Diskussion:Josefslust
Jagdbezirk der Zimmern und der Werdenberger
BearbeitenDie Zimmerische Chronik
schreibt:
- Es haben die graven von Werdenberg als inhaber der graveschaft Veringen, dahin alle ire forst und forstliche oberkaiten anfengclich gehörig gewest, des jagens, auch der vorst halben mit der freiherrschaft Zimbern sich vertragen, darüber ain verschreibung, wie sollichs zu baiden thailn gehalten werden soll, aufgericht. Welcher gestalt es aber dozumal vertragen und zu welches freiherrn von Zimbern zeiten das geschehen (zu achten, bei leben herrn Johannsen des eltern), ist, angesehen das der mererthail der alten brief, auch freihaiten verloren und aus der dechtnus kommen . . .; aber zu wissen, das die freiherren von Zimbern als inhaber der herrschaft Meskirch im Faulbrunnen, gar nahe geen Sigmeringen, also das der alt grave Hanns von Werdenberg die hundt mermals im schlos zu Sigmeringen, wann Zimbern gejagt, laufen hören, zu jagen gehapt, derhalben sich bei zeiten herrn Wörnhers, dessen leben und handlungen wir iezundt beschreiben, abermals jagens halben irthumben begeben. Damit nu die herschaft Zimbern mit Werdenberg nicht wie vormals in unainigkait wuchse, des dann ire hinderseßen und armen leut höchlich entgelten heten müeßen, haben baider theil freundtschaft, insonderhait grave Haug von Montfort, grave Jos Niclas von Zollern und herr Eberhart truchseß von Waldtpurg, ritter, dise handlungen hinzulegen sich underwunden, auf sollichs täg angesetzt und die spenn mit baider thail, nemlich herrn Wörnhers und grave Hansen von Werdenbergs, vorwissen und gutem willen freundtlichen und güetlichen hingelegt, also das Zimbern aus freundtschaft und zu erhaltung guter nachpurschaft ains mindern bezirks, genannt »der eng krais«, sich benüegen lassen, nemlich das herr Wörnher von Zimbern und seine erben, mannsgeschlecht, fürohin von Vilslingen dem capellin geen Kalchprunnen und von dannen über Sprenglers brüel hinaus geen Menningen und die Ablach auf geen Messkirch, von dannen den rechten weg hinauß geen Oberstetten und Hainstetten in den Nußpoum, aus dem Nußpaum die alten straßen hinab geen Bittelbronnen und von dannen widerumb geen Filslingen in das capellin (welcher bezirk iezundt »der eng krais« genannt wurdet) den vorst haben, verlihen, besetzen und entsetzen, erlauben und verpieten mögen, one verhinderung grave Hannsen von Werdenbergs, seiner erben und nachkommen
Die Jagdgebite der Zimmern liegen nach dem Vertrag alle außerhalb des heutigen Wildparks. Den Faulbrunnen habe ich nicht orten können. Müßte wohl im heutigen Stadtgebiet liegen, wenn die Hunde im Schloss zu hören waren.
Der enge Kreis (mit modernen Orts-, oder Gemarkungsnamen in Klammern)
- Enger Kreis (ausschließliches Jagdgebiet der Zimmern laut Vertrag von 1463. 1504 auch an Werdenberg abgetreten)
- von Vilslingen dem capellin geen Kalchprunnen (Vilsingen) (Kaltenbrunnenwiesen?)
- und von dannen über Sprenglers brüel (Sprengelsbrühl)
- hinaus geen Menningen (Menningen)
- und die Ablach auf geen Messkirch, (Ablach) (Meßkirch)
- von dannen den rechten weg hinauß geen Oberstetten und Hainstetten in den Nußpoum, (Oberstetter Berg) (Kreenheinstetten) (?)
- aus dem Nußpaum die alten straßen hinab geen Bittelbronnen (?) (Römerstrasse) (?)
- und von dannen widerumb geen Filslingen in das capellin (Vilsingen)
- Enger Kreis (ausschließliches Jagdgebiet der Zimmern laut Vertrag von 1463. 1504 auch an Werdenberg abgetreten)
- Ferner hat grave Hanns von Werdenberg für sich, seine erben und nachkommen auf ernennten tag bewiligt, das herr Wörnher von Zimbern, auch alle, dieweil seine leibserben und nachkommen, mannspersonen, verhanden, hinfüro zu eewigen zeiten jagen sollen und mögen nach irem willen, on verhinderung und irren deren von Werdenberg, irer erben und nachkommen, in denen kraisen, so in dem vorst zu Sigmeringen gelegen sein, nemlichen von Menningen geen Rinkenbach, von dannen geen Buffenhoffen, und dann den weg hinaus geen Rast, von Rast hinüber geen Sauldorf in die Rinderspeck, von dannen die Ablach auf in Eglinsmilin, von Eglinsmilin geen Madach in den hof, aus dem hof in das kirchlin zum hailigen Creuz, von dannen den bach hinauf gen Holzen in den furt, daraus den bach hinauf geen Oberschwondorf in die Linden, darnach geen Tanningen in die Linden, von Tanningen geen Gründelbuch in den hof, darnach geen Kallenberg in den graben, daraus den steig hinein in sant Jergen kirchen bei Buchen, außerhalb derselben kirchen die alten straßen hinab vor dem dorf geen Hainsteten in den Nußpoum und dann von Hainstetten den weg herein geen Messkirch: was innerhalb disen zirken und kraisen gelegen, das solchs herr Wörnher von Zimbern, wie obgesagt, und seine erben mit jagen wol geprauchen mögen. Sollichs ist ungevärlich der vertrag, den baide thail mit guotem willen eingangen, von grave Haugen von Montfort, grave Jos Niclasen von Zollern und herrn Eberharten truchseßen von Waldtpurg, ritter, als tädingsleuten, im jar als man zellet nach Christi unsers lieben herrn gepurt vierzehenhundert drewundsechzige, aufgericht und gemacht worden.
- Gemeinsames Jagdgebiet (mit modernen Orts- und Gemarkungsnamen in Klammern)
- von Menningen geen Rinkenbach, (Menningen) (Ringgenbach)
- von dannen geen Buffenhoffen, (Buffenhofen)
- und dann den weg hinaus geen Rast, (Rast)
- von Rast hinüber geen Sauldorf in die Rinderspeck, (Sauldorf)
- von dannen die Ablach auf in Eglinsmilin, (Mühle bei Schwackenreute ?)
- von Eglinsmilin geen Madach in den hof, (Madachhof)
- aus dem hof in das kirchlin zum hailigen Creuz, (Feldkreuz)
- von dannen den bach hinauf gen Holzen in den furt, (Holzach oder Hölzle)
- daraus den bach hinauf geen Oberschwondorf in die Linden, (Oberschwandorf)
- darnach geen Tanningen in die Linden, (Tanningen , Gemarkung östlich von Neuhausen)
- von Tanningen geen Gründelbuch in den hof, (Tanningen) (Grünelbuch - Schäferhof)
- darnach geen Kallenberg in den graben, (Kallenberg)
- daraus den steig hinein in sant Jergen kirchen bei Buchen, (Buchheim)
- außerhalb derselben kirchen die alten straßen hinab vor dem dorf geen Hainsteten in den Nußpoum (Kreenheinstetten)
- und dann von Hainstetten den weg herein geen Messkirch (Meßkirch)
- Gemeinsames Jagdgebiet (mit modernen Orts- und Gemarkungsnamen in Klammern)
Der weite Kreis, so es sich nicht um das hier oben beschriebene Gebiet handelt, ist in der Chronik nicht explizit beschrieben.
Die Orts- und Gemarkungsnamen habe ich soweit herausgesucht. --Wuselig 13:05, 23. Aug. 2007 (CEST)
- Das mittelalterliche Jagdgebiet der Werdenberger und Zimmern entspricht nicht dem umzäunten Jagdgebiet Josefslust. Vielmehr handelt es sich um Teile des heute als Sigmaringer Forst bezeichnete Fläche. Wobei bis Mitte des vorigen Jahhunderts Grünflächen aufgeforstet wurden und Waldflächen gerodet wurden. Wenn die Grenze der Jagdfläche zwischen Vilsingen und Menningen verlief ist dies ein teil des Forstes. --Manuel Heinemann 12:58, 25. Aug. 2007 (CEST)
- Nachtrag, der mir beim ersten Speichern verloren gegangen ist: Den Faulbrunnen, das Jagdgebiet in Hörweite des Sigmaringer Schlosses konnte ich auf keiner Karte finden. Dies dürfte entweder im heutigen Josefslust liegen oder gar, der Hörweite halb, im heutigen Stadtgebiet. Danach kam es zu der Aufteilung, die die Zimmerner auf Gebiete westlich von Josefslust verwiesen. --Wuselig 15:25, 25. Aug. 2007 (CEST)
- Höchst interessant. Scheint nach einem Besuch im Archiv zu schreien. --Manuel Heinemann 15:27, 25. Aug. 2007 (CEST)
- Zwischen den Grafen von Sigmaringen, ie in den Gögginger Wäldern das Jadrecht hatten, und den Meßkircher Herren (Zimmern) mus es laut Gustav Kempf einen Prozeß gegeben haben. Gustav Kempf: Das Gögginger Dorfbuch. Gemeinde Göggingen. Göggingen 1971. S. 50 --Manuel Heinemann 18:38, 28. Aug. 2007 (CEST)
- Nichts anderes steht doch da oben. Nur es war kein Prozess im heutigen Sinne, sondern eine schiedsgerichtliche Einigung (Schiedrichter: Hugo von Monfort, Jos Niclas von Zollern und Eberhard von Waldburg). Das Ergebnis war die oben aufgezeigte Aufteilung:
- Damit nu die herschaft Zimbern mit Werdenberg nicht wie vormals in unainigkait wuchse, des dann ire hinderseßen und armen leut höchlich entgelten heten müeßen, haben baider theil freundtschaft, insonderhait grave Haug von Montfort, grave Jos Niclas von Zollern und herr Eberhart truchseß von Waldtpurg, ritter, dise handlungen hinzulegen sich underwunden, auf sollichs täg angesetzt und die spenn mit baider thail, nemlich herrn Wörnhers und grave Hansen von Werdenbergs, vorwissen und gutem willen freundtlichen und güetlichen hingelegt, also das Zimbern aus freundtschaft und zu erhaltung guter nachpurschaft ains mindern bezirks, genannt »der eng krais«, sich benüegen lassen
- Deren Juristendeutsch war noch komplizierter als das heutige. --Wuselig 19:42, 28. Aug. 2007 (CEST)
Hochschirm - Feuerwachtturm?
BearbeitenZum Hochschirm-Turm hätte ich noch einige Anmerkungen. Du schreibst daß das ein alter Feuerwacht-Turm ist. Dasselbe schreibt auch Otto Fischer, der nach dem Krieg im alten Oberjägerhaus gewohnt hat: …Stand man vor der Haustür, so konnte man den ein Kilometer entfernten „Hochschirm" sehen, einen alten Feuerwachturm im Revier Josefslust, der heute noch steht. [Otto Fischer, Meßkirch (Südkurier 24.12.2001, Gögginger Chronik Band2)]. Fischer dürfte die Funktion des Turms nur vom Hörensagen her kennen. Ein Feuerwachturm mitten im Wald, welchen Sinn sollte das ergeben? Welche Feuer sollten überwacht werden? Vom Hochschirm aus sieht man auf keine der umliegenden Ortschaften Göggingen, Ablach, Krauchenwies, Laiz, Sigmaringen. Man sieht nur Wald. Der Turm mußte unterhalten werden und mußte ständig mit Personal besetzt sein. Zumindest von Göggingen ist nichts bekannt daß dieses Dorf einen Beitrag zum „Feuerschutzturm“ geleistet hat. Welche Feuer hätten sonst überwacht werden sollen? Waldbrände? Warum ist das dann der einzige Feuerwachturm weit und breit? Kein anderer Wald wird durch einen Feuerwachturm überwacht. Ich vermute eher folgendes: Zur Römerzeit wird direkt neben der Römerstraße, dort wo der Hochschirm heute noch steht, ein steinerner Straßenwachturm gebaut. Im Mittelalter ist der Turm noch zu sehen, wenn auch eingefallen. Das Gewann wird Hochschirm genannt, von schirm = schirmen, beschützen. Der Turm beschützt das dortige Hochgelände. Im 19. Jahrhundert wird dann auf den noch sichtbaren Fundamentresten der heutige Turm gebaut. Wer weiß näheres über den Turm, seine Entstehungszeit, den Grund seiner Erbauung? Es würde mich echt interessieren. Viele Grüße Herbert Fießinger aus Göggingen. herbert.fiessinger@web.de
Unverständlicher Satz?
BearbeitenIm Artikel steht unter "Bahnhof Josefslust": "Der Schienenanschluss lag auf der Höhe des heutigen Strandbades von Krauchenwies (Steidlesee)."
Dieser Satz ist für mich nicht verständlich. Was ist mit "Schienenanschluss" gemeint, und was bedeutet "auf der Höhe..."? Die Strecke führte einst dort beim heutigen Strandbad vorbei, aber da war nie ein "Anschluss". (MR) (nicht signierter Beitrag von 84.158.180.8 (Diskussion) 18:43, 9. Nov. 2010 (CET))
- Danke für den Hinweis und den Link auf das Bild. Ich habe die Beschreibung der Streckenführung überarbeitet und würde mich über ein Feedback freuen.--Manuel Heinemann 22:43, 9. Nov. 2010 (CET)
Defekter Weblink
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- http://www.hohenzollern.com/forst/erholung/wildpark.php
- Vielleicht ist eine archivierte Version geeignet: archive.org