Diskussion:John Marshall Harlan
Hinweis zum Artikelursprung
BearbeitenDer Artikel ist in seiner ersten deutschsprachigen Version (Revision 20:00, 9. Apr 2006) eine Übersetzung des englischsprachigen Artikels en:John Marshall Harlan. Die für die Übersetzung verwendete Version ist die Revision 23:23, 27 February 2006. An dieser Version waren zahlreiche Autoren beteiligt, darunter eine Reihe anonymer Bearbeiter (vollständige Liste). --Uwe 22:59, 10. Apr 2006 (CEST)
Lesenswert Kandidatur
BearbeitenHe is most notable as the sole dissenter in the 1896 case of Plessy v. Ferguson, which upheld Southern segregation statutes.
Übersetzung: Bekannt wurde er vor allem durch die kontroverse Entscheidung Plessy vs. Ferguson im Jahr 1896.
Ich würde das so übersetzen: Am angesehensten war er wegen seiner alleinigen Abweichung vom gemeinsamen Richterspruch im Fall ... Das ist roh übersetzt, aber zeigt mehr, dass eine Entscheidung eines Gerichts in einem Fall nicht kontrovers sein kann, in der Begründung können abweichende Meinungen vertreten werden - deshalb meine Verständnisprobleme. Deshalb wollte ich aber auch im Text nicht rumfummeln.
Zum Dienstgrad schau mal unter Brevet-Rang, und Colonel ist zum einen Oberst, aber auch Oberstleutnant. (Full oder Lieutenant Colonel). Wenn das nicht herausgefunden werden kann, kann man das imho auch weglassen.
--Edmund 19:20, 11. Apr 2006 (CEST)
- Danke für den Kommentar. Mit der Änderung der genannten Aussage hätte ich keine Probleme. Generell übersetze ich eher frei, also nicht eng an den Ausgangstext angelehnt. Letzteres führt meiner Meinung nach eher zu einer für deutsprachige Verhältnisse ungewohnten Schreibe. Widersprechen möchte ich hinsichtlich des Punkts, dass eine Entscheidung eines Gerichts in einem Fall nicht kontrovers sein kann. Sie kann es meiner Meinung nach sehr wohl, zumindestens hinsichtlich ihrer Bewertung durch die Gesellschaft und Epoche, in der sie entschieden wird. Das Urteil in Dred Scott vs. Sandford (1857) wird z.B. meines Wissens nach als wesentlicher "Beitrag" des Gerichts zur Entstehung des Bürgerkrieges angesehen. Und auch Plessy vs. Ferguson war schon zu seiner Zeit heftig umstritten. Zum Dienstgrad habe ich, wie auf der KLA-Seite erwähnt, bisher keine genaueren Angaben gefunden. Und zum Thema Brevet-Rang - danke, wieder was dazugelernt :). --Uwe 22:19, 11. Apr 2006 (CEST)
- Ja, du sagst es. Die Entscheidung eines Gerichts ist immer unisono, wie es bewertet wird, ist etwas anderes. Versuch doch mal, unabhängig von der engl. Wikipedia diese hervorragende Tat dieses Menschen, gegen die Rassentrennung zu sein, in der Einleitung des Artikels hervorzuheben. Gruß--Edmund 22:35, 11. Apr 2006 (CEST)
- Das Problem an der Bewertung Harlans ist ja, dass sie nicht ganz so einfach möglich ist. Berücksichtigt man Pace vs. Alabama und Cumming vs. Richmond County Board of Education, dann wird nämlich folgendes deutlich: er lehnte zwar jede gesetzlich verankerte Rassentrennung recht strikt ab, weil er dafür keine Basis in der Verfassung sah. Ansonsten war er aber schon der Auffassung, daß Schwarze und Weiße eher für sich leben sollten, weil es ganz einfach in der Natur der Dinge und der Unterschiede zwischen Schwarzen und Weißen liegt. Insbesondere Pace vs. Alabama ist diesbezüglich sehr aufschlussreich: eine härtere Bestrafung von ausserehelichem Sex zwischen Schwarzen und Weißen im Vergleich zu einer entsprechenden Beziehung zwischen zwei weißen Partnern oder zwei schwarzen Partnern stellt nach dieser von ihm mitgetragenen Entscheidung keine Diskriminierung dar. In der gemischten Beziehung werden beide Partner gleich hart bestraft, und bei den nicht-gemischten Beziehungen ist die Strafe für weiße Paare und schwarze Paare ebenfalls gleich. Die höhere Strafe resultiert in dieser Logik allein aus der Tatsache einer "Durchmischung der Rassen" durch eine solche Beziehung. Um mal mein Verständnis seiner Haltung mit einem hypothetischen Beispiel zu verdeutlichen: ich denke, er hätte sich auf einer Zugfahrt in Louisiana im Jahr 1892 einerseits in das Abteil für Weiße gesetzt, andererseits aber auch nicht von Plessy verlangt, den Platz zu räumen. Das soll die Leistung, die er mit seinem Votum in Plessy vs. Ferguson vollbracht hat, in keinster Weile schmälern. Eine entsprechend differenzierte Bewertung, welche die genannten Aspekte mit einschliesst, dürfte aber kaum sinnvoll in die Einleitung passen. --Uwe 23:06, 11. Apr 2006 (CEST)
John Marshall Harlan (* 1. Juni 1833 in Boyle County, Kentucky; † 14. Oktober 1911 in Washington (D.C.)) war von 1877 bis zu seinem Tod Richter am Obersten Gerichtshof der Vereinigten Staaten von Amerika.
Ein Verfassungsrichter, der sich von einem ehemaligen Sklavenhalter zu einem Gegner der Sklaverei und zu einem great dissenter in den Bürgerrechtsfällen in der Zeit nach dem Sezessionskrieg entwickelte. Aus meiner Sicht eine interessante Persönlichkeit, ob der Artikel es auch ist, würde ich gern hier entscheiden lassen. Neutral, da Selbstnominierung als Hauptautor einer wesentlich erweiterten Übersetzung des en-Artikels.--Uwe 23:26, 10. Apr 2006 (CEST)
neutralgerade nicht durchgelesen, und in meiner müdigkeit nur bis Aristokratenfamilie von Sklavenhaltern in Kentucky gekommen. hab ich da was in der amerikanischen geschichte übersehen??? --Carroy 23:32, 10. Apr 2006 (CEST)- Ist von Southpark dankenswerterweise verbessert worden. --Uwe 00:34, 11. Apr 2006 (CEST)
- Durchgelesen. Sprachlich gut, sehr solide recherchiert, finde keine Fehler und keine Lücken. meines Erachtens klar lesenswert, also pro -- Tobnu 00:38, 11. Apr 2006 (CEST)
- pro --Carroy 11:15, 11. Apr 2006 (CEST)
jetzt ein klares Kontra Pro--Edmund 19:53, 12. Apr 2006 (CEST) - Inhaltlich ist der Artikel in Ordnung, zum Lesenswerten gehören aber auch Rechtschreibung, Interpunktion und Stil. Ein paar Beispiele:
- Neue Rechtschreibung - z.B. daß
- Interpunktion - zu häufige Kommasetzung führt zur Unleserlichkeit. Hinter Namen der Bundesstaaten folgt nur ein Komma, wenn ein neuer (Neben-)Satz beginnt.
- Stil - Im Jahre 1852 - das 'Im Jahre' dehnt nur, sagt aber nichts aus. Durchgängige Einhaltung der Vergangenheitsform.
- Ich habe den Artikel mal im Hinblick auf diese drei Punkte überarbeitet, soweit ich entsprechende Stellen gefunden habe. Sollte ich welche übersehen haben, bitte selbst Hand anlegen.
- Einzelpunkte
- - Städtenamen der USA immer mit Angabe des Bundesstaates.
- Habe ich jetzt mal entsprechend ergänzt, allerdings nur bei erstmaliger Nennung eines Städtenamens.
- - gibt es andere als "private" Anwaltskanzleien?
- Geändert.
- - Er konnte doch nur Brevet-Colonel (im deutschen Sprachgebrauch entweder Oberstleutnant oder Oberst) sein?
- Zumindestens in allen per Internet zugänglichen Quellen wird sein Rang als Colonel bezeichnet. Ich muss allerdings ehrlich zugeben, dass ich mich diesbezüglich überhaupt nicht auskenne und nicht mal weiss, was ein Brevet-Colonel ist.
- - Das Gericht entscheidet, er hatte eine abweichende Meinung. Der Satz in der Einleitung ist auch nach mehrmaligen Lesen nur schwer verständlich. Wie kann man ihn als herausragend bezeichnen, wenn er doch immer, später liest man dann doch nicht immer, dagegen war? Der 'great dissenter' sollte übersetzt werden.
- Mir ist auch nach mehrmaligem Lesen immer noch unklar, was an der Einleitung schwer verständlich ist. Das mag Betriebsblindheit sein, insofern auch hier der Hinweis - bitte selbst Hand anlegen und entsprechend ändern. Herausragend ist er vor allem in dem Sinne, daß sein "Dagegensein" einer für seine Zeit noch nicht üblichen Haltung entsprang und er beispielsweise in seinem Minderheitsvotum zu Plessy vs. Ferguson bereits die spätere Aufhebung dieser Entscheidung voraussah. Ich verstehe momentan ehrlich gesagt nicht, wie bzw. warum sich die Bewertung als "herausragend" und sein "Dagegensein" ausschließen sollen. Der Terminus "great dissenter" ist meiner Meinung nach in der Einleitung durch den Zusatz "...aufgrund ihrer oft von der Gerichtsmehrheit abweichenden Meinung..." ausreichend erklärt. Und ich finde im Artikel keine Aussage im Bezug darauf, daß er immer dagegen war, insofern sehe ich auch keinen entsprechenden Widerspruch zu Aussagen später im Text. Ich habe aber mal "regelmäßig" durch "oft" ersetzt, um etwas deutlicher zu machen, daß er nicht immer dagegen war.
- - Wann ist denn weit vor der Unabhängigkeit? Das kann man doch belegen?
- Ich habe das nach einer entsprechenden Recherche mal präzisiert und mit einer Quellenangabe versehen.
- - Zitate belegen und einen Nachweis über die Fälle anfügen; es könnte ja sein, dass das jemanden interessiert. Ein roter Link reicht nicht aus.
- Ich habe vor, die derzeit noch roten Links zu den Fällen in naher Zukunft noch blau zu machen. Auf die inhaltliche Bewertung des Artikels zu John Marshall Harlan sollte dies aber meiner Meinung nach nur begrenzte Auswirkung haben. Die Zitate entstammen zum Teil dem Urteil Plessy vs. Ferguson, dessen Text auf einer unter Weblinks genannten Seite zu finden ist. Zum anderen sind einige Zitate in mehreren per Internet verfügbaren Quellen genannt, allerdings ohne nähere Spezifikation von Ort, Zeit und Anlass. Eine entsprechende Quelle habe ich ergänzt im Text.
- - Die Vermutungen über seinen Sinneswandel scheinen eher Kaffeesatzleserei zu sein - die können doch sicherlich belegt werden.
- Die Vermutungen entstammen einem Artikel (Charles Thompson: Harlan's Great Dissent). Ich habe das entsprechend als Quellenangabe im Text ergänzt. Sie sind natürlich spekulativ, da er sich offensichtlich nie konkret dazu geäussert hat.
- - und irgendwie vermisse ich einen Hinweis auf seinen Enkel
- Sein Enkel wird, meiner Meinung nach ausreichend, im 2. Absatz unter "Tod und Bewertung" erwähnt.
--Edmund 13:10, 11. Apr 2006 (CEST) - Zwischengeschobene, klein geschriebene Kommentare von Uwe 14:52, 11. Apr 2006 (CEST)
- lesenswert mit leichten anflügen von exzellenz
- Einleitung: geradezu perfekt :-)
- Links: auch wunderbar. für das problem, dass wir nicht einen halbwegs erträglichen übersichtsartikel zur us-rassentrennung haben, kann der artikel hier ja nichts.
- Stil: gut, solide, keine größeren aussetzer gefunden. liest sich angenehm und flüssig. wäre ne überlegung ob noch zwischenüberschriften rein könnten, ich hab zwischendurch immer wieder ganze bildschirmseiten auf denen nur fließtext steht + das ist eher abschreckend. beim zitat würde ich mir ja irgendwie auch das original wünschen, ohne dass ich die ganze entscheidung durchlesen muss. wie man das bei der länge halbwegs elegant hinbekommt, weiss ich aber auch nicht.
- Inhalt: erzolide mit anflügen von mehr. was ich mir zur exzellenz noch wünschte: die argumente seiner gegner stärker machen (dass jemand gegen die rassentrennung war, muss man einem halbwegs mitteleuropäer 2006 wohl nicht groß erklären, wie jemand mit rational-juristischer argumentation dafür sein konnte, schon eher), die frage warum so ein komischer typ überhaupt verfassungsrichter wurde und seine stellung in der zeit: also war er damals schon einer der great dissenters und bedeutender richter oder hielten ihne seine zeitgenossen eher für den komischen typ, den ein präsident mal in geistiger umnachtung ernannt hat + den man jetzt nicht mehr los wird.
- Belege: schon wieder vorbildlich.
- Fazit: lesenswert at its best, potenzial nach oben ist da, muss aber noch erschlossen werden. -- southpark Köm ?!? 23:46, 14. Apr 2006 (CEST) Erläuterung
- pro - sehr interessanter Beitrag. Bei "visionär" fällt mir immer das Bonmot eines gewissen Altbundeskanzlers ein, tut jetzt aber nix zur Sache... -- SK 00:00, 16. Apr 2006 (CEST)
Exzellenz-Kandidatur August 2006 - nicht erfolgreich
Bearbeiten- pro Der ehemalige US-Bundesrichter ist schon länger lesenswert, aber erst jetzt von mir entdeckt. Die Kritik aus der damaligen Abstimmung finde ich nicht vollkommen unberechtigt, aber in anbetracht der Tatsache, dass es hier um keine Auszeichnung für Monographien geht, doch etwas überzogen. -- Ajax Zoroaster 04:58, 7. Aug 2006 (CEST)
- Neutral, da Hauptautor, aber als Kommentar bezüglich der Kritikpunkte aus der Lesenswert-Kandidatur: ich habe (leider erfolglos) versucht, entsprechende Infos zur Ergänzung des Artikel zu bekommen. Nur damit niemand denkt, ich habe diese Punkte ignoriert :). Dem ist nicht so. Nur ist meine Quellenlage zu Harlan derzeit leider erschöpft. --Uwe 12:09, 8. Aug 2006 (CEST)
- vorerst neutral: Ich kann u.a. die Sache mit seiner Ausbildung nicht nachvollziehen, obwohl er von 1854 bis 1856 als Anwalt parktizierte, findet sich bereits in der Einleitung ein konfuser Satz über Studium & Praxis:
- Ernannt als Nachfolger von David Davis war er als insgesamt 44. Richter in der Geschichte des Gerichts der erste, der einen Universitätsabschluss in Rechtswissenschaften erlangt hatte, dessen juristische Bildung also nicht wie die seiner Kollegen auf einem Lehrverhältnis in einer Anwaltskanzlei beruhte.
- Was ist damit gemeint?
- "Let it be said that I am right rather than consistent" - das ist ein einfacher Satz, wieso wird er soumständlich übersetzt..?
- "Von 1888 bis 1910 wirkte Melville Weston Fuller als Vorsitzender Richter. Unter seiner Führung setzten sich die Tendenzen zur faktischen Rücknahme der gesetzlichen Regelungen zur Gleichberechtigung und zur Gleichstellung fort, die mit dem Ende der Reconstruction begonnen hatte." - was ist damit gemeint?...
--CJB 20:26, 10. Aug 2006 (CEST)
- Vielleicht kannst Du nochmal anders darlegen, was daran aus Deiner Sicht verwirrend ist? Er machte sein Uni-Examen 1852, arbeitete dann in verschiedenen Orten als Anwalt, und wurde 1877 Bundesrichter. Am Obersten Gerichtshof war er damit 1877 der erste Richter mit Uni-Abschluss in Rechtswissenschaften. Das war damals weder für Anwälte noch für Richter eine Notwendigkeit und eben zu Harlans Zeiten noch die Ausnahme, da Law Schools erst im Entstehen waren. Der letzte Richter am Obersten Gerichtshof ohne law degree war übrigens Stanley Forman Reed von 1938 bis 1957. --Uwe 20:43, 10. Aug 2006 (CEST)
Nun, dass es damals nicht allgmein üblich/erorderlich war, steht nicht im Artikel. Der letzte Passus klingt dagegen eher so, als habe er als Anwalt nicht praktiziert. - Das kann man doch glätten. --CJB 20:48, 10. Aug 2006 (CEST)
- Ich habe mal die Einleitung entsprechend umgebaut und bei den biographischen Informationen nach zwei Sätze ergänzt. --Uwe 21:17, 10. Aug 2006 (CEST)
- Jo, habe ich gesehen.--CJB 21:42, 10. Aug 2006 (CEST)
- Bei der Übersetzung des Satzes "Let it be said that I am right rather than consistent" habe ich mal die Klammern anders gesetzt, um besser deutlich zu machen, was die eigentliche Übersetzung des Satzes ist und was als nicht zum Satz gehörender Zusatz gedacht ist, um den Kontext des Satzes zu verdeutlichen. Die Aussage zu Melville Weston Fuller bezieht sich darauf, dass nach dem Ende der Reconstruction vieles rückgängig gemacht wurde, was zum Thema Bürgerrechte bis dahin beschlossen worden war. Ich habe aber eben erst gesehen, dass der deutsche Artikel zur Reconstruction gerade mal knappes Stub-Niveau hat. Die Auswirkungen der Reconstruction und der Zeit danach auf die Bürgerrechte gehört aber meiner Meinung nach in den Artikel über die Reconstruction und nicht in den Artikel über Harlan. --Uwe 21:27, 10. Aug 2006 (CEST)
- Sagen wir, der Satz klingt auf Deutsch nicht so glatt. Aber das mit den Kammern verschnörkelt bloß... Zu Gleichberechtigung & Gleichstellung habe ich gesehen, dass es 1 Absatz weiter untern wieder aufgegriffen wird und gut eingeordnet. Aber eben diese Holprigkeit sollte weg.
- Hier noch was: Oberster Gerichtshof. Ich weiß, bei WP ist dieser gestelzte Ausdruck üblich, aber gerade die junge amerikanische Republik hat sich von royalistischen Symbolen abgrenzen wollen. In Europa kommt dieser Ausdruck von den königlichen Gerichten, die teils buchstäblich am Hofe waren, die eine Ober- oder Sondergerichtsbarkeit übten. Und wir sind uns hoffentlich einig, dass die USA eben damit nichts zu tun haben wollten. So viel Sprachgefühl sollte bei den guten Artikeln schon sein... CJB 21:42, 10. Aug 2006 (CEST)
- Ich kenne kein spezifisches englisches Wort für Gerichtshof. Das englische Wort court wird nach meinen Erfahrungen und meinem Sprachgefühl völlig gleichberechtigt mit Gericht oder Gerichtshof übersetzt. Ob Du hinsichtlich des Ursprungs des Wortes Gerichtshof Recht hast, vermag ich nicht zu beurteilen. Allerdings ist für mich zum einen nicht nachvollziehbar, warum sich Amerikaner an einem spezifisch deutschen Ausdruck stören sollten. Zum anderen ist das Wort Gerichtshof in seiner heutigen Bedeutung in der deutschen Sprache synonym zum Wort Gericht. Eine spezifische Bedeutung hat es allenfalls als Bezeichnung für (einige) höher- und höchstinstanzliche Gerichte. Alles in allem widerstrebt es mir deshalb, in dem Artikel die Bezeichnung Gerichtshof konsequent nicht zu verwenden, auch weil nun mal in der Wikipedia Oberster Gerichtshof die gebräuchliche Übersetzung für den Supreme Court ist. --Uwe 09:42, 11. Aug 2006 (CEST)
- Ein falscher Usus bei Wikipedia ist natürlich nicht maßgeblich. Mein etymologisches Wörterbuch (deutsch) sagt mir, dass ~hof an königliche Gerichte angelehnt ist (s.o.) und aus diesem Grund dies die unpassende Wahl für eine Übersetzung ist. Die Geschichte des S.C. zeigt, dass solche Symbolik von Anfang an tunlichst vermieden wurde. --CJB 09:53, 11. Aug 2006 (CEST)
- Etymologisch von mir aus, allerdings hat das nichts mit dem heutigen Sprachgebrauch zu tun, und nur das ist für die Wikipedia entscheidend. Im übrigen sei nocht auf BGH, EuGHMR und EuGH verwiesen, die alle diese Bezeichnung tragen und mit königlich aber rein gar nichts zu tun haben. DWDS erklärt den Begriff „Gerichtshof“ als „die zur Entscheidung eines Rechtsfalles vereinigten Richter“, was für solche Institutionen durchaus passend ist. Es sind eben alle Richer an den Urteilen beteiligt, sofern sie sich nicht aufgrund von Interessenkonflikten enthalten. -- sebmol ? ! 10:15, 11. Aug 2006 (CEST) - Nun, wir unterhalten uns über sprachliche Feinheiten und Nuancierung und du wirfst "argumentative Nebelbomben" mit unstreitigem Stoff, diese DWDS-Erklärung bezieht sich nicht auf den problematischen Unterschied. Auch für eine Zäsur zum heutigen Sprachgebrauch hast du keinen Beleg, das Wörterbuch ist aktuell. --CJB 10:44, 11. Aug 2006 (CEST)
- Die Diskussion ist doch ziemlich müssig, wenn man bedenkt, dass die Amerikaner in ihrer Frühphase gerade den Begriff "Court", der ja eben an die königlichen Höfe angelehnt ist, verwendet haben.... Die haben eben nicht grundsätzlich alles "monarchische" über den Haufen geworfen, sondern sich das gute bzw. brauchbare herausgepickt. --Hansele (Diskussion) 12:31, 11. Aug 2006 (CEST)
- Etymologisch von mir aus, allerdings hat das nichts mit dem heutigen Sprachgebrauch zu tun, und nur das ist für die Wikipedia entscheidend. Im übrigen sei nocht auf BGH, EuGHMR und EuGH verwiesen, die alle diese Bezeichnung tragen und mit königlich aber rein gar nichts zu tun haben. DWDS erklärt den Begriff „Gerichtshof“ als „die zur Entscheidung eines Rechtsfalles vereinigten Richter“, was für solche Institutionen durchaus passend ist. Es sind eben alle Richer an den Urteilen beteiligt, sofern sie sich nicht aufgrund von Interessenkonflikten enthalten. -- sebmol ? ! 10:15, 11. Aug 2006 (CEST) - Nun, wir unterhalten uns über sprachliche Feinheiten und Nuancierung und du wirfst "argumentative Nebelbomben" mit unstreitigem Stoff, diese DWDS-Erklärung bezieht sich nicht auf den problematischen Unterschied. Auch für eine Zäsur zum heutigen Sprachgebrauch hast du keinen Beleg, das Wörterbuch ist aktuell. --CJB 10:44, 11. Aug 2006 (CEST)
Also holen wir ein bisschen aus: Die amerikanische Geschichte ist etwas anders verlaufen. Man hat das Royalistische und Aristokratisch-Höfische mit Absicht abgelegt, es durften keine Perrücken getragen werden, kein Hermelin, keine Spitze, schlichte Talare wie bei Geistlichen als Robe, keine Jabots, keine Amtstracht bei Anwälten. Auch mussten Bundesrichter ihren Amtsbezirk regelmäßig bereisen und überall verhandeln (der Richter kommt zum Fall, nicht der Fall an den Hof). Selbst die neuerlichen Verzierungen von Rehnquist wurden sehr kritisch gesehen und letztlich nicht übernommen. Vor diesem Hintergrund wirkt dieses Höfische gequält und sprachlich gestelzt. --CJB 13:57, 11. Aug 2006 (CEST)
- MARK 05:11, 12. Aug 2006 (CEST))
- Es wäre für weitere Verbesserungen gut zu wissen, welche Artikel Du zum Vergleich herangezogen hast und was Du aufgrund dessen im vorliegenden Artikel konkret vermisst. --Uwe 13:49, 12. Aug 2006 (CEST)
Kontra, leider im Vergleich mit anderen Exzellentkandidaten abfallend, auch wenn er sonst sehr ordentlich ist. ( - Kontra Ich kann zwar kein wirkliches Haar in der Suppe finden, aber ich kann mir nicht vorstellen, daß dieser Artikel als Artikel des Tages auf der Hauptseite stehen soll. Was wohl auch an der begrenzeten Relevanz des Themas liegt: Ein nicht ganz unwichtiges Detail in der Geschichte der USA, nicht mehr, nicht weniger. Da hilft auch solide Schreibe nicht. JKn sprich! 20:48, 13. Aug 2006 (CEST)
Die Contra-Stimmen sind zwar recht schwammig begruendet; ich kann hier jedoch aufgrund mangelner Beteiligung auch kein wirkliches PRO erkennen. --Kantor Hæ? 01:22, 27. Aug 2006 (CEST)
Exzellenzkandidatur November 2006
BearbeitenDiese Kandidatur läuft vom 10. November bis zum 30. November 2006.
John Marshall Harlan (* 1. Juni 1833 in Boyle County, Kentucky; † 14. Oktober 1911 in Washington, DC) war von 1877 bis zu seinem Tod Richter am Obersten Gerichtshof der Vereinigten Staaten von Amerika. ... Bekannt wurde er vor allem durch die kontroverse Entscheidung Plessy v. Ferguson 1896. Mit diesem Urteil erklärte der Oberste Gerichtshof die Gesetzgebung zur Rassentrennung in den Südstaaten für verfassungsgemäß. Harlan, selbst ein ehemaliger Sklavenhalter, war in dieser 7 zu 1 Entscheidung der einzige Richter, der dieses Urteil ablehnte.
Selbstnominierung. Der Artikel ist seit April 2006 als lesenswert eingestuft, wurde seitdem jedoch erheblich erweitert, sowohl im Hinblick auf Anregungen von Southpark aus der KLA-Kandidatur (wie wurde Harlan Verfassungsrichter, wie sahen ihn seine Mitmenschen) als auch in anderen Bereichen. Auch hier bei den KEA hat der Artikel im August bereits einmal kandidiert, ist jedoch mangels Beteiligung durchgefallen. Aus den beiden Kontra-Stimmen aus der damaligen Kandidatur konnte ich leider keine hilfreiche Kritik im Hinblick auf eine Verbesserung ableiten. Auch seit der ersten KEA-Kandidatur ist der Artikel jedoch nochmal substantiell gewachsen. So sind zwei neue Abschnitte hinzugekommen, und zwar einmal zu Harlans Entscheidungen im Bereich Arbeits- und Wirtschaftsrecht und zum anderen eine Darstellung seines Plessy-Votums im Kontext anderer Entscheidungen, insbesondere der chinese cases. Darüber hinaus habe ich mehrere Bilder ergänzt, um den Text optisch aufzulockern, und die Zahl der Einzelbelege hat sich verdoppelt. Mein Votum als Hauptautor ist natürlich neutral. --Uwe 15:16, 10. Nov. 2006 (CET)
- Stephan 07:47, 12. Nov. 2006 (CET) Pro umfassender, sehr gut geschriebener Artikel--
- exzellent Im Detail:
- Fachkompetenz des Bewertenden (0-10): 9
- Einleitung: klar und deutlich - Man weiß sofort, worum es geht. Der Stil verspricht auch, dass es in dem Artikel etwas spannendes zu lernen gibt.
- Links: Stichworte sind gut verlinkt, auch wenn hier wieder deutlich wird, wieviele artikel in der deutschsprachigen Wikipedia in diesem Themenbereich noch fehlen
- Gliederung: schlüssig - entspricht den Erwartungen an biographische Artikel
- Stil:
- Großflächig sehr gut - ausdruchsstark und flüssig
- eine Kleinigkeit: das Präfix US- ist in einem Artikel, der durch den Kontext schon auf die Vereinigten Staaten bezieht, überflüssig (bspw. US-Kongress, US-Staaten, US-Bundesrichter)
- Inhalt:
- Sehr detailiert aber immer spannend. Die Zeit und Mühe, die in die Erstellung dieses Artikels gesteckt wurden, sind sehr gut erkennbar.
- Bilder: sehr schön, zum jeweiligen Artikelabschnitt passend, ohne überfrachtet zu wirken
- Belege: umfangreich und an die jeweilige Situation angemessen
- Fazit: Ein Artikel, wie ich ihn mir zu dieser Person wünschen würde. Er schlägt bei weitem alles, was im deutschsprachigen Raum zu Harlan zu finden ist. Sehr gute Recherchearbeit verbunden mit einem Enthusiasmus für das Thema kennzeichnen diesen Artikel. sebmol ? ! 23:00, 14. Nov. 2006 (CET)
- Nasiruddin do gehst hea 18:06, 15. Nov. 2006 (CET) Pro Der Artikel ist kompakt und schön zu lesen. Die juristische Seite wird (für mich als absoluten Laien) sehr gut udnv erständlich abgehandelt. Harlans mögliche Motive werden ausführlich dargestellt. Fazit : Unterhaltsamer Artikel, an dem ich keinen Kritikpunkt finden konnte. Beste Grüße --
- Lecartia Δ 13:52, 18. Nov. 2006 (CET) Pro – fundiertes Fachwissen leicht bekömmlich präsentiert, hervorragende Darstellung der Bewertung Harlans —
Zur Bewertung von John Marschall Harlan
BearbeitenMeines Erachtens lässt sich weder aus den Zitaten noch aus den von John Marshall Harlan befürworteten Urteilen eine unterstützende Haltung zur Segregation ableiten. Dass er in seiner Jugend andere Ansichten vertreten haben mag, ist unbestreitbar.
- Im Fall Plessy v. Fergusson bewertete er die Stellung der "weissen Rasse" als dominant und leitete die Begünstigung nicht als Vorrecht sondern als Verdienst aus den verfassungsmässigen Freiheiten ab, die er durch das Urteil bedroht sah, da es nicht alle Bürger der USA gleich behandle. Sein Vergleich mit der "chinesischen Rasse" stellte fest, dass das Urteil die Hautfarbe über die Bürgerrechte stelle.
- Bei Pace v. Alabama wurde festgestellt, dass keine Diskriminierung vorlag, da beide Partner einer "gemischtrassigen", ausserehelichen Beziehung mit den gleichen strafrechtlichen Konsequenzen zu rechnen hatten, unabhängig von ihrer Hautfarbe. (Leider wurde nicht über die Unmöglichkeit einer "gemischtrassigen", ehelichen Beziehung in Alabama verhandelt, Harlans Entscheid wäre sicherlich im Interesse von Tony Pace und Mary J. Cox ausgefallen).
- In United States v. Wong Kim Ark vertrat er die Auffassung, das jus soli dürfe nicht dem jus sanguini vorgezogen werden, da ansonsten Kinder nicht assimilierter Eltern sogar das Präsidentenamt anstreben könnten, während im Ausland geborene Nachkommen amerikanischer Staatsbürger rechtlos blieben. Ein weiteres Argument sah er im Bundesgesetz des Chinese Exclusion Act, das von 1882 bis 1892 die Neu- und Wiedereinwanderung chinesischer Arbeiter untersagte. Ausserdem gab er zu bedenken, dass die Annahme einer anderen Staatsbürgerschaft nach damals geltendem chinesischem Recht ein Kapitalverbrechen darstellte.
ICH HABE IN MEINEM DISKUSSIONSBEITRAG EINIGE AUSDRÜCKE IN ANFÜHRUNGSZEICHEN GESETZT, DA ICH NICHT DER ANSICHT BIN, DASS DAS PRINZIP DER RASSE AUSSERHALB DER TAXONOMIE VON TIEREN ANWENDUNG FINDEN SOLLTE, ICH BITTE DAHER DARUM, DIE AUSDRÜCKE ALS BEZUG ZUM ZEITGENÖSSICHEN GEBRAUCH IM HISTORISCHEN KONTEXT DES ARTIKELS ZU VERSTEHEN.
Defekte Weblinks
BearbeitenDie folgenden Weblinks wurden von einem Bot („GiftBot“) als nicht erreichbar erkannt. |
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- http://elections.harpweek.com/1876/Overview-1876-1.htm
- Vielleicht ist eine archivierte Version geeignet: archive.org
- Netzwerk-Fehler (7) andere Artikel, gleiche Domain
- http://www.ca6.uscourts.gov/lib_hist/Courts/supreme/judges/jmh-bib.html
- Vielleicht ist eine archivierte Version geeignet: archive.org
- Netzwerk-Fehler (7) andere Artikel, gleiche Domain
- Im Jahr 2012 bereits defekt gewesen.
Der Link auf diesen gleichnamigen Artikel ist *sehr* versteckt. Ich hielte einen Verweis ganz oben mit der Vorlage:Dieser Artikel für angemessen. --Drahreg01 (Diskussion) Hilf mit! 17:23, 27. Dez. 2015 (CET)
- Schon eingefügt! --Uwe (Diskussion) 22:40, 27. Dez. 2015 (CET)
- Vielen Dank! LG, --Drahreg01 (Diskussion) Hilf mit! 18:28, 4. Jan. 2016 (CET)