Diskussion:Jüdischer Mischling

Letzter Kommentar: vor 2 Jahren von H.Parai in Abschnitt Zahlenangaben

Widersprüchlichkeit

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Der Widersinn der der ja nicht biologisch-rassisch, sondern nach Zugehörigkeit zur j. Kultusgemeinde bestimmt war, wird deutlich aus zahlreichen Beispielen bei Saul Friedländer: Das Dritte Reich und die Juden. Sonderausgabe München 2007, ISBN 978-3-406-56682-3, S. 175f --Holgerjan 20:42, 28. Mai 2009 (CEST)Beantworten

Ich muss der Behauptung widersprechen, dass es nicht um biologisch-rassistische, sondern um Zugehörigkeit zur jüdischen Kultusgemeinde ging.
Bitte lest einmal bei der Diskussion Herbert Preisker zum Fall Ulrich Altmann nach. Dessen jüdische-abstammende Großmutter war zum evangelisch-christlichen Glauben übergetreten.

Dmicha (Diskussion) 06:33, 11. Mai 2012 (CEST)Beantworten

Hier ist ein Missverständnis zwischen uns entstanden. Oben habe ich die ns-Unterscheidung von "jüdischer Mischling" zu (Geltungs-)Jude angesprochen. Dabei war für die Einstufung (bei gleicher Voraussetzung, nämlich zwei jüdischen Großeltern = "Halbjuden") ausschlaggebend, ob der Abkömmling im jüdischen Glauben erzogen worden war. Gehörte er der Kultusgemeinde an, dan wurde dieser "Halbjude" als "Geltungsjude" rechtlich zu den Volljuden gezählt. War er christlich erzogen/glaubenslos, dann hatte er als "Mischling ersten Grades" einen erheblich besseren rechtlichen Status (z. B. Reichsbürgerschaft/Wahlrecht, siehe auch Reichsbürgergesetz).
Die angeblich wissenschaftlich begründbare biologische Unterscheidung einer jüdischen Rasse wurde bei der ns-Definition nicht herangezogen/bzw. gab es nicht. Die ns-Ideologen nahmen die Zugehörigkeit der Großeltern-Generation zur jüdischen Kultusgemeinde zum Maßstab. Als Volljude galt, wer drei oder vier in diesem Sinne jüdische Großeltern hatte. In zeitgenössischen Fachveröffentlichungen werden die merkwürdigsten Konstellationen dargestellt, bei denen zum Beispiel ein "arisches" Großelternteil zum jüdischen Glauben übergetreten war. Hier zählte dieser Teil weiter als "jüdisch" (weil zum Judentum übergetreten und ihm angehörig) - mit entsprechend schlechteren Einstufung der Enkel. Die angeblich biologisch begründbare Einstufung ging pragmatisch auf die (in Kirchenbüchern auch bei Übertritt) leicht nachweisbare Religionszugehörigkeit der Großelterngeneration zurück.
Im Fall Herbert Preisker ist die Sache eindeutig: Ein Großelternteil war ursprünglich "jüdisch" (hatte einer j. Kultusgemeinde angehört) und später zum Christentum übergetreten, damit war Preisker "Jüdischer Mischling II.Grades". --Holgerjan (Diskussion) 12:51, 11. Mai 2012 (CEST)Beantworten

Danke, sehr aufschlussreich! Dmicha (Diskussion) 13:37, 11. Mai 2012 (CEST)Beantworten

WP:Q

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Laut WP:Q reicht es als Beleg, wenn das Werk, aus dem die Information stammt, im Literaturverzeichnis steht. Nicht alles muss per Einzelnachweis belegt sein. Ich setze den auskommentierten Teil wieder ein und mache darauf aufmerksam, dass es den Tatbestand des Edit Wars erfüllt, wiederholt denselben Edit zu tättigen, ohne an der Artikeldiskussion teilgenommen zu haben. Die nächste Sperre wird ganz sicher länegr sein als nur zwei Stunden. Ein schönes Wochenende wünscht --Φ 10:24, 6. Jun. 2009 (CEST)Beantworten

Das ist falsch. Eine angezweifelte Einzelbehauptung erfordert einen Einzelbeleg. Bring den bei und alles ist gut. --Tu felix austria 10:27, 6. Jun. 2009 (CEST)Beantworten
@Jergen. Danke für dein Revert [1] von eben. Ich hatte mich vertippt und irrtümlich die falsche Version gesichtet. Die Textstelle ist belegt. --Die Winterreise 12:28, 6. Jun. 2009 (CEST)Beantworten
Bevor ich mich mir das Buch nochmal vornehme um ggf. mit Zitat zu referenzieren, frage ich erstaunt:
Wie kann gerade dieser Satz strittig sein?
Die gesamte weitere Darstellung zeigt doch eindeutig eine "Verschärfung" der Situation 1942ff. Auch im Lemma Wannseekonferenz (hier nur kurz erwähnt) wird geschildert, dass Deportation und Zwangssterilisation in den Folgekonferenzen weiter ernsthaft erwogen wurden. --Holgerjan 15:07, 6. Jun. 2009 (CEST)Beantworten
Als Beleg kann ich aus meiner Handbibliothek schon einmal hier ein Zitat (für Partei + Radikalisierung) einfügen:
"Von den Abschiebungen [i. e. Deportatonen 1942) blieben nur mehr Juden in Mischehen und "Mischlinge" verschont. Es ließ sich indes absehen, dass auch diese Restgruppen durch das immerwährende Drängen der Partei nach einer "klaren und eindeutigen Lösung" kaum der Vernichtungsmaschinerie entgehen konnten. [...] Seit Ausbruch des Krieges war die Lage auf dem Gebiet des Mischlings- und Mischehenrechts völlig unbestimmt, obwohl die Tendenz nicht zu verkennen war, auch die "Mischlinge" in das Netz der Rassengesetzgebung zu ziehen." Uwe Dietrich Adam: Judenpolitik im Dritten Reich. unv. Nachdr. Düsseldorf 2003, ISBN 3-7700-4063-5, S. 222
Im Lemmatext sind im Rahmen der Eichmann-Konferenz und der Wannseekonferenz das "Reichssicherheitshauptamt" und weitere Dienststellen genannt und referenziert, so dass inhaltlich alles abgedeckt ist, was im umstrittenen Satz steht.
Persönliche Stellungnahme zum Schluss: Falls es nicht ausdrücklich gewünscht wird, werde ich mir nicht die Arbeit aufhalsen, weitere Belegstellen zu suchen. Der gesamte Artikel belegt doch genau die Sätze: Die „jüdischen Mischlinge ersten Grades“ waren einem wachsenden Verfolgungsdruck ausgesetzt: Radikale Antisemiten in der NSDAP und im Reichssicherheitshauptamt drängten darauf, auch diese Gruppe in die Deportationen und in den Vernichtungsprozess einzubeziehen. --Holgerjan 16:50, 6. Jun. 2009 (CEST)Beantworten
Danke für deine Mühe, lieber Holgerjan, aber ich fürchte, es handelt sich um einen Fall von Matth. 7,6 EU: Der Benutzer ist ein Störenfried, der gerade seine zweite Sperre absitzt. Ich fürchte, es wird nicht die letzte sein. Dir ganz herzliche Grüße, hoffentlich bis bald mal wieder, --Φ 21:58, 6. Jun. 2009 (CEST)Beantworten

Unstimmigkeitkeit

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vergl. auch Geltungsjude
Die Historikerin Beate Meyer verweist auf eine Anordnung zur Vereinfachung der Verwaltung vom 26. August 1942: Danach sollten Gesuche um günstigere Einstufung für die Dauer des Krieges nicht mehr entgegengenommen und bearbeitet werden. (belegt bei Beate Meyer: "Jüdische Mischlinge"..., S. 105)
Ich entdeckte bei Manfred Wichman (Hrsg.): Jüdisches Leben in Rotenburg. PD-Verlag, Heidenau 2010, ISBN 978-3-86707-829-0, S. 53 jedoch ein faksimiliertes Dokument: Darin teilt der Polizeipräsident Berlin mit Datum vom 17. 4. 1944 einer Ursula Simson mit Betreff Befreiung von den Vorschriften des § 5 Abs. 2. der I. VO. zum RBG mit, ihr werde als bisherige Geltungsjüdin nunmehr die Rechtsstellung eines jüdischen Mischling ersten Grades zugebilligt. --- Offenkundig wurden also doch noch zumindest in Einzelfällen Gesuche um Besserstellung bearbeitet. Ich habe die Historikerin informiert. --HolgerjanAusnahmsweise 18:17, 4. Mai 2011 (CEST)Beantworten

Lemma

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Müßte es nicht gemäß Wikipedia:Namenskonventionen#Ausnahmen_von_der_Singularregel Jüdische Mischlinge heißen? Hier geht es doch in erster Linie um die Personengruppe, oder? --Widerborst 07:43, 8. Jun. 2011 (CEST)Beantworten

Hinweis

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Reichsausschuss zum Schutze des deutschen Blutes --Widerborst 08:06, 8. Jun. 2011 (CEST)Beantworten

Danke - eingearbeitet --Holgerjan 19:26, 11. Jun. 2011 (CEST)Beantworten

Heirat von "Halbjuden" mit NSDAP-Mitgliedern?

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Die Frage stellt sich konkret bei Gerhard Schröder (CDU), der 1941 eine "Halbjüdin" heiratete und deshalb auf eine Offizierslaufbahn verzichten musste. Bis dahin war er auch Mitglied der NSDAP. Angeblich ist er - im Monat seiner Heirat! - wegen gesehener Kriegsgräuel ausgetreten. Meine Frage lautet: musste ein Pg aus derr Partei austreten, wenn er einen "Mischling ersten Grades" heiratete? Weiß jemand Bescheid? --Altaripensis (Diskussion) 21:16, 15. Apr. 2012 (CEST)Beantworten

Im Lemma Gerhard Schröder ist aufgeführt, dass es sich bei seiner Frau um eine "Halbjüdin" ( = jüdischer Mischling I. Grades ! ) handelt. Dies stimmt jedoch nicht, sofern lediglich der Vater dieser Frau "Halbjude" war - dann hätte die Tochter/spätere Ehefrau des Schröder als "Vierteljüdin" (jüdischer Mischling II. Grades) gegolten. (Ich habe im Lemma entsprechend berichtigt.) Andernfalls wäre einem Ehegenehmigungsgesuch wohl auch nicht stattgegeben worden.
Im fortdauernd geltenden Parteiprogramm steht zwar nichts darüber; ich kann mir jedoch nicht vorstellen, dass 1941 nach einer solchen Verehelichung ein "jüdisch Versippter" in der NSDAP eine Mitgliedschaft hätte behalten können - die Parteibasis hätte das zu diesem Zeipunkt kaum toleriert.
Allerdings habe ich für 1934 Gegenbeispiele gefunden bei verdienten Alten Kämpfern, die unverhofft "Makel" in ihrer Ahnenreihe entdeckten. Ein Kurt Conrad, PG seit 1930, erlangte 1934 Kenntnis davon, das seine Mutter (Voll-)Jüdin war. Er bat "in Anerkennung seiner Verdienste" als Alter Kämpfer darum, jedenfalls ohne Funktion in der NSDAP verbleiben zu können. Obwohl das Oberste Parteigericht dieses Gesuch nicht befürwortete, gab Hitler dem Gnadengesuch statt. (ISBN 3-423-02967-6, Dok. 266a+b, S. 185f) In einem andern Fall war die Parteiaufnahme eines "Vierteljuden" nach Bekanntwerden seiner Abstammung im September 1932 für nichtig erklärt worden - auch in diesem Fall wurde diese Person aufgrund großer Verdienste von 1925 und durch "Willensaußerung des Führers" 1934 in der Partei belassen. (S. 184) Ob vergleichbare Fälle aber noch im Kriege bis zum "Führer" vorgedrungen und von ihm selbst entschieden worden wären?
--Holgerjan (Diskussion) 19:44, 16. Apr. 2012 (CEST)Beantworten
Vielen Dank für die Info. Die angeführten Beispiele sind ja alle nur bis 1934 und beziehen sich nur auf die Abstammung der Pg's selbst, aber nicht deren Ehefrauen. Wie es aussieht, können wir die Frage im konkreten Fall nicht abschließend klären. Trotzdem merci. --Altaripensis (Diskussion) 12:15, 17. Apr. 2012 (CEST)Beantworten
Also, meines Wissens galt doch die Bezeichnung als Mischling für deutsche Staatsangehörige analog zum jüdischen Recht ausschließlich für Verwandtschaft über die mütterliche Linie, oder? Der Volksmund mag das anders gesehen und auch väterliche Verwandtschaft zum Anlaß genommen haben, um von Mischlingen zu reden, aber nach NS-Recht wäre Schröders Ehefrau mit der Ahnenreihe wohl voll deutschblütig gewesen. Mein Urgroßvater stammte auch unehelicherweise von einem später sog. Volljuden ab, was im Laufe des schulischen Bio- und Rassekundeunterrichts seiner Kinder um 1940 rauskam (wo die Schüler mit Belegen Ahnenreihen ihrer Familien aufstellen mußten), und trotzdem wurde er im Oktober 1944 (als obligatorische Zwangsarbeit für alle bis dato nicht eingezogenen Mischlinge eingeführt wurde) nicht zur Zwangsarbeit eingesetzt, sondern als voll wehrtauglich zum Volkssturm eingezogen. --80.187.100.125 06:50, 3. Jul. 2015 (CEST)Beantworten
"Jüdischer Mischling" ist per Erste Verordnung zum Reichsbürgergesetz definiert - also keinesfalls analog zum jüdischen Recht ausschließlich für Verwandtschaft über die mütterliche Linie bestimmt. Bitte dort nachlesen! - Wenn die überlieferte Info aus Deiner Familiengeschichte stimmt, wäre es ein Ausnahmefall, dass der halbjüdische Urgroßvater (selbst ohne Bindung an eine Kultusgemeinde, mit einer "Arierin" verheiratet und nicht kinderlos) ab Spätsommer 1944 nicht kaserniert im geschlossenen Arbeitseinsatz (in der Regel bei der OT) eingesetzt worden ist (Ausnahme Hamburg = ISBN 3-86108-379-5, S, 102ff / ISBN 3-937-904-26-3, S. 606ff). - Beim "letzten Aufgebot" Ende 1944 für den Volkssturm halte ich alles für denkbar. --H.Parai (Diskussion) 17:34, 3. Jul. 2015 (CEST)Beantworten
Umgekehrt wird ein Schuh draus: Der ganze Mythos von wegen angeblicher: "Ehrenarier" ist daraus entstanden, daß das jüdische Blut auf Grundlage der Rassegesetze allein über die mütterliche Linie (und Geltungsjuden über Einheiratung mit Konversion) festgelegt wurde. Ansonsten werde ich doch wohl auf den alten Photos noch sehr wohl eine Wehrmachtsuniform von einem KZ-Zebra unterscheiden können, oder? Zumal sämtliche damals lebenden Familienmitglieder bestätigen können, daß er, trotz der schulisch/behördlich bekannten Enthüllung der Abstammung von ca. 1940, bis Oktober 1944 problemlos weiter als Tischlermeister arbeiten konnte. Die behördliche Begründung dafür, daß er nicht schon 1939 (da mit 31 Jahren eigentlich noch kriegsdienstpflichtig) eingezogen worden war, bestand darin, daß er 9 eheliche Kinder zu versorgen und daher bei Kriegsbeginn eine offizielle Freistellung erhalten hatte. Inwiefern das auch was damit zu tun haben könnte, daß es aus den frühen 30ern auch noch ein Photo von ihm in der Uniform des demokratischen Reichsbanners gibt, ist in der Familie allerdings unbekannt. --46.93.158.170 20:38, 25. Dez. 2018 (CET)Beantworten
Ich gehe davon aus, dass dieser Beitrag von derselben Person wie oben (80.187.100.125 06:50, 3. Jul. 2015) stammt. - Ich kann zu diesem Einzelfall (mit diversen mündlich überlieferten Einzelheiten) nichts weiter beitragen. Mir bleibt auf jeden Fall der Hinweis auf eine angebliche "Grundlage der Rassegesetze allein über die mütterliche Linie" völlig unverständlich; dies findet sich so nicht in der Fachliteratur und auch nicht in der zitierten Ersten VO zum Reichsbürgergesetz. Auch völlig assimilerte und zum Christentum konvertierte Juden wie auch deren Abkömmlinge wurden von den NS als Juden eingestuft. --H.Parai (Diskussion) 16:26, 26. Dez. 2018 (CET)Beantworten

Wehrmacht

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Also wenn ich mir sowohl den Artikel des Sterns (http://www.stern.de/politik/geschichte/wehrmacht-hitlers-juedische-soldaten-514034.html) als auch den Wiki-Artikel über Bryan Mark Rigg durchlese, ist der Absatz falsch. Angeblich dienten zwischen 117.000 und 190.000 Deutsche mit jüdischen Vorfahren (sog. "Halb- oder Vierteljuden") in der Wehrmacht, davon 21 Generale und Admirale.

Wenn also keine Einsprüche kommen, würde ich den Absatz in den nächsten Tagen ziemlich umarbeiten. -- 80.137.116.181 19:58, 31. Mai 2012 (CEST)Beantworten

+++ Einspruch +++ Im Themenbereich "Jüdische Mischlinge" gilt Beate Meyer durch mehrere Arbeiten als anerkannte Fachhistorikerin. Leicht greifbar (und im Artikel Bryan Rigg erwähnt) ist íhre Rezension, die imo geradezu ein Verriss ist:

  • Rezensionsnotiz zu Die Zeit, 06.11.2003 [2]

Beate Meyer hat sich bei der Lektüre dieses Buches maßlos geärgert. Schon den Titel bezeichnet sie als "veritables Ärgernis", da es sich bei den Wehrmachtsangehörigen nicht um Juden gehandelt habe, sondern um von der NS-Regierung so klassifizierte "Mischlinge", stellt die Rezensentin klar. Über die Spekulationen des amerikanischen Autors, der von einer Zahl von 150.000 "Mischlingen" in der Wehmacht ausgeht, indem er eine "Nettofortpflanzungsrate" zugrunde legt, kann Meyer nur den Kopf schütteln, denn sie widerspricht allen Quellen. Riggs Dissertation bietet ansonsten kaum Neues, kritisiert die Rezensentin. Insbesondere die "NS-internen Auseinandersetzungen" über "Mischlinge" in der Wehrmacht würden von der Studie nicht aufgeklärt. Als geradezu absurd erscheinen der erbosten Rezensentin die Überlegungen des Autors zu Hitlers Gründen, "Mischlinge" in der Armee zu halten und zu "arisieren". Seine Spekulation über eine mögliche jüdische Herkunft Hitlers und dessen "Angst vor Enttarnung" können sie nicht überzeugen. Sie glaubt, dass Rigg mit seinem Buch vor allem mit "Sensationen locken" will, aber im Grunde gar nichts Sensationelles zu bieten hat, weil das Faktum, dass es in der Wehrmacht "Mischlinge" gegeben hat, hinlänglich bekannt sei. Wenigstens die Interviews mit "Mischlingen" aus der Wehrmacht bieten einige "Einsichten in das Innenleben der Betroffenen", räumt die Rezensentin ein, doch das reicht längst nicht aus, um sie mit dieser Studie zu versöhnen.
Im vollständigen Text (Die ZEIT, Nr. 46 in 2003) fasst Meyer ihre vernichtende Kritik zusammen: Bryan Mark Riggs Buch lockt mit Sensationen, ist aber alles andere als sensationell. Es trägt wenig zur Erhellung der „Mischlingspolitik“ im NS-Staat bei und bleibt leider auch dort begrenzt, wo es Neues hätte bieten können, nämlich in der Auswertung der Interviews. Erstaunlich nur, dass dieses Werk im renommierten Verlag Ferdinand Schöningh erschienen ist – mit einem Geleitwort von Eberhard Jäckel.
Für eine von dir angedachte Umarbeitung ist die Darstellung von Rigg daher als Grundlage ungeeignet - siehe zu den Fakten zum Beispiel Volkszählung 1939. Demnach gab es knapp 100.000 Mischlinge aller Grade und aller Altersstufen beiderlei Geschlechts insgesamt (!!!), naturgemäß erheblich weniger männliche Mischlinge im wehrfähigen Alter (seriös geschätzt 30.000). Wenn Rigg dann eine Zahl von 150.000 in der Wehrmacht greift, muss man wohl am Sachverstand zweifeln. Du müsstest also schon neuste Darstellungen anderer Historiker finden, die die auf B. Meyer fußenden Angaben infragestellen. Meines Wissens gibt es aber dazu keine grundlegend neuen Forschungsergebnisse. --Holgerjan (Diskussion) 18:34, 1. Jun. 2012 (CEST)Beantworten

als Lit unbrauchbar

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  • James F. Tent: Im Schatten des Holocaust. Schicksale deutsch-jüdischer «Mischlinge» im Dritten Reich. Böhlau, Köln 2007

Das Buch enthält zum großen Teil stark bearbeitete Berichte von Zeitzeugen, die nicht den Ansprüchen von oral history genügen und durch die Auswahl eine "Schieflage" erzeugen (S. 13+14). Der vorgeschaltete einleitende Teil enthält zahlreiche grobe Fehler und Fehleinschätzungen. So verzeichnet er Löseners Rolle, die längst schon hinterfragt wird, und die Bewertung der Darstellung von Stoltzfus. Der Verfasser hält die Kanzlei des Führers für identisch mit der Partei-Kanzlei, die er zudem fälschlich Philipp Bouhler zuordnet. (S. 34) Das Buch genügt nicht dem WP:Literatur Anspruch ein wissenschaftlich maßgebliches Werk oder eine seriöse Einführung zu sein. --Holgerjan (Diskussion) 12:29, 1. Feb. 2014 (CET)Beantworten

Revert - Begründung

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Ich habe diese Ergänzung gestrichen. Grund: Bereits im Unterabschnitt 3.1 Bildungsbeschränkungen wird auf Einschränkungen bei der Teilnahme an der Kinderlandverschickung verwiesen und auf deren Folge, dass eine regelmäßige Beschulung teilweise gefährdet war: An der Kinderlandverschickung durften sie (anders als die „Mischlinge zweiten Grades“) bis 1943 nicht teilnehmen, so dass sie häufig keinen geregelten Schulunterricht mehr erhielten. - Weitere Einzelheiten/Belege sind durch Link auf das Lemma Kinderlandverschickung nachzulesen. --Surikate (Diskussion) 19:27, 26. Dez. 2014 (CET)Beantworten

Tätervokabular

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Ich vermisse eine distanzierende Darstellung des Begriffs „jüdischer Mischling“ in der Definition des Lemmas. Dieser Begriff ist antisemitisch kontaminiert, wie Christoph Jahr u.a. anführen. Das Wort „jüdisch“ und „Mischling“ auch. Gruß --Orik (Diskussion) 00:02, 21. Mär. 2016 (CET)Beantworten

PS: Ein gutes Beispiel hat Benutzer:Phi im Lemma Jüdischer Parasit abgeliefert.
Natürlich ist dieser Begriff eingeengt und Tätervokabular, wie denn schon die ersten Worte des Artikels in aller Deutlichkeit besagen „Der nationalsozialistische und rassentheoretische Begriff“. Dieser NS-Begriff ist in seiner Definition samt diskriminierenden Auswirkungen präzise zu beschreiben - und niemand macht sich damit diesen Begriff zu eigen! --H.Parai (Diskussion) 15:24, 22. Mär. 2016 (CET)Beantworten
Ich habe nirgendwo davon gesprochen, dass der Autor sich den Begriff zu eigen macht. Der Begriff ist aber antisemitisch kontaminiert. Er wird durch die Beschreibung mit nationalsozialistisch unf rassentheoretisch zwar eingeordnet, aber eine distanzierende Beschreibung fehlt m.E. Es ist auch nicht erklärt, was ein Jude bei den Nazis war. Eine Person, die zum Judentum gehört, ist keine ausreichende Beschreibung. Denn die Nazis rechneten ja auch Personen dazu, die nicht dem Judentum angehörten. Man muss die Kontamination des Begriffes und der Begriffe deutlich machen. Zur Erinnerung: Unsere Artikel sollen omafest bzw vielmehr schülerfest sein. Gruß --Orik (Diskussion) 08:36, 23. Mär. 2016 (CET)Beantworten
PS. Bitte nach Punkt 8 der Konventionen für Diskussionsseiten Wikipedia:Diskussionsseiten#Konventionen_f.C3.BCr_die_Benutzung_von_Diskussionsseiten möglichst keine grafischen Hervorhebungen wie Fetten oder Größerstellen verwenden.
Du schreibst: Eine Person, die zum Judentum gehört, ist keine ausreichende Beschreibung - aber unsere Enzyklopädie bietet jedem Leser durch sachgerechte Verlinkung die Möglichkeit, sich tiefergehend zu informieren. Dies ist im einleitenden Satz des Intros (Der nationalsozialistische und rassentheoretische Begriff „jüdischer Mischling“ wurde in der Ersten Verordnung zum Reichsbürgergesetz vom 14. November 1935 definiert.) mit Link auf die Erste VO der RBüGes völlig ausreichend gewährleistet.
Begrifflichkeiten wie "jüdischer Mischling" und "Halbjude" sind ausschließlich antisemitisch und rassistisch (und nicht nur kontaminiert!). Jüden selbst würden solche Begriffe niemals benutzen: "Jüdisch" ist, wer durch eine jüdische Mutter in die Kulturgemeinschaft hineingeboren ist oder zu ihr konvertiert. Für die von den NS verfolgten "jüdischen Mischlinge" fühlten sich z. B. bei der Wiedergutmachung jüdische Organisationen nicht zuständig - sie gehörten nicht mehr dazu.
PS: Lies und zitiere genau: 8) Es gibt auf Diskussionsseiten keine typographischen Konventionen: Diese gelten nur für Artikel. Du kannst dir wichtige Punkte also hervorheben...Dabei ist Sparsamkeit erwünscht, keine Spezialeffekte wie besondere Schriftgrößen, Farben oder Einrahmungen ... und da steht nichts von fett oder kursiv....
--H.Parai (Diskussion) 18:24, 23. Mär. 2016 (CET)Beantworten
Es ist schon mehr als befremdlich, dass Lemmata wie „Jüdischer Mischling“ oder „Jüdischer Parasit“ in der Wikipedia nicht bereits im Titel in Anführungszeichens) gesetzt werden oder man stattdessen die Lemmata Jüdischer Mischling (NS-Sprache) oder Jüdischer Parasit (NS-Sprache) verwendet. Mit dem Thema muss sensibler umgegangen werden! Man stelle sich nur vor, ein Holocaustüberlebender oder die Kinder eines Holocaustopfers stoßen auf diese Artikel. Sie würden den Eindruck bekommen, dass es in Deutschland wieder völlig normal ist, unbeschwert in NS-Terminologie zu sprechen. Das Lemmata sollte um Missverständnissen vorzubeugen unbedingt in Anführungszeichen gesetzt werden. Das Reden über „Volksverräter“, „Lügenpresse“ und „Jüdische Parasiten“ sollten wir der AfD und Pegida überlassen. Da gehört es hin. Der Artikelverbesserer (Diskussion) 16:19, 22. Feb. 2018 (CET)Beantworten

Was ein Quatsch. Wiki ist neutral (sollte so sein) und missioniert nicht. --Gabbahead. (Diskussion) 19:12, 22. Feb. 2018 (CET)Beantworten

Es geht nicht darum zu „missionieren“, sondern heutzutage absolut unangemessenes NS-Vokabular nicht bedenkenlos zu übernehmen und bereits im Lemma mittels „“ als diffamierenden Terminus aus der NS-Zeit kenntlich zu machen. Das hat nichts mit „Missionierung“ zu tun, sondern sollte in einer demokratischen Gesellschaft und einem den demokratischen/liberalen Werten der Aufklärung verpflichteten Wiki eine Selbstverständlichkeit sein. In wissenschaftlichen Publikationen ist man da sensibler als in der Wikipedia. In diesem Aufsatz von 1965 heißt der Titel bereits „Der Jüdische Parasit“ und nicht Der Jüdische Parasit. Also in „“ gesetzt! Und das war nur 20 Jahre nach dem Ende der NS-Herrschaft. Wir haben heute aber 2018 und sollten mindestens so weit wie 1965 sein. Der Artikelverbesserer (Diskussion) 07:14, 23. Feb. 2018 (CET)Beantworten
Im Wiki-System kann - wie Du selbst bereits bemerkt hast - ein Lemma nicht in Anführungszeichen gesetzt werden; Möglichkeiten wie Jüdischer Mischling (NS-Sprache) sind auch nicht der Hit.
Wichtig ist doch, dass bereits im ersten Satz festgestellt wird, dass es sich hier um einen rassistischen NS-Terminus handelt, der im übrigen Text dann weiterhin mit distanzierenden Anführungszeichen wiedergegeben wird. Insoweit stößt die vehement vorgetragene Kritik nicht auf mein Verständnis.
Viele Historiker weisen im Vorwort ihrer Darstellungen darauf hin, dass sie sich bei der Verwendung der damals gebräuchlichen ns-Bezeichnungen von abwertend gemeinten Aspekten distanzieren, aber diese als Fachbegriffe (und der Lesbarkeit geschuldet) in der Regel ohne Anführungszeichen benutzen wollen. Dies möchten sie sich für besondere Fälle aufheben, wo der verwendete Begriff mit der Sache weit auseinanderklafft - z. B. "Euthanasie" - Gnadentod für Krankenmord. - Ich finde einen ausufernden Gebrauch von Anführungszeichen nicht gut und würde eher sparsam damit umgehen, um das Mittel nicht zu entwerten, sondern für derartige Fälle vorbehalten. --H.Parai (Diskussion) 14:, 54, 23. Feb. 2018 (CET)

Adolf Eichmann

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... war zwar der Teufel in Person, aber im Vernichtungs-Apparat nur ein mittelgroßes, wenn auch brutales, bösartiges Licht. Die Einlassung: "Adolf Eichmann berief im August 1941 eine Konferenz ein, bei der Vertreter des Rassenpolitischen Amtes der NSDAP, des Reichssicherheitshauptamtes und der Parteikanzlei der NSDAP die Judenpolitik in den besetzten Ostgebieten koordinierten; danach sollten „Mischlinge“ grundsätzlich als Juden gelten..." ist fragwürdig. Ob E. diese Autorität zur Einberufung von hochkarätigen Konferenzen besaß, ist doch zweifelhaft und wird auch nicht stabil belegt. Das stand eher Heydrich zu. Auf jeden Fall besucht E. In der fraglichen Zeit August 1941 Auschwitz und besprach mit Höß, ob die Juden besser zu vergasen oder zu erschießen seien. Das Ergebnis ist bekannt. --88.152.124.138 13:05, 16. Aug. 2020 (CEST)Beantworten

Der Satz ist belegt mit wissenschaftlicher Fachliteratur. Ich sehe keinen Grund, daran zu zweifeln (und wenn, dann wäre es Theoriefindung und damit für die Artikelgestaltung irrelevant). MfG --Φ (Diskussion) 13:25, 16. Aug. 2020 (CEST)Beantworten
Im Regest zum Dokument VEJ 3/202 (nunmehr gut erreichbar in: Andrea Löw (Bearb.): Die Verfolgung und Ermordung der europäischen Juden durch das nationalsozialistische Deutschland 1933–1945 (Quellensammlung), Band 3: Deutsches Reich und Protektorat Böhmen und Mähren, September 1939–September 1941, München 2012, ISBN 978-3-486-58524-7, S. 501-502) steht: Unter Vorsitz Eichmanns diskutieren Vertreter von Ministerien und Sicherheitspolizei am 13. August 1941 in Berlin über eine 'Verschärfung des Judenbegriffs' - Über die beteiligten Stellen und Personen bitte selbst dort nachlesen. Kern ist die geäußerte Auffassung der Partei-Kanzlei, im Reich "die jüdischen Mischling 1. Grades zu den Juden abzudrängen". Es sei die Frage, ob man "den Judenbegriff" im Reich beibehalten und im übrigen Europa "den nichterfassten Personenkreis jüdischen Blutes" im Verwaltungswege den [Voll-]Juden gleichstellen solle. Eichmann schlug schließlich zur Klärung dieser Fragen eine Arbeitsgemeinschaft vor.
Ich setze die Quelle als zusätzliches ref ein. --H.Parai (Diskussion) 21:38, 16. Aug. 2020 (CEST)Beantworten
Nebenbei zur Bedeutung Eichmanns: Die beiden Folgekonferenzen der Wannseekonferenz (am 6. März und 27. Oktober 1942) fanden im Referat IV B 4 von Adolf Eichmann in der Berliner Kurfürstenstraße 115/116 statt. --H.Parai (Diskussion) 21:50, 16. Aug. 2020 (CEST)Beantworten
Genau hier zeigt sich mal wieder die unpräzise Quellenverwendung: Das in Wikipedia behauptet "Adolf Eichmann berief im August 1941 eine Konferenz ein..." ist ungleich mit der Quelle "Unter Vorsitz Eichmanns diskutieren Vertreter von Ministerien und Sicherheitspolizei am 13. August 1941 in Berlin...", und damit falsch. Auch das hier angeführte und behauptete "... fanden im Referat IV B 4 von Adolf Eichmann statt" hat nur eine räumliche Aussage. Tatsächlich hatte auch Heydrich zur Folgekonferenz am 6. März eingeladen. Siehe Signatur der Einladung:[3]. --88.152.124.138 22:18, 8. Sep. 2020 (CEST)Beantworten
Für die Fragestellung nach der Rolle Eichmanns ist das Dokument VEJ 3/202 durchaus wichtig: Er leitete diese inhaltlich bedeutsame Konferenz. Du beanstandest, dass laut Quelle zwar Eichmann den Vorsitz innehatte und die Konferenz leitete, dies aber nicht die Aussage deckt, Eichmann selbst habe zu dieser Konferenz eingeladen. Dieser Einwand wäre insoweit berechtigt, falls allein diese Quelle als Beleg für den Text gedient hätte. Aber derselbe Beleg enthält auch den Hinweis auf Beate Meyer (S. 97), die schreibt: „Auf einer von Adolf Eichmann im August 1941 einberufenen Sitzung koordinierten die Partei-Kanzlei, das Rassenpolitische Amt der NSDAP und das Reichssicherheitshauptamt ihre Forderungen. Vor allem beabsichtigten sie eine definitorische Einbeziehung der 'Mischlinge' …” Ob der Historikerin Informationen zum betreffenden Einladungsschreiben vorlagen oder nicht, ist von uns nicht zu prüfen; ihre Formulierung ist bis zum Beweis des Gegenteils so zu übernehmen.
Es entwertet keineswegs die bedeutende Rolle Eichmanns, wenn die Einladung zu den Folgekonferenzen nicht von ihm, sondern formal von Heydrich erging. In VEJ 6/83 heißt es zur Besprechung im RSHA am 6. März 1942, Eichmann „sprach einleitend”, „erteilte das Wort” u. ä. - Heydrich nahm nicht teil.--H.Parai (Diskussion) 11:56, 9. Sep. 2020 (CEST)Beantworten

Zahlenangaben

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Ich rege an, die Zahlenangaben zu überprüfen. Die Ergebnisse der Volkszählung von 1939 finden sich hier: https://archive.org/details/Volkszaehlung1939-DieJudenUndJuedischenMischlingeImDeutschenReich-StatistischesR/page/n4/mode/1up

Wie korrekt, vollständig und glaubwürdig die Zahlen der Volkszählung sind, sei dahingestellt (hierzu Jutta Wietog, Volkszählungen unter dem Nationalsozialismus, Berlin 2001), aber andere haben wir nicht.

~~~~ --147.142.185.230 11:36, 21. Sep. 2022 (CEST)Beantworten

Das entspricht den Angaben in Volkszählung im Deutschen Reich 1939#Angaben zu „Juden“ sowie mit geringen Abweichungen bzw. Rundungen dem Satz 1939 lebten in Deutschland noch rund 330.000 Juden und 64.000 „jüdische Mischlinge ersten Grades“, 7.000 „Geltungsjuden“ und 42.000 „jüdische Mischlinge zweiten Grades“ mit nur einem jüdischen Großelternteil. --H.Parai (Diskussion) 20:53, 21. Sep. 2022 (CEST)Beantworten