliche Deutungen. Und das losgelöst von der Frage, wo die Inhaftnahme erfolgt, wie es richtig angedeutet wird. --Robertk9410 (Diskussion) 13:07, 19. Nov. 2024 (CET)Beantworten
Genau, es geht um die Rechtsgrundlage für die Inhaftnahme der Migranten, die von den Gerichten nicht bestätigt wird. Die Richter stellen EU-Recht und EU-Präzedenzfälle über nationales Recht. De facto endet das darin, dass die Zentren in Albanien nicht genutzt werden können. --Lars (User:Albinfo)   17:50, 20. Nov. 2024 (CET)Beantworten