Diskussion:Karl Joseph von Riccabona

Letzter Kommentar: vor 8 Jahren von Hannes 24

Die Erhebung eines Zweiges der Familie Riccabona-Reichenfels in den erblichen Freiherrenstand erfolgte im Jahre 1898, in personam Julius, Frh. Riccabona von Reichenfels (1835 - 1924). Die Erhebung in den Erbadelsstand (Nobilitierung) "Herr und Landmann in Tirol" (ein Titular-Adelsstand in Tirol, der AFAIR Ende 18. oder Beginn 19. Jhdt. der böhmischen Baronie gleichgestellt wurde) erfolgte mit Diplom durch Kaiser Franz I. vom 15. April 1758, in personas Francesco Antonio Riccabona (1682 - 1758) und Carlo Giuseppe Riccabona (1691 - 1770), Vetter des vorgenannten. Bereits zuvor wurde Giancasparo Riccabona (1631-1699) im Jahre 1685 von Graf Francesco di Alberti, Fürstbischof von Trient, mit einem Wappen "für sich und seine Nachfolger" ausgezeichnet.

Aufgrund dieser Tatsachen scheint es unwahrscheinlich, dass Bischof Karl Joseph von Riccabona schon zuvor in personam in den Freiherrenstand erhoben wurde.

Quellen u.a.: Die Familie Riccabona, Tyrolia Verlag; Bayerisches Adelsmatrikel;

MFG, Riccabona

--213.47.181.251 17:29, 10. Jan. 2016 (CET)Beantworten

nein, das ist nicht ungewöhnlich, ein persönlicher Adel kam bei Kirchenfürsten öfters vor. Konkret vermute ich hier aber, dass die Verleihung des Ritterkreuzes des Verdienstorden der Bayerischen Krone die Ursache ist. Da er schon Edler war, könnte er (statt nochmals Ritter) eben Freiherr geworden sein. Vererben konnte ein Geistlicher den Titel ja nicht ;-) lg --Hannes 24 (Diskussion) 17:50, 10. Jan. 2016 (CET)Beantworten
das Ritterkreuz erhielt er am 1. Jän. und im Mai selben Jahres starb er, eindeutig eine Ehrung für sein Lebenswerk. Übrigens erhielten alle Passauer Bischöfe den Orden. Bei Antonius von Thoma steht es im Text. Bürgerliche wurden Ritter, Karl Joseph erhielt ebenfalls eine Standeserhebung, den Freiherrn. --Hannes 24 (Diskussion) 17:53, 10. Jan. 2016 (CET)Beantworten