Diskussion:Jagd in Deutschland
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Unverständliche Einleitung
Bearbeiten- Die Jagd ist in Deutschland ein mit dem Grundeigentum verbundenes und durch die Eigentumsgarantie nach Art. 14 Abs. 1 Grundgesetz geschütztes, subjektives Recht.
ist nicht OMA-tauglich. Besser wäre
- Die Jagd ist in Deutschland durch das Bundesjagdgesetz und das deutsche Jagdrecht geregelt. Es umfasst neben ... auch die Hege ....
Und in einem zweiten Satz könnte man dann darauf eingehen, wie das mit den Jagdbezirken und dem Grundeigentum ist. Also in der Art
- Das Jagdausübungsrecht steht grundsätzlich den Grundeigentümern zu sofern sie mindestens 75 ha zusammenhängendes Gebiet besitzen.
Letztendlich soll der Artikel ja nicht wiederholen was bereits unter Jagd steht, sondern die Besonderheiten in Deutschland hervorheben. --Siehe-auch-Löscher (Diskussion) 14:55, 9. Dez. 2020 (CET)
- Die Formulierung des ersten Satzes im Artikel klingt aktuell zugegebenermaßen etwas... hölzern. Ich werde zusehen, dass ich dass anders formuliere. Allerdings ist das Jagdrecht in DE ein in der konkurrierenden Gesetzgebung von Bund und Ländern stehender Flickenteppich, was allgemeine Beschreibungen abseits von Grundsätzen, wie der Bindung ans Grundeigentum, doch etwas erschwert. So ist die Mindestgröße von Eigenjagdbezirken eben nicht in ganz DE die gleiche, vielmehr haben 14 Bundesländern die 75ha festgesetzt, Bayern fordert standardmäßig 81,755ha sowie 300ha in den Alpen und Brandenburg will sogar 150ha (bei Gemeinschaftsjagdbezirken ist die Variation sogar noch ausgeprägter). So oder so, ich formuliere mal was und poste das zeitnah. Gruß --Tilon3 (Diskussion) 18:29, 9. Dez. 2020 (CET)
- Die Einleitung muss ja nicht alle Details enthalten. Der Grundsatz, dass der Grundbesitzer auch das Jagdrecht hat, scheint mir wichtig. Wie ich oben schon schrieb würde, ich auch noch anreißen, dass die Jagd in Deutschland umstritten ist, sollte auch in die Einleitung, da der Kritikabsatz auch einiges ausmacht. Den Statistiksatz finde ich übrigens gut. --Siehe-auch-Löscher (Diskussion) 21:14, 9. Dez. 2020 (CET)
- Sprachlich missverständlich wird formuliert: neben dem Recht gibt es auch die Pflicht zur Hege. Es gibt kein Recht zur Hege, sondern im Jagdrecht liegt die Pflicht zur Hege.--Gabrikla (Diskussion) 22:51, 9. Dez. 2020 (CET)
- Doch, das gibt es sehr wohl. "Dies macht das Gesetz in der Weise deutlich,dass das Jagdrecht neben der Pflicht zur Hege (vgl. § 5 Abs. 4), deren Kehr-seite das eigentumsrechtlich abgesicherte Recht zur Hege ist, die Jagdaus-übung (vgl. Abs. 5) sowie das Recht zur Aneignung (vgl. Abs. 6) umfasst;" (Brenner, Bürner, Kurz: (2015) Jagdrecht in Baden-Württemberg. ISBN 978-3-415-05432-5, S. 107) Ich bin allerdings offen für die Ansicht, dass man es nicht unbedingt erwähnen muss. Gruß --Tilon3 (Diskussion) 16:39, 10. Dez. 2020 (CET)
- Ja, der Statistikabsatz macht sich gut und sollte definitiv bleiben, ebenso der für das Verständnis der rechtlichen Rahmenbedingungen in DE zentrale Punkt der Bindung des Jagdrechts ans Grundeigentum. Kritik ebenso wie positive Meinungsäußerungen zur Thematik würde ich aber eher aus der Einleitung heraushalten. Gruß --Tilon3 (Diskussion) 16:56, 10. Dez. 2020 (CET)
- Sprachlich missverständlich wird formuliert: neben dem Recht gibt es auch die Pflicht zur Hege. Es gibt kein Recht zur Hege, sondern im Jagdrecht liegt die Pflicht zur Hege.--Gabrikla (Diskussion) 22:51, 9. Dez. 2020 (CET)
- Die Einleitung muss ja nicht alle Details enthalten. Der Grundsatz, dass der Grundbesitzer auch das Jagdrecht hat, scheint mir wichtig. Wie ich oben schon schrieb würde, ich auch noch anreißen, dass die Jagd in Deutschland umstritten ist, sollte auch in die Einleitung, da der Kritikabsatz auch einiges ausmacht. Den Statistiksatz finde ich übrigens gut. --Siehe-auch-Löscher (Diskussion) 21:14, 9. Dez. 2020 (CET)
Ich schlage vor während der Artikelsperre mal hier zu formulieren, bitte gerne direkt an folgendem Text editieren --Siehe-auch-Löscher (Diskussion) 08:43, 10. Dez. 2020 (CET)
- Version 1
Die Jagd ist in Deutschland ein an das Grundeigentum gebundenes, subjektives Recht. In der deutschen Jägersprache traditionell auch als Weidwerk oder seltener Waidwerk bezeichnet, ist die Legaldefinition von Jagd gemäß § 1 Bundesjagdgesetz „das Aufsuchen, Nachstellen, Erlegen und Fangen von Wild“. Das objektive Jagdrecht liegt im Bereich der konkurrierenden Gesetzgebungskompetenz von Bund und Ländern.
Mit Stand des Jahres 2019 gab es in Deutschland 388.529 Jagdscheininhaber, was etwa einem halben Prozent der deutschen Gesamtbevölkerung entspricht, darunter 27.190 Frauen (7 %). Die Gesamtjagdfläche, also die Summe aller nicht zu sogenannten befriedeten Bezirken gehörigen und damit bejagbaren Flächen, beläuft sich auf etwa 319.000 km² und umfasst damit rund 89 % der Gesamtfläche Deutschlands.
- So, das wäre mein Textvorschlag mit im Vergleich zur Ist-Version reduzierten Schachtelsätzen, weniger Details sowie Verweis auf die konkurrierende Gesetzgebung von Bund und Ländern. --Tilon3 (Diskussion) 18:01, 10. Dez. 2020 (CET)
- Ist noch nicht OMA-tauglich. Subjektives und objektives Recht gehören nicht zum OMA-Wissen und sind für das Verständnis auch nicht nötig. Außerdem fehlt die Hege und das Spannungsfeld. Ich setze meinen Vorschlag doch nochmal hierher. --Siehe-auch-Löscher (Diskussion) 21:55, 10. Dez. 2020 (CET)
- Version 2
Die Jagd ist in Deutschland durch das Bundesjagdgesetz und das deutsche Jagdrecht geregelt. Sie umfasst neben dem Recht auf das eigentliche Jagen auch die Pflicht zur Hege. Außerdem verpflichten sich die Jäger zu den Grundsätzen der Waidgerechtigkeit.
Das Jagdausübungsrecht steht grundsätzlich den Grundeigentümern zu. <Wird das dann weiterverpachtet? Wie ist das mit den Jagdbezirken>
Mit Stand des Jahres 2019 gab es in Deutschland 388.529 Jagdscheininhaber, was etwa einem halben Prozent der deutschen Gesamtbevölkerung entspricht, darunter 27.190 Jägerinnen (7 %). Die Gesamtjagdfläche, also die Summe aller nicht zu sogenannten befriedeten Bezirken gehörigen und damit bejagbaren Flächen, beläuft sich auf etwa 319.000 km² und umfasst damit rund 89 % der Gesamtfläche Deutschlands.
Die Jagd steht in Deutschland im Spannungsfeld zwischen Jägern, der Forst- und Landwirtschaft, Natur- und Umweltschutz, sowie Tierschützern.
- Wenn der einen oder anderen OMA-Person das aus dem Kontext nicht klar ist, dann muss sie eben auf den Link klicken und es nachlesen... Im Zweifelsfall geht fachliche Klarheit vor tatsächlicher oder vermeintliche OMA-Kompatibilität. Bzgl.: "Die Jagd ist in Deutschland durch das Bundesjagdgesetz und das deutsche Jagdrecht geregelt." Das Bundesjagdgesetz ist Teil des objektiven Jagdrechts in DE. Das ist also in etwa so, als würde man sagen: "München liegt in Bayern und in Deutschland." Es ist nicht falsch, aber eine komische Art es zu sagen. Bzgl.: "Das Jagdausübungsrecht steht grundsätzlich den Grundeigentümern zu." Es wäre zwar m.E. sehr gut, wenn das so wäre (vgl. Jagdrecht (Dänemark)), aber das ist in DE nicht der Fall, da - als wäre die Sache mit subjektiv/objektiv nicht schon schwierig genug - das subjektive Jagdrecht und Jagdausübungsrecht zwei verschiedenen Dinge sind. Hier eine Variante zur Umschiffung des Problem, die ganz die Erwähnung von "Jagdrecht" auskommt. Gruß --Tilon3 (Diskussion) 06:52, 11. Dez. 2020 (CET)
- Version 3
Die Jagd (in der deutschen Jägersprache traditionell auch Weidwerk oder seltener Waidwerk) ist in der deutschen Rechtsordnung untrennbar mit dem Grundeigentum verbunden. Gemäß der Legaldefinition in § 1 Bundesjagdgesetz ist die Jagd das „Aufsuchen, Nachstellen, Erlegen und Fangen von Wild.“ Mit der Befugnis zur Jagdausübung verbunden ist die Befugnis zur Hege und Aneignung des – voher herrenlosen – Wildes. Das Bundesjagdgesetz verpflichtet den Jäger zudem auch zur Hege und zur Beachtung der „allgemein anerkannten Grundsätze deutscher Weidgerechtigkeit.“ Die Jagdgesetzgebung im engeren Sinne liegt weitgehend im Bereich der konkurrierenden Gesetzgebungskompetenz von Bund und Ländern, während andere jagdlich relevante Rechtsgebiete wie Waffen- und Fleischhygienerecht in die alleinige Kompetenz des Bundes fallen.
Mit Stand des Jahres 2019 gab es in Deutschland 388.529 Jagdscheininhaber, was etwa einem halben Prozent der deutschen Gesamtbevölkerung entspricht, darunter 27.190 Frauen (7 %). Die reguläre Gesamtjagdfläche, also die Gesamtheit aller nicht zu sogenannten befriedeten Bezirken gehörigen und damit bejagbaren Flächen, beläuft sich auf etwa 319.000 km² und umfasst damit rund 89 % der Gesamtfläche Deutschlands. In befriedeten Bezirken kann mit Zustimmung der Eigentümer und im öffentlichen Raum nach Maßgabe der zuständigen Behörden eine eingeschränkte Jagdausübung stattfinden.
Jagd in Deutschland ist kein rein juristisches Thema, sondern gesellschaftlich, wirtschaftlich, statistisch etc. In der Einleitung sollte man die Punkte kurz anreißen und darauf achten, die eng verwandten Artikel zu verlinken und nicht Rechtsordnung und Legaldefinition. Das reicht alles im Absatz Jagdrecht. --Siehe-auch-Löscher (Diskussion) 08:50, 11. Dez. 2020 (CET)
- Fair enough. --Tilon3 (Diskussion) 21:06, 11. Dez. 2020 (CET)
Jagdunfälle
BearbeitenDer Abschnitt suggeriert viele Jagdunfälle. Das entspricht nicht den Tatsachen. Offizielle Statistiken weisen noch nicht einmal extra die Zahlen von Jagdunfällen mit Schusswaffen aus, weil statistisch offensichtlich unerheblich. Das heißt dann ja wohl, dass die in den Einzelnachweisen angegebene Sicherheitsbelehrung von den Jägern eingehalten wird. Ansonsten täte dem Lemma gut, ein paar mehr Belege aus Statistiken hinzuzufügen. Ein Einzelnachweis zu Jagd in Deutschland aus Frankreich zu Macht der Jäger erscheint mir jedenfalls ebenso wenig geeignet wie Belege aus 1996(!),2018 und 2019. --Gabrikla (Diskussion) 23:12, 8. Apr. 2022 (CEST)