Diskussion:Kirchenbuße

Letzter Kommentar: vor 3 Jahren von M Huhn in Abschnitt Kirchenbuße in der Frühen Neuzeit

Kirchenbuße in der Frühen Neuzeit

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Die Begründung, dass die Kirchenbuße „aufgrund von Tugendstrenge des Bürgertums und dem Einfluss absolutistischer Herrscher auf die Sexualmoral der Bürger“ wieder eingeführt worden sein soll, erscheint mir fraglich. Dies wäre zu belegen. Bis dahin habe ich die Begründung aus dem Satz herausgenommen.

Zu ergänzen wäre zudem, in welchen Ländern bzw. Territorien – und damit auch: für welche Konfession – die Wiedereinführung der Kirchenbuße im 18. Jahrhundert erfolgte. --M Huhn (Diskussion) 11:32, 19. Jun. 2021 (CEST)Beantworten