Diskussion:Kapazitätsreserve, Netzreserve, Sicherheitsbereitschaft
Überarbeiten wegen grober Fehler
BearbeitenDer Artikel in seiner jetzigen Form enthält einige grobe Fehler, die wohl daraus resultieren, dass die Begriffe in vielen Medien verwechselt und selbst von offizieller Seite oft nicht einheitlich und klar verwendet wurden und immer noch werden.
Wichtigste Fehler im Artikel:
- Die Kapazitätsreserve, so wie sie im Grün- und Weissbuch des BMWi sowie im Gesetzentwurf zur Weiterentwicklung des Strommarktes und der Kapazitätsreserveverordnung beschrieben ist, ist nicht auf Kohlekraftwerke beschränkt. Ganz im Gegenteil: Da für die Qualifizierung eine Kaltstartzeit von maximal 12 h vorgeschrieben ist - was die allermeisten Kohlekraftwerke nicht schaffen, scheiden die meisten Kohlekraftwerke aus.
- Die 2,7 GW Braunkohleblöcke, die nach den Verhandlungen um den Nationalen Klimaschutzbeitrag nun vorzeitig stillgelegt werden sollen, gehen gar nicht in die Kapazitätsreserve im gesetzlichen Sinne, sondern gehen laut Strommarktgesetz in eine „Sicherheitsbereitschaft“ gemäß § 1 Absatz 6 der Elektrizitätssicherungsverordnung. Das ist nicht das selbe - die Sicherheitsbereitschaft existiert zusätzlich zur Kapazitätsreserve! Für sie gelten andere Regeln, z.B. eine wesentlich längere Vorwarnzeit für die Reaktivierung.
Ich habe selbst gerade wenig Zeit, das Kuddelmuddel aufzuräumen. Ich fürchte, wenn ich die fehlerhaften Aussagen im Artikel einfach nur streiche, dann bleibt vom jetzigen Artikel nicht mehr viel übrig, so dass er zum Löschkandidaten wird. Andererseits möchte ich keine objektiv falschen Aussagen im Artikel stehen lassen. Was tun? --TETRIS L 18:01, 30. Nov. 2015 (CET)
- Vorschlag: Den Artikel auf Sicherheitsbereitschaft verschieben und schreiben, dass der Begriff "Sicherheitsbereitschaft" und "Kap.reserve" in der Presse oft verwechselt werden. Besser: Artikel umbenennen in "Kapazitätsreserve und Sicherheitsbereitschaft". Dann gerät nichts mehr durcheinander und falls der Artikel zu lang wird kann man ihn später immer noch aufteilen. ---18:44, 30. Nov. 2015 (CET) (ohne Benutzername signierter Beitrag von 78.35.92.231 (Diskussion))
- Quellen zur Sicherheitsbereitschaft:
- Deutsche Welle, Kohlekraftwerke gehen ab 2016 vom Netz -- 78.35.92.231 08:09, 1. Dez. 2015 (CET)
- Energy Brainpool, Sicherheitsbereitschaft
- BMWI, Verständigung zwischen MIBRAG / Helmstedter Revier GmbH und der Bundesrepublik // ab S. 14 Verständigung zwischen Vattenfall Europe Generation AG sowie Vattenfall Europe Mining AG und Bundesregierung // ab S. 27 Verständiung zwischen RWE und Bundesrepublik [1]
- Zeit, Milliardenschwere Sterbehilfe für die Braunkohle
- Grüne zum Gutachten des wisschenschaftlichen Diensts der Bundesregierung, Vermerk zum Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes
-- 78.35.92.231 08:14, 1. Dez. 2015 (CET)
- Die wichtigste Quelle zur Definition und Abgrenzung der beiden Begriffe ist der im November vom Bundeskabinett beschlossene Gesetzentwurf für das Gesetz zur Weiterentwicklung des Strommarktes. Da steht alles ganz genau drin (zumindest so genau wie Juristen das eben formulieren können ;)).
- Die beiden Begriffe in einem Artikel zu behandeln, sehe ich kritisch. Artikel mit "und" im Lemma, die zwei Dinge beschreiben, sind in der Wikipedia unüblich. Sowas macht man höchstens bei "Paarformeln". Grundsätzlich sollte jeder Begriff entweder einen eigenen Artikel bekommen oder, wenn er nicht genug Substanz für einen eigenen Artikel hergibt, in einem übergeordneten Artikel behandelt werden. In diesem Fall wäre das wohl der Artikel Regelleistung (Stromnetz) oder auch Kraftwerksmanagement. --TETRIS L 15:14, 1. Dez. 2015 (CET)
- Ich möchte stark bezweifeln, dass im Gesetz "alles ganz genau drinsteht". Die Motivation und die Art und Weise wie das Gesetzt zustande gekommen sind, wird doch höchst unterschiedlich bewertet. Insbesondere die Sicherheitsbereitschaft birgt große wirtschaftspolitische Sprenkraft. Selbst im Gesetz steht ja, dass das ganze Ding noch kippen und der Politik und den Konzernen auf die Füße fallen kann. Das Ministerium ist "optimistisch", dass das Gesetz mit den Beihilferegeln der EU in Einklang zu bringen ist. So. So. Was, wenn nicht? Vielleicht hat RWE ja auch deshalb heute schon einmal die Aufspaltung des Konzerns ins Spiel gebracht. So würde zumindest in einem Teil des Ladens wieder so etwas wie Planungssicherheit hergestellt... Wie mir scheint, ist für die Wikipedia vor allem die Sicherheitsbereitschaft als eigenständiger Artikel relevant. Das Ding ist schon ein Lehrstück! Vielleicht möchte @Andol: eine Meinung einbringen? -- Kontrollinski (Diskussion) 16:52, 1. Dez. 2015 (CET)
- Ich bezweifele, dass ich mit meinem derzeitigen Kenntnisstand dazu beitragen kann, diese Probleme hier zu lösen. Das, was ich zu dem Thema weiß, habe ich auch nur aus den Medien, ich müsste mich also erst einlesen. Ob ich dazu Zeit finde, ist fraglich. Soweit ich informiert bin, ging es bei der Sicherungsreserve weniger darum, tatsächlich Kraftwerke als irgendwie geartete Reserve für den Stromsystemsicherheit bereitzustellen, sondern einfach darum, sie abzuschalten. Bei Überkapazitäten an konventionellen Kraftwerken in Höhe von 100 GW in Europa und 10 GW in Deutschland (so das BMWI 2014) ist es auch extrem unwahrscheinlich, dass diese in den nächsten Jahren jemals gebraucht werden. Und eine Vorlaufzeit von 10 oder 12 Tagen (bin mir gerade nicht sicher, ist inhaltlich aber auch egal) macht diese Reserve aus technischer Sicht zusätzlich praktisch völlig absurd. Was soll das denn für ein Ereignis sein, das knapp 2 Wochen im Voraus einen schwerwiegenden Mangel ankündigt? Fluktuierende Einspeisung von Windenergie kann es jedenfalls nicht sein. Von daher ergibt die in den Medien geäußerte These, dass es einfach nur darum ging, die Kraftwerke zur Erreichung des Klimaziels vom Netz zu nehmen, und dass dafür halt eine mehr oder weniger erfundene Erklärung herhalten musste, in meinen Augen am meisten Sinn. Das ist wahrscheinlich aber nicht das, was diese Diskussion hier wirklich weiterbringt, oder? Viele Grüße, Andol (Diskussion) 17:11, 1. Dez. 2015 (CET)
- @Kontrollinski: Was die Verwendung von Schlüsselbegriffen angeht, sind Gesetze schon sehr genau. Ein Jurist verwendet nicht zwei unterschiedliche Begriffe für die selbe Sache. Was die „Kapazitätsreserve“ ist, wird in §13e Strommarktgesetz definiert, „Sicherheitsbereitschaft“ hingegen in §13g Abs. 2. Das nur zu den Begriffen; ohne Wertung zu den zweifelsohne bestehenden politischen, wirtschaftlichen und auch juristischen Unsicherheiten. --TETRIS L 17:07, 3. Dez. 2015 (CET)
- Ich bezweifele, dass ich mit meinem derzeitigen Kenntnisstand dazu beitragen kann, diese Probleme hier zu lösen. Das, was ich zu dem Thema weiß, habe ich auch nur aus den Medien, ich müsste mich also erst einlesen. Ob ich dazu Zeit finde, ist fraglich. Soweit ich informiert bin, ging es bei der Sicherungsreserve weniger darum, tatsächlich Kraftwerke als irgendwie geartete Reserve für den Stromsystemsicherheit bereitzustellen, sondern einfach darum, sie abzuschalten. Bei Überkapazitäten an konventionellen Kraftwerken in Höhe von 100 GW in Europa und 10 GW in Deutschland (so das BMWI 2014) ist es auch extrem unwahrscheinlich, dass diese in den nächsten Jahren jemals gebraucht werden. Und eine Vorlaufzeit von 10 oder 12 Tagen (bin mir gerade nicht sicher, ist inhaltlich aber auch egal) macht diese Reserve aus technischer Sicht zusätzlich praktisch völlig absurd. Was soll das denn für ein Ereignis sein, das knapp 2 Wochen im Voraus einen schwerwiegenden Mangel ankündigt? Fluktuierende Einspeisung von Windenergie kann es jedenfalls nicht sein. Von daher ergibt die in den Medien geäußerte These, dass es einfach nur darum ging, die Kraftwerke zur Erreichung des Klimaziels vom Netz zu nehmen, und dass dafür halt eine mehr oder weniger erfundene Erklärung herhalten musste, in meinen Augen am meisten Sinn. Das ist wahrscheinlich aber nicht das, was diese Diskussion hier wirklich weiterbringt, oder? Viele Grüße, Andol (Diskussion) 17:11, 1. Dez. 2015 (CET)
- Ich möchte stark bezweifeln, dass im Gesetz "alles ganz genau drinsteht". Die Motivation und die Art und Weise wie das Gesetzt zustande gekommen sind, wird doch höchst unterschiedlich bewertet. Insbesondere die Sicherheitsbereitschaft birgt große wirtschaftspolitische Sprenkraft. Selbst im Gesetz steht ja, dass das ganze Ding noch kippen und der Politik und den Konzernen auf die Füße fallen kann. Das Ministerium ist "optimistisch", dass das Gesetz mit den Beihilferegeln der EU in Einklang zu bringen ist. So. So. Was, wenn nicht? Vielleicht hat RWE ja auch deshalb heute schon einmal die Aufspaltung des Konzerns ins Spiel gebracht. So würde zumindest in einem Teil des Ladens wieder so etwas wie Planungssicherheit hergestellt... Wie mir scheint, ist für die Wikipedia vor allem die Sicherheitsbereitschaft als eigenständiger Artikel relevant. Das Ding ist schon ein Lehrstück! Vielleicht möchte @Andol: eine Meinung einbringen? -- Kontrollinski (Diskussion) 16:52, 1. Dez. 2015 (CET)
Neuer Anlauf
BearbeitenIm Artikel steht fast 1 Jahr später immer noch grober Unfug. Die Kernaussagen sind - wie oben erklärt - mindestens ungenau, teilweise schlicht und einfach nachprüfbar falsch! Nennt mich Kohle-Lobbyist, aber ich möchte solchen Murks nicht in der Wikipedia stehen lassen. Wenn der Artikel nicht in 7 Tagen grundlegend überarbeitet ist, werde ich einen Löschantrag stellen. --TETRIS L 09:25, 14. Nov. 2016 (CET)
- P.S.: Auf dieser Seite werden die Begriffe und die feinen aber wichtigen Unterschiede richtig und sehr detailliert erklärt. --TETRIS L 10:02, 14. Nov. 2016 (CET)
- Der Artikel wurde von einer IP angelegt, dich Chancen, dass dein Aufruf erfolgreich sein wird, stehen also nicht allzu gut. Kannst du den Artikel korrigieren? Ich kenne mich damit leider nicht aus, ich bei der politischen Diskussion darüber irgendwann einfach abgeschaltet. Viele Grüße, Andol (Diskussion) 22:01, 14. Nov. 2016 (CET)
- Ich habe den Artikel (über den ich nur durch Zufall gestolpert bin, ich suchte eigentlich nach Kapazitätsdiode) mal entsprechend der hier vorgebrachten Kritik überarbeitet. Ist bestimmt so noch nicht optimal, aber es wird jetzt zwischen den 3 Begriffen Kapazitätsreserve, Netzreserve und Sicherheitsbereitschaft unterschieden. (nicht signierter Beitrag von Saule Focke (Diskussion | Beiträge) 20:39, 20. Nov. 2016 (CET))