Diskussion:Kirchspiel
Definition
BearbeitenMeines Erachtens wird "Kirchspiel" nicht als Pendant zur Kirchgemeinde, sondern zu einer Pfarrei bzw. Parochie verwendet. Deshalb müsste der erste Satz lauten: Das Wort Kirchspiel bezeichnet den geografischen Einzugsbereich einer Pfarrei.(-- Cwolfdietrich 23:23, 25. Feb. 2008 (CET))
- Sehe ich genauso. Ein Kirchspiel besteht (zumindest in der evangelischen Kirche in Hessen) in der Regel aus mehreren Kirchengemeinden, die zu einer Pfarrei gehören. Allerdings ist die Situation in den letzten Jahren komplizierter geworden durch neu entstandene Gemeindeverbände und Zusammenschlüsse von Gemeinden. --Pwjg 23:19, 14. Jan. 2009 (CET)
Aus der Disk. Kirchengemeinde:
Überarbeiten
BearbeitenDer Text des Artikels ist unübersichtlich, verworren und teils auch widersprüchlich. Noch größer ist das Durcheinander bezieht man die synonymen Begriffe Pfarrei, Parochie, Pastorat, Kirchspiel in die Betrachtung mit ein. Es sollte nun endlich einmal Klarheit geschaffen werden, nachdem hier so viele Wikipedisten mitgefummelt haben.
Einige Vorschläge zur Bearbeitung: Zunächst muss eine theologisch orientierte allgemeine Definition erfolgen. Dann sollte auf die Unterschiede bei den Kirchen hingewiesen werden. Schließlich muss eine zweite Definition die staatskirchenrechtliche Situation klar umreißen. Hernach kann man dann die einzelnen Aspekte weiter ausbauen. Die Schweizer tabelle sollte unbedingt raus. Das verwirrt alle (also die meisten Nutzer), die nicht gerade nach etwas Schweizerischem suchen.
--Decius 16:20, 12. Jun. 2008 (CEST)
- Die Abschnitte über andere Länder (Skandinavien und USA) haben nichts mit dem deutschen Wort zu tun - hier recht beliebig (wieso nur diese Länder? wie werden den Kirchengemeinden woanders verwaltet?) - insgesamt ist dies hier nicht das Thema, daher gelöscht.Stauffen (Diskussion) 22:39, 28. Mai 2023 (CEST)
Begriff
BearbeitenAus einem aktuellen Pfarrbrief eines evang. Pfarramtes in Thüringen geht hervor, dass sich Kirchspiele jetzt Kirchengemeindeverband nennen. Weiß jemand mehr? --Claus Diskussionsseite 19:01, 1. Mai 2013 (CEST)
Heutige kirchenrechtliche Bedeutung kommt zu kurz
BearbeitenDer Artikel beschreibt überwiegend vergangene historische Verhältnisse und bezieht sich dabei auf geographische Regionen. Dabei bleibt weitgehend außer Acht, dass dieser Begriff auch heute noch zumindest in einigen evangelischen Landeskirchen eine kirchenrechtlich eindeutig definierte Bedeutung hat. In der Evangelische Kirche von Kurhessen-Waldeck (EKKW) beispielsweise besteht ein Kirchspiel aus mehreren eigenständigen Kirchengemeinden mit eigenen Kirchenvorständen und eigenen Kirchen, die aber verbunden nicht alle ein eigenes Pfarramt haben, sondern von einem Pfarramt mitbetreut werden. Beispuelsweise bilden die Kirchengemeinden Gelnhausen und Haitz-Höchst ein Kirchspiel. Beide Kirchengemeinden haben eigene Kirchen, bei haben eigene Kirchenvorstände. Gelnhausen hat die Pfarrämmter 1 und 2. Pfarramt Gelnhausen 2 betreut gleichzeitig Haitz-Höchst. Das Zuammenspiel ist in der Grundordnung der EKKW geregelt. Ich vermute in anderen Landeskirchen ist es ähnlich, aber nicht unbedingt im Detail genauso. --Vingerhuth (Diskussion) 20:17, 25. Mär. 2023 (CET)