Diskussion:Johann Schwenn
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Ferienjob
BearbeitenDer Ferienjob oder Praktikum(?) wurde afaik von Sabine Rückert als für Schwenn in beruflicher Hinsicht prägend dargestellt. In diesem Kontext ist das tatsächlich relevant. --Itu (Diskussion) 06:27, 21. Jun. 2012 (CEST)
- Wo ? In dem Zeit-Artikel ist er nicht erwähnt. In dem Abendblatt-Artikel (nicht von S. Rückert) ist er nur beiläufig erwähnt.--Albtalkourtaki (Diskussion) 08:31, 21. Jun. 2012 (CEST)
- Naja, wenn du (bzw. S. Rückert) meinst... (ich halte das eher für dick aufgetragene rührselige PR). Soll das feine Tuch, die schneeweiße Krawatte und der Mercedes-Zweisitzer auch rein, die sind ja für Schwenns Auftreten auch prägend? ;-)--Albtalkourtaki (Diskussion) 08:48, 22. Jun. 2012 (CEST)
- Das ist schon richtig, man müsste es schon als Darstellung von Frau Rückert kennzeichnen, oder ggf. als Selbstaussage, wenn sich das belegen lässt. Ich dachte übrigens es wäre eine Limousine ;) Ach ja die roten Socken als sein Markenzeichen fehlen auch noch gänzlich. ;) Die weisse Krawatte hingegen ist völlig uncharakteristisch, weil sie ~zum vorgeschriebenen Outfit vor Gericht gehört. --Itu (Diskussion) 23:03, 22. Jun. 2012 (CEST)
- Vorgeschrieben ist die weiße Krawatte nur für Richter und Staatsanwälte, bei Rechtsanwälten kann man sie allenfalls als "in größeren Verfahren üblich" bezeichnen. S.Rückert hält aber die schneeweiße Krawatte trotzdem für erwähnenswert.--Albtalkourtaki (Diskussion) 00:08, 23. Jun. 2012 (CEST)
- Das ist schon richtig, man müsste es schon als Darstellung von Frau Rückert kennzeichnen, oder ggf. als Selbstaussage, wenn sich das belegen lässt. Ich dachte übrigens es wäre eine Limousine ;) Ach ja die roten Socken als sein Markenzeichen fehlen auch noch gänzlich. ;) Die weisse Krawatte hingegen ist völlig uncharakteristisch, weil sie ~zum vorgeschriebenen Outfit vor Gericht gehört. --Itu (Diskussion) 23:03, 22. Jun. 2012 (CEST)
"Schwenns ehemaliger Mandant Ralf Witte hatte Kachelmann die Empfehlung für Schwenn ausgesprochen.[14]"
BearbeitenIst das enz. relevant ? Gerade in einem so kurzen Artikel und als letzter Satz des Abschnitts 'Leben' ist der Satz imo deplatziert. Im Artikel Kachelmann-Prozess könnte er passen.
Was hat Schwenn seit dem Ende des Falles Kachelmann gemacht ? (Hier (faz.net) steht nichts )
--Neun-x (Diskussion) 21:53, 21. Nov. 2015 (CET)
- Gehört nicht in diesen Artikel, darum entfernt. --KurtR (Diskussion) 02:43, 22. Nov. 2015 (CET)
„besonders streitbarer Verteidiger“
Bearbeiten„Schwenn gilt als besonders streitbarer Verteidiger“: Kann man den Satz bitte mal durch wörtliches Zitat aus der Bezahlquelle belegen? Auf Basis einer einzigen Quelle kann das doch wohl kaum so pauschal behaupten? --Anti ad utrumque paratus 22:15, 21. Mär. 2021 (CET)
Sexsomnia Fall Lübeck
BearbeitenSchwenn war im Verfahren am LG Lübeck nicht etwa Nebenklagevertreter, sondern er war Verteidiger des Beschuldigten. Sein Mandant wurde verurteilt. Quelle: sämtliche Zeitungsberichte vom 15.02.2024 --(anonymisiert nach unbeabsichtigter IP-Angabe) 15:46, 15. Feb. 2024 (CET) nach Anfrage an das Support-Team (Ticket #2024021510006551) --Superbass (Diskussion) 00:20, 17. Feb. 2024 (CET)