Diskussion:Justizwachtmeister

Letzter Kommentar: vor 1 Monat von Asperatus in Abschnitt Mittlerer Dienst in NRW?

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Der Artikel ist noch nicht vollständig, ich wolte aber nicht mehr warten. Ich stehe mit einer sehr kompetenten Quelle in MAil-Kontakt und hoffe, sehr bald die Lücken schließen zu können. Wer natürlich Substantielles beitragen kann, immerzu. Um die die Quellen kümmere ich mich, also Geduld--scif 15:57, 4. Jan. 2007 (CET)

Hallo Scialfa und andere Autoren, hab als "Nebenprodukt" eines Linkfixes mal ein kleines bißchen gekürzt und umformuliert. Die Abgrenzung zum "Jedermannparagrafen" war m.E. überflüssig, da ja ausführlich genug erklärt wird, was der Justizw. darf. Dass das mehr ist als bei Otto Normalverbraucher, erschließt sich von selbst.
Ansonsten passe bitte auf, dass du nicht zu sehr ins Detail gehst: Was Postein- und ausgang ist, muss nicht erklärt werden, das ist trivial. Überhaupt solltest du dich auf die Unterschiede zu einer normalen Verwaltungsarbeit konzentrieren, aber das hast du wohl größtenteils getan.
Was du gar nicht tun solltest, sind Abkürzungen wie "AV des JM" benutzen. Ich musste ne ganze Weile googeln, ehe ich AV auflösen konnte – ich hoffe, ich habs richtig gemacht. Auch in Quellenangaben gehört das nicht, schreibe es aus. // Nachtrag: ich sehe grad, dass das nicht von dir war.
Zum Thema Quellen noch was: Du schreibst oben, du stündest "mit einer sehr kompetenten Quelle in Mailkontakt". Vorsicht mit Mails als Quelle! Sicher hast du WP:Q bereits gelesen. Versuche besser, die Erklärungen in Büchern oder im Internet zu finden. Es kann dir passieren, dass die die Texte rausgestrichen werden, wenn du angibst "Das hab ich von einem Sowiesowachtmeister am Sowiesogericht, der muss es doch wissen." Für Leser ist das aber nicht nachvollziehbar. Lass dir doch besser von deiner "Quelle" gute Literaturstellen empfehlen. Gruß, eryakaas 10:53, 20. Jan. 2008 (CET)Beantworten
Hallo Eryakaas. Danke für die Überarbeitung bzgl. Jedermannparagraf, dachte die Erläuterung sei notwendig, zum besseren Verständnis! Dies ist wohl meiner Tätigkeit als Vorsitzender ( NRW / Bund ) des Justizwachtmeisterverband geschuldet :-))! Bzgl. AV des JM lag es wohl an einer gewissen Berufsblindheit, die einen schnell mal befällt!
Gruß Uwe Benutzer:Courtofficer : Ergänzung: Kann mir mal jemand erläutern, wo und wie ich die Tabelle zur Angabe der Austattung bearbeiten kann, um auch hier eine vollständige Übersicht zu erstellen. Vielen Dank im voraus. Gruß Uwe
Na so langsam kommen doch die richtigen Leute zum Zuge. Ich wollte Monschau schon mal anschreiben, vor allem in Bezug auf Ausrüstung etc. Ein Kontakt mit Pegnitz verlief leider im Sande. Was noch völlig fehlt, ist die Geschichte, man findet da auch recht wenig. Allerdings muß es früher eine Zeitung für uns gegeben haben. Des weiteren gab es wohl auch Wachtmeister in der DDR, oder? Es gäbe also noch viel zu klären. @ Uwe: mit der Tabelle ist das eigentlich kein Problem. Probier dich aber hier erst mal aus. Ich stelle die begonnene Tabelle da ein und helfe, wenn notwendig. scif 22:19, 11. Mär. 2008 (CET)Beantworten

@ scialfa: habe den NRW Teil der Tabelle ergänzt, wieso aber nun nur meine IP erscheint, trotz Anmeldung, verstehe ich nicht. Vom 21. bis 23.05.2008 findet die Bundesversammlung unseres Verbandes statt, versuche dort die jeweiligen Landesvorsitzenden zur Mitarbeit zu bewegen! Zur Historie werde ich mal unseren Fachmann vom Dienst (den Vorsitzenden von Niedersachsen) ansprechen. Für persönliche Kontaktaufnahme steht unsere Emailadresse Justizwachtmeister@web.de zur Verfügung MfG --Courtofficer - Uwe 20:52, 5. Mai 2008 (CEST)Beantworten

Lehrzeit

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Also ich bin gerade für NRW auf dem lehrgang in Monschau und es wurde geändert, es sind nicht mehr 2x4 Wochen sondern durchgehend 8 Wochen , wenn es wer ändern möchte kann er dies tun ;) (nicht signierter Beitrag von 93.209.211.190 (Diskussion) 20:46, 20. Okt. 2011 (CEST)) Beantworten

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Genügt der Weblink

den Regeln für Weblinks für den vorliegenden Artikel? Er bezieht sich ja nur auf die Regelungen in NRW, wohingegen der Artikel ja bundesländerübergreifend aufgebaut ist. --Pm (Diskussion) 09:53, 1. Jan. 2013 (CET)Beantworten

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GiftBot (Diskussion) 07:30, 29. Dez. 2015 (CET)Beantworten

Einstiegsämter

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Ich staune, da hat sich ne Menge geändert, Tabelle folgt.--scif (Diskussion) 15:32, 1. Mär. 2016 (CET)Beantworten

Dienstbezeichnung in NRW.

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2016 gab es eine Dienstrechtsreform in NRW. Die A4 Besoldung wurde abgeschafft und A5 ist die neue Eingangsbesoldung. Gleichzeitig wurden aus Justizhauptwachtmeister wieder Justizoberwachtmeister. Daraus ergibt sich, dass Berufseinsteiger inzwischen die selbe Dienstbezeichnung und Besoldung habe wie Kollegen, die bereits seit 20 Jahren im Dienst sind und bereits Hauptwachtmeister waren. Es gibt somit etwas mehr Geld aber gleichzeitig wurden viele Kollegen "degradiert" egal wie lange sie schon dabei sind. Ich war z.B. 1 Jahr Justizhelfer (Arbeiter), 1 Jahr Justizoberwachtmeister zur Anstellung (A3), 2 Jahre Oberwachtmeister (A3) und dann 12 Jahre Hauptwachtmeister (A4) und seit 2 Jahren wieder Oberwachtmeister (A5) … also quasi wieder Einstiegsamt wie jeder neue Kollege der direkt mit A5 besoldet wird. Das motiviert natürlich unheimlich und zeigt welchen Stellenwert der Wachtmeister in NRW hat.

Ausstattung: Führkette

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Ich habe aus Anlass einer historischen Veröffentlichung bei den offiziellen Vertretungen der Justizwachtmeister in den Bundesländern und beim Gesamtverband nachgefragt, ob die "Führkette" (auch: Knebelkette) noch in Gebrauch ist. Ralf Schorn vom Bundesverband der Justizwachtmeister antwortete mir: "Im Saarland wird die Führungskette (Knebelkette) nicht mehr eingesetzt. Berliner Kollegen haben mir das Gleiche berichtet. Es soll mal bei vorzuführenden Personen zu Quetschungen der Haut durch die Kettengliedern gekommen sein. Aus diesen Gründen wird auf die Knebelkette verzichtet. In Sachsen-Anhalt wird die Kette bei Personen mit erhöhter Fluchtgefahr eingesetzt. In Bayern hingegen wird die Vorführzange eingesetzt." Uwe Becker, Vorsitzender des Justizwachtmeisterverbandes NRW, antwortete: "Der Eintrag bei Wikipedia ist veraltet! Die Verwendung der sogenannten Führkette findet sicherlich seit 20 Jahren nicht mehr statt, da zu gefährlich! Bereits in der JWM-Dienstordnung des Landes NW aus dem Jahr 1999 wurde die Verwendung nicht mehr autorisiert!" Ich habe infolgedessen das Wort "Führkette" in der Zeile NRW / Spalte "Hilfmittel" usw. entfernt. --Kauko (Diskussion) 14:10, 13. Okt. 2021 (CEST)Beantworten

Rummaulen, dass der Eintrag veraltet ist, kann jeder. Mann kann alles selbst ändern. Definiere Führkette. Es gab die sogenannte Knebelkette, schon lang nicht nicht mehr im Gebrauch, wegen eben der gesundheitlichen Beeinträchtigungen. Nicht zu verwechseln mit der Führfessel, die nach wie vor gebräuchlich ist und von den JVA/s tw. angeordnet wird. Um welche historische Veröffentlichung geht es denn?--scif (Diskussion) 14:20, 13. Okt. 2021 (CEST)Beantworten

Mittlerer Dienst in NRW?

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Ich bin seit 23 Justizwachtmeister in NRW. Seit wann sind wir da im mittleren Dienst? Hab ich da was verpennt? Bekomme eine Besoldung nach A5. Denke das sollte korrigiert werden. In NRW sind Justizwachtmeister weiterhin im einfachen Dienst. --2003:D1:3F07:6601:DCC5:52C:65E7:B005 20:33, 9. Nov. 2024 (CET)Beantworten

Vielleicht kann sich @Liutprand dazu äußern, der das am 18. Oktober 2024 eingefügt hat. Vielleicht war es ein Versehen? --Asperatus (Diskussion) 15:40, 13. Nov. 2024 (CET)Beantworten
Siehe [1] - beide haben Recht, es handelt sich bei A5 um ein sogenanntes Verzahnungsamt zwischen einfachem und mittlerem Dienst, entsprechendes gibt es mit A9 zwischen mittlerem und gehobenem Dienst und A13 zwischen gehobenem und höherem Dienst. --Lutheraner (Diskussion) 16:02, 13. Nov. 2024 (CET)Beantworten
Hallo, ich habe das am 18. Oktober inhaltlich aus der Vorversion übernommen (Dort hieß es: "In Nordrhein-Westfalen ist der einfache Dienst abgeschafft worden."), die ich lediglich aufgrund und weitschweifiger und nicht hierher gehörender allgemeiner Ausführungen zum NRW-Laufbahnrecht deutlich gerafft hatte. Wenn in NRW Justizwachtmeister weiterhin im einfachen Dienst tätig sein sollte, gerne einfach ändern. --Liutprand (Diskussion) 20:07, 13. Nov. 2024 (CET)Beantworten
Der einfache Dienst ist jetzt die Laufbahngruppe 1.1. Das heißt nicht, dass die Justizwachtmeister jetzt dem ehemals mittleren Dienst (Laufbahngruppe 1.2 in NRW) zugeordnet wurden. Ich habe es im Text geändert. --Asperatus (Diskussion) 19:25, 14. Nov. 2024 (CET)Beantworten