Diskussion:Jedermann-Konto
Urteilsformulierung
BearbeitenZum Urteil des OLG Bremen: Wenn das Thema damit vom Tisch ist, könnte man ja den ganzen Absatz durch den Satz "Nach aktueller Rechtsprechung (OLG Bremen: AZ ???) ist es nicht möglich aus der ZKA-Empfehlung einen gerichtlich durchsetzbaren Rechtsansprch abzuleiten."
Oder hat die Geschichte dieses Urteils noch Relevanz?Karsten11 09:27, 3. Jun 2006 (CEST)
Quellenangabe für die Anzahl der Zahlungsanweisungen zur Verrechnung
BearbeitenGibt es eine Quelle für die Aussage "Lediglich 0,06 % der Zahlungen der BA müssten auf diesem Weg erfolgen."? In der Drucksache 16/2265 des Deutschen Bundestages (16. Wahlperiode), Seite 10 sind die Zahlungsanweisungen zur Verrechnung (ZzV) für Lohnersatzzahlungen nach SGB II und SGB III sowie für Kindergeld im Monat Januar 2006 aufgeführt. Hiernach beträgt der Anteil der ZzV für Zahlungen nach SGB II 2,89 %, bei SGB III-Empfängern 1,15 % und bei Kindergeldempfängern 0,6 %. Aus den hier angegebenen Zahlungen ergibt sich ein wesentlich höherer Anteil von 1,36 % (Summe der Zahlungen geteilt durch Summe der ZzV-Zahlungen). -- Thomas aus Köln 10:48, 16. Aug. 2009 (CEST)
- Wegen ausgebliebener Rückmeldung habe ich den Artikel entsprechend geändert und die Quellenangabe hinzugefügt. --Thomas aus Köln 18:32, 28. Sep. 2009 (CEST)
Überprüfung von Quellen
BearbeitenAnhand mehrerer Quellen habe ich festgestellt, dass Empfehlung der Deutschen Kreditwirtschaft zum "Girokonto für jedermann" schon seit 1995 besteht, und habe das entsprechend berichtigt. --House1630 (Diskussion) 21:15, 15. Sep. 2012 (CEST)
Europäisches Parlament im April 2014
BearbeitenDas Europäische Parlament beschliesst für alle EU-Bürger - auch ohne festen Wohnsitz - einen gesetzlichen Anspruch auf ein Basis-Girokonto, damit allen Bürgern die vollständige Teilnahme am wirtschaftlichen und sozialen Leben einer modernen Gesellschaft möglich ist, erklärt der Kommissar für Binnenmarkt und Dienstleistungen Michel Barnier. Die EU-Mitgliedstaaten müssen noch die Regelung verabschieden und haben 24 Monate Zeit, diese in nationales Recht umzusetzen. In der EU haben nach Angaben der EU-Kommission bislang 58 Millionen Menschen kein Konto. 47.68.254.176 19:54, 15. Apr. 2014 (CEST)
- Europäische Parlament: Ein Girokonto für jeden EU-Bürger Pressemitteilung vom 15. April 2014<
- Europäische Kommission: The right to a basic bank account for all European citizens: Commission welcomes European Parliament adoptionission Statement 14/123 vom 15. April 2014 (englisch)]
--188.96.228.58 21:03, 16. Apr. 2014 (CEST)
- Im weiteren Zusaammenhang sind hier auch von Interesse:
- Referentenentwurf für ein Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2014/92/EU (Zahlungskontenrichtlinie) http://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Gesetzestexte/Referentenentwuerfe/2015-08-11-Zahlungskontenrichtlinie.html
- Frühzeitige Umsetzung der EU-Zahlungskontenrichtlinie von 2014 in nationales Recht, siehe FAZ-Artikel vom 28. Oktober 2015: http://www.faz.net/aktuell/finanzen/meine-finanzen/sparen-und-geld-anlegen/bundeskabinett-beschliesst-konto-fuer-jedermann-13880668.html
- --Carolin (Diskussion) 18:04, 1. Nov. 2015 (CET)
- Im weiteren Zusaammenhang sind hier auch von Interesse:
Schalterhygiene - unbelegte kommentarartige Bemerkung löschen?
BearbeitenDer Abschnitt endet mit einer kommentarartigen Bemerkung ohne Beleg, die mir nicht lexikontauglich erscheint: "offizielle Verwendung des Begriffs „Schalterhygiene“ durch Banken ist nicht bekannt, weshalb sich die Frage stellt, wie und aus welchen Gründen es überhaupt zur Thematisierung dieses tendenziösen Begriffs gekommen ist. In der Quelle steht "Ansonsten sei es in Banken gängige Praxis, die Einlagen und finanziellen Probleme von Kleinanlegern herablassend zu benennen. Das Wort „Schalterhygiene“ bezeichne beispielweise die Abweisung finanziell schwacher Kunden, die ein Konto eröffnen möchten." Im Zuge der Finanzkrise kam ans Licht, dass der Vermerk "AD" für "alt und dumm" stand, also Kunden, die sich leicht Produkte andrehen lassen, die der Bank und nicht dem Kunden dienen. Natürlich ist so etwas kein offizieller Sprachgebrauch, kommt beispielsweise bei Akteneinsicht im Zuge von Ermittlungen ans Licht oder wenn frustrierte Bankmitarbeiter (oder skrupellose, die sich keiner Schuld bewusst sind) mal auspacken. [1] [2] Galant Khan (Diskussion) 16:51, 15. Mär. 2016 (CET)
- Volle Zustimmung. Der letzte Teil des Abschnitts ist reine POV und TF. Ich habe diesen daher eben entfernt. Galant Khan hat auch mit seinem Beispiel "AD" recht. Solche Umtriebe gibt es vielerorts, nur werden die immer schön totgeschwiegen. Weiteres Beispiel: Eine Ex-Freundin von mir, von Beruf Finanzbeamtin, hatte mir mal vertraulich gebeichtet, dass es bei ihr im Amt allgemein üblich sei, dass ein Bürger, der zu viele Anträge stellt und auf seinem Recht beharrt, ein "Q" als ABkürzung für "Querulant" auf den Deckel seiner Akte gemalt bekommt, "damit der nächste Sachbearbeiter in der Nachbarabteilung gleich vorweg schon mal Bescheid weiß, wie er den zu handhaben und darüber zu entscheiden hat".--Karl.schwab (Diskussion) 10:21, 18. Mär. 2016 (CET)
Überarbeiten
BearbeitenDer Artikel bedarf der Überarbeitung/Aktualisierung wegen der Einführung des Basiskontos durch das Zahlungskontengesetz zum 1. Juni 2016. R2Dine (Diskussion) 23:15, 31. Mai 2016 (CEST)
- Das ist z.T. erledigt. Eine "Studienarbeit" ist aber keine relevante Quelle. --TennisOpa (Diskussion) 08:12, 21. Jul. 2018 (CEST)
- Stimmt, GRIN ist hier nicht anerkannt, deshalb entfernt. R2Dine (Diskussion) 09:47, 21. Jul. 2018 (CEST)
Zitat: "Im Januar 2006 mussten 1,36 % der Zahlungen auf diesem Weg erfolgen." Das ist jetzt 12 Jahre her und "schreit" nach einer Aktualisierung ...
Ist der Zahlungsempfänger verpflichtet ein Girokonto zu führen, oder hat er Anspruch auf Bargeld?
BearbeitenMoin, moin miteinander. Ich grüße Euch!
In der Betreffzeile steht eigentlich schon das was ich gerne unter diesem Schlagwort "Jedermann-Konto" auch gern wissen würde? Ist der Kunde zum Konto verpflichtet oder kann er sich das Geld via Barscheck oder Western-Union auszahlen? Selbst wenn die gesetzliche Pflicht den Banken die Führung des Basiskontos vorschreibt, stellt sich die Frage oder der Kunde das überhaupt will? Aktuell sollen um die 670.000 Menschen ohne Konto leben. Aber kann der Auszahler dem Empfänger ein Konto vorschreiben? Z.B. gibt es H4-Empfänger die wollen gar kein Konto mehr weil Sie wissen, das Sie vom Job-Center eh wieder gemobbt werden. Solche H4 Empfänger empfinden ein Konto als Unzumutbarkeit. Wie kann man die Nötigung zum Konto umgehen? Kann man das irgendwie im umseitigen Artikel einbauen? Danke in voraus?`--80.187.112.203 21:18, 11. Jun. 2016 (CEST)
- Keine Pflicht, ist aber günstiger: http://www.hartziv.org/auszahlung-ohne-konto.html --Janjonas (Diskussion) 21:22, 11. Jun. 2016 (CEST)
- Siehe neuer Abschnitt "Auszahlung von Sozialleistungen". R2Dine (Diskussion) 14:02, 12. Jun. 2016 (CEST)
- Danke, war hilfreich!--80.187.110.7 20:14, 3. Dez. 2016 (CET)
- Siehe neuer Abschnitt "Auszahlung von Sozialleistungen". R2Dine (Diskussion) 14:02, 12. Jun. 2016 (CEST)