Diskussion:Justizvollzugsanstalt für Frauen Berlin

Letzter Kommentar: vor 7 Jahren von Andrea014 in Abschnitt Maßregelvollzug ist keine Form der Inhaftierung!

Maßregelvollzug ist keine Form der Inhaftierung!

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Lieber StrafVollstrecker! Du bist Autor dieses Artikels. Insofern: Dankeschön! Ob Du auch jenen Halbsatz geschrieben hast, auf den ich mich mit meiner Bitte beziehe, weiß ich nicht. Aber vielleicht magst Du helfen. Da Du Rechtspfleger bist, ist Dir die Fachsprache geläufig. Dadurch weißt Du, dass der Maßregelvollzug gerade keine Form der „Inhaftierung“, sondern eine „Unterbringung“ ist. Auch wenn die Betroffenen es wie Haft erleben, ist es keine. Um den Leserinnen und Lesern nun nix Falsches beizubringen, wollte ich Dich fragen, ob Du nicht den Halbsatz in der Einleitung entfernen magst: „(mit Ausnahme des Maßregelvollzuges)“. Ohne diesen Klammersatz wäre es korrekt. Freundlichen Gruß --Andrea014 (Diskussion) 11:51, 24. Mär. 2016 (CET)Beantworten

Ach herrjeh, der StrafVollstrecker ist schon jahrelang nicht mehr aktiv. Gibt es sonst jemanden, der den Artikel auf seiner BEO hat und antworten mag? MfG --Andrea014 (Diskussion) 14:00, 24. Mär. 2016 (CET)Beantworten

Sorry, war tatsächlich lange nicht mehr online. Halbsatz ist offenbar inzwischen raus! Maßregel ist tatsächlich keine Haft, aber eine Form der strafrechtlich angeordneten Verwahrung in einer Einrichtung". OMG... schwierig, so etwas neutral zu formulieren (wenngleich Verwahrung den tatsächlichen Bedingungen im deutschen Straf- und Maßregelvollzug aufgrund personeller und kapazitiver Grenzen sehr nahe kommt) --STRAFVOLLSTRECKER (Diskussion) 13:39, 20. Nov. 2017 (CET)Beantworten

Ach, da bist Du ja wieder! Wie schön! Und Dank für Deine Antwort. Ich hätte noch ein Anliegen. Ich würde mich nämlich freuen, wenn Du oder jemand anderes den Artikel umfänglicher überarbeiten könnte. Oder wäre Dir lieber, wenn wir ihn in die QS legen würden in der Hoffnung, dass jemand das übernehmen mag? Ich sehe folgende Probleme:
  • Es gibt nur einen einzigen Beleg („Besichtigung im Jahr 2009“), der aber keiner ist, weil nicht überprüfbar. Der angegebene Weblink sollte für die einzelnen Aussagen auf verschiedenen Seiten reichlich Belege liefern können.
  • Infokasten und Text stimmen nicht überein. Im Infokasten steht als Bezugsjahr 1860, im Text daneben steht etwas von den „1860er-Jahren“.
  • Im Infokasten werden Belegungskapazitäten („Haftplätze“) ohne Bezugsjahr angegeben.
  • Der Abschnitt Geschichtliches stiftet Verwirrung, insbesondere für eine Leserschaft, die nicht im Auge hat, dass Berlin einmal eine geteilte Stadt war. In den „1970er-Jahren“ war „Berlin-Friedrichshain“ ein Bezirk der Hauptstadt der DDR!
  • Statt „Anstalt in Berlin-Tiergarten“ schiene mir angemessener von der Anstalt in der Lehrter Straße im heutigen Ortsteil Moabit des Bezirks Mitte zu schreiben. Dort sind die Terroristinnen ausgebrochen und dort waren die Frauen bis zum Umzug in den Neubau am Friedrich-Olbricht-Damm inhaftiert. Im Fachjargon und auch in den Medien war seinerzeit stets von der Lehrter Straße die Rede.
  • Der Abschnitt Belegungsfähigkeit würde Beleg und Bezugsjahr benötigen.
Insofern wäre schön, wenn jemand eine Überarbeitung vornehmen mag und ich würde mich freuen, wenn ich durch meine Anmerkungen niemanden entmutigt hätte. Freundlichen Gruß --Andrea (Diskussion) 16:42, 20. Nov. 2017 (CET)Beantworten