Diskussion:Klaasohm
Letzter Kommentar: vor 7 Tagen von Mussklprozz in Abschnitt Diplomarbeit
Diese Diskussionsseite dient dazu, Verbesserungen am Artikel „Klaasohm“ zu besprechen. Persönliche Betrachtungen zum Thema gehören nicht hierher. Für allgemeine Wissensfragen gibt es die Auskunft.
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Diplomarbeit
BearbeitenDie Verfasserin hat ihre Diplomarbeit aus dem Webarchiv zurückgezogen. Sie sei nicht zur Veröffentlichung bestimmt und von ihr nicht dafür freigegeben worden, und sie sei als Quelle ungeeignet. Schreiben von ihr an das Support-Team, Ticket:2024112910007785. Wir haben somit eine Reihe von quellenlosen Tatsachenbehauptungen im Artikel. Wie gehen wir damit um? @Matthias Süßen, Du bist vielleicht am tiefsten im Thema drin: Was mainst Du? – Gruß aus dem Neckarland, --Mussklprozz (Diskussion) 10:28, 15. Jan. 2025 (CET)
- Man kann über die Gründe wieso die Autorin die Veröffentlichung ihrer Diplomarbeit zurückzieht nur spekulieren, bedauerlich ist es aber in jedem Fall. Allerdings müssen wir das jetzt schon als das behandeln, was es ist: Die Diplomarbeit wurde veröffentlicht, es wird lediglich die weitere Publikation eingestellt. Damit sind die Tatsachenbehauptungen nicht "nicht belegt", sondern mit einer inzwischen nicht mehr auffindbaren Quelle belegt. Das ist im Falle moderner klassischer Literatur selten, bei alter Literatur aber auch wieder nicht - und bei Online-Quellen, die es nicht ins Internet-Archiv geschafft haben, leider ein häufiges Phänomen. Insofern ist WP:BLG#Fehlende Belege maßgeblich, zudem sinngemäß WP:DWL. Die spätere Nicht-Auffindbarkeit einer Quelle (im wesentlichen Unterschied zu einem nie belegten Inhalt) ist kein zwingender Grund für die Entfernung der damit belegten Inhalte, entscheidend ist vielmehr deren Richtigkeit. Ich bin die mit Einzelnachweis belegten Punkte daher mal durchgegangen. Das sind ausnahmslos Beschreibungen des Brauchs, die sich mit diversen Beschreibungen der Ausübung des Brauchs bis zuletzt in den Medien decken. Das heißt: Vorlage:Toter Link rein und fertig. --Vanger !–!? 12:40, 15. Jan. 2025 (CET)
- Laut dem KIT sind Abschlussarbeiten zitierfähig, die keinen Sperrvermerk besitzen oder anderweitig darauf hinweisen, nicht zitierfähig zu sein. Wenn es zum Zeitpunkt der Verwendung kein entsprechender Sperrvermerk existierte, ist die nachträgliche Rücknahme meiner Meinung nach nicht von Belang. Mit der URI https://www.ostfriesischelandschaft.de/fileadmin/user_upload/BIBLIOTHEK/Dokumente/Akkermann_Brauchtum_Wattenmeerinseln.pdf war die Arbeit auf einer öffentlich-rechtlichen Website veröffentlicht und damit grundsätzlich zitierfähig. --ɱ 14:32, 15. Jan. 2025 (CET)
- Ausschlaggebend ist meines Erachtens nicht die Zitierfähigkeit, sondern das Persönlichkeitsrecht: Die Verfasserin wurde vermutlich persönlich angefeindet, als die Wogen aufgrund der Reportagen im November hochschlugen. Es gab ja auch hier in der Diskussion herabsetzende Bemerkungen. Das Recht auf Vergessenwerden umfasst auch eine Diplomarbeit, die man vor mehr als 15 Jahren verfasst hat und die mit der jetzigen Berufstätigkeit in keinem Zusammenhang steht. Dass sie – möglicherweise ohne Zutun der Autorin – von einer öffentlich-rechtlichen Vereinigung veröffentlicht wurde, ändert daran nichts. Zumal diese Vereinigung die Veröffentlichung zurückgezogen hat und auch das Webarchiv dem Ersuchen nach Entfernung stattgegeben hat. --Mussklprozz (Diskussion) 16:37, 15. Jan. 2025 (CET)
- Das ist natürlich sehr ärgerlich, jedoch wüsste ich nicht, dass Quellen aufgrund des Recht auf Vergessenwerden ihre Zitierfähigkeit verlieren. Insbesondere zeigt deine Aussage ja, dass die Informationen korrekt sind und somit grundsätzlich als Beleg geeignet und keine „quellenlosen Tatsachenbehauptungen“ im Artikel existieren. Wir können gern dem Rechnung tragen und den Vornamen abkürzen, das wäre dann auch mit APA-Richtlinien vereinbar. --ɱ 16:52, 15. Jan. 2025 (CET)
- Moin. Das sehe ich genauso. Der Text war öffentlich und ist von der Autorin ja wohl auch der Ostfriesischen Landschaft zur Verfügung gestellt worden, damit diese ihn auf ihrer Webseite veröffentlicht. Gerne kann man aber den Vornamen abkürzen. Gruß Matthias Süßen ?! 17:04, 15. Jan. 2025 (CET)
- Dem schließe ich mich an. Generell halte ich das Recht auf Vergessenwerden für nicht einschlägig, da eine einfache Quellenangabe kein personenbezogenes Datum darstellen dürfte. Für den Volltext der Diplomarbeit mag das anders aussehen, auf dieser Grundlage hat möglicherweise das Webarchiv entschieden, den Volltext veröffentlichen wir aber ohnehin nicht. Den Vornamen der Autorin zu kürzen halte ich dennoch für einen guten Kompromiss. Ich habe eben auch den Artikeltext etwas umformuliert, wodurch der Name tatsächlich nur noch in der Quellenangabe auftaucht. --Vanger !–!? 18:15, 15. Jan. 2025 (CET)
- Das Recht auf Vergessenwerden umfasst generell digitale Daten mit Personenbezug. Eine Quellenangabe sagt aus, dass eine bestimmte Person zu einem bestimmten Zeitpunkt einen bestimmten Text verfasst hat. Es gibt keinen Grund, diese besondere Handlung vom Recht auf Vergessenwerden auszuschließen. Im Gegenteil: sie kann für die Person im Nachhinein besonders kritisch werden. Wie in diesem Fall, wo die Verfasserin angefeindet wurde. --Mussklprozz (Diskussion) 09:29, 16. Jan. 2025 (CET)
- Wir können nicht die Forschungsarbeit für unzulässig erklären und das darauf aufbauende Wissen einfach löschen aufgrund des Recht auf Vergessenwerdens. --ɱ 10:00, 16. Jan. 2025 (CET)
- Ich halte die reine Quellenangabe nach wie vor für kein personenbezogenes Datum. Entscheidend ist es aber ohnehin nicht: Spätestens mit Kürzung des Vornamens ist kein Personenbezug mehr vorhanden, der Nachname "Akkermann" ist auf Borkum weit verbreitet (Vgl. Google Suche - und Artikel). Im Übrigen gilt das Recht auf Vergessenwerden nicht ultimativ und muss gegen andere Interessen abgewogen werden - es ist ein wissenschaftlicher Text, vgl. Ausführungen von Benutzerin:Mary Joanna. Was ist denn dein konkreter Änderungsvorschlag Benutzer:Mussklprozz? --Vanger !–!? 11:36, 16. Jan. 2025 (CET)
- Mit der Kürzung des Vornamens kann ich leben und ich hoffe, es wird auch von der Betroffenen akzeptiert. – Deine Auffassung, dass eine Handlung, die mit einer identifizierbaren Person verbunden ist, keine personenbezogene Information sei, finde ich schon logisch betrachtet schräg, aber das können wir hier auf sich beruhen lassen. Gruß, --Mussklprozz (Diskussion) 12:01, 16. Jan. 2025 (CET)
- Ich halte die reine Quellenangabe nach wie vor für kein personenbezogenes Datum. Entscheidend ist es aber ohnehin nicht: Spätestens mit Kürzung des Vornamens ist kein Personenbezug mehr vorhanden, der Nachname "Akkermann" ist auf Borkum weit verbreitet (Vgl. Google Suche - und Artikel). Im Übrigen gilt das Recht auf Vergessenwerden nicht ultimativ und muss gegen andere Interessen abgewogen werden - es ist ein wissenschaftlicher Text, vgl. Ausführungen von Benutzerin:Mary Joanna. Was ist denn dein konkreter Änderungsvorschlag Benutzer:Mussklprozz? --Vanger !–!? 11:36, 16. Jan. 2025 (CET)
- Wir können nicht die Forschungsarbeit für unzulässig erklären und das darauf aufbauende Wissen einfach löschen aufgrund des Recht auf Vergessenwerdens. --ɱ 10:00, 16. Jan. 2025 (CET)
- Das Recht auf Vergessenwerden umfasst generell digitale Daten mit Personenbezug. Eine Quellenangabe sagt aus, dass eine bestimmte Person zu einem bestimmten Zeitpunkt einen bestimmten Text verfasst hat. Es gibt keinen Grund, diese besondere Handlung vom Recht auf Vergessenwerden auszuschließen. Im Gegenteil: sie kann für die Person im Nachhinein besonders kritisch werden. Wie in diesem Fall, wo die Verfasserin angefeindet wurde. --Mussklprozz (Diskussion) 09:29, 16. Jan. 2025 (CET)
- Dem schließe ich mich an. Generell halte ich das Recht auf Vergessenwerden für nicht einschlägig, da eine einfache Quellenangabe kein personenbezogenes Datum darstellen dürfte. Für den Volltext der Diplomarbeit mag das anders aussehen, auf dieser Grundlage hat möglicherweise das Webarchiv entschieden, den Volltext veröffentlichen wir aber ohnehin nicht. Den Vornamen der Autorin zu kürzen halte ich dennoch für einen guten Kompromiss. Ich habe eben auch den Artikeltext etwas umformuliert, wodurch der Name tatsächlich nur noch in der Quellenangabe auftaucht. --Vanger !–!? 18:15, 15. Jan. 2025 (CET)
- Moin. Das sehe ich genauso. Der Text war öffentlich und ist von der Autorin ja wohl auch der Ostfriesischen Landschaft zur Verfügung gestellt worden, damit diese ihn auf ihrer Webseite veröffentlicht. Gerne kann man aber den Vornamen abkürzen. Gruß Matthias Süßen ?! 17:04, 15. Jan. 2025 (CET)
- Das ist natürlich sehr ärgerlich, jedoch wüsste ich nicht, dass Quellen aufgrund des Recht auf Vergessenwerden ihre Zitierfähigkeit verlieren. Insbesondere zeigt deine Aussage ja, dass die Informationen korrekt sind und somit grundsätzlich als Beleg geeignet und keine „quellenlosen Tatsachenbehauptungen“ im Artikel existieren. Wir können gern dem Rechnung tragen und den Vornamen abkürzen, das wäre dann auch mit APA-Richtlinien vereinbar. --ɱ 16:52, 15. Jan. 2025 (CET)
- Ausschlaggebend ist meines Erachtens nicht die Zitierfähigkeit, sondern das Persönlichkeitsrecht: Die Verfasserin wurde vermutlich persönlich angefeindet, als die Wogen aufgrund der Reportagen im November hochschlugen. Es gab ja auch hier in der Diskussion herabsetzende Bemerkungen. Das Recht auf Vergessenwerden umfasst auch eine Diplomarbeit, die man vor mehr als 15 Jahren verfasst hat und die mit der jetzigen Berufstätigkeit in keinem Zusammenhang steht. Dass sie – möglicherweise ohne Zutun der Autorin – von einer öffentlich-rechtlichen Vereinigung veröffentlicht wurde, ändert daran nichts. Zumal diese Vereinigung die Veröffentlichung zurückgezogen hat und auch das Webarchiv dem Ersuchen nach Entfernung stattgegeben hat. --Mussklprozz (Diskussion) 16:37, 15. Jan. 2025 (CET)
- Laut dem KIT sind Abschlussarbeiten zitierfähig, die keinen Sperrvermerk besitzen oder anderweitig darauf hinweisen, nicht zitierfähig zu sein. Wenn es zum Zeitpunkt der Verwendung kein entsprechender Sperrvermerk existierte, ist die nachträgliche Rücknahme meiner Meinung nach nicht von Belang. Mit der URI https://www.ostfriesischelandschaft.de/fileadmin/user_upload/BIBLIOTHEK/Dokumente/Akkermann_Brauchtum_Wattenmeerinseln.pdf war die Arbeit auf einer öffentlich-rechtlichen Website veröffentlicht und damit grundsätzlich zitierfähig. --ɱ 14:32, 15. Jan. 2025 (CET)